Folgen der Coronakrise - Freiheit ist immer wert, verteidigt zu werden

Nach Corona gilt es vieles aufzuarbeiten. Darunter die tiefgreifenden und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe eines übergriffigen Staates - aber auch das gesamtgesellschaftliche Versagen. Doch nicht erst seit der Corona-Krise lässt sich eine Art Freiheitsangst beobachten.

Seit April 2020 hat die deutsche Bevölkerung keinen einzigen Tag erlebt, an dem nicht irgendwo im Alltag die Maske vorgeschrieben war. / dpa
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Autoreninfo

Jessica Hamed ist Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz. Seit März 2020 vertritt sie bundesweit in verwaltungs- und strafrechtlichen „Coronaverfahren“ und veröffentlicht eine Vielzahl ihrer Schriftsätze.

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Mutmaßlich hat keine andere Krise die deutsche Nachkriegsgesellschaft so sehr und so nachhaltig erschüttert wie die Corona-Krise. Zwar stellten auch die Flüchtlingskrise oder 9/11 den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe, aber all das reichte nicht an die Zerwürfnisse heran, die weltweit während dieser Ausnahmesituation entstanden sind. Wie konnte es zu dem gesamtgesellschaftlichen Versagen aller staatlichen Institutionen, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, kommen?

Der Bekämpfung eines zwangsläufig endemisch werdenden und zudem für die meisten Menschen glücklicherweise vergleichsweise harmlosen Virus wurde nichts Geringeres als die Errungenschaften der Aufklärung geopfert. Das Hauptziel der Epoche der Vernunft war es, Menschen zu befähigen, sich ihres Verstandes zu bedienen, zu hinterfragen. Die Aufklärung ist die Voraussetzung für ein freiheitliches und menschenwürdiges Miteinander und ist als Gegenentwurf zur Willkürherrschaft beziehungsweise Aberglauben und Vorurteilen zu verstehen.

Wie fragil das Wertegefüge unserer vermeintlich aufgeklärten westlichen Gesellschaft ist, hat sich noch nie so drastisch wie in dieser Krise offenbart. Existent war jene Brüchigkeit jedoch schon zuvor.

Zeit der Paradoxe

Sie entwickelte sich allmählich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte. Wir haben uns immer weiter voneinander entfernt, was paradox anmutet, schließlich sind wir oberflächlich betrachtet eine viel offenere Gesellschaft geworden. Reisen ist in den vergangenen Jahrzehnten erschwinglich geworden, Toleranz für unterschiedliche Formen des Zusammenlebens und der sexuellen Identität gestiegen, Sprache sensibler geworden.

Gleichzeitig haben nur noch 45 Prozent der deutschen Bevölkerung das Gefühl, man könne frei seine politische Meinung äußern. Das sollte uns ernsthaft Sorge bereiten. Wir sind – abgesehen von den vergangenen drei Jahren – noch nie freier gewesen, und zugleich haben sich Menschen noch nie so unfrei gefühlt. Dasselbe Paradoxon erleben wir bei der Frage der Sicherheit: Das Sicherheitsgefühl der Menschen wird hierzulande immer geringer, obwohl wir noch nie sicherer gelebt haben als heute.

Die jüngere Wohlstandsgeschichte – die, wie es aussieht, nunmehr ihren Zenit überschritten hat – ist eine der Angst und des gegenseitigen Misstrauens.

Je größer der Wohlstand in der westlichen Hemisphäre wurde, je mehr Möglichkeiten Menschen hatten, desto größer wurde das Bedürfnis nach umfassender Sicherheit. Nicht erst seit Corona lässt sich eine Art Freiheitsangst beobachten. Vielen Menschen in Deutschland scheint es schwerzufallen, eigenverantwortlich zu leben – von den großen komplexen Fragen der Welt einmal ganz abgesehen. Sie fühlen sich von Wahlmöglichkeiten erschlagen und fragen sich: Welchen Beruf soll ich ergreifen? Welche Art von Beziehung will ich führen? Wie will ich arbeiten? Mit welchen Menschen möchte ich mich umgeben? Wie will ich leben, wie sterben?

Verhältnismäßige Maßnahmen zu fordern, war lange verpönt

Angesichts dessen, dass viele Menschen von der über viele Jahrhunderte blutig erkämpften Freiheit überfordert scheinen, verwundert es nicht, dass insbesondere der erste Lockdown, der gesetzlich erzwungene Stillstand der Welt – ein Tabubruch in der freiheitlich-demokratischen Welt –, vielfach romantisch verklärt wurde. Es darf gewiss angenommen werden, dass es in den meisten Fällen nicht die viel beschworene Solidarität – fiel diese doch sehr monothematisch aus – sondern die eigene Unzulänglichkeit war, die den Lockdown als genussvolles Ereignis erscheinen ließ. Kein Arbeitsstress, kein Freizeitstress und keine Sorge, etwas zu verpassen. Dass im Kern eigennützige Entscheidungen als fremdnützig „verkauft“ werden, ist übrigens nicht neu. Wie viele Eltern bleiben beispielsweise zum vermeintlichen Wohl der Kinder formal zusammen?

