Nancy Faeser blockiert Selbstbestimmungsgesetz - Im Kern schlicht irre

Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ würde der Staat einen praktisch voraussetzungslosen Identitätswechsel ermöglichen. Dies könnten sich auch Kriminelle zunutze machen und ziemlich mühelos untertauchen. Diese Erkenntnis ist endlich auch bei Bundesinnenministerin Faeser angekommen. Jetzt hat das Schwarze-Peter-Spiel begonnen für den Fall, dass das ganze Gesetz scheitert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (B90/Die Grünen) zu Besuch bei einer deutsch-französischen Kinderkonferenz am 1. Juni / dpa
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Autoreninfo

Jens Peter Paul war Zeitungsredakteur, Politischer Korrespondent für den Hessischen Rundfunk in Bonn und Berlin, und ist seit 2004 TV-Produzent in Berlin. Er promovierte zur Entstehungsgeschichte des Euro: Bilanz einer gescheiterten Kommunikation.

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Wenn ein Gesetzentwurf zum dritten Mal im letzten Moment von der Tagesordnung der wöchentlichen Kabinettssitzung genommen werden muss, weil sich erneut ein Ministerium quergelegt hat, dann stimmt entweder mit dem Gesetz etwas nicht oder mit dem Kabinett. Im Falle der amtierenden rot-grün-gelben Koalition trifft beides zu, was bedeutet: Weder das Gesetz ist zu retten noch diese Koalition. Es fragt sich, was noch alles passieren muss, bis die Beteiligten wenigstens eine von beiden Tatsachen anerkennen und die Konsequenzen ziehen. Mit den kognitiven Fähigkeiten dieser Regierung ist es allerdings bekanntlich nicht allzu weit her. Ganze Elefantenherden im Raum zu übersehen, ist ihre leichteste Übung.

Anhaltspunkte lieferte die vergangene Woche wiederum zur Genüge. Aber was die Zerstörung des gesellschaftlichen Friedens angeht, hat das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG), auch wenn man es zunächst nicht glauben mag, sogar noch mehr Potential als das soeben dank Karlsruhe wenigstens um zwei Monate verschobene Gebäude-Energie-Gesetz des Wirtschafts- und Klimaministers Robert Habeck. 

Letzte Winkel der Gesellschaft durchdringen

Das SBGG soll in seinen Folgen als Teil einer großen „Transformation“ den allerletzten Winkel der Gesellschaft durchdringen vom Säugling bis zum Greis, unter anderem dadurch – ein Novum in der Gesetzgebung der Bundesrepublik –, dass es Menschen unter Strafandrohung bis zu 10.000 Euro verpflichten will, angesichts von als „Mann“ erkannten oder sogar bekannten Personen bewusst zu lügen und Erfahrungswissen zu ignorieren. 

Es wird bereits spekuliert, ob der personelle Umbau des Bundesverfassungsgerichts weit genug in Richtung links-grün-woke fortgeschritten ist, dass die Mehrheitsverhältnisse in den beiden Senaten irgendwann ausreichen werden, um absehbare Verfassungsklagen abzuschmettern, aber als sicher gilt das selbst in den federführenden Ministerien für Frauen und für Justiz nicht. Hier liegt eine wesentliche Ursache für jene Nervosität und Geheimniskrämerei, mit der auch dieser Gesetzestext behandelt wird, und für den grünen Frust, dass es nicht gelang, das Gesetz bis Ende 2022 diskret unter dem Radar der Öffentlichkeit durchzusetzen.

Dass Pädophile ungeniert frohlocken, nach der Verabschiedung des SBGG werde eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um den Schutz einer wie auch immer gearteten „sexuellen Identität“ folgen, wovon sie auch das Ausleben ihrer speziellen Bedürfnisse künftig unter den Schutz der Verfassung gestellt sehen, macht die Sache für die Bundesregierung nicht einfacher. Sie tut so, als sehe und höre sie nichts, einige Grüne geben sich empört, sie in diesen unanständigen und kriminellen Zusammenhang zu stellen. Aber die Debatte läuft nicht nur, sie gewinnt an Fahrt. 

