Geschlechterparität im Bundestag - Bundesverfassungsgericht lehnt Wahlprüfungsbeschwerde ab

Mehr als zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten sind Männer. Aus diesem Grund hatte eine Gruppe Frauen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie wurde als unzulässig abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde abgelehnt, die mehr Frauen im Bundestag forderte / dpa
Anzeige

Autoreninfo

Hier finden Sie Nachrichten und Berichte der Print- und Onlineredaktion zu außergewöhnlichen Ereignissen.

So erreichen Sie Cicero-Redaktion:

Anzeige

Wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag hat eine Gruppe von zehn Frauen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Diese Beschwerde ist gescheitert.

Das oberste Gericht in Karlsruhe hat die Beschwerde als unzulässig abgelehnt, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Die Beschwerdeführerinnen waren der Ansicht gewesen, der Gesetzgeber habe die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die zur Wahl stehenden Parteien ebenso viele Männer wie Frauen als Kandidaten aufstellen. Ansonsten werde das Wahlvolk nicht angemessen repräsentiert. 

Seit letzter Wahl weniger als ein Drittel Frauen

Eine solche Pflicht sah das Gericht nicht ausreichend begründet. Die Richter stellten klar, dass es nicht an ihnen liege zu entscheiden, ob ein sogenanntes Paritätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. 

Die Frauengruppe hatte gegen die letzte Bundestagswahl 2017 Einspruch erhoben, weil seither weniger als ein Drittel der Abgeordneten weiblichen Geschlechts sind. Der Bundestag hatte diesen Einspruch 2019 bereits zurückgewiesen. Die nun abgelehnte Wahlprüfungsbeschwerde richtete sich gegen diese Entscheidung.

arn / dpa

Anzeige