Polizisten kontrollieren am 31.12.2016 in Köln vor dem Hauptbahnhof Personen. Ein Jahr nach den massenhaften Übergriffen in der Silvesternacht, feiert Köln das neue Jahr in einer Sicherheitszone.
Balanceakt für die Kölner Polizei: Zwischen Sicherheit-Gewährleisten und „Racial Profiling“ / picture alliance

Kritik an Polizeikontrollen - Ein Rechtsstaat muss sich an Regeln halten

Die diesjährige Silvesternacht in Köln verlief friedlich. Auch deshalb, weil die Polizei gezielt arabisch aussehende Männer kontrollierte. Das sogenannte Racial Profiling ist in diesem Fall zwar nachvollziehbar, sollte aber nicht zum Vorbild werden

Houssam Hamade

Autoreninfo

Houssam Hamade ist freier Journalist und schreibt unter anderem für die taz und den Freitag.

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Die derzeitige Debatte um den Vorwurf des „Racial Profiling“ am Silvesterabend in Köln krankt an zu viel Wut. Dabei haben beide Seiten sinnvolle Argumente, blenden aber die der Gegenseite oft aus.

Zum einen ist klar: Es war richtig, dass die Polizei nach den schrecklichen Vorfällen im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen hat, um eine Wiederholung zu vermeiden. Insbesondere im Hinblick auf die Opfer der Übergriffe ist der Polizei zu danken. An sich wäre es selbstverständlich richtig, genau die Männer herauszufiltern, die sich übergriffig und aggressiv verhalten. Eine Tatsache ist aber, dass die Dinge in Wirklichkeit oft nicht so funktionieren, wie sie eigentlich sollten. Vielleicht ist dieser Silvesterabend ein solcher Fall, in dem gehandelt werden musste, um erneut Schlimmes zu verhindern.

Aussehen als Auswahlkriterium

Also wurden Männer nach bestimmten äußeren Merkmalen eingeteilt, und zwar auf Grundlage von Erfahrungen des vergangenen Silvesters. Ein großer Teil der Personen waren „phänotypisch”, wie es heißt, „nordafrikanischer Herkunft”. So sind Gruppen, die diesem Phänotyp entsprechen, einige Stunden lang festgesetzt und ihre Personalien festgestellt worden. An diesem Abend in Köln gab es nur wenige Übergriffe. Wird das verursachte Leid der unschuldig festgesetzten Männer direkt in Vergleich gesetzt zum Leid der Frauen, die unter sexualisierten Übergriffen von vorherigem Silvester zu leiden hatten, ist ganz eindeutig, dass Letzteres wichtiger ist. Das Verhalten der Polizei scheint hier im Sinne einer Interessenabwägung richtig.

Allerdings lässt sich so alles Mögliche rechtfertigen. Gerade angesichts des Traumas terroristischer Gewalttaten schmelzen die bürgerlichen Grundrechte im direkten Vergleich zu einer Belanglosigkeit zusammen. Plötzlich scheint der Polizeigewahrsam ohne richterliche Erlaubnis sinnvoll, ebenso wie die Aufhebung der Privatsphäre. Auch Folter lässt sich nach dieser Denkweise rechtfertigen. Es wird ja „nur“ eine Person gefoltert, um möglicherweise das Leben von hunderten zu schützen.

Das Problem ist, dass der Staat damit langsam aber sicher selbst zum Verbrecher wird. Diese Erfahrung haben verschiedenste Gesellschaften immer wieder gemacht. Genau darum bedeutet eine liberale Demokratie zuallererst auch Rechtsstaatlichkeit. Gerade dies macht einen Rechtsstaat aus: Dass er sich an unbequeme Regeln halten muss, die im Einzelfall unlogisch erscheinen mögen. Eine demokratische Zivilgesellschaft macht wiederum aus, dass Ärger gemacht wird, sobald der Staat diese Grenzen überschreitet. Die Grundrechte müssen verteidigt werden. Es reicht auch nicht zu behaupten, diese eine Grenzüberschreitung mache noch keinen autoritären Polizeistaat. Denn die Grenzen sind selten eindeutig und verschieben sich mit der Zeit immer weiter. Selbst ein Erdogan hat, glaubt man ihm und seinen Anhängern, gute Gründe für das Auflösen des türkischen Rechtsstaates.

„Racial Profiling“ widerspricht dem Grundgesetz

Die Grenze ist in unserem Grundgesetz in Artikel 3.3 festgelegt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [..] benachteiligt oder bevorzugt werden. Racial Profiling“ ist verboten. Und selbstverständlich ist es eine rassistische Benachteiligung, wenn jemand auf Grund seiner Haar- und Hautfarbe nicht Silvester am Kölner Hauptbahnhof feiern darf. Insofern war das Verhalten der Polizei eine Grenzüberschreitung. Daran kann es keinen Zweifel geben. Rassismus ist nicht nur das, was Hitlers Helfer in den Gaskammern betrieben haben, sondern es beginnt schon damit, „Südländern“ zu unterstellen, keine Individuen zu sein, sondern blind ein kulturelles oder genetisches Programm abzuspulen.

