04.07.2019, Berlin: Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Pressekonferenz zur Gründung der HateAid GmbH. HateAid will Menschen helfen, die im Netz mit beleidigenden und diskriminierenden Aussagen konfrontiert sind.
„Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren“: Renate Künast verlor den Prozess gegen Hater / picture alliance

Hatespeech im Internet - Hater dürfen Renate Künast eine „Drecksfotze“ nennen

Wo hört die Kritik an Politikern auf, wo fängt die Beleidigung an? Im Fall der grünen Politikerin Renate Künast hat das Landgericht Berlin jetzt ein Urteil getroffen, das die Grenzen des Sagbaren noch weiter in den Fäkalbereich verschoben hat

Antje Hildebrandt

Autoreninfo

Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Wer sich in der Politik engagiert, braucht ein dickes Fell. Kaum jemand weiß das besser als Renate Künast. Kaum eine Politikerin bekommt so viele Hassbotschaften auf Facebook wie sie. Schon lange vor dem Höhenflug der Grünen musste sich die ehemalige Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unflätige Beschimpfungen gefallen lassen. 

Künast hat diesen Trollen stets klare Kante gezeigt. Mal schrieb sie eine Art Ratgeber für Hater: „Wie wäre es mit ,noch schlimmer als die Roth’“ Mal stattete sie einem Hater unangemeldet einen Hausbesuch ab, der auf Facebook geschrieben hatte: „Mensch, Künast, das saudumme Geblöke von Dir und deinem grünen Gesocks will doch keiner mehr hören, pack Deine sieben Sachen und zisch ab.“ Weniger wurden die Hassbotschaften dadurch jedoch nicht  – ganz im Gegenteil. Zuletzt musste sich die studierte Juristin nicht nur als „Drecksfotze“ oder „Sondermüll“ beschimpfen lassen. Sie fand auch Sätze über sich wie „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ oder: „Vielleicht ist sie als Kind zu wenig gef .... worden.“ Muss sie sich das wirklich gefallen lassen? 

„Haarscharf an der Grenze“ 

Sie muss. Solche Äußerungen seien keine Beleidigungen, sondern „zulässige Meinungsäußerungen“, urteilte das Berliner Landgericht. Und verhinderte damit, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Kommentatoren herausgab, gegen die die Politikerin zivilrechtliche Schritte einleiten wollte. Sieht so zivilisierter Umgang mit Andersdenkenden aus? In den Augen der Richter offenbar schon. Der Kommentar „Drecksfotze“ bewege sich zwar „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren”, sei aber legitim. Die Begründung für das Urteil des Gerichts klingt unglaublich. Die Berliner Morgenpost hat sie auszugsweise dokumentiert. Lesen Sie selbst. 

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Tülay Öncü-Tüncher | Do., 19. September 2019 - 15:29

Verstehe die Welt seit dem 16.08.2018 eh nicht mehr? Derartige Äußerungen sollten von NIEMANDEM geduldet werden müssen. Entwickeln wir uns zum Land der unbegrenzten Möglichkeiten für "Unmenschen/Täter/Gefährder/Ellenbogen-Denker" ? Wird der "Toleranzrahmen" seitens unserer Gerichte falsch abgesteckt/ausgelegt? Wird immer erst dann gehandelt, wenn jemand massiv körperlichen Schaden davon trägt? Kommen dann Äußerungen wie: psychologischer Ausnahmezustand? War zuvor bereits auffällig?

Der Schaden fängt bereits bei der Seele an. Verbale Gewalt schlägt irgend wann in körperliche Gewalt um. Verantwortliches Handeln sieht für mich anders aus. ich empfinde die Entscheidung seitens der Juristen als desaströs.

Bernd Muhlack | Do., 19. September 2019 - 15:44

Eine Beleidigung wird als Kundgabe der Nicht- oder Mißachtung definiert.
"Drecksfotze" würde ich unter diese Definition subsummieren. Okay, bis zum ersten Examen muss man ja auch noch die allerletzte Mindermeinung zitieren. Die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zu §185 StGB ist mir nicht spontan geläufig; wir befassen uns nicht mit den Niederungen des Bagatellstrafrechts.

