Öffentlich-rechtliches Fernsehen - ARD & ZDF zwischen App und Apparat

Zu hohe Kosten, alte Zuschauer, zu viele Funktionäre und nun die Umweltsau-Debatte – mitten in der Digitalisierung stecken die Öffentlich-Rechtlichen in einer tiefen Rundfunkkrise. Sie bezieht sich direkt auf die Aufgabe von ARD und ZDF

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Wie kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus seiner Krise befreien? / picture alliance
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Michael Haller, Jahrgang 1945, war bis 2010 Professor für Journalistik an der Universität Leipzig. Zuvor hat er viele Jahre Erfahrungen als Redakteur bei Printmedien gesammelt, darunter beim Spiegel und bei der Zeit. Unter Hallers Leitung entstand unlängst die viel beachtete Studie „Die ,Flüchtlingskrise‘ in den Medien“ im Auftrag der Otto-­Brenner-Stiftung

Foto: Kreuzkam/HMS

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Es ist Sonntagabend. Die „Tagesschau“ geht, der „Tatort“ kommt: Kassenschlager der öffentlich-rechtlichen Fernsehmacher. Nehmen wir den 3. November 2019. An jenem Sonntagabend verfolgten knapp 13 Millionen Zuschauer, wie Professor Boerne und Hauptkommissar Thiel den Lakritz-Zyankali-Mörder entlarven – wahnsinnig komisch und schön verzuckert mit volksmundigen Sprüchen. Alte und Junge lieben dieses Format, keine andere Produktion ist ähnlich erfolgreich.

ARD und ZDF swingen im Unterhaltungsrausch. Auf der Quotenrangliste des Monats November stehen vier „Tatort“-Krimis im Spitzenfeld, erst auf Rang neun taucht eine „Tagesschau“-Sendung auf. Im Durchschnitt erreicht sie drei bis fünf Millionen Zuschauer, jeder „Tatort“ schafft annähernd das Doppelte. Informationsvermeidung ist angesagt.

Privatsender unterliegen

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehmacher sind stolz auf ihre Zuschauerbilanz. Schaut man auf die Marktanteile, dann zählt ihr Erfolg doppelt: Das ZDF hat seinen Anteil auf 13 Prozent gesteigert, die dritten Programme der ARD liegen bei 12, das Erste hält mehr als 11 Prozent. Demgegenüber muss sich Bertelsmann mit seinem RTL-Angebot mit kaum mehr als 8 Prozent – dem kleinsten Marktanteil seit 30 Jahren – begnügen. Der Konkurrenzsender Sat.1, Teil des Konzerns ProSiebenSat.1-TV Deutschland, pendelt im Bereich von 6 Prozent; vor gut zwei Jahrzehnten erzielte er das Doppelte.

Die Öffentlich-Rechtlichen haben die Privaten mit viel Jux, Quiz und Krimi klein gemacht. Deshalb, das sagen ARD-Personalchefs, sei es auch richtig, dass sie „überproportionale“ Gehälter bekämen. Die Öffentlich-Rechtlichen gäben zu viel Geld aus, urteilt demgegenüber eine Einrichtung, die den Mammutnamen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) trägt. Sie prüft die Geldwünsche der Anstalten und stellt demgemäß bei den Regierungen der Bundesländer Antrag. Jetzt hat sie das Gehaltsniveau bei ARD und ZDF mit anderen Organisationen vergleichen lassen. Befund: Woanders seien die Gehälter niedriger. Das komme daher, dass die Fernsehleute im Durchschnitt viel älter seien, kontern die Verwaltungschefs der ARD – und benennen unfreiwillig ein weiteres Problem: Drei Viertel der Beschäftigten sind älter als 45 Jahre und insofern Spiegelbild ihrer ins Rentenalter fortschreitenden Zuschauer.