Und dem ist nur beizukommen mit der Bereitschaft zu handeln und zu reflektieren. „Racial Profiling“ ist Alltag in Deutschland. Menschen mit dunklerem Teint werden häufiger kontrolliert und angezeigt als augenscheinlich Deutschstämmige. Das hat beispielsweise den Effekt, dass es die Kriminalstatistiken verzerrt. Auch ist nachweisbar, dass Ausländer weniger leicht Jobs und Wohnungen bekommen. Wer selbst schon die Erfahrung gemacht hat, wie es ist, als Typus und nicht als Individuum behandelt werden, weiß, wie demütigend das ist. Es gibt sehr gute Gründe dafür, dass das Grundgesetz in seinen ersten Worten die Würde des Menschen verteidigt. Diese Anerkennung der Menschenwürde sollte die Grundlage unseres Wertesystems sein und ebendiese muss entschlossen verteidigt werden.

Zu jenen guten Gründen gehört auch, dass das Einordnen und unter Generalverdacht stellen der „Nafris“ eine schlimme Art zu denken stärkt: Nämlich das Einsortieren einer bestimmten Gruppe Menschen, hier „die Nordafrikaner“, in eine nach ethnischen Kriterien sortierte Schublade und den Inhalt dieser Schublade zu homogenisieren und zu kriminalisieren.

„Der Nordafrikaner“ als Feindbild

Das führt in Deutschland und vielen anderen Ländern zu grassierendem Rassismus. Viele scheinen überzeugt davon, dass Nordafrikaner, zu denen ganz unterschiedliche Menschen zählen, mehrheitlich aggressive Grabscher seien, die es zu kontrollieren gilt. Dabei trifft das auf die Mehrheit eben nicht zu. Wenn es innerhalb dieser Gruppen zu Häufungen kommt, kann das alle möglichen Gründe haben. Einfach nur den „Kulturkreis, der genau so wenig homogen ist, wie Deutsche homogen sind, oder gar irgendwelche Gene dafür verantwortlich zu machen, ist gefährlich und zu kurz gedacht. Menschliches Verhalten ist komplex und lässt sich nicht auf einen einzelnen Faktor reduzieren. Kulturelle Faktoren spielen zwar stets eine Rolle, aber das tun auch Alter, Geschlecht, die soziale Lage, die Biographie, der Bildungsstand und das persönliche Umfeld. Wie groß wäre der Aufschrei, wenn Leute aus Sachsen – weil sie Sachen sind – zu Silvester stundenlang eingekesselt und festgesetzt würden, weil man ja wisse, dass „die Sachsen” zu Rechtsextremismus neigten?

Noch einmal: Oft lässt sich das, was eigentlich richtig ist, nicht durchsetzen. Insofern ist das Handeln der Kölner Polizei um die Trefferquote zu erhöhen an besagtem Abend nachvollziehbar. Gleichzeitig ist es verlockend einfach, andere, eine sowieso schon marginalisierte Gruppe, diesen hohen Preis bezahlen zu lassen. Nur zu sagen, das habe nichts mit Rassismus zu tun, man solle doch bitte den Mund halten, die Polizei mache eben ihre Arbeit, wie Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft das tut, ist falsch. Zu Recht wurde er in einem Facebook-Post der Gewerkschaft der Polizei als Populist angegriffen. Der Post wurde inzwischen gelöscht. Auch den Sachverhalt auf die Entscheidung zwischen „Racial Profiling“ und Massenvergewaltigung zu reduzieren, wie Beatrix von Storch bei Twitter schreibt, ist unredlich und treibt die Spaltung unserer Gesellschaft weiter voran.

Racial Profiling“ führt nicht zum Ziel

Richtig und in einer demokratischen Zivilgesellschaft angemessen ist es, die Debatte offen und nüchtern zu führen. Vielleicht war das Verhalten der Polizei in diesem speziellen Fall zu rechtfertigen, weil damit Schlimmeres vermieden wurde. Ein „Ausnahmezustand nach dem Ausnahmezustand, wie es im Tagesspiegel hieß. Polizeiarbeit ohne das Verwenden von äußerlichen Merkmalen ist schließlich schwerlich möglich. Laut Kriminologin Daniela Hunold lässt sich aber nachweisen, dass gerade das Racial Profiling nicht zu vernünftigen Ergebnissen führt und andere polizeiliche Methoden deutlich besser geeignet sind.

Von einem „Alles richtig gemacht“, wie es von der Bild-Zeitung und allen Kommentarspalten der Republik her tönt, ist die Sachlage aber weit entfernt. Es ist nämlich nicht nur Aufgabe der Polizei, sich innerhalb bestimmter Regeln zu bewegen, sondern auch, Menschen vor möglicher rassistischer Diskriminierung zu schützen.

