Cicero Serie Pandemie und Rechtsstaat - Die Causa Corona V: Ein Impfgeschäft mit vielen Fragen

Ein belgischer Bürger wirft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Amtsanmaßung sowie Überschreitung ihrer Befugnisse vor. War der Deal mit Pfizer rechtens? Und wie steht es um Transparenz und Informationsfreiheit in der EU? Eine französische Anwältin hat viele Fragen.

Justitia mit Maske / c Dominik Hermann
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Autoreninfo

Diane Protat ist Rechtsanwältin in Paris. Sie vertritt u.a. den Belgier Frederic Baldan und ist Beraterin von BonSens.org, France-Soir und Les Navigants Libres.

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Während sich die Politik in Deutschland wie in Europa meistenteils noch immer weigert, die zurückliegende Corona-Krise aufzuarbeiten, werden in der Judikatur immer öfter Stimmen laut, die kritisch hinterfragen, ob der Staat sowie die EU während der Pandemie möglicherweise überzogen haben und ob rechtsstaatliche Prinzipien ausreichend beachtet worden sind.

Cicero nimmt diese wichtige Debatten zum Anlass, um in einer großen Serie mit namhaften Rechtswissenschaftlern die weiterhin offenen Fragen zu diskutieren. Wie verhielt es sich etwa während der Pandemie mit der Gewaltenteilung? Wurde das Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit genügend beachtet? Welche Rolle spielt der Staat während der aktuellen Prozesse um mögliche Impfschäden?

Im fünften Teil unserer Serie schreibt die französische Rechtsanwältin Diane Protat über den Impf-Deal der EU, über geheime Dokumente sowie offene Rechtsfragen im Verhältnis von EU, Mitgliedstaaten und europäischen Bürgern. Protat vertritt u.a. den Belgischen Lobbyisten Frederic Baldan bei einer Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen.

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In belgischen Lüttich läuft seit dem 5. April 2023, eingeleitet durch eine Strafanzeige mit Zivilklage durch den belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan, eine strafrechtliche Untersuchung gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wegen Amts- und Titelanmaßung (Artikel 227 des belgischen Strafgesetzbuches – StGB). 

Die von der Leyen zur Last gelegte Tat besteht u.a. darin, dass sie ohne Mandat der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Verträge, die das Funktionieren der EU regeln, direkt und geheim per E-Mail Kaufverträge für Impfstoffe gegen Covid-19 mit der Firma Pfizer über 1,8 Milliarden Dosen für 450 Millionen Europäer im Wert von 35 Milliarden Euro ausgehandelt hat. Dies tat sie anstelle der belgischen Regierung, die normalerweise allein berechtigt wäre, Belgien bei derartigen Verhandlungen zu vertreten. Die Begehung dieses Verstoßes wird durch den Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 13. September 2022 beglaubigt. Darin heißt es wie folgt: „Die Kommission begann Ende April, sich mit den Impfstoffkandidaten zu befassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie weder ein Mandat der Mitgliedstaaten noch ein Ziel oder eine Strategie, und sie unternahm diese ersten Schritte, ohne die Mitgliedstaaten zu konsultieren oder sich mit diesen zu einigen“ (Seite 18)

Überschreitungen werden normal

Der Straftatbestand der Anmaßung von Ämtern und Titeln entspricht einer vorsätzlichen Überschreitung der Befugnisse durch Ursula von der Leyen. Eine Überschreitung, an die sie sich mittlerweile gewöhnt zu haben scheint. So ist sie zum Beispiel kürzlich motu proprio nach Israel gereist, was den Zorn zahlreicher Mitgliedstaaten hervorgerufen hat. Die Verfolgung des oben genannten Verstoßes kann sie also zukünftig daran hindern, ihre Aufgaben und die der Kommission ohne die Zustimmung der EU-Staaten und ihrer Bürger weiterhin auszuweiten.