Personell und strukturell überaltert

Das heißt: Der ganze Apparat ist nicht nur personell, sondern auch strukturell überaltert. Er folgt noch immer denselben Grundsätzen wie in den analogen Zeiten, als der „Programmauftrag“ dazu verpflichtete, möglichst alle Menschen nach Feierabend zu erreichen und „am Lagerfeuer“ vor der Glotze zu versammeln. Im Internetzeitalter ist das Lagerfeuer erloschen und die Idee, möglichst alle erreichen zu sollen, eine Chimäre. Der überwiegende Teil der jungen Erwachsenen geht heute dem linearen Fernsehen aus dem Weg. Wenn man sich informieren und unterhalten will, wird geklickt, gewischt und geschoben. Man guckt auf den Newsstream, drückt mehrmals täglich seine App für Bild-online-Videos, blickt auf aktuelle Youtube-Szenen und freut sich abends über die Insta-Endlosfolgen. Die Unter-30-Jährigen sind täglich 400 Minuten im Internet, fast drei Mal so lange wie die Generation ihrer Eltern. Sogar der 77-jährige Frank Elstner, der vor gefühlt einem halben Jahrhundert (es war 1981) dem ZDF zur Megashow „Wetten, dass…?“ verhalf, talkt inzwischen auf Youtube und demnächst beim Streamingdienst Netflix. Begründung: Er fände es spannend, die jungen Leute zu erreichen.

Wegen YouTube und Netflix geht das Fernseh-Abendland nicht unter. Spektakuläre Krimiserien nach Art des „Tatort“, viele Quiz- und Ratesendungen und Fußballübertragungen generieren noch immer enorme Reichweiten. Doch dieser penetrante Einschaltquoten-Ehrgeiz der Fernsehmanager überdeckt die Strukturkrise des Rundfunks, die viel älter ist als das Internetzeitalter und sich nicht mit hohen Gehältern und Beitragserhöhungen mildern lässt. Es ist eine Krise, die tiefer greift als das Definitionsproblem, ob Influencer wie ­LeFloid und Bibi oder Youtuber wie Rezo („Die Zerstörung der CDU“: 16 Millionen Abrufe) oder die vieltausendfach geklickten Amateurvideos auf Facebook das Web-Fernsehen der Zukunft seien. Solche Fragen kann man beantworten – und sie werden vielleicht durch den neuen Medienstaatsvertrag geklärt, den die Bundesländer ausgebrütet haben und im Laufe des kommenden Jahres in Kraft setzen wollen.

Diskrepanz zwischen Auftrag und Realität

Nein, es ist eine Krise, die sich auf die Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen direkt bezieht. Sie spiegelt sich in der widersprüchlichen Einstellung des Publikums zu den Medien. Beispiel: Rund zwei Drittel der Erwachsenen sagen, dass sie den Nachrichten der Öffentlich-Rechtlichen ganz oder überwiegend vertrauen (im Unterschied zu den Online-News). Zugleich finden aber knapp zwei Drittel der Erwachsenen, die Journalisten dürften nur berichten, was ihnen die Regierung beziehungsweise die Entscheider in Politik und Wirtschaft erlaubten; die seien von den Eliten und Machthabern abhängig.

Diese im vorigen Jahr demoskopisch ermittelte Diskrepanz ist bei den Fernsehnachrichten-Zuschauern klar ausgeprägter als unter den Zeitungslesern. Was bedeutet dieser Widerspruch? Er zeigt an, dass nicht das drin ist, was draufsteht: Auf dem Firmenschild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (also dem Rundfunkstaatsvertrag, aktuelle Fassung) steht: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ Und seit den 1950er Jahren zählt zum Programmauftrag auch dies: für Information, Bildung und Unterhaltung „gleichermaßen“ zu sorgen.

Um die Diskrepanz besser zu verstehen, lohnt es sich, an die Entstehungsgeschichte dieser Normen zu erinnern – und auch daran, wie die Politik die wichtigste Norm, das Unabhängigkeitsprinzip, nachhaltig unterwandert hat.

