Steinmeier, die SPD und das Wahlrecht - Bauchschmerzen in Schloss Bellevue

Die von den Ampelparteien mit der Brechstange durchgesetzte Wahlrechtsreform sorgt für jede Menge Ärger. Und nach aktuellem Stand hätte Bundespräsident Steinmeier noch gut zwei Monate Zeit, sich zu überlegen, wie er mit dem heißen Eisen umgehen will.

Schloss Bellevue / picture alliance
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Jens Peter Paul war Zeitungsredakteur, Politischer Korrespondent für den Hessischen Rundfunk in Bonn und Berlin, und ist seit 2004 TV-Produzent in Berlin. Er promovierte zur Entstehungsgeschichte des Euro: Bilanz einer gescheiterten Kommunikation.

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Koalition und Opposition haben sich mit der im bitteren Streit durchgesetzten Reform des Wahlrechts gleichermaßen in eine schwierige Lage gebracht. Und zugleich auch den Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier nahm, das mag im Bundespräsidialamt niemand bestreiten, das lagerübergreifend anhaltend verheerende Presse-Echo auf die mit der Brechstange durchgesetzte Abschaffung der Grundmandatsklausel sehr aufmerksam zur Kenntnis. Auch der Appell des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Markus Söder, dem sich die Linke heute angeschlossen hat, Steinmeier möge seine Unterschrift unter das Wahlrechtsänderungsgesetz verweigern und damit sein Inkrafttreten in dieser Fassung verhindern, wurde in Schloss Bellevue zur Kenntnis genommen. 

Allerdings gibt es niemanden im Regierungsviertel und in der Münchner Staatskanzlei, der im Moment noch einen halbwegs eleganten und gesichtswahrenden Ausweg aus der selbstverschuldeten Lage zu erkennen vermag. Es läuft auf weitere Konfrontation hinaus. Und das liegt am vorgezeichneten weiteren Verfahren der Gesetzgebung. Stand jetzt erwarten die Beteiligten eine mehr oder weniger brachiale Entscheidung durch Karlsruhe – wann auch immer diese fallen würde.

Steinmeiers Juristen, soviel ist ebenfalls unbestritten, haben sich vorgestern und gestern rein vorsorglich bereits sehr intensiv mit dem von SPD, Grünen und FDP beschlossenen Gesetzestext auseinandergesetzt. Und dies, obwohl die Urkunde den Bundespräsidenten nach Lage der Dinge frühestens irgendwann im Mai tatsächlich erreichen wird. Aktuell liegt sie noch nicht einmal dem Bundesrat vor, wie dessen Pressesprecher Max Schoenthal auf Anfrage berichtet. 

Schoenthal weiß auch nichts von etwaigen Bestrebungen, die dreiwöchige Frist vor der Beratung im Plenum der Länderkammer zu verkürzen, wie es zur Unart geworden ist. Bislang habe niemand einen entsprechenden Antrag gestellt, wofür hier nur der Bundestag in Frage käme. Auch an der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion ist keine Rede von einem derartigen Antrag, auch wenn man einen solchen „rein theoretisch und grundsätzlich nicht ausschließen will“.

Thema im Bundesrat erst am 12. Mai

Damit kann das neue Wahlrecht nicht bereits in der letzten Sitzung vor der Osterpause am 31. März auf der Tagesordnung des Bundesrats erscheinen, sondern erst in der übernächsten am 12. Mai. Anschließend geht die Vorlage in den Innenausschuss. Steinmeier hat nach aktuellem Stand also noch gut zwei Monate Zeit, sich zu überlegen, wie er mit dem heißen Eisen umgehen will. 

Niemand möchte sich damit zitieren lassen, aber fasst man den derzeitigen Diskussionsstand im Regierungsviertel zusammen, könnte es dem Staatsoberhaupt am liebsten sein, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat würde sich des neuen Wahlrechts annehmen und – wozu er berechtigt und in der Lage wäre – die am Freitag hau-ruck herausoperierte Grundmandatsklausel in geheimer Sitzung zurück ins Wahlrecht implantieren, also jene Regel, die sicherstellt, dass ab drei Direktmandaten aufwärts die Fünf-Prozent-Klausel außer Kraft gesetzt wird.
 

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Rein rechtlich, das scheint man nach einem wenig erbaulichen Wochenende voll wütender Kritik auch in der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion so zu sehen, war der Bundestag zwar befugt, diese Klausel mit einfacher Mehrheit zu tilgen. „Politisch“, so die gängige Formulierung, könnte sich dieser von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich maßgeblich initiierte Kraftakt aber noch als „Holzweg“ erweisen, „der Deutschland spaltet“ (Neue Zürcher Zeitung), gar als historische Torheit. 

