Grünen-Politikerin Renate Künast
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Urteil im Fall Renate Künast - Diese Richter sind Totengräber eines sozialen Miteinanders

Das Landgericht Berlin hat ein Urteil gefällt, das fassungslos macht. Übelste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast werten Richter als „Auseinandersetzung in der Sache“. Ein zutiefst beschämendes Urteil, schreibt FDP-Kollegin Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Autoreninfo

Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist FDP-Bundestagsabgeordnete und sitzt im Bundesvorstand ihrer Partei.

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„Drecksfotze“, „Stück Scheisse“, „Schlampe“, „Geisteskranke“, „Sondermüll“. Entgleisungen der Autorin? Nein. Solche und andere widerwärtigen sprachlichen Ergüsse muss sich die ehemalige Grünen-Bundesministerin Renate Künast offensichtlich seit Jahren in Briefen und im Netz bieten lassen.

Zurecht ist sie deswegen vor das Berliner Landgericht gezogen, um sich gegen diese Entgleisungen zur Wehr zu setzen. Das Urteil, das jetzt gefällt wurde und in welchem das Landgericht feststellt, dass diese Beleidigungen noch „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin hinnehmbar seien“, lässt einen fassungslos zurück. Wenn ein deutsches Gericht solche zutiefst hasserfüllten verbalen Angriffe zudem noch als „Auseinandersetzung in der Sache“ bewertet, dann läuft etwas gehörig schief in unserem Land.

Der Fall Künast steht für Millionen von Menschen

Frau Künast hat, unabhängig vom inhaltlichen Diskurs und politischen Wettbewerb, die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger verdient. Sie steht für Millionen von Menschen, die öffentlich gemobbt und verbal angegriffen werden. Das Gericht hat hier versagt. Es hat versagt, weil die gesetzlich verankerte Menschenwürde auch geschützt werden muss, wenn sich Personen in den sozialen Netzwerken bewegen.

Mit diesem Urteil wird übelsten Beleidigungen nun Tür und Tor geöffnet, werden persönlichen Angriffen in Form von Sprache keine rechtlichen Grenzen mehr gesetzt, werden Entgleisungen goutiert und die Meinungsfreiheit pervertiert, die wie alle Freiheitsrechte darauf fußt, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird.

Die Richter machen sich mitschuldig

Wir müssen jetzt als Demokratinnen und Demokraten zusammen rücken. Dieses fatale Urteil berührt uns alle. Sprache ist nicht nur Kommunikation. Sprache ist Ausdruck von respektvollem kultiviertem Miteinander. Wenn diese Kultur nicht mehr geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit und der üblen Worte folgt die Gewalt.

Die Richter, die dieses Urteil gefällt haben, machen sich mitschuldig. Sie sind die Totengräber eines sozialen Miteinanders.

Ich schäme mich, dass so etwas in unserem Rechtsstaat möglich ist.

Frau Künast, Sie haben meine Solidarität.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist FDP-Bundestagsabgeordnete und sitzt im Bundesvorstand ihrer Partei.

 

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Ulf Müller | Do., 19. September 2019 - 19:35

Die Hater waren doch hoffentlich Rechte? Oder war das eine Klage gegen unbekannt? Das wüsste ich wirklich, sonst sucht sich jeder sein eigenes Feindbild.

Ich denke, ob rechts oder links ist hier mal egal. Verbale Entgleisungen auf beiden Seiten gehören schon länger zum Alltag. In der Regel beurteilen Richter Beleidigungen im politischen Kontext milde, vor allem wenn die AFD klagt. Also unsere Gesellschaft will das so. Nichts Neues.

Es ging um eine grüne Forderung nach legalem Sex mit Minderjährigen. Das geht selbst mit als Liberalem zu weit, dem die neuen Gesetze gegen (Anscheins-)Jugendpornographie verfsssungsrechtlich bedenklich erscheinen, weil realer Sex im Fall von Boetticher legal blieb.

...und damit Wasser auf die Mühlen der Hetzer. Frau Künast hat zu keiner Zeit die Forderung irgendwelcher durchgeknallter Kinder-Sex-Liberalisierer unterstützt, sondern eine zugebeben unsachliche Zwischenbemerkung eingestreut, die aber keinerlei pädophile Ausrichtung besaß.
Aber egal. Wen interessiert bei Angriffen auf Grüne schon die Wahrheit?