Mir fiel zu dieser Sache ein Sketsch mit Diether Krebs und Iris Berben ein. Der Chef (Krebs) hält einen Bleistift hoch und sagt zur Sekretärin (Berben): "Wenn Sie mir sagen, was das ist, dürfen Sie mit mir schlafen!" - "Äh, äh, eine Apfelsine?"
- "Joo, das kann ich grad noch so gelte lasse!"

Es ist alles nur eine Frage der Definition, Subsumtion, nicht wahr?

Ob unsere Kanzlerin ebensolche Mails erhält? Sicherlich dringt nur mehrfach gefiltertes bis zu unserer Hoheit durch.
"Du Kanzlerin, du!"

Ich halte das Urteil für verfehlt.

Bernhard K.Kopp | Fr., 20. September 2019 - 08:03

Antwort auf von Bernd Muhlack

Wenn ich jemandem, aus dem Auto, an der Straßenkreuzung " einen Vogel " zeige, dann ist dies wohl eine strafbare Beleidung. Sollen sich also die Juristen darüber streiten, was im Digitalen hingenommen werden muss, oder strafbar ist. Frau Künast und allen Politikern würde ich raten, die öffentlichen FB-Accounts zu löschen. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass jemand außer einen Berg Müll irgendwelche sinnvolle Feedbacks erhält.

Annelie Reese | Do., 19. September 2019 - 16:06

Ich mag Frau Kühnast auch nicht, aber
bei solchen Kommentaren schaudert es
mich.
Vieleicht denken sich diese Leute was bei
Herrn Böhmermann als Satiere und Kunst
durchgeht ,kann ich auch.

Hartmut Seinsch | Do., 19. September 2019 - 16:25

Auch als Gegner der Dame kann man sich über die Entscheidung des Berliner Landgerichts nur wundern. Wozu zwingt man mit dem Netzdurchwirkungsgesetz die sozialen Medien, Hass zu eliminieren, wenn ein Landgericht die unglaublichsten Beschimpfungen für zulässig erklärt? Wenn das der Umgangston in Berlin ist, wundert mich jetzt nichts mehr.

Karsten Paulsen | Do., 19. September 2019 - 16:27

Ich bin überhaupt kein Freund von Frau Künast, ich finde sie furchtbar. Aber das gesagte Wort geht überhaupt nicht und ich habe keinerlei Verständnis für das Gerichturteil.

Andreas Schmidt | Do., 19. September 2019 - 22:30

Antwort auf von Karsten Paulsen

Wobei allerdings auch aus dem linken Spektrum Beleidigungen gepostet wurden und grosse Verlage das dulden. Mich als FDP-Anhänger hat vor wenigen Wochen ein Linker im Forum einer grossen Computerzeitschrift in einem Artikel über CDU-Pläne, WDR-Mitarbeiter als Hilfssherrif für Strafanzeigen einzusetzen, wegen meines Artikels über unnötige Zensur bei ARD-Sendungen beim Posten von Bundestagsdrucksachen-URLs zur Stützung von Ex-Bundedjustizministerin Leutheusser-Schnarrenbergers Posiition und grundloser Zensur gegen mich in einer Auseinandersetzungen mit Linken in einem Zeitungsforum über meine Forderung zu lediglich mehr Polizeipräsenz
auf der Strasse nach zahlreichen Einbrüchen in unserem Ort in NRW wörtlich als "rechtsextremes Arschloch" tituliert und das blieb trotz vier Beschwerden beim Verlag explizit so stehen! Stattdessen wurden meine Artikel dort über diese ARD-Zensur mehrfach gelöscht. So wird man als Liberaler in Deutschland inzwischen dank Frau Merkels Linkskurs tituliert!

gabriele bondzio | Do., 19. September 2019 - 16:42

Bin voll und ganz der Meinung, dass derartiges Vokabular eher den Absender als den Empfänger bloßstellt.