Es bedarf keiner spitzfindigen Verrenkungen, einen Verstoß gegen Artikel 38 des Grundgesetzes zu erkennen, nach dem „die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden, zumal es sich um „grundrechtsgleiche“, also sehr hochrangige Rechte handelt, die dem Gesetzgeber eigentlich entzogen sind. 

„Sie überlassen den Osten der AfD“

Ein neues Wahlrecht, das Unmittelbarkeit und Gleichheit von Bundestagswahlen derart offensichtlich in Frage stellt, wenn in Zukunft ganze Bundesländer – etwa Bayern – oder sogar große Teile von Ostdeutschland – wie die Linke argumentiert – ohne Vertretung durch direkt gewählte Abgeordnete bleiben könnten, ist mit einer abstrakten Normenkontrolle in Karlsruhe, wie sie bereits von der bayerischen Landesregierung vorbereitet wird, sehr wohl angreifbar – gerade angesichts der potentiellen politischen Folgen, die auch der Ampelkoalition nicht recht sein können. So sprach der Linke Jan Korte am Freitag zum Verdruss der Koalition, aber unter dem ausgesprochen seltenen Beifall von CDU und CSU:

Sie überlassen mit dem, was Sie hier heute machen, der AfD den Osten. Das ist es, was Sie heute per Wahlrecht beschließen. Das ist die Sachlage; deswegen freuen die [gemeint sind die Abgeordneten der AfD] sich ja auch einen ab, Ihre Kumpels hier. Ich will einmal übersetzen und vortragen, was es bedeutet hätte und was die Folge wäre, hätten wir dieses Wahlrecht bei der letzten Wahl gehabt: Ohne die Grundmandatsklausel und mit lediglich 0,3 Prozent weniger Stimmen für die CSU wären 2021 nicht 4 Millionen, sondern glatte 9 Millionen Stimmen einfach in den Papierkorb gewandert. Was ist das für ein Demokratieverständnis? Es ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten.“  

Dass das Szenario der Linken nicht gänzlich aus der Luft gegriffen ist, hat sich, deutet man die jüngsten, sehr vorsichtigen Äußerungen aus der SPD-Fraktion richtig, inzwischen auch zu Mützenich selbst herumgesprochen, der am Freitag noch triumphierend aufgetreten war angesichts der ungewohnten Geschlossenheit seiner rot-grün-gelben Reihen.  

Bundespräsident in „Scheißlage“

Mindestens ein gewisses Unwohlsein wird man dem Bundesverfassungsgericht vorausschauend schon heute unterstellen können angesichts der Aufkündigung des 73 Jahre alten Prinzips durch Mützenich, gravierende Änderungen des Wahlrechts nur im weitgehenden Konsens mit der jeweiligen Opposition zu beschließen. Und deutet man die Signale aus Bellevue richtig, hat dieses Unwohlsein auch Frank-Walter Steinmeier bereits erfasst, bis hin zu einer Manifestation als Bauchschmerzen. 

In der Führung der Unionsfraktion sieht man ihn sogar in einer „Scheißlage“, weil er vor der Wahl stehe, ein jedenfalls nicht auf den ersten Blick offensichtlich verfassungswidriges Gesetz anzuhalten und so die Bundestagsmehrheit zu brüskieren oder es in Kraft zu setzen im Bewusstsein, damit einen erheblichen Vertrauensverlust der Wahlbevölkerung zu ermöglichen, die sich ab 2025 dann über die konkrete Wirkung ihrer Stimmabgabe noch weniger im klaren sein kann als bisher schon.

Tatsache ist, dass Steinmeiers Juristen den theoretisch denkbaren Ausweg einer Anrufung des Vermittlungsausschusses – die hier, weil es sich nicht um ein Zustimmungs-, sondern um ein Einspruchsgesetz handelt, nur durch den Bundesrat erfolgen könnte – ausführlich und ernsthaft ventilieren. Nur sind die Verhältnisse nicht so. Bayern bräuchte für eine Anrufung eine „aktive Zustimmung“ der Länderkammer, also mindestens 35 Ja-Stimmen von insgesamt 69.

Mützenichs verpasste Chance

Enthaltungen und Nein-Stimmen wirken im Bundesrat in diesem Fall wie ein „Nein“, und da die Koalitionsverträge in den Ländern in aller Regel bei Meinungsverschiedenheiten „Enthaltung“ vorsehen, sieht das schon von daher schlecht aus für CSU, CDU und Linke. Das sieht man selbst in München so: „35 Ja-Stimmen - das können Sie vergessen“ – weshalb die bayerische Staatskanzlei eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, wie zu hören ist, bereits weitgehend abgehakt hat und voll auf eine Verfassungsklage setzt.