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Christa Wallau | Fr., 6. Januar 2017 - 11:59

Was Sie, Herr Houssam Hamade, von der Polizei und den Bürgern des deutschen Staates verlangen, ist schlicht nicht leistbar und wird auch von keiner Gesellschaft auf der Welt geleistet. Anderenfalls bitte ich Sie um Nennung eines solchen Staatswesens.
Die Nordafrikaner, deren individuelle Menschenwürde Sie einklagen, treten ja gerade
n i c h t einzeln bzw. in gemischten Gruppen auf, sondern in bedrohlicher Massierung. Wenn sie zusammen mit Frauen und Menschen aus anderen Kulturkreisen daherkämen (u. a. auch mit deutschen Mitbürgern, die immer schon hier lebten), gäbe es das Problem des racial profiling gar nicht.
Je bedrohter ein Staat ist, umso weniger zimperlich kann und wird er in der Auswahl seiner Mittel zur Abwehr sein. Das eine bedingt das andere. Diejenigen, von deren "Brüdern" die Bedrohung ausgeht, sollten daher s e l b e r (im eigenen Interesse) dazu beitragen,
die Sicherheit zu erhöhen und nicht noch den Gaststaat dafür anzuklagen, sie nicht als Individuen zu behandeln

Peter Krebs | Fr., 6. Januar 2017 - 18:36

Antwort auf von Christa Wallau

Sehr gut analysiert Frau Wallau. Bei allen Straftaten treten Nordafrikaner in Gruppen auf. Da ist es doch naheliegend, daß die Sicherheitsbehörden so vorgehen wie in der
Sylvesternacht.

Peter Bill | Mo., 9. Januar 2017 - 16:55

Antwort auf von Peter Krebs

Bei allem Respekt, aber ich finde, das Wort "Analyse" wird da wirklich sehr überdehnt. Es ist ja viel mehr genau das was auf den allerersten Blick dem vorurteilsgeschulten Kopf ins Augen fällt. Eine große Leistung ist das doch nicht.

Herbert Schaar | Fr., 6. Januar 2017 - 12:17

Es handelte sich sicher nicht um ein sog. Racial Profiling.
Innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters mussten rasch Entscheidungen getroffen werden, die auf Erfahrungen vom Vorjahr aufbauen.

Bei einer solchen Triage muss mit Wahrscheinlichkeiten gerechnet werden.
100% Sicherheit ist dann nicht das Ziel, kann es auch nicht sein.

Was das mit Folter und neg. Diskrimierung einer Rasse zu tun hat...ich verstehe das nicht.

Wer kann da helfen?

Ich bin jedenfalls dankbar und froh darüber, dass die vielen Polizisten und Sicherheitskräfte - auch aufgrund ihrer tagtäglichen Erfahrungswerte - frühzeitig kontrolliert und die Feiernden geschützt haben !

Peter Müller | Fr., 6. Januar 2017 - 12:23

Ich muss gestehen, Sie machen das sehr geschickt: Sie lassen Hitler und seine Gaskammern einfließen (nichts davon hat mit dem Geschehenen zu tun): Sie unterstellen, dass den "Südländern" unterstellt werde, "keine Individuen zu sein, sondern blind ein kulturelles oder genetisches Programm abzuspulen" (wo wird das ausgedrückt?) und bemühen gar das Grundgesetz. Es hat aber nichts mit Diskriminierung wegen Haut- und Haarfarbe zu tun, wenn die Polizei Täterprofile erstellt.
Übrigens: Zu RAF-Zeiten hatte ich lange Haare und war bei jeder Polizeikontrolle dran. Ich habe mich weder zum Opfer stilisiert, noch lief wegen mir (und vieler anderer) eine Empörungsmaschinerie an, wie sie jetzt bei jeder Gelegenheit Gang und Gäbe ist. Mir war klar, dass die Polizei gefährliche Terroristen sucht und die sahen nun mal nicht wie weißhaarige Omas und Opas aus.

Christa Wallau | Fr., 6. Januar 2017 - 12:59

Antwort auf von Peter Müller

Sehr gute Replik auf die Ausführungen des Herrn
Hamade!
Wenn wir Nachgeborenen der Deutschen, die sich
zu einem großen Teil (Hier bitte auch nicht alle gleichermaßen bezichtigen!) vor 75/80 Jahren schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben,
uns nicht endlich solche unverschämten Anspielungen in jeder Debatte verbitten, dann sind wir wirklich nicht mehr zu retten. Anderenfalls bleiben wir das neurotischste Land auf unserem Planeten.
Das Ins-Feld-Führen von Gaskammern oder die Erwähnung von Hitler in Diskussionen, die sich kritisch mit dem heutigen Verhalten staatlicher o. privater Organisationen beschäftigen, ist nichts anderes als übelster Rassismus gegenüber Deutschen. Es ist die bekannte "Faschismuskeule", mit der "unsere" Linken und Grünen in trautem Verein mit allen Ausländern, die Deutschland gern u. erfolgreich damit erpressen, bedrohlich über jedem schwingen, der sich seiner Haut wehrt und seine staatsbürgerlichen, heimatlichen Rechte einfordert.

Ursula Schneider | Fr., 6. Januar 2017 - 18:01

Antwort auf von Peter Müller

da dürfen Hitlers Schergen (jetzt kommt Erdogan noch hinzu) natürlich nicht fehlen. Einfach lächerlich.

