Corona-Politik - Flexibles Freiheitsverständnis

Allerorten ist angesichts multipler Krisen und unterschiedlicher Herausforderungen von der Bedrohung der Freiheit die Rede. Doch der Verlauf des Freiheitsdiskurses während der Corona-Pandemie zeigt, wie schnell sich moralische Bewertungen drehen können.

Wegen Corona abgesperrter Spielplatz in Hessen im Oktober 2020 / dpa
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Autoreninfo

René Schlott, geboren in Mühlhausen/Thüringen, ist Historiker und Publizist in Berlin.

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Freiheit ist gerade wieder en vogue – zumindest auf dem Büchermarkt. „Freiheit oder Leben?“, „Freiheit beginnt beim Ich“, „Die Freiheit ist weiblich“, „Bildungstrieb und Freiheitsdrang“, „Die Flamme der Freiheit“ lauten die Titel aktueller Neuerscheinungen. 

Selbst der Spiegel hatte kürzlich nach langer Zeit wieder die Freiheit auf dem Cover. Unter dem Titel „Das Virus der Freiheit“ beschäftigte sich das Blatt mit den Corona-Protesten in China und zeigte eine Demonstrantin ohne Maske. Und auch der Bundespräsident betonte Ende November 2022 im Interview mit der Deutschen Welle Meinungs- und Versammlungsfreiheit – und bezog sich dabei nicht etwa auf Deutschland, sondern auf die staatliche Unterdrückung von Demonstrationen in verschiedenen chinesischen Städten.

Dass angesichts der weltweiten Bedrohungen der Freiheit, von eben dieser und auch von ihrem Gegenteil – der Unfreiheit – allerorten die Rede ist, ist natürlich kein überraschender Befund. Aber wie verlief der Freiheitsdiskurs in den vergangenen drei Jahren in der Bundesrepublik während der Corona-Pandemie? 

Ein Satz von ungeahnter Relevanz

Nein, am Beginn des Jahres 2020 standen nicht die wirkmächtigen, alle anderen Nachrichten überlagernden Bilder aus Wuhan und Bergamo, auch wenn es uns im Rückblick so erscheinen mag, sondern eine Gewissensfrage im Bundestag und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Bei beiden Ereignissen, der Parlaments- und der Gerichtsentscheidung, spielten Freiheitsfragen eine wichtige Rolle. Denn am 16. Januar 2020 entschied der Bundestag, dass die Organspende in Deutschland weiter auf Freiwilligkeit beruhen soll. Das Parlament verwarf seinerzeit in einer Abstimmung die sogenannte Widerspruchslösung, wonach jeder Organspender ist, es sei denn, er widerspricht dem ausdrücklich. 

Die FAZ begrüßte tags darauf in einem Kommentar, dass das Parlament mit seiner Entscheidung einer „Sozialpflichtigkeit des menschlichen Körpers“ eine Absage erteilt habe und meinte unter Verweis auf den Redebeitrag der damaligen Grünen-Vorsitzenden: „Das klang zwar sehr plakativ, sehr rhetorisch und überprägnant, aber Annalena Baerbock traf zuverlässig den Nerv der Debatte, als sie gestern im Bundestag ausrief, abgestimmt werde gleich auch über die Frage, wem der Mensch gehöre und diese Frage für sich selbst so beantwortete: Er gehöre nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, sondern nur sich selbst.“

Der Kommentar verwies außerdem auf einen „plakativen Satz“, der wenig später zu ungeahnter Relevanz gelangen sollte: „Natürlich weiß auch Baerbock, dass Grundrechte eingeschränkt werden können, dass sie nicht absolut gelten, sondern sich im Konfliktfall einer Abwägung auszusetzen haben. Der Mensch gehört sich selbst, ja sicher, aber die eigene Freiheit endet bekanntlich schon da, wo die Freiheit des anderen beginnt.“ 

Wo die Freiheit des Einzelnen beginnt

Wenige Wochen später war der „Konfliktfall“ eingetreten und die Grundrechte wurden in einem seit Bestehen der Bundesrepublik nie dagewesenen Ausmaß nicht nur eingeschränkt, sondern sogar, wie im Falle der Versammlungsfreiheit, kurzzeitig ganz aufgehoben – eigentlich eine verfassungsrechtliche Unmöglichkeit. Der fälschlicherweise Kant zugeschriebene Satz, wonach die eigene Freiheit da ende, wo die des anderen beginnt, wurde zum geflügelten Wort und seine eindimensionale Auslegung geriet zum Grundrauschen des vulgärpandemischen Freiheitsdiskurses.