Wofür das Gesetz aber erst einmal ausgefertigt worden sein muss, was noch – siehe oben – ein Vierteljahr dauern könnte oder noch länger, wenn Steinmeier sich nach der Länderkammer ebenfalls Zeit nehmen sollte. Bearbeiten muss er das Gesetz „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, aber angesichts des Sprengstoffs dieser Materie wird man ihn schwerlich treiben können.

Ganz nebenbei widerlegt dieser sehr langsame Ablauf Mützenichs herablassende Erklärung, mit der er die fast unterwürfig von Oppositionsführer Friedrich Merz in letzter Minute vorgebrachte Bitte um ein Innehalten, um eine Verschiebung der Abstimmung um zwei Wochen abschmetterte: „Drei Wochen intensives Ringen wird nicht besser, wenn wir nochmal 14 Tage warten.“ Auf diese paar Tage wäre es angesichts dieses Zeitplans auch nicht mehr angekommen. Verpasste Chance, auch für die Ampel-Koalition, von ihrem Baum verletzungsfrei herunterzukommen.

SPD: „Wir warten jetzt auf die Klage“

Das ist die Lage jetzt; mit der sich auch die SPD-Fraktionsführung nach der siegreichen Abstimmung vom Freitag nicht mehr rundherum wohl zu fühlen scheint. Hört man sich dort um, heißt es: „Wir warten jetzt erst einmal die Klage ab und deren Ergebnis.“ Von Vermittlungsausschuss und Kompromisssuche dort will man einstweilen nichts wissen. Auch die Möglichkeit, dass Steinmeier der SPD auf diskreten Kanälen ins Gewissen redet und zwischen den Zeilen die Möglichkeit einer Verweigerung andeutet, hält man für irgendetwas zwischen unrealistisch bis unsinnig, für „Wunschdenken der Opposition“.

Immerhin lässt man sich in der SPD-Fraktion zum Eingeständnis hinreißen, „dass uns ein Veto des Bundespräsidenten natürlich in eine schwierige Lage, ja in die Bredouille bringen würde“ – gefolgt von dem Hinweis, dass auch die SPD wenigstens anerkenne, das neue Wahlrecht „könnte nicht verfassungsrechtliche, aber durchaus politische Probleme“ erzeugen, weil es der Bevölkerung „nicht ohne weiteres zu vermitteln ist“.   

Nun braucht es ein Wunder

Auch deshalb hat der amtierende Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt, Versuche einer halbwegs friedlichen Lösung des anschwellenden Großkonflikts noch nicht vollends aufgegeben, böte doch ein Vermittlungsverfahren „eine vergleichsweise elegante und gesichtswahrende Lösung“. 

Allerdings müsste dafür auch nach Hoppenstedts Einschätzung ein kleines bis mittleres Wunder geschehen, denn „die Koalition hätte ja ihre eigene Reform als erneut reformbedürftig zu markieren“. Andererseits könnte ein echtes Vermittlungsergebnis eine nunmehr absehbare „heftige Störung des Gerechtigkeitsgefühls“ (Presse-Tenor) noch rechtzeitig verhindern und eine erneute Gesetzgebung überflüssig machen, dem Bundestag also parteiübergreifend eine weitere Blamage in dieser Sache ersparen, wie sie sowohl bei einer Verweigerung des Bundespräsidenten als auch durch eine Zurechtweisung aus Karlsruhe vor aller Augen stattfände. 

Der Grüne Stefan Gelbhaar, von Haus aus Rechtsanwalt, gab am Freitag zwar sein Nichteinverständnis mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel zu Protokoll, weshalb er sich „hier für eine Nachjustierung“ einsetze, hält gleichzeitig jede Spekulation über eine Nichtausfertigung des Gesetzes durch Steinmeier aber für „Quatsch“, denn dafür müsste es „den Stempel der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn tragen“. Damit könnte er – wie ein Blick in eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages über frühere Bedenken vor Gesetzesunterzeichnungen früherer Bundespräsidenten zeigt – durchaus richtig liegen. Zumal Karlsruhe immer wieder den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch im Wahlrecht betont hatte. Endlos ist dieser aber nicht; auch das zeigt die Geschichte.

Bayern gegen Preußen und Sozis

Wohl ist auch Gelbhaar bei der Sache nicht, denn einen Bundestag ohne direkt gewählte Abgeordnete aus Bayern oder gar völlig ohne Abgeordnete der Linken aus Ostdeutschland hielte er ebenfalls für fatal. Seine Idee, den „privaten“ Vorschlag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aufzugreifen und eine Neuverhandlung der Grundmandatsklausel noch in dieser Legislaturperiode im Paket mit Parität Frauen-Männer als Pflicht für alle Parteien sowie Wahlalter 16 Jahre zu verhandeln, ist freilich endgültig zum Scheitern verurteilt. Niemals wäre die Union zu einem derartigen Handel bereit.   