Der Beginn des Nachkriegsjournalismus

Alles begann in der britischen Besatzungszone mit dem englischen Journalisten Hugh Carleton Greene, Reporter, früher Deutschlandkorrespondent und Chef des deutschsprachigen Programms der BBC, der im Oktober 1946 nach Hamburg kam. Ein baumlanger Typ, kahlköpfig, mit dicker Hornbrille, stets freundlich lächelnd und mit neugierigem Blick. Er sollte den norddeutschen Rundfunk neu aufbauen. „Unerbittlich in der Abwehr von äußerem Einfluss, aber auch unerbittlich für Toleranz“, umschrieb Ernst Schnabel, damals Leiter Abteilung Wort beim NWDR, Greenes Credo. Auf der Suche nach einer Organisationsform, die sein leitendes Prinzip Unabhängigkeit sichern sollte, erfand Greene das „öffentlich-rechtliche“ Konzept: finanzielle Unabhängigkeit gegenüber Staat und Werbewirtschaft, also keine Werbung, keine Steuergelder, sondern Zuschauerbeiträge. Und politische Unabhängigkeit gegenüber dem Staat, also kein Weisungsrecht der Länderregierungen, sondern ein Rundfunkrat (damals: Hauptausschuss), der verschiedene gesellschaftliche Gruppen repräsentiert und der den Intendanten (damals: Generaldirektor) wählt.

Greenes Überzeugung, dass in einer Demokratie die Meinungsbildung der Bürger ohne staatliche Einflussnahme allein auf die Informations- und Kommentarleistung unabhängiger Journalisten abgestützt sein sollte, fanden auch die Amerikaner richtig. In ihrer Anordnung vom 21. November 1947 für ihre Besatzungszone hieß es. „Es ist die grundlegende Politik der US-Militärregierung, dass (…) die Mittel der öffentlichen Meinungsbildung wie Presse und Rundfunk (…) von jeder Regierungseinwirkung freigehalten werden“ müssen.

Versuche politischer Einflussnahme

Als im Frühjahr 1948 der NWDR „als eine unabhängige Anstalt“ für die damals neuen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gegründet wurde, hatten die deutschen Politiker Greenes Konzept klammheimlich bereits demoliert. Statt unabhängiger Leute aus dem Erziehungswesen setzten sich die Kultusminister der vier Länder gleich selbst in den Hauptausschuss. Die sorgten dafür, dass der Verwaltungsrat mit SPD- und CDU-Politikern gefüllt wurde. Und die entschieden sich für den niedersächsischen SPD-Kultusminister Adolf Grimme, ein ehrenwerter Mann gewiss, aber Statthalter seiner Landesregierung.

Wie im Norden, so war es auch in den anderen Bundesländern. Besonders frech waren die Politiker beim Aufbau von Radio Stuttgart, Vorläufer des SWR. Kaum war das neue Bundesland, das spätere Baden-Württemberg, gegründet, wollte die Regierung die Programmgestaltung des Rundfunks bestimmen. Immer wieder präsentierte sie ihr neues Rundfunkgesetz, immer wieder legte die amerikanische Militärregierung das Veto ein. Grund: mangelnde Staatsferne und zu viel Einfluss der Parteien. Kaum war im Sommer 1948 das Rundfunkgesetz genehmigt, ließ sich der CDU-Abgeordnete Josef Ersing zum Verwaltungsratsvorsitzenden wählen.

Der Trick: Man gaukelte den Alliierten abstrakt-allgemeine Formulierungen über die Unabhängigkeit im Gesetz vor – und sorgte bei den Ausführungsbestimmungen dafür, dass die Parteien und Regierungen den Zugriff behielten. Acht Jahre später, als der WDR- und NDR-Staatsvertrag neu gefasst wurden, ging das Wahlrecht für die Rundfunkräte gleich komplett an den Landtag. Ebenso dirigistisch dachte auch Bundeskanzler Adenauer und wünschte sich, dass der Rundfunk für seine Staatspolitik Propaganda mache. Als sich die Länderregierungen wie auch die Fernsehmacher dem widersetzten, wollte er einen Bundesstaatssender schaffen („Adenauer-Fernsehen“). Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass dieser Plan scheiterte.