„Falckensteinkeller“ und seine Opfer

Hier bahnt sich ein Konflikt an, den die einschlägig vorbelasteten Grünen (bis 1993 in Berlin noch „Alternative Liste“) noch viel weniger gewinnen können als jenen um die Beschaffenheit von politisch korrekten Heizungsanlagen. All das sollte eigentlich niemand besser wissen als die in Berlin beheimatete Ministerin Lisa Paus. Sie kennt die kriminelle Geschichte des Kreuzberger „Falckensteinkellers“ und seiner ungezählten Opfer, doch sie unternimmt nichts gegen aktuelle Okkupationsversuche von Männern, die mit dem SBGG vor Augen öffentlich wieder „freie Liebe“ zwischen Erwachsenen und Kindern propagieren, sie sogar als Menschenrecht betrachten von wegen „freier Entfaltung der Persönlichkeit“, was nun endlich auch im Grundgesetz verankert gehöre. Dabei berufen sie sich auf den SPD-Grüne-FDP-Koalitionsvertrag vom Dezember 2021, in dem es tatsächlich auf Seite 121 heißt: 

„Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen.“

Mit „sexuelle Identität“ wurde absichtlich eine beliebige, schwammige und damit maximal missbrauchsanfällige Wortschöpfung verwendet, meilenweit von jeder Allgemeinverbindlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Wissenschaftlichkeit und Empirie entfernt. Das beginnt sich jetzt schon zu rächen. 

Kreuzen Figuren, die sich selbst als „Minor Attracted Persons“ bezeichnen (Personen, die sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen), weswegen man sie seit jeher unterdrücke und nicht zu Wort kommen lasse, sogar auf Christopher-Street-Day-Paraden auf wie 2022 in Köln geschehen, laufen mit, errichten eigene Stände, so versuchen die Veranstalter peinlich berührt, sie irgendwie unsichtbar zu machen, um jedes Aufsehen zu vermeiden. Gegen sie aktiv und wirksam vorzugehen, trauen sie sich nicht. Die Verantwortlichen belassen es bei der windelweichen Feststellung, man weigere sich, diese „Meinung“ zu akzeptieren.  

Entwurf im dritten Versuch gescheitert 

Umso wichtiger wäre es aus Sicht der Trans-Aktivistin Lisa Paus und ihres „Queer-Beauftragten“ Sven Lehmann gewesen, den Gesetzentwurf am Mittwoch endlich im dritten Anlauf, also gerade noch vor der parlamentarischen Sommerpause, durchs Kabinett zu bringen. Die erste große Hürde nehmen und bis September ein wenig Gras über das Projekt wachsen lassen – das war ihr Plan.

Er scheiterte wenige Stunden vor der Sitzung, in der Nacht zum Mittwoch, durch eine von Paus offensichtlich völlig unerwartete Intervention: Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP schien endlich Ruhe zu geben, doch nun legte überraschend und auf den allerletzten Drücker die Bundesinnenministerin Veto ein und blockierte nun ihrerseits jene Ressortabstimmung, ohne die es kein Gesetzentwurf auf die Tagesordnung schafft, weil die Vorhaben dort als zuvor „geeint“ gelten müssen. 

Kampfabstimmungen unter Vorsitz des Bundeskanzlers, obwohl in Paragraph 24 der Geschäftsordnung der Bundesregierung durchaus vorgesehen, wären höchst ungewöhnlich. In aller Regel wird vorab in unterschiedlichen Konstellationen solange verhandelt, notfalls unter Leitung des Bundeskanzlers, bis die Sache spätestens am Dienstagabend entscheidungsreif ist.

Was denkt sich die Ministerin?   