Die Ermittlungen gegen die EU-Kommissionspräsidentin beziehen sich jedoch auch auf eine Anklage wegen Vernichtung öffentlicher Dokumente (Artikel 242 StGB), welche in der Vernichtung von SMS-Nachrichten und des elektronischen Schriftverkehrs besteht, die von der Leyen mit Albert Bourla, dem CEO von Pfizer, im Rahmen der Verhandlungen über die Verträge zum Kauf von Impfstoffen geführt hat. Normalerweise sind derartige Nachrichten öffentlich zugänglich, da sie Elemente der Verhandlungen eines öffentlichen Vertrags darstellen. Ursula von der Leyen und die Kommission indes weigern sich beharrlich, irgendjemandem Zugang zu diesen Botschaften zu gewähren. Zahlreiche Kläger, darunter Medien wie die französische Zeitung France-Soir oder die New York Times, haben die europäischen Gerichte im Namen der Pressefreiheit angerufen, aber erstaunlicherweise bislang ohne gerichtlichen Erfolg – und das, obwohl sogar der Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Beschaffung von Impfstoffen explizit auf die SMS verweisen. Auf Seite 33 des Berichts heißt es:

Wir forderten die Kommission auf, uns Informationen über die Vorverhandlungen zu diesem Vertrag zu geben (welche wissenschaftlichen Experten konsultiert wurden und welche Ratschläge sie erhielten, den Zeitplan der Verhandlungen, die Protokolle der Gespräche und die Einzelheiten der vereinbarten Modalitäten). Unsere Anfrage wurde nicht beantwortet. Darüber hinaus befasste sich der Europäische Bürgerbeauftragte am 16. September 2021 mit der separaten Frage, ob die Europäische Kommission den öffentlichen Zugang zu SMS-Nachrichten verweigert hatte, die zwischen der Präsidentin der Kommission und dem Vorstandsvorsitzenden von Pfizer während der Vorverhandlungen ausgetauscht wurden. In ihrem Bericht vom 26. Januar 2022 äußert die Bürgerbeauftragte die Ansicht, dass die Art und Weise, wie die Kommission mit der an sie gerichteten Anfrage umging, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle. Sie empfiehlt der Kommission daher, „...ihre Suche nach relevanten SMS zu erneuern...“ „...Die Kommission hat ein diversifiziertes Portfolio an Impfstoffen aufgebaut, aber die EU hängt für 2022-2023 hauptsächlich von einem Anbieter (d.h. Pfizer) ab.“

Geschichte wiederholt sich

An dieser Stelle sollte man sich daran erinnern, dass Ursula von der Leyen bzw. ihr damaliges Ministerium 2019, in der Zeit also, in der sie deutsche Verteidigungsministerin war, angeblich Hunderte Millionen Euro für externe Berater ausgegeben hat. Externe Unternehmen sollen damals ohne Ausschreibung millionenschwere Verträge für die deutsche Armee erhalten haben. Auch hier waren die Verträge per Mobiltelefon abgeschlossen worden! Ein Untersuchungsausschuss erklärte damals, dass die schriftlichen Nachrichten Beweise darstellten. Kurz darauf waren sie jedoch alle gelöscht worden, und Ursula von der Leyen wurde auf den Posten der Präsidentin der Europäischen Kommission exfiltriert. Es ist somit offensichtlich, dass Ursula von der Leyen mit den Pfizer-Verhandlungen nicht ihren ersten Skandal um Beschaffungsabschlüsse hat.

Doch zurück zur aktuellen Klage in Belgien: Die Untersuchung befasst sich hier ebenso mit den Tatbeständen der Korruption und der illegalen Interessenvertretung (Artikel 246 bis 253 StGB), da Ursula von der Leyen und Albert Bourla während der Vertragsverhandlungen möglicherweise eine geheime persönliche Beziehung unterhielten, ohne dies offiziell zu erklären, da die Europäische Kommission ihre E-Mail-Korrespondenz als private Unterhaltung darstellt, um der Öffentlichkeit den Zugang zu verweigern.

Entweder also hat Ursula von der Leyen die Nachrichten vernichtet und sich damit der Vernichtung öffentlicher Dokumente schuldig gemacht, oder sie hat sie zurückgehalten, um zu verhindern, dass der Beweis für eine unrechtmäßige Interessenvertretung erbracht wird, da Pfizer später 80% des europäischen Impfstoffmarktes erhalten hat. 