So ein Erlebnis zu RAF-Zeiten hatten wir übrigens auch: An einem Sonntag Nachmittag - wir saßen gerade mit Oma und Tante beim Zwetschgenkuchen - klingelte die Polizei bei uns zwecks Kontrolle. Wir (oder unser Hund) hatten wohl bei irgendwem Verdacht erregt. Keine Ahnung. Die Beamten entschuldigten sich höflich, lachten, als sie die Szene sahen, und gingen wieder. Wir fühlten uns damals weder "rassistisch benachteiligt" noch unter "Generalverdacht" oder sonstwie in unseren Grundrechten beeinträchtigt, sondern hatten wegen der Terroristen für jedwede Vorsicht vollstes Verständnis.

Doris Münnekhoff-Bellot | Sa., 7. Januar 2017 - 19:37

Antwort auf von Peter Müller

Entweder erinnern Sie sich nicht oder Sie haben es verdrängt: Auch damals schon haben einseitige Polizeikontrollen- sie gipfelten in der "putativen Notwehr - ausgelöst und wurden kritisiert, allerdings gab es keine sozialen Netzwerke, die für Verbreitung sorgten.
Der Artikel ist differenziert, trifft den Kern des Problems des "racial profilings".

Volker Krull | Fr., 6. Januar 2017 - 12:36

Herr Hamade, ich sehe Ihre Kritkik nicht so. Hier
hat es sich um eine grosse Gruppe ausländischer junger Männer (über 1000) gehandelt, also eine geplante Versammlung am Kölner HBF. Von der Gruppe wurde die Personalien geprüft und danach Plazverweise erteilt.
Die Polizei hat sich übrigens nach GG Artikel 8 vehalten:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Herr Hamade, übrigens war ein Grossteil der ausländischen Gruppe aggressiv und Stand unter Alkohol.
Bitte unterlassen Sie in diesem Kölner Fall eine politische Ideologie zu verfolgen. Erklären Sie bitte warum es die ethisch gleiche Gruppe Männer in Köln war wie vor einem Jahr. Es handelt sich hier um Gäste in Deutschland. Ein Gast hat sich bitte an deutsche Werte (u.a. Frauen Gleichberechtigung) und Gesetze zu halten.

Michael Bahr | Fr., 6. Januar 2017 - 12:49

Was sollte die Polizei in Köln denn tun angesichts großer, ethnisch homogener Gruppen junger Männer, die anreisten, um den Jahreswechsel in der Domstadt zu feiern? Wenn genau ein Jahr zuvor von genau derselben, zahlreichen Klientel an genau demselben Ort massenhaft schwere Straftaten begangen wurden, dann ist es doch absolut logisch, sich nun auf exakt die Menschen zu konzentrieren, die ins Täterprofil passen. Wären vor einem Jahr mehr als tausend Stefans, Michaels, Daniels, Olivers, hellhäutig, blond, dunkelblond, braunhaarig, eindeutig dem mittel- bis nordeuropäischen Phänotyp zuzuordnen über die Kölner Frauen hergefallen, dann hätte die Polizei sich vermutlich auf diesen Typus konzentriert. Aber so etwas wie es in Köln vor einem Jahr vorgefallen ist, hat es in Mitteleuropa in dieser Form und in dieser Massivität, verübt von autochthonen Mitteleuropäern außerhalb von Kriegszeiten noch nie gegeben. Darum auch dieses polizeiliche Vorgehen.

Jens Tilemann | Fr., 6. Januar 2017 - 12:50

Auch die Polizei muss ökonomisch denken, denn sie hat nicht unbegrenzte Ressourcen (außer der Autor hat vor, großzügig sie zu spenden).
Man kann genauso fragen, ob es nicht bestimmte nachweislich häufiger kriminelle Täterprofile notwendig machen, dass die Polizei eine gewisse Ökonomie an den Tag legt.
Es ist richtig, zu warnen. Es ist aber nicht richtig, der Polizei die Arbeit zu erschweren. Die ausführende ist in Deutschland nicht die einzige Gewalt, die das Grundgesetz, sagen wir mal, interpretiert.
Dass es strukturellen Rassismus gibt, ist übrigens auszuschließen, denn ansonsten würde der Autor nicht auf Beiträge öffentlich-rechtlicher Medien verweisen können, zum Thema "Wie der Staat Minderheiten schikaniert".

Thomas Potthoff | Fr., 6. Januar 2017 - 12:53

Das ist schon ziemlich weit hergeholt lieber
Houssam Hamade, finden Sie nicht? Die Polizei hat den verfassungsmässigen Auftrag die Bevölkerung vor Verbrechen zu schützen und die Tatsachen der "Vorfälle" in der Sylvesternacht sind nun mal wie sie sind, genauso wie das Täterprofil derer die hunderte von Frauen derart gedemütigt und erniedrigt haben. Mit der selben Argumentation ware es verfassungswidrig sich bei der Suche nach Vergewaltigern auf Männer zu beschränken oder sich bei der Bekämpfung von islamistischem Terror auf Islamisten zu konzentrieren. Es wurden ja nicht allen nordafrikanischen Männern das Feiern am Kölner Dom verboten, sonder nur denen die die Polizei für potentielle Straftäter hielt.