Hubert Sieweke | Do., 19. September 2019 - 17:04

NAZI-SCHLAMPE als tolerabel gesehen wird, obwohl Dr Dr. Weidel keinen Bezug zur Nazizeit vor mehr als 70 Jahren geliefert hat, dann scheinen die Beleidigungen gegen Kühnast sicher ekelhaft, aber aber gleich schlimm. Wat dem eenem sin Uel, is dem annern sin Nachtigall.

Susanne antalic | Fr., 20. September 2019 - 08:36

Antwort auf von Hubert Sieweke

Eine Frau, die Pädophilie für normal hällt, kann man nicht genug beschimpfen und so wie ich gelesen habe, haben sich viele diese Beschimpfungen diesem Themen gewidmet. Eine Frau, die sagt, dass man mit Kindern SEX haben kann, wenn diese sich nicht währen und einverstanden sind, für so was habe ich nur tiefe Verachtung, ob sie Kinder hat?

Kirsch | Fr., 20. September 2019 - 10:44

Antwort auf von Susanne antalic

Sehr geehrter Frau Antalic, 

Sie folgen damit der Argumentation der Hater, die Frau Künast auf Facebook diffamiert haben. Sie unterstellen ihr Dinge, die nicht erwiesen sind. Frau Künast hat sich von diesen Beschuldigungen – die im übrigen bis in die 80er-Jahre zurückreichen und die jetzt wieder ausgegraben wurden, um ihr etwas anzudichten – distanziert. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Cicero-Online

Brigitte Simon | Fr., 20. September 2019 - 13:55

Antwort auf von Susanne antalic

Hallo Frau Antalic,
ich schließe mich Ihrer Sichtweise voll an. Diese Berichterstattung berücksichtigt
nicht alle Fakten.

Die heute noch nicht vollends aufgeklärte Pädophilievergangvergangenheit der
GRÜNEN in den 80er Jahren macht sie nicht unsichtbar. Eine Entschuldigung aller "Beteiligten"erfolgte nicht.

Die Richter werten die Beschimpfungen des Angeklagten als Meinungsäußerung.
Dieser beruft sich auf den Bericht in der WELT vom Mai 2017. Darin wird eine Äußerung Künasts 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen.
Ihre grüne Fraktionskollegin sprach zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-
Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluß der nordrheinwest-
fälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut
Bericht rief Künast dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel war, ist Sex
mit Kindern doch ganz ok.

Zum Nachdenken:
Der Kanzleramtsminister Pofalla konnte Herrn Bosbachs" Fresse nicht mehr sehen"!

Wilfried Düring | Fr., 20. September 2019 - 18:56

Antwort auf von Brigitte Simon

Liebe Frau Simon,
ich habe mich wiederholt kritisch zu den Grünen und über Frau Künast geäußert.
Deshalb ist mir - auch - Folgendes wichtig:
Wir dürfen Frau Künast nicht etwas unterstellen, was sie eben mglw. NICHT getan hat. Aktuell kann niemand mit Sicherheit belegen, was Frau Künast 1986 zum Thema genau gesagt und wie sie genau formuliert hat - und wie sich Frau Künast innerhalb der Grünen positioniert hat.
Das 'Zitat', welches Sie, Frau Simon, benennen, halte ich - zum jetzigen Zeitpunkt - für nicht gesichert und nicht erwiesen (es gibt andere und abweichende Berichte).
Eine sichere Klärung könnte erfolgen, wenn die 'zuständigen Stellen' des Berliner Abgeordnetenhauses, das Wortprotokoll der Sitzung vom Mai 1986 veröffentlichen würden.
Ansonsten gibt es zum Thema 'Grüne und Pädophilie' u.a. einen Cicero-Artikel des Autors Alexander Kissler vom 21.05.2013, der online verfügbar ist.
Auffällig ist: Täter-Namen haben die Grünen nur selten benannt
(Ausnahme: Hermann Meer).

