
- „Völkerrechtlerin ist keine geschützte Berufsbezeichnung“
Viel Wirbel um Annalena Baerbock: Sie hat keinen Bachelor, allerdings einen britischen Master im Völkerrecht. Darf sie sich also als Völkerrechtlerin bezeichnen? Plagiatsjäger Gerhard Dannemann erläutert die Unterschiede akademischer Abschlüsse an deutschen und britischen Universitäten.
Professor Dr. Gerhard Dannemann ist Rechtswissenschaftler. Von 1991 an lehrte er Deutsches Recht an britischen Hochschulen. Seit 2003 ist er an der Humboldt-Universität zu Berlin Professor für Englisches Recht. Darüber hinaus beteiligt er sich an VroniPlag Wiki, in dem Hochschulschriften auf Plagiate überprüft werden.
Professor Dannemann, wie bewerten Sie die Entscheidung der London School of Economics and Political Science (LSE), die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock mit allein einem Vordiplom in Politikwissenschaft sowie dem Nebenfach Öffentliches Recht und entsprechenden Leistungsnachweisen nach insgesamt vier Studienjahren in Hamburg im Jahr 2004 für ein Masterstudium Völkerrecht zuzulassen?