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Eine Frage der Verantwortung: Missbrauchsopfern gehen die Ausgleichszahlungen nicht weit genug / dpa

Katholische Kirche entschädigt Missbrauchsopfer - Wenig ist nicht genug

Deutschlands Bischöfe wollen den Opfern sexuellen Missbrauchs bis zu 50.000 Euro zahlen. Lisa Scharnagl wurde als Kind an einer katholischen Schule missbraucht. In einem Beitrag für „Cicero“ schreibt die Studentin, warum ihr diese „Ausgleichszahlung“ nicht reicht.

Autoreninfo

Lisa Scharnagl, 21, studiert Politik, Wirtschaft, Katholische Religion, Philosophie und Erdkunde auf Lehramt und Psychologie. Nebenbei engagiert sie sich ehrenamtlich als Kantorin in ihrer katholischen Kirchengemeinde. 

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Wie viel sind der Kirche ihre Opfer wert? Maximal 50.000 Euro in Anerkennung des Leids. Das verkündete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda. Nur 50.000 Euro? Bätzing hält diesen Betrag für ausreichend. „Ein nur kann ich hier wirklich nicht sehen“, sagte er hinterher. Die Bischöfe also halten ihre Entscheidung für angemessen. Viele Betroffene sehen das anders. 

Als das Thema sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit den Enthüllungen rund um die Missbrauchsfälle im Berliner Canisius-Kolleg, der Odenwaldschule oder dem Kloster Ettal die breite Öffentlichkeit erschütterte, war ich gerade zehn Jahre alt und ein fröhliches Kind. Die schrecklichen Nachrichten waren für mich in weiter Ferne. Vieles ist seitdem passiert. Auch ich habe sexualisierte Gewalt erlebt. Es war im Jahr 2014 in einer katholischen Mädchenschule, deren Trägerschaft sich Stadt, Landkreis, eine Ordensgemeinschaft und eine Diözese teilen. Die Zuständigkeiten sind komplex. Die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung ist gering. Genau aus diesem Grund ist unklar, ob ich überhaupt einen Anspruch auf die gerade beschlossenen Zahlungen habe. Dennoch habe ich dazu eine Meinung. Dennoch kann ich die Wut, Erschütterung und Enttäuschung vieler Betroffener über die Entscheidung nachvollziehen. 

Die Kirche wird ihren moralischen Ansprüchen nicht gerecht  

Bätzing betont bei der Begründung der Entscheidung, die Kirche habe sich an zivilrechtlichen Urteilen zu Schmerzensgeldansprüchen und anderen Leistungen orientiert, die in Hilfesystemen gezahlt werden. Es stimmt, der Leistungsrahmen hier ist ähnlich. Ähnlich mangelhaft und unausgereift. Auch wenn in diesen Tagen vielfach die Aussage getroffen wird, dass kein Geld der Welt das erlittene Leid wieder gut machen könnte, so entbindet das die Katholische Kirche doch nicht von der Verantwortung, so nah wie nur irgend möglich an eine angemessene Entschädigungshöhe heran zu kommen. Die Kirche als Institution hat einen sehr hohen und unzeitgemäß moralischen Anspruch an ihre Gläubigen, dem sie mit Blick auf sich selbst nicht annähernd gerecht wird. Die Frage ist also, welche Kriterien zur Ermittlung eines angemessenen Betrages herangezogen werden.

Gerechtigkeit wäre, von Anerkennungszahlungen wieder zu Entschädigungszahlungen zurück zu kommen, die zwischenzeitlich im Gespräch waren. Aus meiner Sicht gibt es dafür drei Gründe: Zum einen ist zu beantworten, weswegen die Katholische Kirche eigentlich moralisch verpflichtet ist, die Betroffenen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entschädigen. Dabei geht es eben nicht nur um die unmittelbare Schuld der Täter*innen, die Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen dieses Leid zugefügt haben. Durch ihre Praxis aus Druck, Versetzen und Vertuschen wurden Täter*innen aktiv geschützt und potentielle Opfer weiterhin den Gefahren ausgesetzt. Dadurch hat sich die Kirche schuldig gemacht. 

