Die Streiks haben sich gelohnt. Oder? / dpa

Ein Hauch von Kommunismus  - Jüngster Tarifabschluss bringt deutliche Einkommensverluste 

Trotz Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst haben Angestellte weniger Netto als zuvor - wegen Inflation, Ukrainekrieg und Energiewende. Hinzu kommt, dass sich die Löhne im öffentlichen Dienst immer weiter angleichen, wodurch sich Leistung immer weniger lohnt.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

So erreichen Sie Mathias Brodkorb:

Als Anfang der Woche eine Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen verkündet wurde, klang das zunächst bombastisch. Die Verhandlungspartner hatten sich nicht nur auf einen Gehaltsbonus von netto 3000 Euro in diesem Jahr geeinigt, sondern auch auf eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung von 200 Euro plus 5,5 Prozent vom jeweiligen Lohn, mindestens jedoch 340 Euro, für jedermann ab 1. März 2024.

Wohlstandsverluste auf breiter Front 

Innenministerin Nancy Faeser nannte das einen „guten und fairen Tarifabschluss“ für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Der Abschluss bringe für sie „spürbare Entlastungen“. Bei Ver.di-Chef Frank Werneke klang das indes ganz anders.  

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Ernst-Günther Konrad | So., 30. April 2023 - 09:45

Denn die profitieren am besten von der Lohnerhöhung, gleichen sich doch deren Diäten entsprechend an. Und Herr Brodkorb, was sie beim Thema Beamte schreiben stimmt absolut. Das Land Hessen ist verurteilt, diese Distanz zwischen höheren und niedrigeren Einkommen nachträglich wieder herzustellen, weil die Abschlüsse in den letzten Jahren genau dazu führten, was Sie beschrieben haben. Nur schert das den Dienstherren nicht. Er zahlt einfach nicht die gerichtlichen Unterschiedsbeträge an seine Beamten aus. So einfach macht sich das die Politik doch inzwischen überall. Gerichte hin und Gesetze her. Politik macht sein eigenes Ding. Klagen Betroffene, bekommen sie nach Jahren recht und weiter. Es passiert nichts. Und Gesetzesverstöße werden ohnehin zwar vielleicht noch juristisch erkannt, aber auch das interessiert keinen, solange Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Und die Gewerkschaften? Nun parteipolitisch unterwandert hoffen darauf, dass ihr Scheingefecht nicht auffliegt.

Stefan Jarzombek | So., 30. April 2023 - 09:54

"Ohne Kursänderung würde der promovierte Jurist also irgendwann genau so viel verdienen wie die Reinigungskraft. Das ließe sich mathematisch schlicht nicht verhindern und daher auch nicht auf Dauer fortführen."
Die Folgen einer solchen Politik sind bekannt.
Die Verantwortlichen in der Politik fahren alles an die Wand und das mit Vollgas. Bald haben wir hier Zustände wie auf Kuba oder in Venezuela.
Grün wirkt und hallt noch lange nach. Im Negativen wohlgemerkt!
Wer diese Leute und ihre Helfershelfer wählt, darf später, wenn das Endziel, Deutschland auf dem Stand von 1945 erreicht worden ist auch nicht sagen, "Davon habe ich nichts gewusst".
Es steht jeden Tag in der Zeitung wohin die Reise geht. Von wegen Klimaneutralität, was hier läuft ist Kommunismus in seiner reinsten Form.

Christa Wallau | So., 30. April 2023 - 10:58

den Beamtenstatus für die allermeisten Staats-Beschäftigten abzuschaffen, z. B. auch für Lehrer.
Wenn der Wille dazu bestünde bzw. wenn - wie in der Schweiz - die Mehrheit der Bürger per Abstimmung darüber entscheiden könnte, wäre dies auch in Deutschland möglich. Es könnte dann mehr Gerechtigkeit in der Besoldung hergestellt werden. Die Privilegien, die der Beamtenstatus gewährt (z. B. Unkündbarkeit u. bessere Altersabsicherung) sind längst nicht mehr gerechtfertigt; denn die beliebige Einsetzbarkeit eines Beamten durch den Staat wird kaum noch praktiziert.
Ich bin als Lehrerin i. R. selbst Beamtin und habe erlebt, wie sehr dieser Status von Manchen schamlos ausgenutzt wurde. Daher plädiere ich dafür, daß endlich Schluß damit ist. Nur solche Leute sollten Beamte bleiben, die Geheimnisse hüten bzw. deren Loyalität u. Neutralität abgesichert werden muß. Dazu gehörte dann aber auch, daß sie als Priviligierte
bei Verstößen gegen diese Prinzipien streng zur Rechenschaft gezogen würden.

