
- Höchstinstanzlicher Einspruch
Es gibt keine belastbaren Informationen für Hetzjagden in Chemnitz, sagt der Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen. Damit setzt er Kanzlerin Angela Merkel unter Druck, die sich diese Behauptung zu eigen gemacht hatte
Und dann hat es Bumm gemacht. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen tut kund: Es gab nach den Informationen seiner Behörde keine Hetzjagden in Chemnitz. Und das Video, auf dem einem fremdländisch aussehenden Mann kurz nachgestellt wird, ist zweifelhaften Ursprungs und laut Maaßen sprechen gute Gründe dafür, es handele sich dabei um „gezielte Falschinformation, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken.“
Diese Aussage ist höchstinstanzlich. Es gibt keinen, der mehr Kompetenz hätte, dieses Urteil zu treffen als der Präsident des Verfassungsschutzes. Seine Aussage deckt sich mit jener der örtlichen Staatsanwaltschaft. Und sie lässt die Kanzlerin und ihren Sprecher sehr schlecht aussehen, weil beide sich der Hetzjagd-Erzählung angeschlossen hatten. Steffen Seibert tat das in einer unnötig pathetischen Art und Weise.