Wie quantifiziert man verlorene Lebenszeit?  

Der zweite Punkt sind die Einschnitte in den Biographien der Betroffenen. Diesen Punkt halte ich für schwierig zu beurteilen, denn wie quantifiziert man verlorene Lebensqualität? Klar ist, dass teils chronifizierte psychische und somatische Erkrankungen, unterbrochene Erwerbsbiographien und damit verbundene finanzielle Schwierigkeiten und Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen berücksichtigt werden müssen. In meinen Fall hat der sexuelle Missbrauch dazu geführt, dass ich meinen Traumberuf nicht ausüben kann. Schon als Kind wollte ich Polizistin werden. Dieser Weg bleibt mir verschlossen, weil ich meine Erfahrungen mit dem Missbrauch in einer Psychotherapie verarbeitet habe. Die Polizei schließt Bewerber wie mich aus. Man geht davon aus, dass Menschen wie ich psychisch nicht mehr belastbar sind. 

Der dritte Punkt, der aus meiner Sicht ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist, ist der Blick auf die Finanzen der Kirche. Möglicherweise hat die Deutsche Bischofskonferenz durch die Erfahrungen in den USA Angst. Dort wurden den Betroffenen bis zu einer Million Dollar pro Kopf gezahlt. Einige Diözesen sind zahlungsunfähig geworden. Realistisch ist diese Angst für Deutschland betrachtet nicht. Mal angenommen alle circa 5.200 Betroffenen, in der so genannten MHG-Studie und der Umfrage der Deutschen Ordensobernkonferenz würden nach der neuen Regelung einen Antrag stellen und die vollen 50.000 Euro bewilligt bekommen, was aus meiner Sicht beides unrealistisch ist, dann würde die Katholische Kirche Zahlungen in Höhe von rund 260 Millionen tätigen.

Die Kirche hat die Chance einer Vorreiterrolle verspielt 

Das klingt erstmal viel, aber damit wäre aus Sicht der Kirche ihre Verantwortung für die vergangenen Jahrzehnte beglichen. Zum Vergleich: Die Kirchensteuereinnahmen der Katholischen Kirche betrugen allein im Jahr 2019 mehr als 6,7 Milliarden Euro. Selbstverständlich ist das Vermögen der Kirche von bis zu 200 Milliarden Euro nicht frei verfügbar, zudem sind laufende Kosten und Ausgaben für karitative Zwecke zu tätigen. Dennoch kommt die katholische Kirche aus meiner Sicht zu billig weg. 

Bätzing betonte, dass die Katholische Kirche die erste Institution sei, die überhaupt Zahlungen leistet. Aber was rechtfertigt das? Darf sie sich deswegen auf die Schulter klopfen? Nein, denn die Katholische Kirche verspielt mit der Höhe der Leistungen eine große Chance. Sie hätte durch angemessenere Beträge eine Vorreiterrolle einnehmen können und Betroffenen von sexualisierter Gewalt über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus helfen können, indem andere Institutionen sich ein Beispiel an ihrem Vorgehen hätten nehmen können. 

Belastendes Prüfungsverfahren 

Es bleibt abzuwarten, wie die Durchführung der Verfahren aussehen wird. Was ist erforderlich, damit der finanzielle Rahmen vollständig ausgeschöpft wird? Wie langwierig und belastend werden sich die Verfahren gestalten? Fragen, deren Antworten erst die Zukunft zeigen wird. Glaubwürdig sind die Zahlungen der Diözesen aber nur dann, wenn sich auch an ihrem Umgang mit Betroffenen etwas grundlegend ändert. Bis dahin ist eines sicher: 50.000 Euro sind wenig. Wenig ist besser als nichts. Wenig ist aber nicht genug. 