Denn die Auslegungsfrage, wo denn eigentlich die Freiheit des Einzelnen beginnt, wurde stets sehr einseitig beantwortet, nämlich mit der Freiheit vor dem SARS-CoV-2-Virus. Nie wurde der mögliche Umkehrschluss gezogen, nämlich, dass auch der eigene Anspruch auf Freiheit vom Coronavirus dort enden kann, wo die Freiheitsrechte anderer beginnen.

Der Zivilisationsverstoß schlechthin 

Gut einen Monat nach der Parlamentsentscheidung traf dann das Bundesverfassungsgericht Ende Februar 2020 „ein folgenreiches Urteil“, wie es wiederum in der FAZ hieß. Das Gericht hatte das Verbot des assistierten Suizids, also die gewerbliche Suizidhilfe, aufgehoben und dem in Artikel 2 des Grundgesetzes festgehaltenen Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben quasi ein neues „Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in jeder Phase der menschlichen Existenz“ zur Seite gestellt und klargemacht, dass Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ nicht nur im Leben, sondern auch im Augenblick von Sterben und Tod gilt.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, damals noch unter dem Präsidenten Andreas Voßkuhle, legte die verfassungsrechtlich garantierte allgemeine Handlungsfreiheit weit aus: „Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Gegen diese erhebliche verfassungsrechtliche Erweiterung des Freiheitsbegriffes opponierte seinerzeit die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der assistierte Suizid dürfe keinesfalls gesellschaftliche Normalität werden, gerade für ältere Menschen: „Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung“, so Lambrecht. 
 

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Wenig später sollten staatlich verordnete, von der Justiz gebilligte und von einzelnen Entscheidungsträgern vor Ort oft noch individuell verschärfte Corona-Maßnahmen dazu führen, dass Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht einmal mehr ein selbstbestimmtes Leben führen duften. Es kam zu dem Zivilisationsverstoß schlechthin: Menschen mussten alleine sterben – nicht nur an Corona –, weil andere Menschen dies entschieden hatten.

In der „Tagesschau“ vom 26. Februar 2020 war das Urteil des Verfassungsgerichts nur das zweite Thema. Das erste Thema war bereits Corona und die Nachricht, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürchte, das inzwischen auch in Deutschland angekommene Virus könne sich zu einer Epidemie entwickeln.

Grenzen des Denk- und Sagbaren

In den Wochen zuvor war in den deutschen Medien über die Abriegelung von Städten in China und Italien, über Ausgangssperren, über das Ende der Freizügigkeit und über sogenannte Lockdowns, ein Wort, das bis dato niemand kannte, berichtet worden. Erste Journalisten fragten auch hierzulande: „Was darf der Staat?“

Die Frage wurde zu diesem Zeitpunkt an mancher Stelle bereits recht weitreichend beantwortet, die Grenzen des Denk- und Sagbaren deutlich verschoben. So verbreitete der SWR Anfang März folgende – später korrigierte – Falschinformation zum staatlichen Umgang mit möglichen Quarantänebrechern: „Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden […].“

Einen Tag zuvor, am 9. März 2020, hatte der damals designierte neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth im Interview mit der Süddeutschen Zeitung eine andere Antwort auf die Frage „Was darf der Staat“ geliefert, als er erklärte, auch die demokratische Mehrheit, dürfe „nicht nach Belieben“ schalten und walten. Und: „Demokratie und Freiheit können ohne Recht keinen Bestand haben.“ Er bezog sich dabei allerdings nicht auf Corona.

Viele fügen sich

Nur wenige Tage später wurden auch in Deutschland Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen erlassen, Menschen aus ihren Zweitwohnungen geworfen, Grenzkontrollen zwischen einzelnen Bundesländern errichtet und ganze Ortschaften abgeriegelt. Was bis dato im freiheitlichen Deutschland undenkbar erschien, wurde zu einer Realität, die kaum hinterfragt wurde.