Die Vorgeschichte des Vetos von Innenministerin Nancy Faeser ist so seltsam wie alles, was mit diesem Gesetzesvorhaben zusammenhängt. In der Welt am Sonntag, erstes Vorzeichen, erschien am vergangenen Wochenende ein so lapidarer wie bedeutungsschwerer Satz: 

„Das Bundeskriminalamt hat darauf hingewiesen, dass mit dem behördlichen Entstehenlassen einer ‚neuen Person‘ und rückwirkenden Änderungen aller Dokumente für Kriminelle die Möglichkeit entstünde, sich auf diesem Weg der polizeilichen Verfolgung zu entziehen.“

Wer das gesagt oder geschrieben haben soll, am Ende vielleicht BKA-Präsident Holger Münch persönlich, wurde nicht erwähnt. Cicero wandte sich deshalb am Montagvormittag an die BKA-Pressestelle: „Das wüssten wir doch gerne ein bisschen genauer, möglichst zitierfähig mit Ihrem Präsidenten als Quelle.“ Daraus wurde nichts. Geschlagene anderthalb Tage später meldete sich das Bundeskriminalamt zurück und hisste die weiße Flagge: 

„Da sich das Gesetz in einer laufenden Ressort-Abstimmung bei den Ministerien befindet, würde ich Sie darum bitten, Ihre Anfrage direkt an das Bundesinnenministerium beziehungsweise die federführenden Ministerien für Frauen und für Justiz zu richten. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.“

Redeverbot für BKA-Präsidenten?

Für diese Antwort gab es am Dienstagabend aus hiesiger Sicht nur eine plausible Erklärung, und diese bot Cicero denn auch dem BKA an – quasi als Test und als eine Möglichkeit, vor einer Veröffentlichung zu widersprechen:

„Ihre Antwort erlaubt nur einen Schluss: Ministerin Nancy Faeser hat dem BKA-Präsidenten zu diesem Thema Redeverbot erteilt. Ein Redeverbot durch die Chefin eines Verfassungsressorts. Bei einem Gesetzesvorhaben, das intensiv den Kompetenzbereich des BKA betrifft, wenn Identitäten dank eines Bundesgesetzes in Zukunft beliebig geändert werden können, sogar die Geschlechter, und all das sogar alle zwölf Monate. Plus Strafandrohung bei Nennung eines früheren Namens oder Geschlechts unabhängig von der Faktenlage.“

Ein Widerspruch aus Wiesbaden blieb aus. Statt dessen schaltete sich zur selben Stunde in Berlin Ministerin Faeser nun selbst in die Auseinandersetzung um das SBGG ein. Einer ihrer Sprecher schildert diesen Vorgang folgendermaßen, erkennbar darum bemüht, ihn möglichst harmlos klingen zu lassen:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Rahmen der regulären Ressortabstimmung beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Das BMI hat den Gesetzentwurf geprüft und hierzu seine Stellungnahme abgegeben. Es begleitet dieses Vorhaben konstruktiv.“

Rätsel über Anlass der Intervention

Ein Jahr nach Vorstellung der „Eckpunkte“ durch die Minister Buschmann und Paus, aus denen der eigentliche Knackpunkt bereits hervorging, die Möglichkeit des beliebigen Geschlechts- und Namenswechsels, und zwei Monate nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Wortlaut fällt der Bundesinnenministerin auf, dass ein zentraler Punkt die freie Wahlmöglichkeit des Geschlechtseintrags ist. Einschließlich der Vornamensänderung, und sie soll jeder Person offenstehen. Sie muss lediglich vor dem Standesbeamten erklären, dass ihr Personenstandseintrag von ihrer Geschlechtsidentität abweicht. Der Staat ermöglichst also einen praktisch voraussetzungslosen Identitätswechsel. 

Das hat die Bundesinnenministerin gemerkt, und diesen Erkenntnisgewinn lässt sie seit Mittwoch unter Medienvertretern streuen, will aber selbst nicht als Urheberin genannt werden. Sogar anonyme Zitate aus ihrem Haus sind unerwünscht. Aber es ist ihr wichtig, dass die Hauptstadtjournalisten erfahren und durch sie die Bevölkerung: Nancy Faeser hat verstanden, dass das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ dazu führen kann, dass Personen ziemlich mühelos und mit amtlicher Hilfe untertauchen können. 