Petra Führmann | Do., 19. September 2019 - 17:07

Üblicherweise genügen doch schon viel moderatere Beschimpfungen, um als Beleidigung durchzugehen. Wer setzt die Grenzen? Hier ist sie für mich eindeutig überschritten. Oder soll das vielleicht schon ein Freibrief sein für die Zukunft, damit andere Missliebige ebenso benannt werden dürfen, ohne Folgen erwarten zu müssen? Darf das nun jeder zu jedem sagen, oder gibt es Leute, die davon ausgenommen sind? Eigentlich will ich mich damit gar nicht befassen, und es sind sicher Leute, die nicht unbedingt über gute Manieren verfügen. Es könnte aber auch sein, dass manche so wütend sind, dass sie sich auf diese Weise Luft verschaffen wollen. Das soll lediglich der Versuch einer Erklärung, keine Entschuldigung sein. Aber Denken und Sagen sind doch noch Zweierlei.

Susanne Dorn | Do., 19. September 2019 - 17:40

…wird der Souverän von Politikern beleidigt, verachtet und die Gesetze mit Füßen getreten. Der Begriff „Pack“ von Sigmar Gabriel ist ein Beispiel dafür.

Die Politik hat sämtliche Werte dieser Gesellschaft ad absurdum geführt, durch Verachtung, Hass, Hetze, Lügen, Verleumdungen, usw. Wir werden, ohne jemals gefragt worden zu sein, unserer Heimat, unseres gewohnten Lebens und unserer Kultur beraubt und durch eine Steuerlast erdrückt, die mittlerweile bei vielen Menschen existenzbedrohend ist. Dass ein Teil dieser Gesellschaft darauf reagiert war zu erwarten und ist politisch so gewollt! Man nennt das auch Spaltung der Gesellschaft.

Hass erzeugt immer Gegenhass, den schlichtere Gemüter offensichtlich nutzen, um ihren Frust zu entladen. Dabei ist die „Fäkalsprache“, die übrigens auch durch unseren Bundespräsidenten hoffähig gemacht wurde (u. a. Feine Sahne Fischfilet) nur eine Möglichkeit der Gegenwehr.

Susanne Dorn | Do., 19. September 2019 - 17:42

Richter (weisungsgebunden durch das Justizministerium, früher H. Maas) sind auch nur Menschen… vielleicht hat eine Frau Künast selbst dafür gesorgt, dass dieser Richter sich zu diesem Urteil entschloss. Die GRÜNEN nehmen kein Blatt vor den Mund, wie man weiß. Ich habe in diesem Forum vor mehreren Wochen Zitate der GRÜNEN veröffentlicht, die mich sprachlos und ziemlich wütend machten…

Ernst-Günther Konrad | Do., 19. September 2019 - 17:47

Keine Frage für mich. Ich mag sie nicht und ihre Politik gleich schon gar nicht. Aber solche Bezeichnungen gehören sich einfach nicht. Bei aller Kritik die man Politikern entgegen bringen kann ist das einfach kein Umgangston. Aber...
"Deutschland verrecke" und viele andere Äußerungen einiger Politiker, die Zeichen würden hier nicht reichen, gehören sich eben auch nicht. Der Begriff "entartet" und " Lebensraum", nur weil von braunen Idioten speziell benutzt, stellt Nazijargon dar und soll geächtet und verboten werden, wenngleich mir keine Urteile bekannt sind, die diese Worte per se als strafbar werten, Gerade Grüne sind mit Andersdenkenden da gnadenlos. Und jetzt spürt man selbst am eigenen Leib, wie das ist, wenn man Wähler als Pack, brauner Sumpf u.v.m. bezeichnet. Die Verrohung der Sprache wurde auch, nicht nur, von ihr und anderen Grünen und "Gutmenschenpolitiker" forciert.
Es wäre längst an der Zeit, wieder zu einem gepflegten und respektvollen Umgang zu kommen. Fang an Renate.