Wolfgang Tröbner | Fr., 6. Januar 2017 - 13:02

Herr Hamade, ich verstehe Ihren Artikel als Botschaft an uns, Nordafrikaner aufgrund ihrer Haut- und Haarfarbe nicht zu diskriminieren. Das ist Ihr gutes Recht, auch wenn ich manche Ihrer Aussagen nicht nachvollziehen kann.

Meine Frage: Haben Sie auch eine Botschaft für die Nordafrikaner, z.B., bitte laßt die Frauen in Ruhe?

Sie schreiben vom "Leid der unschuldig festgesetzten Männer". Welches Leid meinen Sie eigentlich? Sie wissen schon, dass sich viele dieser "Männer" hier illegal aufhalten? Und selbst wenn sie keine Frauen begrabschen oder bestehlen, dass das allein schon ein Gesetzesverstoß ist? Übrigens, da ich häufig in der Schweiz bin, werde ich desöfteren auf dem Weg in die Schweiz bzw. in Grenznähe ohne erkennbaren Anlass kontrolliert. Auf der Basis der gestellten Fragen kann ich nur vermuten, dass man Steuersünder dingfest machen will. Werde ich also diskriminiert, weil man in mir und zwar aufgrund meiner Hautfarbe einen Steuersünder vermutet? Erfahre ich daher "Leid"?

Klaas-Peter Krabbenhöft | Fr., 6. Januar 2017 - 13:22

Ich danke Cicero außerordentlich. Es ist eine Wohltat, nicht immer nur einseitige Artikel lesen zu müssen, sondern Probleme unserer Gesellschaft aus unterschiedlichen Standpunkten beleuchtet zu wissen. Hier sollten sich Spiegel und ZEIT einmal ein Beispiel nehmen! Cicero bitte weiter so!
Ich teile nicht die geäußerte Auffassung von Herrn Hamade in Gänze, sehe jedoch Ansatzpunkte, die zum Nachdenken anregen sollten. Richtig erscheint mir die Darstellung der Konkurrenz von Grundrechten und deren Abwägung, die Negation des Absoluten.

Petra Maria Schaefer | Fr., 6. Januar 2017 - 13:24

ist mir - Verzeihung - das Blut "gefroren". Was für eine Erwartungshaltung!! Wo bitte auf dieser Welt gibt es diesen Anspruch? Danke den bisherigen Leserkommentaren, die mir aus der Seele sprechen.

Chris Lock | Fr., 6. Januar 2017 - 13:27

Profiling ist generell zulässig, weil nach sachlich begründeten Kriterien gefahndet wird.

Racial Profiling wäre m. E. nur dann unzulässig, wenn es keine sachliche Begründung im Einzelfall für dieses Kriterium gäbe, also Schikane wäre. Dafür sehe ich in Deutschland bisher keine Gefahr.

Marianne Bernstein | Fr., 6. Januar 2017 - 13:49

Einer meiner Söhne hat eine offensichtlich Schwarzen Freund und Schulkameraden, er ist in Deutschland geboren, sieht aber sehr "dunkel" aus. Nun gehen die Jungs gern mal aus und das auch in größeren Gruppen. Mein Sohn und auch andere wurden noch nie konktrolliert, der Freund immer!
Das Problem dahinter ist eben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass einer der "so" aussieht Ärger macht größer ist als beim Durchschnittsdeutschen und damit dreht sich die Sache im Kreis. Der Alltagsrasissmus ist nicht rassischtisch gemeint, ist aber so. Andererseits ist verständlich, dass z.B. bei einer Fahndung ein derart offensichtliches Merkmal eben auch genutzt wird.

Horst Schäffer | Fr., 6. Januar 2017 - 13:58

Treten Sie der Partei DIE GRÜNEN bei, Herr Hamade, binnen kurzem haben Sie da Karriere gemacht und brauchen sich auch über Ihre Altersversorgung keinerlei Gedanken mehr zu machen.

Uwe Wenzel | Fr., 6. Januar 2017 - 14:01

Zunächst Danke für Ihre Ansichten.
Ich zitiere Art 2.2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3.3 hatten sie schon zitiert.
Aus meiner Sicht endet 3.3 da, wo 2.2 anfängt. Soll heißen, wenn die körperliche Unversertheit eines Individuums gefährdet ist, wird das Recht auf Gleichbeahndlung nachrangig. Ich bin allerdings kein Verfassungrichter. Und es kann und darf nicht die Aufgabe der Polizei sein, dazwischen zu entscheiden. Daher war die Handlung der Polzei richtig und wird sich so auch wiederholen.

Generell stehen einzelne dieser Artikel mit anderen im Widerspruch, bspw. Religionsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht auf körperliche Unversertheit. Jetzt geht es um Deutungshoheiten, die nun nicht mehr ausschließlich bei Rot-Grün liegt. Der kampf darum ist entbrand.