Im Gegenteil: Zu diesem Zeitpunkt dominierte vielmehr ein Diskurs über „die Grenzen der Freiheit“, etwa in der Rheinischen Post, die lapidar kommentierte: „Schilderungen, dass selbst Sterbende nicht von allen Familienmitgliedern begleitet werden dürfen, sind herzzerreißend. […] Viele fügen sich. In der Not nehmen wir das diszipliniert zur Kenntnis.“

„Es ist ernst, nehmen Sie es auch ernst“, begründete die Kanzlerin all dies in ihrer Fernsehansprache, in der Merkel von der „Freiheit“ nur ein einziges Mal sprach, als sie das einst „schwer erkämpfte Recht“ der Reisefreiheit beschwor. Zuvor hatte die Bundesregierung nach dem Vorbild anderer Länder über Nacht die Grenzen schließen lassen und damit im Namen der Solidarität das Ende der humanitären Flüchtlingsaufnahme in Deutschland beschlossen. Auch die europäische Freizügigkeit von Personen war damit beendet, die von Waren, Dienstleistungen und Finanzen war weiter gewährleistet.

Recht auf Leben kein absolutes Grundrecht

Als der zweite Mann im Staate, der damalige Bundestagspräsident Wolfang Schäuble (CDU), am Ende des ersten Lockdowns zu bedenken gab, dass das Recht auf Leben kein absolutes Grundrecht sei, sondern der Abwägung mit anderen Grundrechten unterliege, geriet er unter „Querdenker“-Verdacht. Journalisten und Juristen stellten in Frage, ob die Bedrohung durch das Corona-Virus überhaupt solche Abwägungsfragen zulasse. Doch Schäuble positionierte sich damals klar gegen die Kanzlerin, die Forderungen nach einer vollständigen Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen als „Öffnungsdiskussionsorgien“ abgewertet hatte.

Derweil wurden in Politik und Medien immer wieder Menschengruppen als Feindbilder ausgemacht, durch deren Verhalten sich die Pandemie und die Maßnahmen verlängern würden: Menschen, die sich noch in Parks oder zu Hause trafen, Menschen, die noch verreisten, Menschen, die allein lesend auf Parkbänken saßen, oder es wagten, gegen die Freiheitseinschränkungen zu demonstrieren.

Anfang April 2020 bestätigte die sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping (SPD), dass der Freistaat 22 Zimmer in vier psychiatrischen Anstalten des Landes freigeräumt habe, um dort etwaige Quarantäneverweigerer festzusetzen und unter Polizeibewachung zu stellen. Und im Juni 2020 riegelte die Polizei in Göttingen nach zahlreichen positiven Corona-Tests ohne Vorankündigung einen ganzen Wohnkomplex sozial benachteiligter Familien mit Bauzäunen ab.

Von der Öffentlichkeit wurde selbst der Einsatz von Tränengas gegen Frauen und Kinder hingenommen, die aus Verzweiflung gegen die Abriegelung protestierten. Der Berliner Tagesspiegel berichtete seinerzeit vor Ort: „Menschen hätten versucht den Bauzaun zu übersteigen und Bewohner hätten sich unter anderem mit brennenden Mülleimern, Pflastersteinen und Möbelstücken bewaffnet. Eine Verstärkung der Einsatzkräfte habe einen Ausbruch verhindern können.“ Im ostwestfälischen Verl traten zum gleichen Zeitpunkt bei der Abriegelung der Unterkünfte der osteuropäischen Dumpinglohn-Arbeiter des Fleischkonzerns Tönnies sogar uniformierte Bundeswehr-Soldaten in Erscheinung.

Unsere letzte Patrone

Immer wieder wurden im Verlaufe des Jahres 2020 die Grenzen des Vorstellbaren verschoben. Im Oktober stellte der SPD-Politiker Karl Lauterbach das in Artikel 13 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zur Disposition, als er öffentlich erklärte: „Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein.“

Er plädierte zudem für einen neuen Lockdown, wenn auch unter anderem Namen: „So ein Wellenbrecher-Shutdown ist unsere letzte Patrone." Kriegsmetaphern waren damals im Gegensatz zu Freiheitsvokabeln sehr beliebt, nicht nur bei dem SPD-Politiker Lauterbach, damals ordentliches Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Nachdem im zweiten Lockdown trotz mehr und mehr Maßnahmen die Inzidenzzahlen nicht zurückgingen, wurden in Deutschland erstmals Rufe nach No-Covid und Zero-Covid laut. Das rigorose Vorgehen der chinesischen Regierung wurde plötzlich zum Vorbild, ohne dass dies medial hinterfragt wurde. Die Freiheit geriet noch weiter ins Hintertreffen – auch vor den Gerichten, die etwa entschieden, dass Hunde im Lockdown weiter frisiert werden dürften, Menschen jedoch nicht.