Im Brennglas der Corona-Krise bündelten sich nun die individuellen Ängste zu einer kollektiven Angst vor dem Virus. Die ohnehin schon latent vorhandene Lebensangst eines Großteils der Wähler wurde zum Leitmotiv der Politik. Politisch und medial wurde die Angst vor dem Virus verstärkt und abweichende Ansichten überwiegend herabgewürdigt.

Wie ist eine Gesellschaft zu charakterisieren, die ernsthaft einem Virus den Krieg erklärt? Plötzlich war jeder zu beklagende tote Mensch einer zu viel. Das galt indes nicht für die europäischen Außengrenzen, und vermeidbare Verkehrstote werden und wurden auch stets akzeptiert. Zumindest an (und auch nicht mit!) Corona, das beschloss der Staat, durfte aber nicht mehr gestorben werden. Mit Abstandshölzern, 15-km-Grenzen, Verweilverboten und Stoffbedeckungen jeglicher Art auf dem Weg zur Toilette im Restaurant versuchte der Staat, mit überraschend brutaler Durchsetzungskraft ein völlig unmögliches Ziel zu erreichen: die Ausrottung eines respiratorischen Virus. Verhältnismäßige Maßnahmen einzufordern, wie sie etwa Schweden vornahm, um das Virus vorübergehend einzudämmen, bis alle in die Lage versetzt wurden, bei Bedarf eigene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, war lange verpönt.

Angst und Entfremdung

Kollektive Ängste wurden schon in der Vergangenheit getriggert. Vom RAF-Terrorismus über die Angst davor, dass das Boot vermeintlich voll sei, weshalb 1993 mit der Einführung des Art. 16a GG das Asylrecht faktisch abgeschafft wurde. Gefolgt von der globalen Angst vor islamistischem Terror, die ihren Ausgang am 11. September 2001 fand und im „Krieg gegen den Terror“ gipfelte, der weltweit unzählige (unschuldige) Menschenleben kostete.

Die kollektiven Sorgen der Vergangenheit und Gegenwart eint eines: Sie werden subjektiv als erheblich gravierender empfunden, als sie objektiv Anlass dazu geben. Weder ist das Boot voll gewesen, noch ist die Wahrscheinlichkeit, einem Terroranschlag zum Opfer zu fallen, der Rede wert. Politik reagiert aber stets auf die subjektiven Ängste der Bevölkerung, die sie nicht selten maßgeblich auch gleichzeitig schürt. Ein Teufelskreis.

Die Folge jener überhöht empfundenen „Gefahren“ ist die Entfremdung der Menschen voneinander. Der arabisch aussehende junge Mann in der Reihe vor einem könnte ein islamistischer Attentäter sein. Die afghanische Einwanderin könnte es in Wahrheit einzig auf das deutsche Sozialsystem abgesehen haben. Alle Menschen um uns herum könnten potenziell Sars-CoV-2-Erreger in sich tragen und an einer möglicherweise todbringenden Ansteckung Schuld tragen.

Sichtbarmachung der „Bedrohung“

Corona markiert den Höhepunkt des Voreinander-Angst-Habens und des Einander-Misstrauens. Denn waren es zuvor „lediglich“ bestimmte Personengruppen, die Ängste hervorriefen, wurde nunmehr jeder Mensch ein potenzieller Gefährder. Sichtbar gemacht wurde diese „Gefahr“ frühzeitig durch die Einführung der Maskenpflicht am 27. April 2020. Das Bewusstsein für die unsichtbare „Bedrohung“ einer Ansteckung zu wecken, war erkennbar der Hauptgrund für die Einführung einer Maskenpflicht zu einem Zeitpunkt, als es so gut wie keine medizinischen Masken gab, und es von Gesetz wegen jede stoffliche Barriere vor Mund und Nase tat. Ein offenkundiger Irrsinn, den wir – vergebens – vor den Gerichten der Republik anprangerten, schließlich lag die epidemiologische Nutzlosigkeit eines vermeintlichen Infektionsschutzes durch nicht genormte Stoffstücke auf der Hand. Seit dem 27. April 2020 hat die deutsche Bevölkerung keinen einzigen Tag erlebt, an dem nicht irgendwo im Alltag, wenigstens in Bus und Bahn, die Maske vorgeschrieben war. Seit fast 1000 (!) Tagen ist die Gesellschaft zwangsmaskiert, und nur allmählich ist ein – vorübergehendes? – Ende in Sicht. Verstöße wurden und werden immer wieder mit dem Rauswurf aus Bus und Bahn und der Verfolgung durch eifrige Ordnungsämter und Staatsanwaltschaften sanktioniert. Wenigstens aber durch soziale Missbilligung. All das nimmt – erfreulicherweise – rapide ab, und Letzteres fand und findet seinen Grund wohl auch nicht selten darin, dass es jenen, die ihrem Unmut Ausdruck verleihen, unbewusst eher darum geht, dass sie nicht als Einzige vom Staat gegängelt werden wollen.

