
- Ferda Ataman bedient antikirchliche Reflexe
Ferda Ataman bezeichnet die Änderungen der Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht, die die Bischöfe vorgelegt haben, als „einen ersten, zu zögerlichen Schritt“ zu einem besseren Schutz kirchlicher Mitarbeiter vor Diskriminierung. Daraus spricht eine Hermeneutik des Verdachts gegenüber den Kirchen, die von ärgerlichem Ressentiment geprägt ist.
Die Katholische Kirche hat ihre Grundordnung geändert. Künftig darf Beschäftigten bei der Caritas oder den Bistümern nicht mehr gekündigt werden, wenn sie in ihrer persönlichen Lebensführung nicht den Idealen der Kirche entsprechen. Das ist ein überfälliger Schritt, weil die bisherige Praxis teilweise zu stark in die persönliche Lebensführung eingegriffen hat. Doch dass sich nun die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes mit ihrer Kritik einschaltet, ist übergriffig und falsch. Ferda Ataman verkennt den Grundcharakter unseres Gemeinwesens, dass der Staat in Deutschland keine moralische Allzuständigkeit hat. Und das ist gut so.
Die Katholische Kirche ist offenbar für die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes ein geradezu naheliegendes Betätigungsfeld. Die Institution beherrscht mit ihrem Missbrauchsskandal die Schlagzeilen. Durch schreckliche Taten und eine zunächst schleppende Aufarbeitung hat sie massiv Vertrauen verspielt. Teilweise ist die Gemeinschaft von rund 20 Millionen Gläubigen in Deutschland derart zum Gespött geworden, dass Mitglieder massenhaft ihre Kirche verlassen. Doch noch ist es zu früh, sie zum Abschuss freizugeben. Beide Kirchen gemeinsam tragen mit ihren Mitgliedern (!) wesentlich zur Lebendigkeit unseres Gemeinwesens bei. Deswegen läuft auch die Kritik von Ferda Ataman ins Leere.