Selbstbestimmtes Sterben Eine Frage der Würde Für selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland die Betreuung durch Fachpersonal notwendig. Eine Klage dagegen wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Moment des Abschieds darf also weiterhin nicht im intimsten Kreis stattfinden. VON GIDEON BÖSS