Ich würde gerne Folgendes wissen:
Hat Frau Künast im Mai 1986 in einer Debatte des Berliner Abgeordnetenhauses die politische Forderung von Teilen der NRW-Grünen nach der sogenannten 'Entkriminalisierung' von sogenanntem 'gewaltfreiem Sex mit Kindern' verteidigt oder unterstützt? JA oder NEIN? (vgl. Beitrag der Berliner Morgenpost)
Von Diskussionen im Bundestag und in den Landtagen existieren normalerweise Protokolle und stenografiische Mitschriften. Wenn man will, kann man den Sachverhalt endgültig klären und ggf. 'aufarbeiten'.
Die GANZE Wahrheit rund um die grüne 'Pädophilen-Mafia' muß endlich an die Öffentlichkeit! Auch diese 'Vergangenheit' gehört 'bewältigt' - genau wie die der Nazis, Kommunisten, FDJ-ler, Kirchen usw. . Man kann nicht alles auf Leute schieben, die schon tot sind (und ggf. auf Cohn-Bendit)!
Das Urteil des Land-Gerichts ist ein Fehlurteil; die Täter haben ohne Zweifel
- harte - Strafen verdient.
Und Frau Künast sollte die Frage - ehrlich - beantworten.

Ich habe mir die Mühe gemacht zu versuchen herauszufinden, ob es igendwo im Netz einen Hinweis darauf gibt, ob Frau Künast die Forderungen unterstützt hat? Ja, das hat sie gemeinsam mit Trittin und anderen als Mitglied im Vorstand der HU innerhalb der Grünen.
Im besonderen Blick der HU standen und stehen u. a. die Liberalisierung des Strafrechts, weshalb sie sich gegen die Strafbarkeit rein „sittenwidriger“ Verhaltensweisen – beispielsweise Pornographie, Homosexualität oder Gotteslästerung – wandten.“ Auch fordert sie mehrfach die Straffreiheit von nicht unter Zwang ausgeführter Pädophilie… ( Führende Vertreter der der HU sind z. B. Claudia Roth, Volker Beck und Renate Künast.)Quelle: Klartext.de
Etliche Medien weisen darauf hin, dass sie erst nach der öffentlichen Entrüstung ob dieser Froderungen eines Teils der Grünen, öffentlich gemeinsam mit Trittin abgeschworen haben. Ob sie das Thema in einer Debatte im BT mit einem Zwischenruf "verteidigt" oder "unterstützt" hat?
Keine Info.

..was für ein Kommentar, der Bände spricht über den Schreiber, dem offensichtlich jedes Mittel in seinem "Kampf" gegen die grünen "Gutmenschen" Recht ist. Gerade die AfD nimmt doch kein Blatt vor den Mund. Und jetz bekommt das Opfer also noch eins drauf, ist ja auch nur ein Gutmensch. Solche Formulierungen gehen gar nicht, gleich ob Frau Künast, Frau von Storch oder Alice Weidel das Ziel sind. Dazu die üblichen Lügen: Deutschland verrecke stand auf einem Antifa-Plakat, hinter dem Claudia Roth törrichterweise herlief, zur heutigen "Freude" der Wutbürger, und war keine Aussage eines Politikers. Ich hoffe, der Cicero lässt diesen Kommentar zu - soviel verächtlicher Arroganz darf nicht unwidersprochen bleiben. Niveau? Unterirdisch.

Als Dunkel-Deutscher solidarisiere ich mich mit den Menschen (gewaltfreien Demonstranten in Sachsen) die der grüne Parteiführer Cem Özdemir in Talkshow von Maybrit Illner einst als 'MISCHPOKE' beschimpft hat. 'Mischpoke' war ein gern genutzer 'Sammel-Begriff' des Reichspropagandaministers Goebbels für Leute, die er und sein Regime etwas später in den Lagern und Krematorien und Massengräbern 'entsorgen' ließen.
In Dunkel-Deutschland warten wir seit Jahren vergeblich auf eine menschliche Geste des Bedauerns. Auf ein: 'Es tut mir leid - als verantwortlicher Spitzenpolitiker werde ich meine Worte in Zukunft etwas bedachtsamer wählen ...'.
Ja, Frau Künast ist ein Opfer der allgemeinen Verrohung dieser Gesellschaft.
Leider haben grüne Spitzenpolitiker wie Trittin, Fischer, Ströbele, Özdemir etc. über viele Jahre einen 'wichtigen Beitrag' zu dieser Verrohung geleistet.
Und das sollten wir sagen (dürfen) - wenn wir zugleich das Urteil des Gerichtes ablehnen und harte Strafen einfordern!