Abtauchen mit SBGG leicht gemacht

Und Faeser hat noch etwas mit einjähriger Verzögerung verstanden: Dass es hier keineswegs nur um trans- oder intersexuelle Menschen geht, sondern zum Beispiel auch um straffällig gewordene Personen, Personen mit Waffenschein oder auch Schuldner, die eine solche rechtliche Möglichkeit für sich nutzen, um ihre Identität zu verschleiern. Schlussfolgerung der Bundesinnenministerin an die Adresse der Kollegen Buschmann und Paus:

„Daher besteht hier noch Änderungsbedarf.“

Wie sie sich diese „Änderungen“ vorstellt, ohne den Kern des Gesetzes, die beliebige SelfID, zu zertrümmern, liegt einstweilen im Dunkeln. Da wird jemand sein ganzes rhetorisches Talent aufbieten müssen, um den Pelz des Gesetzes zu waschen, ohne dass es nass wird. Faesers ganzes Vorgehen in der Sache ist rätselhaft. Wie man es auch betrachtet – es erscheint inhaltlich und strategisch ohne Sinn. 

Dem Chef der wichtigsten deutschen Sicherheitsbehörde verpasst sie offenbar einen Maulkorb, um am selben Tag intern der Kollegin Paus last minute, aber dafür umso heftiger dazwischen zu grätschen mit der Folge, dass das Gesetzesvorhaben ein weiteres Mal von der Tagesordnung fliegt, was nur deswegen keinen Aufschrei verursacht, weil am selben Tag alles über den Bundeshaushalt spricht und das Chaotisierungstalent der Frau Paus in Sachen „Kindergrundsicherung“. 

Womit auch die letzte Gelegenheit vor der Sommerpause verloren ist, es wenigstens regierungsseitig als erledigt abzuhaken und dem Bundestag zuzuleiten. Irgendjemand im BMI oder im BKA muss seiner obersten Chefin gesagt haben: Frau Ministerin, wenn Sie jetzt nicht intervenieren, fliegt am Ende Ihnen dieses Ding um die Ohren, nicht den Grünen und nicht den Liberalen. Sie müssen wenigstens so tun, als hätten Sie rechtzeitig gemahnt und versucht, Schaden abzuwenden. Zu retten, das wissen die klügeren Beamten im BKA und im BMI längst, ist dieses Gesetz auch durch noch so clevere Wortkosmetik nicht, weil sein Kern schlicht irre ist.

Baff über Faesers Friendly Fire

Lisa Paus muss völlig baff gewesen sein. Mit allem hatte sie gerechnet, nicht aber mit Friendly Fire von Faeser. Bis Freitagabend war von der Frauenministerin keine Silbe zu diesem Vorgang zu vernehmen. Wahrscheinlich war sie insgeheim froh, dass die Karlsruher Klatsche wegen Missachtung der Parlamentsrechte alles überlagerte. 

Es blieb ihrem Staatssekretär Lehmann überlassen, seiner Translobby zu beichten, dass es wieder nichts geworden ist, das Projekt somit möglicherweise nicht mehr zum 1. Januar Gesetzeskraft erlangen wird. Eine Erklärung für den neuerlichen Stopp hat er nicht. Anscheinend hat wieder einmal niemand mit ihm geredet.

Eventuell ist das SBGG, das Faeser doch „konstruktiv begleitet“, wie sie beteuert, sogar vollends vom Scheitern bedroht, wie Lehmann zwischen den Zeilen anzudeuten sich genötigt sieht:    

„Das Selbstbestimmungsgesetz muss und wird kommen! Dass ein Beschluss in der Bundesregierung vor der Sommerpause nicht möglich war, ist aber enttäuschend. Die Zeit ist überreif und die Menschen warten schon viel zu lange drauf.“

Auf den FDP-Justizminister als Schuldigen einzudreschen nach mehrmaliger Vertagung – das war seit Januar die leichteste Übung von SPD und Grünen. Bei einer scharf linken SPD-Innenministerin gestaltet sich das schon deutlich schwieriger, was die umfassende Sprachlosigkeit in der Koalition erklärt. 