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 6. Januar 2017 - 14:13

der evtl. eines nicht wahrhaben will, dass sich Individuen unter bestimmten Vorgaben, zum Beispiel einer Religion oder tradierter gesellschaftlicher Ideale zu Gruppen zusammenschliessen können?
Wenn sich der "Phänotyp des Afrikaners" noch nicht in erster Linie als "bürgerliches Rechtssubjekt" sieht sondern als homogene Gruppe?, sollte aber nicht mit dem Racial Profiling gearbeitet werden, sondern mit Gruppenannahmen.
Es ist zuviel verlangt, auf Profiling zu verzichten nur damit man sich nicht dem möglichen Verdacht eines Racial Profiling aussetzen könnte.
Generell ist mir die Bürgerrechtsnähe des Autors sehr willkommen und natürlich muss man dann mit den Nazis argumentieren, mit wem denn sonst?
Andere Länder haben mehr schlimme Auswahl, seien wir froh, dass es sich hier auf die Nazizeit reduziert.
Im Gegensatz? zum Autor bin ich aber genauso
staatstragend orientiert.
Recht als demokratisch geschaffenes höchstes Ethos einer säkular basierten Gesellschaft.
Ich schütze Recht.

Reinhard John | Fr., 6. Januar 2017 - 14:25

Der Staat als ganzes hat versagt, obwohl die Täter von Berlin bekannt waren. Nicht Mal zu einer kollektiven Trauer an den Opfern vom Breitscheidplatz sind wir fähig. Für solchen rücksichtslosen Beitrag im Anbetracht der Opfer ist Zeit und Geld da. Der Artikel Schreiber erscheint selbst ja offenbar persönlich noch nicht von solchen Attentaten betroffen zu sein! Sonst würde der solchen Blödsinn nicht von sich lassen.

das mit allen Mitteln.....
und sonst hab ich noch was von Herrn Thomas Potthoff vom 06.01.17 gefunden:
Ist mir eigentlich egal wie das Frauenbild muslimischer Männer zustande kommt oder was sie zu den sexuellen Übergriffen ( so eine niedliche Wortwahl) in Köln und anderswo veranlasst hat. Ich wäre geneigt die ehemalige australische Regierungschefin Julia Gillard zu zitieren :
Einwanderer und Nicht- Australier müssen sich hier anpassen-akzeptieren Sie das oder verlassen Sie das Land.
Wer sich ständig beschwert, unsere Fahnen verbrennt, unseren Glauben verurteilt und unsere christlichen Werte missachtet, den ermutige ich, einen weiteren Vorteil unserer großartigen Demokratie zu nutzen -das Recht dieses Land zu verlassen.
Wenn ihr hier nicht glücklich seit, dann geht-wir haben niemanden gezwungen hierher zu kommen."
Das unterschreibe ich für Deutschland mit.....

Mila Lachner | Fr., 6. Januar 2017 - 15:02

Die Polizei in Köln hats sich ausschließlich auf Erfahrungswerte gestützt. Es ist nun einmal Fakt, dass an den Taten in der Kölner Silvesternacht 2015/16 etwa 2.000 junge Männer „arabischer und nordafrikanischer Herkunft“, hunderte von Frauen (inzwischen wissen wir: es waren 690) sexuelle Gewalt angetan hatten.Doch was geschah genau ein Jahr nach der Horrornacht? An Silvester 2016 kamen tatsächlich dieselben Männer wieder am Hauptbahnhof in Köln an. Die Kontrolle von über 1000 Männern dieser frauenfreien Gruppen „mit hohem Aggressionspotenzial“ ergab, dass es zu 98 Prozent Nordafrikaner waren. Die meisten gehörten zu der Gruppe der polizeibekannten „nordafrikanischen Intensivtäter“. Dieselbe Sorte Mann wie ein Jahr zuvor hatte es also tatsächlich erneut gewagt, in Köln auf ihre Art „feiern“ zu wollen. Was bedeutet hätte: Frauen wieder mit Demütigungen und sexueller Gewalt aus dem öffentlichen Raum verjagen.

Guenther Haubenberger | Fr., 6. Januar 2017 - 15:20

Im erklaerenden link (www.amnesty.de)in Ihrem Text zum Begriff Racial Profiling steht:
' „Racial Profiling“ soll die innere Sicherheit in den USA erhöhen. Doch Hautfarbe, Herkunft oder Religion sind alles andere als sichere Fahndungsmerkmale'.
Hautfarbe, Herkunft oder Religion machen aber eben sicher keine Rassenzugehoerigkeit aus; allein deshalb ist der Begriff schon fragwuerdig. Im Falle Koelns ging es sicher nicht um 'Rasse' (Nordafrikaner zu sein ist keine Rasse),sondern, wie Sie selbst schreiben, um einen 'Phänotyp'. Also um äussere Erscheinung.
Aber aus einer phänotypischen Unterscheidung eine Rassistisch Motivierte zu machen liegt ausschliesslich in den Augen des Betrachters...

Was ich damit sagen will ist Folgendes: nicht immer ist das, was sich in einem Selbst so anfuehlt wirklich genau so; immer gibt es den eigenen Anteil, immer das innere Erleben dazu. Gerade bei der Rassismusdebatte ist Selbstreflexion existenziell.