Romuald Veselic | Do., 19. September 2019 - 18:09

kennen das. Um bei Frauen zu bleiben: Frauke Petry oder Alice Weidel.
Ob die sich untereinander darüber austauschen?

Oder gibt es gute und/oder schlechte Hasser?

Ja, die gibt es! Einen guten Hasser kenne ich.

Hass-Mails, egal GEGEN WEN, egal welche politische Richtung -sofern sie nicht VERBOTEN ist, jemand vertritt, egal, egal, egal, sie sich richten, sind zu verurteilen.
Mama, Tim hat mich doch auch einen Depp genannt, sind Kindergartengehabe.

Heidemarie Heim | Do., 19. September 2019 - 18:39

Da wird aktuell in nahezu jedem zweiten Satz die fortschreitende Verrohung unserer Sprache und Gesellschaft beklagt, in jedem gescheiten Forum bekommt man den Hahn zugedreht wegen Verstoßes gegen die Netiquette und das "Netzwerkduchsuchungsgedöns", und dabei ist das laut Gericht eine legitime freie Meinungsäußerung! Kann mich bitte mal jemand aus dem falschen Film holen!? In einem solchen wähnte ich mich nämlich schon damals, als Frau Weidel ebenfalls per Beschluss im ÖR im Namen der Satire/Kunstfreiheit vor Millionenpublikum als Nazischlampe ohne eigene rechtliche Handhabe bezeichnet werden durfte. Genau wie ein uns befreundeter Staatspräsident, was seine angeblichen Vorlieben betrifft. Oder soll ich dieses neuerliche Urteil in Sachen Meinungsfreiheit so verstehen,das da mit einem mir unbekannten Gleichheitsgrundsatz verfahren wurde? "Gleiches Recht auf übelste Beleidigung und Angriff auf die persönliche Integrität" für ALLE? Wird ein "Echo" auch so frei ausgelegt?! MfG

Christa Wallau | Do., 19. September 2019 - 18:45

Ja, es ist oft unglaublich, was man sich als Bürger(in) unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit alles gefallen lassen muß.
Da steht Renate Künast in D wahrlich nicht allein da - als Politikerin wie auch als ganz normale Frau, wenn sie die unsagbaren Beleidigungen, die gegen sie ausgesprochen werden, ertragen muß.
Ausdrücke aus dem Sexual- und Fäkalbereich
gehören zum Widerlichsten, womit man einen Menschen titulieren kann.
Was Brutalität und Bestialität anbetrifft, so ist aber doch wohl der Ausdruck "Nazi" das Schlimmste, was man einem Menschen als Bezeichnung anhängen kann. Jeder verbindet damit Judenmord und Kriegsverbrechen.
Das hindert aber viele Zeitgenossen, die sich für sehr kultiviert halten, nicht daran, jeden als
Nazi zu bezeichnen, welcher der AfD angehört.
Das ist auch übelste Verleumdung und mit nichts zu rechtfertigen, geschieht aber ungestraft täglich.
Man sollte mal darüber nachdenken.

Denken, ist wegen der Engstirnigkeit nicht die Stärke dieser Personen. Die sehen nur die Bretter vor dem Kopf der anderen. Die ziehen sich daran hoch, dass die AfD ein Prüfffall für den abhängigen Verfassungsschutz ist. Die Feststellung ob Verfassungsfeinlichkeit gegeben ist obliegt einzig und allein dem Verfassungsgericht.
Auch hier liegt Manpulation vor, viele Bürger/Wähler erkennen dies nicht, weil sie sich damit nicht beschäftigen. Aber wenn die Medien dies berichten, wird es ja wohl stimmen.