Unwissenheit wird generiert

An dieser Stelle sei ein Exkurs eraubt: Im Jahr 1800 löste die Einführung des Pockenimpfstoffs in Frankreich eine große Kontroverse über die Folgen für den Einzelnen (Impfunfälle) oder für die Bevölkerung (Degenerationstheorie) aus. Ein zentrales Impfstoffkomitee wurde damals von Napoleon I. gegründet, das die Innovation verbreiten und ihre Auswirkungen überwachen sollte. Es organisierte die Verbreitung medizinischer Informationen streng und zensierte sogar die Zeitungen, um das Bild eines gutartigen Impfstoffs zu erzeugen, der endgültig vor den Pocken schützen könnte – einer Krankheit, die zu dieser Zeit (weit mehr als Covid in unseren Tagen) immense Angst einflößte. Der Impfstoff war kostenlos und wurde in der Regel von einfachen Gesundheitsbeamten verabreicht, die im Gegenzug von der Verwaltung Prämien erhielten, die sich nach der Anzahl der durchgeführten Impfungen richteten. 

Unwissenheit wurde damals durch ein pyramidenförmiges Informationsmanagement erzeugt, das auf mehreren Ebenen organisiert war (Rathäuser, Departementskomitees, Zentralkomitee), die wie Filter für schlechte Nachrichten funktionierten. Beispielsweise bemerkten die Impfärzte sehr häufig dermatologische Komplikationen: „Verstopfungen“, „Geschwüre“, verschiedene, manchmal gefährliche Ausschläge. Hierbei handelte es sich tatsächlich um massive Risiken, die selbst von den stumpfsinnigsten Impfärzten erkannt wurden. Da über Komplikationen jedoch ausschließlich anekdotisch in den Spalten „Beobachtungen“ der Impfstofftabellen berichtet wurden, wurden sie nur selten von der höheren Ebene aufgegriffen. Die eigentliche Leistung dieses Komitees bestand also darin, die Impfstoffunfälle zu verschweigen und das Vertrauen in den Impfstoff zu schützen. 

Im Vereinigten Königreich wurde der Pockenimpfstoff 1853 zur Pflicht, aber es wurde, im Gegensatz zu Frankreich, eine „Gewissensklausel“ in das britische Gesetz mit aufgenommen. Diese erlaubte es, den Impfstoff zu verweigern. In Frankreich hingegen wurde der Impfstoff 1902 von der Nationalversammlung zur Pflicht gemacht – aber nur unter der Bedingung, dass er kein Gesundheitsrisiko darstellt.

Angesichts der Covid-19-Pandemie werden die EU und ihre Mitgliedstaaten wieder die altbekannten Methoden zur Bekämpfung von Epidemien anwenden. Sie werden 2020, wie schon 1800, wissenschaftliche Ad-hoc-Räte einrichten, um außergewöhnliche Gesundheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. Sie werden Impfzentren einrichten, in denen Impfärzte aller Art, selbst Anfänger, den Impfstoff kostenlos verabreichen und dafür Prämien erhalten werden, die von der Anzahl der geimpften Personen abhängen. Es wird eine Informationszensur eingeführt werden, die ein offizielles Narrativ von gefährlichen und unwirksamen Frühbehandlungen gegen den „lebensrettenden Impfstoff“, wie ihn Ursula von der Leyen in einer Dankesrede an die Bill & Melinda Gates Foundation anlässlich der Verleihung des Global Goalkeepers Awards nennen wird, schafft. Ein Lebensretter, der die geimpfte Person selbst wie auch andere schützt und keine Nebenwirkungen hat. Der französische Gesundheitsminister wird dies später, im Oktober 2023, erneut in einem Interview bekräftigen: „Der Impfstoff ist wirksam, es gibt keine Nebenwirkungen“, was dazu führte, dass verschiedene Vereinigungen von Opfern von Nebenwirkungen Strafanzeige gegen ihn wegen versuchten Betrugs bei der Einwilligung in die Impfung erstatteten.