Wolfgang Henning | Fr., 6. Januar 2017 - 15:43

Polizeigewahrsam ohne richterliche Erlaubnis, ähnlich wie ein Platzverweis, ist nicht nur sinnvoll, sondern aus der Situation zur Gefahrenabwehr rechtlich geboten. Das wiederum in Vergleich zu setzen mit der Rechtfertigung einer Folter, zeigt nur den jugistischen Unverstand, wenn nicht bewusste Böswilligkeit des Autors. Jedes polizeiliche und damit verwaltungsrechtliche Handeln, ist rechtlich überprüfbar und unterliegt der juristischen Kontrolle. Das staatliche Handeln, sowie das Gewaltmonopol des Staates in die Nähe "verbrecherischen Handelns" zu bringen, zeugt nur davon, dass der Autor die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit in der Demokratie nicht verinnerlicht hat. Welches Bild hat der Autor von unserer Polizei, wenn er unterstellt, sie würde im Sinne von "Hitler's Helfern" Südländer nicht als Individuen sehen?

Christop Kuhlmann | Fr., 6. Januar 2017 - 15:45

wurden lediglich Gruppen mit erkennbar aggresivem Auftreten erkennungsdienstlich behandelt. Es reichte nicht "nordafrikanisch" auszusehen und ein finsteres Gesicht zu machen. Doch wenn Flaschen und Knallkörper aus einer Gruppe heraus geworfen werden und man die Polizei beschimpft, stellt diese Gruppe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Insgesamt wurden auf Basis dieser Kriterien 800 Personen erkennungsdienstlich behandelt. Weiterhin gab es 300 Gefährderansprachen. Der Begriff Nafri ist die Abkürzung für Nordafrikanische Intensivtäter und nicht für Nordafrikaner. Damit wird ein Tätertypus mit Merkmalen bezeichnet, die ihn deutlich von anderen Formen der Kriminalität unterscheiden. Abgesehen davon, dass das Verhalten dieser Leute extrem widerlich und asozial ist, muss sich der Rechtsstaat nicht dumm stellen. Es gibt immer Gruppen, bei denen Kontrollen eine hohe Erfolgsquote haben, unabhängig von der Ethnizität, diese darf kein Grund sein Täter zu Opfern zu stilisieren.

Jens Kaup | Fr., 6. Januar 2017 - 15:53

Ich frage mich, es würden sich 1000 Skinheads und Hooligans zu einem Mob versammeln. Und die Polizei würde auf ein "Profiling" verzichten und würde anstatt diesen Mob in Schranken zu weisen, lieber in einer bunten Mischung zufällige Passanten, Frauen und Kinder aufgreifen. Ansonsten läßt man den Dingen seinen Lauf. Das Aussehen als Auswahlkriterium sollte ja nach Herrn Hamades Vorstellungen kein Kriterium sein. Man könnte ja dann später die tatsächlich begangenen Straftaten ahnden. Bei der Suche der Täter sollte man dann aber wieder nicht nach Glatzköppen, Springerstiefeln und Fankutten ausschau halten. schließlich haben diese Leute wie jeder ein gutes Recht auf dem Domvorplatz zu feiern.

Marco Brauer | Fr., 6. Januar 2017 - 16:01

a.) Die Polizei betont immer wieder, dass es kein racial profiling gab, sondern Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen worden sind, bei denen diverse Parameter eine Rolle spielen, besonders das Verhalten der Akteure. Warum wird diese klare Aussage ignoriert? Zumal die Polizei ihr Sicherheitskonzept schon Wochen vor den Silvesterabend Politikern und Journalisten vorgestellt hatte. Niemand monierte im Vorfeld die Maßnahmen, wohl auch weil alle glaubten, dass die große Polizeipräsenz die entsprechende Klientel diesmal abschrecken würde. Was mich zu dem nächsten Punkt führt:
b.) Warum haben sich wieder so viele Nordafrikaner am Kölner Hauptbahnhof versammelten? Warum sah sich die Polizei genötigt, weitere 200 Beamte anzufordern? Warum kam es auch in anderen Städten wieder zu brenzligen Situationen - z.B in Hamburg (Jungfernstieg)? Die Klärung dieser Fragen sollte doch im Mittelpunkt des Interesses stehen und keine Phantomdebatten um "Nafris" oder bereits dementiertes racial profiling.

Wilhelm Gebken | Fr., 6. Januar 2017 - 16:30

Aber in Bezug auf "Rechts", in diesem Falle Rassismus ist wohl auch die schlimmste Rechtsverbiegung legitim. Das Lesen dieses Artikels hat bei mir körperliche Schmerzen ausgelöst. Art. 3.3. GG ist völlig zutreffend: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Kein "arabisch aussehender Mann" wurde gegenüber einem "nicht arabisch aussehenden Mann" benachteiligt. Die Polizei hat lediglich aufgrund von Verdachtsmomenten nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (extrem detailliert ausformuliertes deutsches Ordnungsrecht, sehr geehrter Herr Hamade)diejenigen intensiver kontrolliert, von denen konkrete Störungen zu erwarten waren. Dass dies an diesem Abend u. a. am "arabischen Aussehen " festgemacht werden konnte (es gab auch weitere "Verdachtsmomente" gegen diesen Personenkreis) hat nichts mit Rassimus zu tun.