„Queerbeauftragter“ als Watschenmann

Selbst die FDP hält bisher den Mund, will sie doch das zarte Pflänzchen des Erkenntnisgewinns von Nancy Faeser nicht zertreten (endlich sind die Liberalen nicht mehr auch bei diesem Thema der Buhmann) und vor allem nicht die Frage erörtert sehen, warum Marco Buschmann nicht schon längst als Justizminister dieselben Vorbehalte öffentlich geltend gemacht hat. 
Vorbehalte, die, wie gesagt, den Kern des Vorhabens treffen. Sie lassen sich also nicht wegverhandeln, ohne den Sinn des Gesetzes insgesamt, freie Wahl von Namen und Geschlecht, einmal jährlich nach Belieben wechselbar, in die Tonne zu treten. Die Dresche bekommt jetzt auf Twitter Sven Lehmann stellvertretend für seine Chefin:

„Hätten Sie handwerklich und demokratisch gut gearbeitet, hätten wir vielleicht schon ein Gesetz. Aber Sie wollen unbedingt ohne demokratische Debatte und mit feindseligen Aussagen Maximalforderungen durchsetzen, die selbst von vielen Transpersonen als falsch kritisiert werden.“

„Wir brauchen kein SBGG! Was transsexuelle Menschen brauchen, ist Akzeptanz und Anerkennung. Was wir nicht brauchen, ist ein ‚Sven Lehmann‘ – und dass jeder seinen Personenstand ändern darf anstelle nur derjenigen, die auch wirklich betroffen sind.“

Kommentar aus der Koalition zum Ende dieser Woche: „Dass uns jetzt Nancy Faeser derart dazwischenfunkt, hätte niemals passieren dürfen.“ 

Dealer werden spontan zur „Frau“

Unterdessen machen sich in Berlin im Vorgriff auf das „Selbstbestimmungsgesetz“ nach glaubwürdigen Schilderungen aus der Polizei Dealer und andere Verdächtige heute schon einen Spaß daraus, sich nach vorläufiger Festnahme spontan zur „Frau“ zu erklären und darauf zu bestehen, dass nur eine Beamtin sie entkleidet sehen, abtasten und Körperöffnungen untersuchen darf. 

Die Damen und Herren Verdächtigen können sich dabei nach Schilderungen von Polizeigewerkschaften berufen auf neue „Qualitätsstandards (QS) zur Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung“. Danach haben von polizeilichen Maßnahmen betroffene trans- und intergeschlechtliche Personen das Recht, „die Durchführung der Durchsuchung von einer Person gleicher geschlechtlicher Identität vornehmen zu lassen“. Diese Regelung müsse „sofort aufgehoben und praxisnah gestaltet werden“, sagt Bodo Pfalzgraf von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Alles andere sei den Beamtinnen nicht zumutbar und diskriminiere sie. Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei sekundiert, es müsse unter allen Umständen verhindert werden, dass Kolleginnen mit einem Disziplinarverfahren bedroht werden, sollten sie sich weigern, einen Mann zu untersuchen. Zwar sei ihm ein solcher Fall noch nicht bekannt, aber die Gefahr, so Jendro, liege auf der Hand, spätestens mit Inkrafttreten des „Selbstbestimmungsgesetzes“. 

Auf den Berliner Wachen wird bereits als Lösung diskutiert, jederzeit einen männlichen Beamten vorzuhalten, der bereit ist, sich im Bedarfsfall spontan zur Frau zu erklären. Denn: „Es wird sich ja wohl keine Transperson unterstehen, die Selbstdefinition des Beamten anzuzweifeln.“

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