 

Bisherige Folgen der Corona-Serie:

 

Erst vor wenigen Tagen hatte die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly, die Ursula von der Leyen bereits zuvor einen Mangel an Transparenz vorgeworfen hatte, weil sie sich weigerte, der Öffentlichkeit Zugang zu den strittigen Nachrichten zu gewähren, in der Presse erklärt: „The nature and scale of maladministration I have found within the EU requires a broader public debate“. Verbunden war die Erklärung mit einer Aufforderung an die Medien, nicht länger über die Machenschaften von Ursula von der Leyen und der Europäischen Kommission zu schweigen. Die Agence France Presse aber, die gebeten wurde, den Inhalt eines Interviews mit Frédéric Baldan in der französischen Zeitung France-Soir über die laufenden Strafverfahren gegen Frau von der Leyen zu verbreiten, weigerte sich schlicht, dies zu tun. Die Begründung: Die Information seien für die französische Öffentlichkeit „irrelevant und uninteressant“.

Auch Solidarität muss verhältnismäßig sein

Es ist klar, dass durch die Schaffung eines eindeutigen offiziellen Narrativs über die Wirksamkeit von Impfstoffen und durch die Zensur von Informationen über ihre Gefährlichkeit die rechtlichen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Zwangsimpfung der EU-Bevölkerung umgangen wurden, sei es durch Gesetze zur Impfpflicht oder durch die Einführung von „Impfpässen“.

Wenn der Impfstoff tatsächlich wirksam und frei von Nebenwirkungen ist, werfen die Gesundheitsmaßnahmen keine derartigen Fragen auf. Solidarität ist eine soziale Maßnahme, die der Staat allen auferlegt und die in einer demokratischen Gesellschaft, wenn sie die Grundrechte einschränkt, ein legitimes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erreichenden Ziel stehen muss.

Wenn die Impfung die Übertragung des Virus nicht verhindert und Nebenwirkungen bei Personen verursacht, die sonst kein Risiko eingegangen wären (die Überlebensrate bei dieser Krankheit liegt bei 99,98% für Personen unter 75 Jahren, und es gibt frühzeitige Behandlungsmöglichkeiten), ist es in einer demokratischen Gesellschaft nicht legitim, die Bevölkerung zu dieser Impfung zu zwingen. Es handelt sich im Gegenteil um eine sehr schweren Eingriff in ihre Grundrechte.

In den letzten Monaten wurde mit Erstaunen festgestellt, dass die Europäische Kommission und Ursula von der Leyen beim Abschluss der Verträge über den Erwerb von Impfstoffen gewusst haben, dass „der teilnehmende Mitgliedstaat anerkennt, dass die langfristigen Auswirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es unerwünschte Nebenwirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind“, was in den strittigen Verträgen, die inoffiziell im Internet veröffentlicht wurden, ausdrücklich erwähnt wurde.

In den Vertragsklauseln ist auch zu lesen, dass die Verabreichung der Impfstoffe unter der alleinigen Verantwortung der Staaten erfolgt. Die Vertragsunternehmen sind von jeglicher Haftung befreit (außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Labors oder einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Regeln der guten Herstellungspraxis).

Impfsolidarität beruht auf Täuschung

Es ist verständlich, dass Ursula von der Leyen diese Verträge wie auch ihre SMS strengstens geheim hält. Unverständlich ist jedoch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH), der von Europaabgeordneten wie der verstorbenen Michèle Rivasi (französische Europaabgeordnete der Grünen) und Medien wie France-Soir mit Anträgen auf Offenlegung dieser Verträge befasst wurde, dies nicht anordnet. Dies ist umso erstaunlicher, als der High Court of Pretoria in Südafrika in einem Urteil vom 17. August 2023 die offizielle Veröffentlichung der Verträge von Pfizer-BioNtech im Namen des allgemeinen Interesses der Bürger Südafrikas anordnete.
Das Schweigen des EuGH lässt vermuten, dass die Justiz in der EU nicht unabhängig ist, denn wenn es „self evident in my views that there is a public interest in the disclosure of the record“ (Punkt 50) für einen südafrikanischen Richter ist, sollte das für einen EU-Richter ganz ähnlich sein.

Doch trotz der fehlenden Transparenz: Auch ein EU-Bürger kann sich, selbst wenn er keinen Zugang zu den strittigen Verträgen hat, leicht davon überzeugen, dass Ursula von der Leyen und ihre Kommission von Anfang an gewusst haben, dass das Mantra der Impfstoffsolidarität eine Täuschung war. 