Alles in allem also eine reichlich verfahrene Kiste. Mindestens SPD und FDP laufen Gefahr, für ihren Abstimmungserfolg vom 17. März einen hohen Preis zu zahlen – die einen in Form eines Vetos aus Bellevue oder nächstes Jahr durch eine Niederlage in Karlsruhe, die anderen durch selbst provozierten Verlust bislang oft lebensrettender Zweitstimmen, gerne auch zum regelmäßigen Ärger der FDP als „Leihstimmen“ bezeichnet. Allerorten ahnen sie: „Das ist eine perfekte Wahlkampf-Vorlage für den Söder im Herbst“ – Bayern gegen den Rest der Welt, speziell Preußen und Sozis. 

Erleuchtung der Ampel über Ostern?

Theoretisch könnten die Parteizentralen der Ampel-Koalition das Dilemma über Ostern in seiner ganzen Tragweite erkennen, die Zeit nutzen und ihre jeweiligen Vertreter in den Koalitionen der Landesregierungen sachte und mit vielen guten Worten überzeugen, im Bundesrat einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zähneknirschend, aber zugleich natürlich völlig freiwillig zuzustimmen, um späteren, dann viel größeren Schaden durch Frank-Walter Steinmeier oder durch Karlsruhe zu verhüten. Behauptet doch ein mit dem Thema vertrauter Unionsmann, er kenne „SPDler, die sind selbst am kotzen, nachdem ihnen seit Freitagnachmittag die Folgen ihres neuen Wahlrechts klargeworden sind“. 

Bereits die Wortwahl zeigt, wieviele Emotionen hier auf allen Seiten im Spiel sind. In der FDP seien solche Zweifel, so weitere Stimmen aus der Unionsfraktion, sogar noch weiter verbreitet, aber dort fehle für eine erneute Auflehnung gegen SPD und Grüne langsam die Kraft. CDU und CSU könnten gleichzeitig, so das weitere Gedankenspiel, hier und da mit Totalblockade im Bundesrat drohen, wenn Gesetze der Ampel-Koalition auf ihre Zustimmung oder mindestens Tolerierung angewiesen sind. Wie das geht, hat die Bundesregierung erst kürzlich im Streit um das „Bürgergeld“ schmerzhaft erfahren. Söder müsste dafür den SPD-regierten Ländern freilich auch etwas anbieten, etwa einen sanfteren Kurs in Sachen Länderfinanzausgleich. 

Sogar die derzeit (noch) in Thüringen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und in Bremen (mit-)regierende Linke könnte diesen Machtpoker aus lauter Existenzangst mitspielen und jeweils Enthaltung in ihren Landesregierungen erzwingen, was in der Länderkammer in vielen Fällen genauso wirkt wie ein „Nein“. 

Warnendes Beispiel: Holland

Es gibt also für die Bundestags-Opposition noch Optionen, es der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen heimzuzahlen und ihr das Leben noch schwerer zu machen als ohnehin schon, aber besonders vornehm wirken diese alle nicht. Gleichzeitig hat der eine oder andere Koalitionspolitiker unverändert sehr wohl die Worte des CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling im Ohr, der bis zuletzt im Ausschuss versucht hatte, die Brachiallösung noch abzuwenden. Sein warnendes Beispiel ist Holland:   

„Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Mittwoch dieser Woche fanden in den Niederlanden Provinzialwahlen statt. Aus dem Stand hat dabei die Bauern-Bürger-Bewegung erdrutschartig in den nördlichen Provinzen bei den Wahlen den Spitzenplatz erobert und lehrt jetzt die Regierungskoalition in Den Haag das Fürchten. Diese Entwicklung beruht darauf, dass sich die Menschen gerade im Norden von der Politik in Den Haag im Stich gelassen fühlen, weil es kaum nationale Politiker in den Niederlanden gibt, die eine regionale Verwurzelung haben. 

Auch ein Grund: Die Niederlande kennen keine Wahlkreise. Sie wählen nach dem reinen Verhältniswahlrecht. Bei uns bildet sich bislang unsere starke regionale Struktur auch im Bundestag ab. Dank des personalisierten Verhältniswahlrechts und seiner Regel ,Wer einen Wahlkreis gewinnt, der kommt auch in den Bundestag‘ ist die regionale Vertretung von Flensburg bis Garmisch sichergestellt. Damit wird es zukünftig vorbei sein.“

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