Gerd Runge | Do., 19. September 2019 - 20:17

Wenn sich Drecksfotze „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren”
bewegt, was liegt dann beispielhaft jenseits dieser Grenze?
Alles, was aus Berlin kommt, verwundert mich überhaupt nicht mehr.
Wo liegt denn die individuelle Schmerzgrenze solcher Richter, wenn von ihnen getroffene Urteile
bei mir kein Verständnis finden?

Marianne Bernstein | Do., 19. September 2019 - 20:40

Ich habe kein Verständnis für das Urteil. Auch Politiker sind nur Menschen und keiner muss sich beleidigen lassen.
Trotzdem hält mich sein mein Mitleid mit Frau Künast schon in Grenzen, wer austeilt, muss auch einstecken können.
Letztlich sollte aber die Rechtsprechung eher dafür sorgen, dass der Anstand gewahrt bleiben und nicht die Grenze des Sagbaren immer weiter ausdehnen.

In der 'bleiernen' Zeit 1977 - nach den RAF-Morden an Buback, Schleyer und Ponto wurde ein furchtbarer Begriff berühmt.
Das Wort von der 'klammheimlichen Freude'.
(Stichworte: Mescalero, Jürgen Trittin, 'Buback-Nachruf' - googeln).
Als Juristin und gute Kollegin der Berliner AL-Anwalt-Szene (Stroebele, Wieland) wird Frau Künast sich doch gewiß erinnern ...
(sonst mal den MDB-Kollegen Trittihn fragen).
Wo war DAMALS die Empathie der linken Aktivisten-Szene mit den ermordeten Prominenten? Mit den ermordeten Personenschützern, Begleitern und Unbeteiligten? Wo war das Mitleid mit den hinterbliebenen Ehefrauen, Kindern und Eltern? Wo waren Anstand und Solidarität?
Fazit:
Das Urteil des Land-Gerichts ist ein Fehlurteil und Staatsversagen.
Die Täter haben Strafe verdient - und diese darf gerne hart und spürbar ausfallen
(bloß keine 'Bewährungs'-strafe bzw. Strafverhinderung !!!).
Aber wenn sich ausgerechnet Frau Künast über 'Haß' wundert, fehlt mir dafür JEDES Verständnis!

Andreas Baur | Do., 19. September 2019 - 20:59

Ich finde es gut, dass Frau Künast so viele Solidarität zugesprochen bekommt. Ich hoffe nur, dass dieser Schulterschluss gegenüber allen demokratisch gewählten Politikern, die Hass, Beschimpfungen und auch körperliche Angriffe erfahren haben, wirksam ist.

Gerhard Lenz | Fr., 20. September 2019 - 08:18

Antwort auf von Andreas Baur

Um es klar zu sagen: Eine solche Sprache geht niemals, egal, zu welcher Partei das Ziel solch verbaler Gewalt gehört. Schlimm nur, dass sofort wieder die üblichen AfD-Gefolgsleute herbeieilen, um auch dieses Ereignis sofort im Interesse ihrer Partei zu instrumentalisieren.

Das, was Sie richtigerweise anprangern, machen Sie gerade selbst. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen, und Ihr: "schlimm ist nur… " kann man auch mit "ja, aber… " definieren.

Gerhard Lenz | Fr., 20. September 2019 - 11:45

Antwort auf von Stefan Forbrig

..wenn hier einige Schreiber die hässlichen Angriffe auf Frau Künast sofort nutzen, um parteipolitisch im Sinne der AfD zu argumentieren, ja diese Angriffe instrumentalisieren, ist das mindestens "schlechter Stil" und sollte entsprechend kritisiert werden.
Sie aber nutzen diese notwendige Kritik reflexartig, um die AfD als Opfer zu entschulden.