 

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Die Akzeptanz der Maskenpflicht befindet sich – nicht zuletzt durch die Aufhebung der Maskenpflicht im Nahverkehr in Bayern und Sachsen-Anhalt – im Sturzflug. Es stellt sich nur noch die Frage, ob die politisch Verantwortlichen die Maskenpflicht, die sie selbst mit maskenfreien Regierungsflügen, ausgelassenem maskenlosem Wiesn-Feiern und einem Bundesgesundheitsminister, der es mit Fakten und Wahrheit nicht so genau nimmt, endgültig desavouiert haben, beenden oder ob es die Bevölkerung durch die Nichtbeachtung der Pflicht tut. Dass es beendet werden muss, liegt auf der Hand. Das verpflichtende Bedecken der Hälfte des Gesichts bezeichnet der Schriftsteller Daniel Kehlmann als „zivilisatorischen Einschnitt“ sowie als „würdelos“ und sieht in der unmaskierten Begegnung zu Recht die Grundlage des zivilisierten Humanismus.

Grundrechtseingriffe im Namen der Bekämpfung von Krisen

Rückblickend wird man den Herbst 2022 als Zäsur betrachten. Während sich die ganze Welt den wahren Krisen zuwendet, hält Deutschland an seiner Lieblingskrise fest, indem es evidenzlos den Ausnahmezustand verstetigt und die Maske als „neue Normalität“ preist, die auch für alle anderen Infektionskrankheiten angeblich nützlich sein soll. Wenn sich die Gesellschaft dieser gravierenden Verschiebung vom freiheitlichen zum offen paternalistischen Staat nicht versperrt, werden weitere tiefgreifende Grundrechtseingriffe im Namen der Bekämpfung anderer Krisen folgen. Gravierende Ge- und Verbote werden immer alltäglicher werden, so wie sie es in den vergangenen drei Jahren auch bei Corona geworden sind. Das unausgesprochene allmähliche Verschieben unserer Referenzpunkte führte beispielsweise zur weitestgehenden – postfaktischen – Akzeptanz des rechtswidrigen Ausschlusses von Menschen, die sich gegen eine Covid-Impfung entschieden haben. Während vor dem ersten Lockdown ein „Klimalockdown“, ja sogar nur ein Tempolimit, undenkbar erschien, sind derartige Szenarien, sei es zur vermeintlichen Rettung der Erde oder um Energie zu sparen, was aufgrund der wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Russland und aufgrund einer – zurückhaltend formuliert – suboptimalen Energiepolitik Deutschlands, notwendig wurde, inzwischen nicht unwahrscheinlich. Durch die Verstetigung des Ausnahmezustands, wie wir es derzeit bei Corona erleben, gefährdet der übergriffige Staat den sozialen Frieden.

Das beständige Misstrauen ist aber auch unabhängig dieser spezifischen kollektiver Ängste – wenngleich weniger existenziell – in nahezu jedem Lebensbereich Alltag geworden.

Abkehr von analogen Begegnungen

In meiner Referendariatszeit stellte sich die Anwaltskammer vor und verschenkte Kugelschreiber, auf denen stand: Ihre Unterschrift kann sie reich machen oder ruinieren. So ziemlich das Erste, was uns der Vertreter der Kammer sagte, war, dass der Mandant von heute der Kläger von morgen sei. Ich war schockiert über dieses Selbstverständnis, das ich als weit verbreitet erlebe. Im medizinischen Bereich hat die Stärkung von Patientenrechten dazu geführt, dass Ärzte neue Therapieformen gar nicht erst vorschlagen aus Angst vor einer Haftung. Mandanten- und Patientenbeziehungen zeichnet allerdings aus, dass sie, um gut zu gedeihen, von gegenseitigem Vertrauen getragen werden müssen. Misstraut man sich gegenseitig von der ersten Sekunde an, vergibt man die Chance, gemeinsam das Optimum zu erreichen, aus lauter Sorge, einen falschen Schritt zu machen. Auch beim Flirten wird die Verunsicherung durch die zunehmende Verschärfung des Sexualstrafrechts immer größer. Zum Beispiel wird diskutiert, ob das sogenannte Catcalling als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft werden soll. Ich werbe damit nicht für blindes Vertrauen; aber für ein Grundvertrauen. Das ist uns im erschütternden Ausmaß abhandengekommen.