Die Firma Pfizer hat dies im Oktober 2022 bei der Anhörung ihrer Vertreterin Janine Small vor dem Europäischen Parlament (anstelle von Albert Bourla) zugeben, die zum Erstaunen aller anwesenden Europaabgeordneten behauptet, dass vor Markteinführung keine klinische Studie durchgeführt wurde, die die Fähigkeit des Impfstoffs gegen Covid-19 hätte belegen können, die Übertragung des Virus zu verhindern: „Pfizer musste mit der Wissenschaft Schritt halten, um wirklich zu verstehen, was auf dem Markt vor sich ging; und in dieser Hinsicht, mussten wir alles tun, was ein Risiko war!

Keine Verhinderung von Übertragung

Mit gespielter Naivität gibt dies auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Oktober 2023 in einem Brief an Europaabgeordnete zu: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen vorgesehen. In der Produktinformation zu den Covid-19-Impfstoffen heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von Covid-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.“ Dieses Schreiben vervollständigt den Beweis, dass die Erzählung des „live-saving vaccine“ absichtlich irreführend war.

So führte die Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU, das anschließend auf nationaler Ebene (und bald weltweit über die WHO) repliziert wurde, zu einer rechtswidrigen Ungleichbehandlung bei der Freizügigkeit zwischen Personen, die gegen Covid-19 geimpft waren, und solchen, die es nicht waren, und damit zu einer Verletzung der Gleichheit, die in einer demokratischen Gesellschaft weder legitim noch verhältnismäßig ist. Ebenso verletzte dieses Zertifikat, so wie die in mehreren Ländern umgesetzte Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, das Recht eines jeden auf freie Verfügung über seinen Körper und auf freie und informierte Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung.

Durch die systematische Zerstörung des Rechts auf Transparenz und der Pressefreiheit wurde in den Köpfen der EU-Bürger ein einzigartiger Glaube an die „lebensrettende Impfung“ erzeugt und die Verletzung anderer Grundrechte ermöglicht, zum Vorteil der Pharmaunternehmen, die die einzigen wirklichen Nutznießer der freiheitsberaubenden Maßnahmen der Kommission und ihrer Präsidentin sind.

In dieser Hinsicht sind die Schlussfolgerungen des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zur Covid-19-Pandemie vom 12. Juli 2023 für diejenigen beunruhigend, die immer noch glauben, dass, wie es auf der Website des Parlaments heißt, „das Parlament eine demokratische Kontrolle über die Kommission ausübt“. Denn nicht ohne Erstaunen kann man dort nachlesen, dass das Parlament „die Schlussfolgerungen des Europäischen Bürgerbeauftragten zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Kommission zur Kenntnis nimmt und diese bekräftigt. Es betont, dass bei gemeinsamen Vergabeverfahren hohe Standards der Transparenz gegenüber den Organen der Union, einschließlich des Europäischen Rechnungshofs und der Unionsbürger, gemäß dem in Artikel 15 AEUV genannten Grundsatz der Transparenz eingehalten werden sollten, und unterstreicht, dass das Parlament im Interesse der Transparenz die im Rahmen des gemeinsamen Vergabeverfahrens geschlossenen Verträge prüfen sollte ...“

Impfgeschädigte haben viele Fragen

Hier zeigt sich, dass das Parlament in Wirklichkeit als Registrierungskammer für die von der Kommission eingeführten Gesundheitsmaßnahmen diente. Da die Europaabgeordneten keinen Zugang zu den Verträgen über den Erwerb von Impfstoffen hatten, konnten sie nicht wissen, dass diese nicht zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie beitragen würden. Dennoch stimmten sie ab – etwa über die Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU –, ohne diese entscheidenden Informationen zu haben. So haben sie entweder von den Verletzungen der Grundrechte abgelenkt oder sind Opfer eines von der Europäischen Kommission organisierten Betrugs geworden, indem sie das Recht auf Transparenz verletzt hat, um sie dazu zu bringen, einem Text zuzustimmen, von dem letztendlich nur die Pharmaunternehmen profitieren. Aufgrund der Einführung dieses freiheitsfeindlichen Instruments konnten diese die Zahl der geimpften Personen erheblich steigern.