Fr. Künast klagte gg Facebook auf Herausgabe der Daten um Hater verklagen zu können, sofern ich diesbezüglich richtig informiert bin.

Aber mal angenommen, man hätte anders geurteilt, wer hätte die darauf folgenden Klagen bitte bearbeiten sollen?
Meine Vermutung ist, dass man den Schutz von Fr. K. und all den erwähnten Anderen vor Hatern gg den Schutz der Justiz vor zusätzlicher Überlastung aufgewogen hat.

Heidemarie Heim | Do., 19. September 2019 - 20:05

Auch ich empfinde Fremdscham angesichts dieses Urteils und wünsche Frau Künast alles erdenklich Gute! Für mich ein weiteres klares Justizversagen auf Kosten der ohnehin geschädigten Partei und ein Bärendienst an einer ohnehin vor sich hin bröselnden Kultur eines Miteinanders! Einer meiner roten Linien wurde damit eindeutig überschritten! Unsere Justiz und damit der Rechtsstaat wird mir dadurch auch immer unvertrauter, insbesondere was mein ureigenstes "Schutzbedürfnis" auf Integrität und dessen Durchsetzung seitens des Gesetzes für mich als Bürgerin betrifft. Bei einem Auto-Crash spräche ich von einem Totalschaden, im vorliegenden Fall beim Zivilrecht. Aber das weiß unser Mitkommentator Herr Muhlack als Jurist sicher besser. MfG

Andreas Schmidt | Do., 19. September 2019 - 22:09

Antwort auf von Heidemarie Heim

Ich habe allerdings Probleme, mir vorzustellen, dass ein Richter so geurteilt hat. Hat die Redaktion mal die Urteilsbegründung zur Kontrolle angefordert?
Falls ja, wäre meine Zustimmung zur Kritik keine Frage.

Soweit ich informiert bin, bezog sich das Gericht darauf, das es sich hierbei nicht um "spontane" Beleidigungen handele, sondern das diese sozusagen "sachbezogen?" und im Zusammenhang mit vor Jahren gemachten Aussagen/Zwischenruf im Parlament von Frau Künast stehen. Und deshalb eine "Mitschuld?" vorliegt. Das erinnert mich fatal an "empathische Aussagen" von Mitbürgern in meiner Jugend a la "Selbst schuld! Wer so kurze Röcke anzieht (Minirock!),braucht sich nicht wundern das er vergewaltigt wird!"
Ich glaube Frau Künast wurde darüber hinaus dazu verdonnert die Kosten des Verfahrens zu tragen. An ihrer Stelle hätte ich wahrscheinlich das Gericht direkt gefragt, was es mich kostet, wenn ich dem Richter mitteile, wohin er sich sein Urteil schieben kann! Bzw. wo und wann seine eigene Toleranzgrenze überschritten wird.
Bin überzeugt, da wäre aber ganz schnell Schluss mit lustig,Missachtung des Gerichts.! Sie sehen Herr Schmidt, wie schnell man daraufhin anarchisches Denken entwickelt! MfG

Christoph Wirtz | Do., 19. September 2019 - 20:12

... Frau Strack-Zimmermann, als Frau Weidel von einem Gericht bescheinigt wurde, dass sie sich, von Kulturschaffenden der NDR-Sendung "extra3", als "Nazischlampe" titulieren lassen muss, da es sich um "Satire" handelt? Grundsätzlich bedaure ich die Verrohung der öffentlich geäußerten Sprache, aber auf allen Seiten, da müssen identische Maßstäbe gelten.

Vielen Lesern ist die Bezeichnung der Frau Weidel als "Nazischlampe" und die gerichtliche Einordnung dieser Titulierung scheinbar nicht bekannt. Ich gehe davon aus,dass Cicero Leser nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes auch die Gerichtsentscheidung gegen Frau Weidel einordnen können.

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Die Verrohung der öffentlich geäußerten Sprache ist sehr zu bedauern. Und diese Wortwahl ist mehr als "unterirdisch". Das muss aber auch für Frau Weidel, bezeichnet als "Nazischlampe", für Deutsche bezeichnet als "Köterrrasse" usw. usw. gelten. Ich habe noch nie einen Aufschrei der "Anständigen" gehört, wenn es um unflätige Beschimpfungen gegen
die AfD, deren Personal und Wähler, oder um Deutschland geht. Da darf man sich dann jeglicher Wortwahl bedienen ohne das es jemand anstößig findet. Die "Wortetäter" werden dann sogar noch gefeiert.