Wenn Grundrechte zu Privilegien werden

Der Freiheitsgebrauch der Staatsbürger wurde von der Politik an konkrete, oft wechselnde Voraussetzungen gebunden. Am 13. Oktober 2020 pries Markus Söder (CSU) auf einer Pressekonferenz in München beispielsweise die „Maske als Instrument der Freiheit“. Und der damalige Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte im August 2021: „Wir impfen Deutschland zurück zur Freiheit.“

Mit den ersten Impfungen gegen SARS-CoV-2 wuchsen im Frühjahr 2021 die Forderungen Geimpften ihre Freiheitsrechte ohne Ausnahme zurückzugeben. Aber nun wurde diese Forderungen plötzlich für unsolidarisch erklärt, nach dem Motto, nur weil man das Glück hatte, zu den priorisierten Gruppen bei der Impfreihenfolge gehört zu haben, solle man jetzt keine „Privilegien“ einfordern.
 

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Wie schnell sich moralische Bewertungen drehen konnte, beweist die Tatsache, dass zunächst die Menschen, die sich bei der Impfung „vordrängelten“, als unsolidarisch galten, der Oberbürgermeister von Halle wurde deshalb suspendiert. Wenige Wochen später galten Menschen, die sich nicht impfen ließen, als unsolidarisch und verantwortlich für die Verlängerung der Freiheitseinschränkungen. 

So wurden Grundrechte im Verlauf des zweiten Pandemiejahres zu „Privilegien“ umdeklariert, die ein Staat gewähren oder entziehen könne. Und die Kritik an Freiheitsforderungen wurde semantisch weiter verschärft. Denn mit dem Kampfbegriff „Vulgärliberalismus“, der nicht von ungefähr an das Wort „Neoliberalismus“ erinnert, wurden etwa Gegner einer Impfpflicht öffentlich geschmäht.

Die gründlichen Deutschen

Wir wissen heute, dass die allgemeine Impfpflicht keine parlamentarische Mehrheit fand und im Frühjahr 2022 immer mehr Nachbarländer die Corona-Einschränkungen beendeten. Großbritannien hatte das Ende der Maßnahmen schon im Sommer 2021 mit einem „Freedom Day“ gefeiert. Im Frühjahr 2022 diskutierte auch die deutsche Öffentlichkeit die Möglichkeit eines „Freedom Day“. Doch der Begriff stieß medial weitgehend auf Ablehnung und zeigt den verschämten Umgang mit dem Freiheitsbegriff zwei Jahre nach dem Beginn der Pandemie.

So leichtsinnig wie die Briten wollten die gründlichen Deutschen nicht sein. Und wer Freiheit forderte, ja das Wort in den Mund nahm, geriet wie in den vorangegangenen zwei Jahren in Verdacht; in den Verdacht des Querdenkertums, ein Rechter zu sein oder eben ein Vulgärliberaler. Individuelle Freiheitsrechte hatten zugunsten kollektiver Ziele weiter zurückzustehen.

SZ schreibt von „Suppenkasper-Freiheit“

Die Forderungen insbesondere der neuen Regierungspartei FDP nach einem Ende der Maßnahmen bezeichnete die Süddeutsche Zeitung abwertend als „Suppenkasper-Freiheit“. „Und […] was bedeutet Freiheit, wenn der Freedom Day von Corona-Maßnahmen womöglich am Ende alle wieder in den Lockdown sperrt?“ Der Zeitung gelang es nach zwei Jahren Pandemiemaßnahmen nicht mehr, zu erkennen, dass nicht etwa ein imaginärer „Freedom Day“ einen Lockdown erzwingen kann, sondern dass ein Lockdown auf einer politischen Entscheidung beruht. 

Der Freiheitsbegriff erfuhr sogar eine interessante „Erweiterung“, als der Kabarettist Nils Althaus und der Philosoph Adriano Mannino im Juni 2022 im Tagesspiegel unter der Überschrift „Die Freiheit der Vorsichtigen“ forderten: „Es sollte erlaubt sein, sich immer wieder impfen zu lassen. In der Debatte um Coronaimpfungen schauen alle auf die Impfunwilligen. Es gibt aber jene, die gerne mehr Pikser hätten. Bisher werden sie ausgebremst. Das sollte sich ändern.“

Und die Politik scheint darauf zu reagieren, denn seit einigen Wochen weist das RKI den Anteil der fünf- und sechsfach gegen Covid-19 geimpften Menschen aus: mehr als 1 Millionen Menschen in Deutschland haben mit Stand vom 18. Januar 2023 bereits eine fünfte Impfung erhalten, mehr als 100.000 bereits eine sechste Spritze.

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