Das Ergebnis der rechtlichen Überregulierung ist die Verstärkung des gegenseitigen Misstrauens. All diese Regeln, die theoretisch nützlich sind, da sie stets die strukturell Schwächeren schützen, entfernen uns voneinander.

Zu diesem „Trend“ kommt die Abkehr von analogen Begegnungen und die Zuwendung zum digitalen Leben. Dem Anschein nach verbindet Social Media weltweit und bedeutet ein Mehr an Freiheit. Tatsächlich zeigen Instagram, TikTok, Facebook, Twitter und Co. ein Zerrbild der Realität. Oberflächlichkeit, in der Menschen verschwinden und in der sie trotz höherer vermeintlicher Sichtbarkeit weniger gesehen werden. Kritisch kommentierte einst Isabella Heuser, die Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité, diese Entwicklung: „Wir  leben aber in einer Welt, die hyperkommunikativ ist – sie ist ja nicht wirklich kommunikativ, sondern narzisstisch. Narzisstische Selbstdarstellung unter dem Tarnmantel der Kommunikation und des Teilens. Man teilt aber nicht wirklich was, sondern man klebt sich an eine Posterwand, an der hoffentlich ganz viele Leute vorbeikommen und einen dann liken. Das ist die narzisstische Zufuhr. Ein großer vielstimmiger Monolog, eine Kakophonie. Jeder postet etwas, aber man bezieht sich nicht wirklich aufeinander.“ Die unbewusste Einflussnahme kostet, soweit sie nicht reflektiert wird, Freiheit.

Fortschritt sollte dem Menschen dienen

Wir sollten damit aufhören, uns zu verstecken und uns gegenseitig von der ersten Sekunde an zu misstrauen. Wir sollten damit beginnen, zunächst die gewogenste Deutung des Verhaltens unseres Gegenübers zu Grunde zu legen, statt im Kopf schon die Klage oder die Anzeige oder die Meldung vorzubereiten. Wir sollten einander ansehen und miteinander, statt übereinander zu sprechen. Dialoge statt Monologe. Empathie statt Zynismus. Gerechtigkeit statt Selbstgerechtigkeit. Sich eingestehen, dass nicht immer alle anderen Menschen am eigenen Übel Schuld sind.

Jeglicher (technische) Fortschritt sollte dem Menschen dienen und ihm mehr Freiheit verschaffen. Das Gegenteil scheint vielfach der Fall zu sein. Nehmen wir unser Leben wieder in die Hand, blicken wir uns ins Gesicht und gehen wir immer davon aus, dass auch wir daneben liegen können.

Mit diesem Appell schließe ich, denn ich befürchte, die auch von mir erhoffte gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung der Corona-Krise wird zumindest auf absehbare Zeit ausbleiben. Weder wird es – obwohl es nötig wäre – umfassende und zahlreiche Entschuldigungen von Verantwortlichen geben, noch werden alle angerufenen Gerichte die schwerwiegenden Rechtsverletzungen vollumfänglich aufarbeiten.

Haben Sie Mut, die Freiheit zu verteidigen

In dieser Woche erreichte mich das Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs Hessen. Im Hinblick auf eine der ersten umfassenden Klagen gegen die Lockdown-Maßnahmen aus März 2020 hält der Senat eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich. Außerdem hält er das Rechtsschutzinteresse für fraglich, schließlich seien ja alle angegriffenen Vorschriften inzwischen aufgehoben. Was soll man dazu noch sagen? Es fanden die gravierendsten Grundrechtseingriffe in der Bundesrepublik statt, im Eilrechtsschutz wurde nur summarisch geprüft, die Frage der Rechtmäßigkeit wurde offengelassen, sodass lediglich anhand einer Folgenabwägung zu Gunsten des Staates entschieden wurde, und fast drei Jahre später weigert sich das oberste Verwaltungsgericht Hessens, eine ordentliche, umfassende Prüfung vorzunehmen. Ganz so katastrophal handelt glücklicherweise nicht jedes Gericht, und es ist davon auszugehen, dass zumindest einige Rechtsfragen – zwar nicht in Hessen – von deutschen Obergerichten, wie beispielsweise jüngst das Bundesverwaltungsgericht zur bayerischen Ausgangssperre, in den nächsten Jahren entschieden werden.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass es die Freiheit immer wert ist, verteidigt zu werden, auch von jenen, denen sie Angst macht. Die Freiheit ist nämlich die unbedingte Voraussetzung für ein würdevolles Leben. Wenn der Staat, wie erlebt, die Achtung vor dem selbstbestimmten Leben verliert, dann muss die Zivilgesellschaft umso beharrlicher und lauter für die Freiheit eintreten. Haben Sie Mut, die Freiheit zu verteidigen. Haben Sie Mut, das Leben zu führen, das Sie möchten.

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