Rechtswidrige Zusammensetzung des Fernseh- und Verwaltungsrats

Fünf Monate später, im Juni 1961, gründeten die Landesregierungen als zweite Rundfunkanstalt das ZDF. Und auch hier hintergingen die Politiker die im Staatsvertrag postulierte „Staatsferne“ und zementierten ihren Einfluss durch die Hintertür des Fernsehrats: Die Politiker konnten gut die Hälfte der Vertreter nach ihrem Gusto bestimmen. Als erster Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats amtete Peter Altmeier, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz; Intendant wurde auf dem CDU-Ticket Karl Hol­zamer; Fernsehratsvorsitzender war lange Zeit der CDU-Spitzenmann Ruprecht Polenz – und so weiter. Wie tief die Politiker in den ZDF-Journalismus eindrangen, machte die Zeit am Beispiel des ZDF-internen „Programmausschuss Chefredaktion“ sichtbar: Bei politischen Großthemen habe der Chefredakteur sein Konzept den Fraktionschefs und Partei-Generalsekretären vorlegen müssen – eine Groteske: „Diejenigen, die Gegenstand der Berichterstattung sind, beraten über diese.“

Wie schamlos Einfluss genommen wurde, daran erinnert die „Causa Brender“: Der liberale Chefredakteur galt bei den CDU/CSU-Politikern als politisch zu unbequem; prompt lehnte der von Unionspolitikern dominierte Verwaltungsrat die Vertragsverlängerung ab. Deren Macht schrumpfte erst, als das Bundesverfassungsgericht 2014 die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat als rechtswidrig einstufte. Seither werden noch etwa ein Drittel der Mitglieder direkt oder indirekt von staatlichen Gremien beordert.

Viele kennen diese Hintergründe nicht. Doch den Wirkungszusammenhang spüren Zuschauer, sobald es um politische Konflikte und Kontroversen geht, etwa um Osteuropa, um die Nato, um die Finanzkrise Griechenlands, um die Flüchtlingspolitik.

Wo sind die großartigen Journalisten geblieben?

Dieser kurze Rückblick erzählt natürlich nicht die ganze Geschichte. Um die Krise der Öffentlich-Rechtlichen zu verstehen, sollte man auch daran erinnern, dass die Fernsehleute in Hamburg und Bremen, in Köln und Wiesbaden im Fortgang der späten 1970er und in den 1980er Jahren zur Staatsraison auf Distanz gingen und mutiger wurden. Großartige Journalisten – unter ihnen Günter Gaus und Georg Stefan Troller, Peter Merseburger, Peter von Zahn, Gerd Ruge, Hanns Joachim Friedrichs, Helga Kirchner und Dagobert Lindlau – hatten Hugh Greenes Unabhängigkeits-Credo verinnerlicht und berichteten aus kritischer Distanz vor allem während der „bleiernen Jahre“ der Kohl-Ära. Doch wo sind sie geblieben?

Ob es der Anfangserfolg der privaten Programmanbieter war, die zum Start 1984 die Inhalte aufs „Tuttifrutti“-Niveau absenkten und die Intendanten unter Einschaltquotendruck setzten? War es der große Turnaround von der Kohl-Regierung zur rot-grünen Koalition ein Jahrzehnt später, der die kritisch eingestellten Fernsehmacher in den linksliberalen Dunstkreis des Berliner Politmilieus holte und dort ruhigstellte? Sind es die bürokratisch aufgeblähten Verwaltungsapparate der Anstalten, die das Gebührengeld wegfressen? Sind es die entpolitisierten Manager der Golf-Generation, die jedes heikle Thema ins Programmschema pressen und journalistische Findigkeit ins Leere laufen lassen? Oder liegt es am Windkanaleffekt der Nutzungsforschung, die naturgemäß den Markt­erfolg (mehr zielgruppenaffine Reichweiten bitte!) als Benchmark nimmt und anspruchsvolle Sendungen auf Mitternacht schiebt? Der Leitspruch des Helmut Thoma, RTL-König der 1980er Jahre, wirkt seit damals als Virus, der heute das gesamte Unterhaltungsprogramm der Öffentlich-Rechtlichen durchseucht: Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Im Rundfunkstaatsvertrag lautet dieselbe Aufgabe so: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.“