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gabriele bondzio | Do., 1. Oktober 2020 - 08:52

Teile ihre Ansicht, Frau SCHARNAGL, dass die Kirche (sprich ihre ranghohen Vertreter) ihren unzeitgemäßen-moralischen Anspruch an ihre Gläubigen, (siehe Migranten) keineswegs auf sich selbst bezieht.
Die Täter und Täterinnen werden im Schoß der Kirche geschützt, also nicht wirklich der Verantwortung übergeben. Eine gute Frage, wie man verlorene Lebensqualität in Geld ummünzen kann! Ein Leben ist einmalig, es kann nicht wiederholt werden. Seelische Narben werden den Menschen immer begleiten.
Da bin ich der Meinung, dass Geld nicht heilt, höchsten etwas Linderung verschaffen kann Und wenn ich die Freizügigkeit bezogen auf DE so lese, sind die reichen Kirchen doch sehr knausrig.
Wenn ich dazu noch lese, was Betroffenen in Prüfungsverfahren zugemutet wird. Ist das schlichtweg eine Unverschämtheit.
Alles Gute für Sie!

Yvonne Stange | Do., 1. Oktober 2020 - 09:34

... eine Überlegung: Ein Betroffener ist durch den Mißbrauch so geschädigt, daß er nie wieder beruflich einen Fuß auf die Erde bekommen hat. Er hat jetzt H4. Ich denke, so wird es vielen ergangen sein. Und was passiert dann mit den 50.000 €? Sie werden als Einkommen auf sein H4 angerechnet. Er muß sie sofort verleben. Wieso sollte es mit Entschädigungen anders sein als mit Abfindungen? Es ist ein himmelschreiendes Unrecht.

Da macht das Gesetz GsD Unterschiede. Deshalb hat man sich für Schmerzensgeld und die Übernahme von Therapiekosten vonseiten der Bistümer verständigt. Unter anderem deswegen, das der Staat (Anrechnung/Steuer usw.)oder dessen Sozialträger keinen Zugriff darauf haben. Was hierbei, gut für die Opfer!, auch nicht angewandt wird sind die ansonsten gesetzlich vorgegebenen Verjährungen.
Eine somit andere "Baustelle" sind die von Ihnen angesprochenen beruflichen Abfindungszahlungen sowie die Sonderzahlungen in Anerkennung erbrachter Leistungen wie Weihnachts-Urlaubsgeld, bei Ausscheiden, Kündigung usw. Da greift unser Staat ab was nur geht. Klagen dagegen bis zu unserem obersten Gericht wurden negativ bzw. als verfassungsgemäß beschieden. Genauso wie der im Nachhinein durch rot-grün beschlossene 10-jährige Zugriff der Krankenkassen auf die Betriebsrenten und Altersvorsorgen gesetzlich Versicherter! Erlittenes Leid, Lebensleistung, dafür Gerechtigkeit einzufordern ist und bleibt sehr schwer! LG

Carsten Wolff | Do., 1. Oktober 2020 - 10:50

Man möchte keine Erfahrungen machen, wie die der Missbrauchsopfer der Kirche.
Jetzt geht es also um Geldzahlungen, um das Leid zu lindern. Sie sagen, Frau Scharnagl, dass 50.000 Euro zu wenig sind, vermeiden aber, selbst eine Summe anzugeben. Dafür verweisen Sie auf Milliarden von Steuereinnahmen der Kirche, nach dem Motto: das trifft doch keinen Armen, wenn die jetzt ein paar Milliarden für Schadenersatz zahlen müssen - was genau der gleichen Argumentation der Kirche in umgekehrter Form entspricht, weil scheinbar nur monetäre Gründe im Vordergrund zu stehen scheinen.