Sie haben völlig recht. Die aus meiner Sicht eindeutigen Beleidigungen sind nicht hinnehmbar. Ich hätte mir, wie Sie es kommentieren, die gleiche Aufregung auch bei AFD-Politikern und Politikerinnen gewünscht. Deshalb sehe ich in der Anteilnahme von Frau Zimmermann reine Heuchelei. Frau Künsast ist Juristin und wird sicherlich den Instanzenweg kennen und durch ihre anwaltliche Vertretung gehen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Bestand hat. Ich hoffe doch sehr, das spätestens der BGH, da mal eine klare Linie zieht. Eine für alle Bürger und nicht nur für Frau Künast. Die feigen und ehrlosen Menschen, die sich in dieser Art und Weise hinter sozialen Medien verstecken, entlarvenden sich noch unerkannt als Idioten, sie gehören aus meiner Sicht, auch wenn dies natürlich der Täterschutz nicht zuläßt, ebenso öffentlich an den Pranger gestellt. Da wäre ganz schnell Schluss mit lustig. Wer andere öffentlich so bezeichnet, sollte sein Gesicht auch öffentlich zeigen müssen.

wenn eine Bundestagspolitikern eine Gruppe von Menschen als Gesindel beurteilt? Ist das beleidigend, oder von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Was wär dann, wenn man, in Konsequenz, die AfD-Abgeordneten als Gesindel bezeichnen würde? Gleichfalls zu tolerieren.

Ich finde den Gebrauch dieses Begriffes - damit keine "Zweifel" aufkommen, zur generellen Bezeichnung einer Person oder Gruppe in jedem Fall als inakzeptabel.

Ich vermute, daß der ehemalige grüne Parteivorsitzende (und zukünftige Fraktionsvorsitzende ?) Özdemir gemeint ist.
Dieser hat bei 'Maybrit Illner' regierungskritische, friedliche Demonstranten (Sachsen) als 'Mischpoke' bezeichnet. Das ist Goebbels-Sprech!

War das eine rethorische Frage? Es hat doch auch kein Mensch ein Problem die AfD als Nazis zu bezeichnen. Und Sie doch schon mal gar nicht! Ihren letzten Satz hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut. Aber das war sicher ein Versehen, Sie wollen doch die AfD zukünftig nicht mit verbalen Samthandschuhen anfassen - eine Partei, welche für aber auch gar nichts eine Lösung hat! Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller

Ellen Wolff | Do., 19. September 2019 - 20:42

oder eingeworfen? Das sind in meinen Augen keine Richter eines Rechtsstaates sondern Rechtsverdreher die einer bösartigen Diktatur würdig wären. Wenn dieses Urteil nicht revidiert wird, sind wir endgültig auf das Niveau eines absurden Unrechtsstaates, der sich Rechtsstaat nennt, gelandet. Ich hoffe sehr, dass sich ganz viele Menschen hinter Frau Künast stellen. Man kann von Frau Künast halten was man will, und es gibt sicher einiges an ihr zu kritisieren. Nichts rechtfertigt jedoch, dass Richter eines Landgerichtes sie und damit alle anderen Frauen dem Pöbel auf diese Weise zum Fraß vorwerfen.

Klaus Peitzmeier | Do., 19. September 2019 - 21:02

Echt widerwärtig. Dürfen wir jetzt Richterinnen auch so nennen?
„Drecksfotze“, „Stück Scheisse“, „Schlampe“, „Geisteskranke“, „Sondermüll“. Dürfte doch kein Problem sein, denn
auch vor Gericht geht es doch nur um die „Auseinandersetzung in der Sache“.
Ich möchte von diesen Richtern gern wissen, welche Ausdrücke nicht mehr akzeptabel sind. Meine Fantasie gibt`s einfach nicht her.
In welchem Umfeld müssen diese Richter aufgewachsen sein? Diese Justiz versteht doch keiner mehr. Die grenzenlose Primitivität der Sprache wird durch diese Richter geschützt. Wer schützt uns vor diesen Richtern?

Michael Theuring | Do., 19. September 2019 - 21:26

hält sich in Grenzen. Für sich genommen ist an ihrem Engegement für Frau Künast nichts auszusetzen, denn die Kritik am Stil der in Rede stehenden "Meinungsäußerungen" ist richtig und notwendig.