Fehlende Glaubwürdigkeit

Dass die Fernsehmacher nicht mit dem Angler und die Zuschauer nicht mit Fischen zu vergleichen sind, wissen die im Internetzeitalter groß Gewordenen. Für sie ist das „lineare Fernsehen“ passé, sie wünschen Diversität, sie brauchen einen anderen Zugang zur Alltagswelt. Und sie möchten selbst bestimmen, was sie wann und wie nutzen – und was sie davon zu halten haben. Und sie wollen sich beteiligen können. Deshalb werden auch die Öffentlich-Rechtlichen auf ihrem Weg immer tiefer ins Internet wandern. Medienpolitisch wird dies zum Zuständigkeitswechsel führen: weg von der Bundesländerhoheit, hin zum Bund und weiter zur EU. In diese Richtung schielen ja auch die Verfasser des künftigen Medienstaatsvertrags.

Das aber wird nicht genügen, um die Rundfunkkrise zu überwinden. Die aktuelle Kontroverse über die beantragte Beitragserhöhung macht deutlich, dass es den Menschen nicht um die zusätzlichen 50 oder 70 Cent geht, sondern um deren Legitimierung: Für was brauchen die Anstalten noch mehr Geld? Zeitvernichtendes Entertaining gibt es schon auf 100 Kanälen, Herz-Schmerz, Krimis und Ratespiele auch. Was den Öffentlich-Rechtlichen indessen fehlt, ist ihre Glaubwürdigkeit, die allein aus innerer und äußerer Unabhängigkeit zurückzuholen ist. Was ihnen zudem abgeht, ist Bereitschaft zum Perspektivenwechsel in der Unterhaltung, wie auch im Journalismus: Meinungsvielfalt lässt sich nicht durch Talkshowgequatsche herstellen.

Neuformulierung der Rundfunkgremien

Wie sonst? Stellen wir uns moderierte, untereinander vernetzte Plattformen vor, deren Inhalte überprüft, deren Geschichten relevant und deren Angebote nicht nur attraktiv, sondern auch glaubwürdig sind: Sie könnten einen virtuellen Raum erzeugen, der den öffentlichen Diskurs und so auch gesellschaftliche Verständigung ermöglicht. In dieselbe Richtung zielen Konzepte des „Public Service“, deren Anliegen die Gemeinwohlförderung ist.

Übrigens stellte Anfang Dezember die Intendantin des MDR, Karola Wille, den „Leipziger Impuls“ vor, der zusammen mit dem SRF aus der Schweiz, dem ORF aus Österreich, dem ZDF, dem WDR, dem Deutschlandradio und der Handelshochschule Leipzig erarbeitet wurde. Die Ini­tianten wollen damit Wege weisen, „die den Dialog zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen unterstützen und gemeinwohlorientierte Kommunikationsräume entwickeln“. Auch „Unabhängigkeit“ steht in ihrem Programm. Wie diese institutionell zu erreichen und zu sichern sei, wird nicht gesagt, vielleicht, weil für dieses Ziel die Rundfunkgremien neu verfasst werden müssten: eine Aufgabe, an der sich schon damals Hugh Greene die Zähne ausgebissen hat.

Dieser Text ist in der Januar-Ausgabe des Cicero, die Sie am Kiosk oder direkt bei uns portofrei kaufen können.

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