Übrigens, Ihre Behauptung trifft nicht zu, dass die Polizei heute Bewerber grundsätzlich ausschließt, die eine Psychotherapie absolviert haben.
Wahr hingegen ist, dass ein Beamtenanwärter heutzutage nur noch abgelehnt werden kann, wenn konkret belegt werden kann, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit hundertprozentig abzusehen ist. Diese Beweislast unterliegt dem Diensherren, wozu es viele Gerichtsurteile gibt.

Alice Friedrich | Do., 1. Oktober 2020 - 12:23

Die Aussage, dass kein Geld der Welt das erlittene Leid wieder gut machen könnte, ist dann zynisch, wenn sie im Zusammenhang mit zu leistenden finanziellen Gutmachungen steht.
Aus meiner ehrenamtlichen Arbeit kenne ich das Leid der Missbrauchsopfer, dem ja über Jahrzehnte hinweg auch deswegen nicht Abhilfe geschaffen werden konnte, weil es totgeschwiegen wurde und entsprechende Therapien weder geläufig noch ausgereift waren.
Ich fasse es nicht, dass die Kirche im Prinzip die ethischen Werte, für die sie steht und gegen die sie in einem unvorstellbaren und nicht vergleichbaren Ausmaß verstoßen hat, ein zweites Mal verrät und jetzt nur ökonomisch wie ein weltlicher Verein so billig wie möglich regulieren will.
Die große Chance, die darin liegt, zu zeigen, wie man verantwortungsbewusst mit Schuld umgeht, ist damit verspielt.

Manfred Bühring | Do., 1. Oktober 2020 - 12:53

... braucht kein Mensch. Nicht nur diese skandalösen "Entschädigungen" sind ein Skandal. Dass sich die katholischen Kindersmissbraucher der weltlichen Justiz entziehen können, ist himmelschreiendes (sic!) Unrecht und in Zukunft nicht mehr hinnehmbar. Wenn unsere Gesellschaft diese Paralleljustiz weiter toleriert, dürfen wir uns auch nicht über rechtsfreie Räume bei der Clankriminalität oder ethnischen Minderheiten mit eigenem Rechtsystem (z.B. Scharia) aufregen.

Ronald Lehmann | Do., 1. Oktober 2020 - 15:25

Antwort auf von Manfred Bühring

Und dieses schwierige Thema der körperlichen wie auch geistigen Vergewaltigung/ Versklavung von Menschen ist auch in der modernen Zeit ein absolutes Tabu-Thema & wie immer wird ganz schnell ein Mantel des Vergessens darüber gelegt.
Aber wie es bei tiefen Wunden mal ist, Narben bleiben ein Leben lang. Und deshalb können die Betroffenen Personen verzeihen, aber nicht vergessen. Das Geld ist ein winzig kleines Mittel, um den erlittenen Schmerz zu mildern. Meine Erkenntnis ist jedoch, dass die meisten Opfer eine Entschuldigung aus dem Herzen der Täter erhoffen - also Reue vom Täter & derer, die die Tat ermöglichten, die auch NUR zugeschaut/ gedultet haben - erwarten.
In den allmeisten Fällen jedoch bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Die Tragödie daran ist jedoch nicht die Kirche, weil diese vom Staat finanziert wird, sondern der Abgesang der Opfer vom Glauben. Die, die es treffen müßte & sollte sind wie im wahren Leben immer fein raus.

die ich nur unterstützen kann.
Die Wunden und Schmerzen, welche Menschen, die im Namen Gottes und Jesu Christi auftreten, anderen zufügen, sind deshalb viel schlimmer als die beliebiger Anderer, weil sie den allermeisten Betroffenen nicht nur das irdische Leben zur Qual machen, sondern zusätzlich den Weg zum ewigen Heil verbauen, den (nach meiner festen Überzeugung) der christliche Glaube weist.
Das Allerwichtigste für die vom Mißbrauch Betroffenen wären überzeugte, wahrhaft gläubige Christen, die sie ein Leben lang verständnisvoll begleiteten, ihnen beim Erstreiten von Wiedergutmachung zur Seite stünden u. ihnen durch ihr Beispiel zeigten, daß Gottes Liebe sie nie verläßt.

