Rammstein-Sänger Till Lindemann - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein 

Im Juni begann die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen gegen den Frontmann der Band Rammstein, aufgrund von Vorwürfen wegen Sexualdelikten. Beweise fanden die Staatsanwälte nicht. Mögliche Opfer und Zeugen hatten sich nicht gemeldet.

Rammstein-Sänger Till Lindemann / dpa
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Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung. 

Der Anwalt von Lindemann teilte am Dienstag mit, die schnelle Einstellung belege, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“ Im Internet und in den Medien sei es zu „schwerwiegenden Vorverurteilungen“ ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen. 

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen unter anderem von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein

Nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären. 

 

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Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen „keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“ ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen. 

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, „blieben in den Vernehmungen zu unkonkret“, sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können. 

Quelle: dpa

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