Nur: bezeichnenderweise - weil jedweder Hinweis auf die "Gegenseite" fehlt - wird wieder einmal der Eindruck geweckt, als käme diese unterirdische Rhetorik immer nur von Rechts. Da ist sie wieder - die Blindheit auf dem linken Auge, und das macht die Verfasserin unglaubwürdig. Richtig wäre eine Einlassung gewesen, mit der sie ein Minimum von Anstand von ALLEN einfordert.

Ob sich die Frau Künast den Verlauf so vorgestellt hat?
Keine Ahnung. Jedenfalls steckt sie zunächst einmal voll
in der Falle einer Spielart des Streisand-Effektes. Von ach
so vielen Seiten kommen jetzt, fast reflexartig, jede Menge
Solidaritätsadressen, die aber vor allem eins bewirken, daß
sich nun ganz Deutschland an diesen Verbalinjurien auch (!)
laben kann und wird. Da würde ich mich selbst von einer
Riesenwelle "Empörter" nicht blenden lassen [die Frage, ob
die sogar die "Schlimmsten" sind, mögen Tiefenpsychologen
beantworten]. Eine Frau Künast kann sich (und wird das auch
vermutlich tun) wehren, sie ist wohl Fraus genug. Was mich
im Zusammenhang mit dieser Person viel stärker bewegt als
all dieser verbale Kram, ist, daß diese Frau und deren "Partei"
ein Land unumkehrbar in den Ruin führt, zumindest alles
dafür tut, daß Deutschland "verreckt". Und da soll ich mich
über "Fotze" und so ein Zeug aufregen?
Wo sind wir eigentlich?

Carsten Paetsch | Fr., 20. September 2019 - 09:44

Die beschriebene Art sich zu artikulieren liegt mir mindestens so fern, wie mich mit R. Künast zu solidarisieren. Weniger Empörungskultur über dieses Urteil wäre m.E. aber auch ein Bekenntnis zu mehr Realitätssinn.
Seit Jahren müssen wir uns alle entscheiden, die Politik nötigt uns dazu. In der Mitte zu bleiben, ist faktisch unmöglich geworden. Genau wie jeder Bürger musste sich auch das Gericht für eine Seite entscheiden: Ist das freie Meinungsäußerung oder muss das weg?
Nun hat es sich entschieden, die Kluft ist damit zwar höchstrichterlich noch einmal vergrößert.
Frau Künast empört sich aber über die eigenen Geister, die sie aus der Flasche gelassen hat. Wer hat angefangen? Die Hater? Bei Künasts Knaller-Phrasen („Schuhe ausziehen“) der letzten Jahre wohl kaum.
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die nächste Instanz dieses Urteil kassiert und das Pendel der Empörung statt in der Mitte am linken Rand hängenbleibt. Und dann? Ist dann wieder alles gut?

Frau Künast kostet jetzt die sehr bitteren und in Teilen regelrecht giftigen Früchte ihren eigenen politischen Lebensleistung voll aus. Ich nenne Kennzeichen der links-grünen Innen- und Justizpolitik, unter denen unser Land seit Jahrzehnten leidet: Immer und aus Prinzip gegen die Polizei, 'Entkriminalisierung' von Drogendelikten, Schwarzfahren, sogenanntem 'zivilem Ungehorsam (als Beispiel vgl. die Verwüstung von Gemüsefeldern und die Vernichtung von fremdem Eigentum beim 'Kampf' um den Hambacher Forst) etc., 'Täterverstehen' bei allem und jedem, Inflationierung von wirkungslosen Bewährungsstrafen und endlose Geduld mit jugendlichen Gewaltverbrechern (euphemistisch 'Intensivtäter' genannt - die alle frei herumlaufen).
Selbstverständlich ist das Urteil des Berliner Landgerichtes ein eklatantes Fehlurteil, welches zu Folgestraftaten geradezu einlädt.
Wir können sicher sein: In der 'guten alten Zeit' - unter Kanzler Adenauer - hat es SOLCHE Urteile nicht gegeben.