Detlev Bargatzky | Fr., 6. Januar 2017 - 17:29

Wenn in unserer Gesellschaft,wie oft behauptet, nur weniger als 1 Nafri /1000 Bewohner leben, dann sollte mir
1. mal jemand erklären, wieso dann Sylvester etwa 1000 dieser Menschen (und damit alle statistisch auf Köln entfallenden) am Kölner Hauptbahnhof auftauchen und
2. wieso die Polizei in diesem Fall auch nur etwa 1 Nafri/1000 Anwesende kontrollieren sollte (dann wäre es ja wohl kein Racial Profiling mehr).
Wie sollte das denn eigentlich funktionieren, wenn die restlichen etwa 1 Million Kölner gar nicht zum Bahnhof gekommen sind?

Ich hoffe, dass jetzt jeder Journalist mal irgendetwas Staatstragendes zu diesen Polizeikontrollen gesagt hat und die Medien sich endlich um den Rest des vor uns liegenden Jahres kümmern.

Olaf Romer | Sa., 7. Januar 2017 - 11:52

Vielleicht sollte man sich endlich davon verabschieden immer die angeblich vorhandene große unschuldige Masse anzuführen die einige wenige in Mikredit bringen. Bestimmte Personengruppen stehen nunmal für auffällige gesellschaftliche Verhaltensweisen. Und aus Sonderfällen gleich Regelmäßigkeiten abzuleiten ist genauso abstrus. Ein Staat muss auf Erscheinungen reagieren auch wenn sie nicht jedem gerecht wird. Die Sicherheit der Bürger hat Vorrang vor Befindlichkeit des Einzelnen. Nur die Anwendung der Maßnahmen bedarf Kontrollmechanismen welche überparteilich sein sollten.

Hans von Massow | Sa., 7. Januar 2017 - 16:12

Die Handlungsauflagen für Sicherheitsbehörden, sind völlig zurecht sehr hoch. Man sollte allerdings anerkennen, dass vor diesem Hintergrund 100%ig korrektes Handeln im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr schier unmöglich ist. Den Staat daher als Verbrecher zu bezeichnen, ist mindestens populistisch.
Eine Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen ist in der Tat rechtlich unzulässig. Hier hat m.E. aber ein Appell an die muslimischen Gemeinden zu erfolgen, sich durch Selbstkontrolle- und Erziehung diesem Generalverdacht zu entziehen. Tun sie dies nicht, soll es nicht wundern, wenn sie nicht willkommen sind, da eben Zweifel an ihrem Willen entstehen, die Verfassung als oberstes Gesetz anzuerkennen. Und mit dem Wachsen dieser ggf. berechtigten Zweifel wird die Mehrheitsbevölkerung eine Polizei fordern, die der tatsächlichen öffentlichen Sicherheit Priorität einräumt. Die Frage, wer hier eine Ursache für rechtsstaatliche Erosion liefert, muss schon konsequent analysiert werden.

Torsten Knecht | So., 8. Januar 2017 - 15:00

.... Herr Hamade hat anscheinend den Gärtner mit den Bock verwechselt.

"Der illegal Eingereiste muss sich an die Regeln des Rechtsstaates halten."

Viele Deutsche vermissen die Regeln des Rechtsstaates aber nicht im Sinne Herrn Hamadas sondern gerade wegen ausländischer Delikte, Terror, offene Grenzen, Sozialbetrug etc...

Torsten Knecht | Fr., 13. Januar 2017 - 10:49

Antwort auf von Olaf Köhler

... am besten fangen wir bei den Rechtsbrüchen bei unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel an. : )

Danach bei unseren Steuerflüchtlingen und ganz zuletzt befassen wir uns mit der Frage, warum ca. 50 % der Jobcenter - Sanktionen vor den Sozialgerichten nicht Stand halten. usw.

Hans Pagel | Mo., 9. Januar 2017 - 12:15

Ich lese in der Kurzvita:
Houssam Hamade ist freier Journalist und schreibt unter anderem für die taz und den Freitag.
Und was dann kommt entspricht genau dem was ich erwartet habe. Es ist gut, dass alle Meinungen hier zu Wort kommen. Aber es wird auch deutlich, dass die verschiedenen ideologischen Lager die Fakten und Beurteilungen zurechtbiegen.
Das war noch nie so ausgeprägt wie heute.
Ich würde mich freuen meine Vorurteile aufgeben zu können. Natürlich hat die Polizei Vorurteile oder nennt man das Erfahrung?

Olaf Köhler | Di., 10. Januar 2017 - 14:44

Alle reden über Rassismus - aber kann mal einer erklären, welche Rassen es denn angeblich geben soll? Weiß, Schwarz, Braun, Gelb? (Und Grün für die vom Mars?) Oder geht es nach Kontinenten? Asien, Europa, Amerika...?

Volker Brückmann | Do., 12. Januar 2017 - 15:06

Unter welchen Bedingungen werden denn Leserkommentare bei Ihnen veröffentlicht?
Mein Kommentar zu Herrn Hamades Bericht war weder unsachlich und schon gar nicht obszön.
Ich würde es bedauern, wenn Cicero inzwischen ebenfalls zensiert.

Cicero Online | Do., 12. Januar 2017 - 15:19

Antwort auf von Volker Brückmann

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