Karl-Heinz Weiß | So., 30. April 2023 - 12:00

Aus Sicht von ver.di ist die Strategie alternativlos: nur der hohe Organisationsgrad in den unteren Gehaltsgruppen sorgt für ausreichende Streikbereitschaft. Der stark wachsende Widerwille, in Führungspositionen Verantwortung zu übernehmen, ist aber nicht auf den Öffentlichen Dienst beschränkt. Sichtbarstes Zeichen dafür ist, dass die Deindustrialisierung Deutschland nahezu widerstandslos hingenommen wird. Ein Völkchen von 80 Millionen rettet die Weltbevölkerung mit 8 Milliarden. St. Angela, wie ist Dir in 16 Jahren dieser Stimmungsumschwung gelungen ? Wir sind gespannt auf ihre Memoiren 2024.

Ronald Lehmann | So., 30. April 2023 - 12:28

Egal ob Gewerkschaften, Kirchen, Vereine, Stiftungen, Parteien

das ursprüngliche Anliegen wird durch die Finsternis unterwandert

Die, die wie die Kirchen & Gewerkschaften oder wie die evangel. Kirche sich neu erfanden, um für Gerechtigkeit & Ausgleich auf Erden zu stehen, wurden sie immer von Todsünden übermannt bzw. unterwandert, weil Macht unsichtbar den Menschen vereinnahmt, wenn er zu lange dieser ausgesetzt ist

Ein heutiges Insolvenz-Gesetz, wonach die Entschuldung nach 7Jahren endet, stammt aus der Bibel wie eben auch der freie Tag nach 6 Arbeitstagen, am 7 Tag.
Und dies ohne kommunistischen Verein, sondern durch die christl. Überlieferungen

Am Donnerstag in der Bankfiliale eine Rentnerin erlebt, die verzweifelt auf ihre Rente wartet, damit sie sich etwas zu essen kaufen kann

Soweit sind die amerikan. Verhältnisse schon in Deutschland gediehen durch unsere Übel-Macht a` la Couleur

Aber mit Engelsgesicht & Siren-Gesang das Böse vermehren & als das Gute & Ehrbare zu verkaufen

Gunther Freiherr von Künsberg | So., 30. April 2023 - 15:06

herzustellen ist eine Frage, die Tarifpartner aushandeln sollten. Da Bezahlung nach Leistung sozial ungerechtfertigt ist, Bezahlung nach Aussehen eigentlich nur in der Filmbranche stattfindet, müssen andere, Kriterien tarifvertraglich vereinbart und Gegenstand Zahlungshöhe sein. Infrage kommt, wie intensiv Störungen bei vertraglich vereinbarte Anwesenheit, z.B. durch unvermeidbare Aktenbearbeitung empfunden werden. Entsprechend Regelungen könnten im Rahmen des BAT vereinbart werden. Im Bereich der Wirtschaft könnte sich die Bezahlung nach dem Umfang der CO2-Intensität richten. Dies bedeutete z.B. geringes Gehalt für LKW-Fahrer, hohe Bezahlung für Klimakleber. Höchst problematisch sind gesetzliche Regelungen für die Anwesenheitsentgelte im Ministerialbereich. Hier könnte sich die Bezahlung nach Anwesenheit in Talkshows von Lanz, Will oder Illner richten und damit die Haushaltskassen der TV-Sender entlasten, die das so eingesparte Entgelt für Klimaneutralitätspropaganda verwenden könnten

Wolfgang Borchardt | Mo., 1. Mai 2023 - 09:50

wirklich umgesetzt werden? Die Paritätsbestrebungen sind wohl auch nicht grundgesetzkonform. Schließlich sind Männer, Frauen und wer auch immer, vor dem Gesetz gleich und eine Bevorzugung oder Diskriminierung nach Geschlecht oder Herkunft nicht vorgesehen. Es sollte also nicht schwierig sein, auch das Abstandsgebot so zu gestalten ("Abstandsgebot-Gutes-Anpassungsgesetz"), dass am Ende alle gleich wenig und "Work-Life-Balance" haben. Das Geld, das die Mächtigen so großzügig verteilen, ist dann zwar nicht mehr da, wird aber auch nicht mehr gebraucht. Die Abwanderung der Fachkräfte in besser zahlende Regionen kann - parallel zu der der Unternehmen - noch effizienter erfolgen. Wer übernimmt (kampflos!), was nach dem Ende der Leistunggesellschaft in D noch übrigbleibt?