Cecilia Mohn | Fr., 20. September 2019 - 10:44

Das ist ja wirklich kaum zu glauben. Was soll man dazu sagen? Vielleicht sollte man über eine Kultur des Umgangs miteinander nachdenken. Beschimpfungen dieser Art gehen gar nicht und müssten mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es ist doch jedem klar, was ein Schimpfwort ist und was nicht. Niemand muss sich das gefallen lassen, was hier passiert ist. Natürlich dürfen Politiker auch nicht mit Schimpfwörtern um sich werfen. Wie es leider eben auch vielfach geschehen ist. Die Freiheit endet immer dort, wo die Freiheit des anderen gefährdet wird. Was ist überhaupt Freiheit? Die gibt es gar nicht - überall in der Natur und Gesellschaft etc gibt es Abhängigkeiten usw. Regeln usw. - Die Sehnsucht nach Freiheit ist der Wunsch aus einem Gefängnis entlassen zu werden. Freiheit kann niemals bedeuten, dass jeder einfach machen kann, was er will.

helmut armbruster | Fr., 20. September 2019 - 10:49

und ganz besonders die heutige Luft in dieser Stadt.
Was dem Rest des Landes noch nicht so ganz gelungen ist wie den Berlinern, nämlich "die Umwertung aller Werte (Nietzsche)", zeichnet ja die aktuellen Berliner von heute aus.
Da darf, ja da muss, man sich über gar nichts mehr wundern.

Norbert Heyer | Fr., 20. September 2019 - 12:09

Die politische Agenda von Frau Künast ist nicht meine. Aber trotzdem darf man solche verbalen Entgleisungen nicht „als noch im Rahmen“ beurteilen. Darf man jetzt ungestraft Richter, Pfarrer, Politiker, Homosexuelle, Ausländer usw. derartig vulgär ungestraft beleidigen? Viele Menschen und ihre politischen Ansichten gefallen mir auch nicht. Das kann man dann in der Sache hart kritisieren, darf aber niemals die Grenze des guten Geschmacks überschreiten. Wenn diese geschmack- und geistlosen Beleidigungen nicht mehr entsprechend geahndet werden, wird die Spirale der Vulgärsprache noch ansteigen. Dabei geht die Achtung untereinander verloren und die Gesellschaft wird rauher und immer abgestumpfter. Wenn die Justiz hier nicht einen massiven Riegel vorschiebt, macht sie sich mitschuldig am Niedergang des höflichen,Umgangs miteinander. Schon oft konnte man eine große Diskrepanz zwischen gesundem Menschenverstand und juristischen Urteilen feststellen, hier handelt es sich um ein Skandalurteil.

Johan Odeson | Fr., 20. September 2019 - 12:44

Fr. Strack-Zimmermann hat völlig recht. Allerdings setzen die Richter nur das um, was Ihnen Ihre Rechtsmittelgerichte vorgeben. Die Bundeswehrsoldaten als Mörder bezeichnen zu können, Hr. Erdogan als Ziegenficker und Fr. Weidel als Nazischlampe und das alles als Meinungsäußerung gelten zu lassen und unter Applaus des geneigten Publikums, hat den Anfang gemacht. Die Schleusen sind seid langem gebrochen. Wenn man sich auf Twitter umsieht, geht es nur noch um Verächtlichmachung des politisch Andersdenkenden, gleich von links, wie von rechts. Die von der merkelschen Politik verursachte Polarisierung der Gesellschaft schlägt sich hier nieder. Irgendwann heist es dann, und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein. Ich hätte mir allerdings gewünscht Fr. Strack-Zimmermann hätte sich auch bei Fr. Weidel zu Wort gemeldet. Aber soweit geht die Traute dann nicht. Recht mit ihrem Beitrag hat sie trotzdem, gerade als Liberale.

Tomas Poth | Fr., 20. September 2019 - 13:21

Richter als Totengräber des sozialen Miteinanders zu beschimpfen ist zwar keine Fäkalsprache, aber eine harte Angehung.
Frau Künast kann in die nächste Instanz gehen, das läßt unser Rechtsstaat zu.

Urban Will | Fr., 20. September 2019 - 13:49

ein Urteil gefällt, so meine Meinung, welches sich im Rahmen dessen bewegt, was in den letzten Jahren in diesem Lande zum Teil der „Kultur des Umganges“ miteinander geworden ist.

Wie hier schon in vielen Kommentaren gesagt: auch Frau Künast muss aushalten können, was andere aushalten müssen.

Im Zeitalter des Tugendterrors hat die von links ausgehende, zunehmend aggressiver werdende Meinungsmache in Richtung rechts die Messlatte entsprechend positioniert.