Sie haben s o recht, lieber Herr Lehmann:
Diejenigen, die es treffen müßte und sollte, sind in der Kirche genau so wie in allen anderen Lebensbereichen immer fein raus!
Es sind die Menschen, die andere für ihre Zwecke benutzen. Und davon gibt es unendlich viele - in allen Einrichtungen und Institutionen!

Edgar Timm | Do., 1. Oktober 2020 - 14:22

Liebe Frau Scharnagl,
ich möchte zu ihren drei Punkten einen vierten Punkt hinzufügen. Nicht nur die direkten Opfer sind betroffen, sondern auch noch deren Partner und Kinder, wenn aufgrund der unsäglichen und nicht ausgesprochenen Ereignisse Jahre später Familien auseinander brechen. Ich habe eine solche Entwicklung leider in meinem Umfeld beobachten müssen - wobei dem in dieser Sache schweigenden, mutmaßlichen Opfer kirchlicher Übergriffe auch noch die Schuld zugeschoben wurde.

Es ist unfassbar - für den kurzfristigen Lustgewinn eines gewissenlosen Pfaffen müssen Menschen und deren Angehörige ein Leben lang leiden.

Heidemarie Heim | Do., 1. Oktober 2020 - 14:42

Zunächst möchte ich mich für Ihren Beitrag zu diesem schwer erträglichen Tatbestand auf dem das ganze fußt bedanken liebe Frau Scharnagl! Und hoffe in Anbetracht der bei Ihnen noch nicht so lang zurückliegenden Tat, dass dieser Mensch seine gerechte Strafe dafür verbüßt! Viel wichtiger aber, das Ihnen alles Recht widerfährt und Sie das weitere Leben so unbelastet wie irgend möglich führen können. Dies wünsche ich mir natürlich für alle Opfer von Gewalt, nicht nur der der
Institution Kirche mit ihrem Sonderstatus, der es erst ermöglichte die Täter*Innen zu schützen und damit dem Missbrauch Vorschub zu leisten!
Und wie Sie zurecht bemerken ist es hier nicht mit einem Mea culpa und einem Schmerzensgeld getan, sondern auch wir als Gesellschaft müssen hinterfragen ob wir solche schwer reformierbaren Strukturen und deren immer noch gelebte Intransparenz samt den schrecklichen Folgen für gemäß halten. Grob, Kirchenrecht mit Täterschutz wäre demnach nichts anderes als andere Paralleljustizen.

Bernd Muhlack | Do., 1. Oktober 2020 - 15:14

Als es aber Jesus sah, wurde er unwillig und sprach zu ihnen: Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Reich Gottes.

Noch Fragen?

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 1. Oktober 2020 - 15:46

Alleine die Behauptung missbraucht worden zu sein kann für das fällig werden einer Zahlung nicht ausreichen. Der Schauspielkunst wären keine Grenzen gesetzt.
Muss sich eine Institution die unerlaubte Handlung ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen? Die Beweislast obliegt dem Anspruchsteller.
Kann die Höhe der Zahlung einer Entschädigung davon abhängig sein, wie stark sich der sexuelle Angriff auf die Psyche ausgewirkt hat? Ist die Stabilität der Psyche des Betroffenen ein wertbildender Faktor?
Zivilrechtlich wirkt sich die Intensität der Schuld auf den Schmerzensgeldanspruch aus. Ist der Zwangszölibat ursächlich/kausal für die unerlaubte Handlung des Priesters und deshalb der Kirche zuzurechnen? Dies ließe sich im Übrigen leicht ändern. Rom ist gefragt.
50000 € sind im deutschen Zivilrecht eine hohe Schmerzensgeldsumme, zumal für kaum nachweisbare maximal 51 Jahre zurückliegende Tatbegehungen.
Wegen der Vielzahl der Probleme auf beiden Seiten halte ich das Angebot für ausreichend.