Lieber Herr Lenz, vielen Dank für die geschickte Überleitung zur AfD, Sie sind aber auch ein Tausendsassa! Herzlichst Ulf Müller

Bernd Muhlack | Fr., 20. September 2019 - 02:00

Die Empörung geht ja allerortens durch die Decke, und das ist auch gut so!
Ich würde sehr gerne zu etlichen Foristen Stellung nehmen, meist jedoch nur ergänzend zum Statement.
Wie war im März im Anwaltsblatt zu lesen:
"Eine gute ReFa ist unersätzlich!"
"Brigitte, besorg mir dieses Urteil, und zwar gestern, okay!" - "Kein Problem!"
Wie bereits erwähnt: wir befassen uns grundsätzlich nicht mit solchem Gedöns, jedoch ist das ein must-have.
Es ist schlicht unglaublich, nicht wahr!

"Frau Kühnast sagte dies und das - selbst Schuld etc."
Liebe Zeitgenossen, was soll das?
Sie heißt Künast ohne H und ich Muhlack mit H!
Wenn man nicht einmal den Namen artikulieren kann, dann …

Es ist inzwischen ziemlich nächtig, also spät; aber die NZZ muss noch sein!
Bis später CICERO!

Stefan Jess | Fr., 20. September 2019 - 08:57

Als Konservativer, dem Anstand und Verantwortung viel bedeuten, habe ich Frau Künast eben per Mail mein Solidarität mitgeteilt.

Ich kann mit ihren Positionen, den grünen und linken Positionen, nichts anfangen. Aber niemand sollte, mit dummen richterlichen Segen, so beschimpft werden.

Ulf Müller | Fr., 20. September 2019 - 11:51

Ich finde dererlei Herabwürdigungen völlig unakzeptabel. Es wäre jedoch schön, wenn auch mit dem Begriff Nazi sorgfältiger umgegangen würde. Da ist die Öffentlichkeit weniger sensibel, obwohl da eine deutlich größere Stigmatisierung stattfindet. Ulf Müller

Horst Weber | Fr., 20. September 2019 - 12:04

....noch jemand an die Ekel-Tirade des Herrn Böhmermann gegen Erdogan ?
Viele unserer Zeitgenossen fanden das gut, da sie Erdogan-Hater sind. Viele deklarierten den unaussprechlichen Mist als "Satire" oder "Kunst".
Ich fand das einfach nur ekelhaft - wie auch diese Anwürfe gegen Frau Künast, die ich als Politikerin nie mochte - und nicht mag.
Aber die Zweigleisigkeit unserer Nettiketten-Observateure seit geraumer Zeit führt wohl auch in Juristenkreisen zu einer Unsicherheit, ob etwas als Scherz, Satire oder echte Beleidigung aufgefasst werden muss. Prinzipiell müssten unsere verbalen und anderen Umgangsformen dringend einer Revision unterzogen werden. Aber welcher Politiker hat Interesse daran. Gegenüber der AfD und anderen oppositionell anders denkenden Menschen ist ja ebenfalls jede Schranke
persönlicher Zurückhaltung längst gefallen. Auch hier gibt es wieder die Zweigleisigkeit der Bewertung. Notfalls ist das alles nur "Kunst".-

Brigitte Miller | Fr., 20. September 2019 - 17:29

Antwort auf von Horst Weber

Ihre Erläuterungen sehr gut, Herr Weber. Leute , die solchen Schmutz über andere werfen, sollte man erst einmal eiskalt duschen, aber eben: Jeglicher Couleur, nicht nur dann, wenn es einem in den Kram passt.

Wolfgang Werner | Fr., 20. September 2019 - 12:19

Wenn der Schriftsteller Friedrich Ani, der berufsmäßig mit Worten umgeht, in einem Zeitungbeitrag in der Abendzeitung schreibt, Seehofer stehe dem Gedanken der Nächstenliebe so fern wie Beate Zschäpe, dann ist das für mein Empfinden übelste Hetze. Die Verrohung der Sprache gibt es nicht nur ein einseitig.

Hans Schäfer | Fr., 20. September 2019 - 12:51

Ein Urteil, dass auf völliges Unverständnis stösst.
Was haben sich diese Herren"IM NAMEN DES VOLKES" dabei gedacht? Garnichts! Oder hatte man Angst eine Tendenz zu setzen.
Ich distanziere mich von diesem IM NAMEN DES VOLKES getroffenen Urteil.