Wenn sogar in den Parlamenten mit widerlichsten Nazi – Vergleichen um sich geworden werden darf, dann wäre es Heuchelei und „Gefälligkeitsjustiz“, die – auch von mir als widerlich empfundenen – Beschimpfungen in Richtung Künast als „Beleidigungen“ einzustufen.

Auch Ihre Appelle an das „Zusammenrücken“ und „kultivierten Miteinanders“ aller „Demokraten“ lässt vermuten, wen sie da n i c h t mit einschließen (wie gesagt: nur vermuten).

Seien Sie Vorbild als gewählte Volksvertreter, dann brauchen Sie sich nicht zu schämen.

Armin Latell | Fr., 20. September 2019 - 13:51

da empört sich jemand, der im gleichen politischen, von der Gesellschaft entfernten Biotop lebt. Natürlich ist es Gossensprache, natürlich ist es eine Beleidigung, natürlich ist der Richterspruch kaum zu glauben. Aber, Frau Strack-Zimmermann, können Sie sich vorstellen, dass Menschen unter den weltfremden Entscheidungen von Frau Künast, Ihnen und Ihresgleichen leiden, durch die von der Politik verursachte Kriminalität sogar um ihr Leben fürchten müssen, wo mit verschiedenerlei Maß „Recht“ gesprochen wird. Menschen werden von Politikern als Pack, Armleuchter, Dunkeldeutsche uvm bezeichnet, wo war da Ihr Verständnis für Demokratie? Wo war Ihre Empörung beim Richterspruch über die „Nazischlampe“, bei der Körperverletzung an F.Magnitz? Da hat es offensichtlich die Richtigen getroffen. Nein, Frau Künast hat meine Unterstützung nicht verdient, das ist keine Frage der Demokratie sondern des Anstandes. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus.

Jürgen Scheit | Fr., 20. September 2019 - 14:31

Auch wenn ich keinerlei Sympathie für Frau RK habe - eher das Gegenteil - so ist dieses abartige Urteil für mich nur ein weiterer Beweis dafür, daß in DE der sprachliche Vandalismus schon längst den Point of No Return überschritten hat und in den Köpfen von lautstarken Akteuren in Politik & Mainstream-Medien mittlerweile fest etabliert ist. Wo sachliche Argumente fehlen wird halt nur noch mit Kraftausdrücken, Fäkal- und Moralkeulen um sich geschlagen und möglichst laut & agressiv gebrüllt.
Aus Gedanken folgen Worte und daraus die Taten: So ist aus dem sprachlichen Vandalismus bereits in erschreckendem Ausmaß ein Vandalismus der Fäuste entstanden, siehe z.B. Antifa-Gewaltaktionen oder zunehmende Radikalisierung der FFF-Bewegung, die das moralische Monopolrecht beanspruchen, vermeintlich klimaschädliche Produkte zu verteufeln ('Verbrenner-Autos'), zu beschädigen oder gar zu zerstören und/oder deren Benutzung zu behindern (Belagerung von Strassen, Flughäfen, Kreuzfahrtschiffen).

Hans Schäfer | Fr., 20. September 2019 - 16:31

Ich distanziere mich von diesem im Namen des Volkes getroffenen Urteils.
Jemandem als Drecksfotze oder Nazi-Schlampe zu bezeichnen ist auf das schärfste zu verurteilen. Ich würde mir wünschen, dass alle dieses verurteilen und es nicht tolerieren, weil die Beleidigung sich gegen eine Person richtet deren politische Ausrichtung mit dem eigenen Weltbild nicht vereinbar ist.

Wolfgang Beck | Fr., 20. September 2019 - 21:43

Interessant wäre es ja mal, nach den Ursache der sprachlichen Verrohung zu fragen; (sicher hatte sich auch mal ein F.-J. Strauß im Ton vergriffen) wann hat das angefangen? Es waren zweifelsfrei die 68er, die mittels provokanter Sprüche Aufsehen erregen wollten, was ihnen auch gelungen ist. Bekannt ist sicher noch: "Unter den Talaren - Muff von 1000 Jahren." Das wurde damals weitgehend als ganz große Unverschämtheit empfunden. Und so nahm die Entwicklung also ihren Lauf. Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Wer also gegen die sprachliche Verrohung kämpfen will, muß vor allem gegen die 68er und ihre Mit- und Nachläufer kämpfen.