Hallo Freiherr von Künsberg!

Ja, diese Meinung kann man vertreten, gar mit sehr guten Gründen, q.e.d.

Aus meiner Sicht besteht jedoch ein sehr großer Unterschied zwischen "klerikalem Kindermissbrauch" und sonstigen "Übersprunghandlungen".

Nehmen wir diese #metoo-Gedöns.
Plötzlich waren Tausende "prominente Frauen" von Produzenten, Kollegen, Dirigenten was auch immer mißbraucht worden, angeblich.
Quasi ein must-have; sonst ist man ein Nullum.
Die in 2019 (?) verstorbene Schauspielerin Hannelore Elsner sagte, dieses "postpubertäre Verhalten" sei widerlich; dem schließe ich mich an.

Ein Ministrant, ein Sonntagsschüler (Talib = Koranschüler) will jedoch keine Protektion sondern er ist schlicht vor Ort, warum auch immer.
Es gibt mMn unterschiedliche Arten des "Mißbrauchs"; do ut des!

Ein sündiger "Mann Gottes" sollte für immer Einkehr halten, im Kloster.

50.000 €?
punitiv damage?
Das mögen wahrhaftig die Mißbrauchten beurteilen!

in nomini patri et filii et spiritus sacti - AMEN

Ernst-Günther Konrad | Do., 1. Oktober 2020 - 15:48

So sehr ich Ihre Argumentation teile liebe Frau Scharnagl, so fehlen mir doch, wie einem anderen Kommentator hier auch, konkrete Zahlen und Hinweise, was Sie als Opfer erwarten.
Was mir im Artikel fehlt ist der Aspekt, dass es vielen Opfern eben nicht nur um Geld geht, sondern um Genugtuung.
Diese könnten sie finden, wenn noch heute lebende Täter belangt und nach weltlicher Gerichtsbarkeit mit voller Härte des Gesetzes bestraft würden, einschließlich derer, die an Vertuschungen jeder Art mitgewirkt haben. Natürlich kann man diejenigen, die alt und dement sind nicht mehr belangen, aber alle anderen die noch leben. Ist es nicht immer auch ein Ziel eines Opfers, das Täter bestraft werden und in diesem Fall auch öffentlichkeitswirksam?
Sie schreiben selbst, das ein "verlorenes Leben" mit Geld nicht aufzuwiegen ist. Genugtuung hilft in jedem Fall, Geld kann in dieser Höhe nur lindern, aber nichts mehr ändern. Vielleicht lesen wir mal, wie es mit Ihrem Antrag Ihnen erging. Alles Gute.

Walter Bühler | Fr., 2. Oktober 2020 - 09:46

Gewalt gegen Kinder, Pädophilie und Missbrauch kommen nicht nur in der katholischen Kirche vor. Bei solchen Verbrechen wäre ich meiner spontanen Reaktion nach meist mit der Todesstrafe einverstanden. Auch wenn ich den Verstand wieder eingeschaltet habe, kommen mir die heutigen Strafen zu lasch vor. Viel zu viele Entschuldigungen der Täter werden vor Gericht akzeptiert. Hier könnte der Gesetzgeber tätig werden.
Viele Verbrechen gegen Kinder finden in der Familie statt. Ein Teil geschieht aber auch im Rahmen der Berufstätigkeit: Trainer in Sportvereinen, Sozialarbeiter in der Jugendarbeit, Chorleiter in Chören, Lehrer in Schulen, Geistliche in Religionsgemeinschaften usw. Der Gesetzgeber könnte - wenn er wollte - beschließen, dass auch die Institution, für die der Täter gearbeitet hat, für das Verbrechen haftbar gemacht wird. Art und Umfang der Entschädigung könnten gesetzlich festgelegt werden.
Sollte sich nicht ein gewisser Teil Ihres Zornes auf den Gesetzgeber richten?