Die Impfgeschädigten, deren Klagen systematisch abgewiesen werden, weil sie keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen ihrem Zustand und der Impfung nachweisen können, fragen sich, ob sie eines Tages anerkannt und entschädigt werden. Vor kurzem haben 650 Piloten, Stewardessen und Flugbegleiter, die Mitglieder des französischen Kollektivs „Les Navigants Libres“ sind, das Gericht der Europäischen Union angerufen, um für den Schaden entschädigt zu werden, der ihnen durch die Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU entstanden ist, und um zu verhindern, dass sich seine Verwendung weltweit durchsetzt, wie von der WHO und der EU gewünscht.

Die europäische Pharmakovigilanz-Datenbank Eudra-Vigilance listet bislang 473.144 schwerwiegende unerwünschte Ereignisse auf, von denen 74% die Altersgruppe der unter 64-Jährigen betreffen, sowie 13.120 Todesfälle, von denen 26% die Altersgruppe der unter 64-Jährigen betreffen. Die französische Datenbank (ANSM) zählt 200.000 Meldungen über unerwünschte Wirkungen, davon 50.000 schwerwiegende. In Deutschland hat das Gesundheitsministerium bereits im Juli 2022 einen Tweet veröffentlicht, in dem es eine schwerwiegende Nebenwirkung pro 5000 Dosen zählte. Wenn man sich die Zeit für einen Vergleich nimmt, wird man feststellen, dass diese Zahlen im Vergleich zu anderen Impfstoffen und Medikamenten, die frühzeitig behandelt werden, stratosphärisch sind.

Um zu erreichen, dass die Pharmaunternehmen und nicht der Staat (und letztendlich die Opfer selbst) die Entschädigungen für die Nebenwirkungen zahlen, hat der französische Verein BonSenens.org, der mehr als 30.000 Mitglieder zählt und im Besitz einer vollständigen und lesbaren Version des ersten Vertrags mit der Europäischen Kommission war (dieser war im August 2021 über eines seiner Mitglieder heruntergeladen worden, obwohl er nur einige Stunden [versehentlich?] auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht worden war), in Frankreich vor dem Conseil d'Etat eine Klage auf Nichtigkeit der Verträge über den Erwerb von Impfstoffen mit den Beklagten Santé Publique France und den Unternehmen Pfizer Inc. und BioNtech eingeleitet.

Enteignung von Beweismitteln

Der Verein BonSens.org macht erstens geltend, dass dieser Vertrag nichtig sei, da er „nicht handelbare Dinge“ betreffe (d.h. die niemand außer dem Staat kaufen kann), und zweitens, dass seine Klauseln leonisch seien, insbesondere diejenigen, die sich auf die Unverantwortlichkeit der Firma Pfizer für das Auftreten von Nebenwirkungen beziehen, die dazu führen, dass die Last der Entschädigung der Opfer letztendlich auf den Staaten und den Opfern selbst im Rahmen der nationalen Solidarität (die somit die Impfstoffsolidarität ablöst) lastet. Der Verein BonSens.org ist der Ansicht, dass dieses tiefe vertragliche Ungleichgewicht zugunsten von Pfizer und zum Nachteil der Staaten nur „aus einem Korruptionspakt“ resultieren kann, der wahrscheinlich in den Gesprächen zwischen Ursula von der Leyen und Albert Bourla enthalten war. Im Recht und in allen Ländern gilt: „Betrug verdirbt alles“, und Verträge mit diesem Makel sind nichtig.

BonSens.org reichte daraufhin bei den New Yorker Gerichten einen Antrag auf „internationale Entdeckung“ (Artikel 1782 des US-Code) ein, mit dem Ziel, dass die Gerichte Pfizer anweisen, den Austausch zu veröffentlichen (US-Unternehmen sind verpflichtet, alle Dokumente, einschließlich digitaler Kommunikation, die Gegenstand einer Entdeckungsanfrage in einem möglichen Verfahren sein könnten, aufzubewahren. Die Zerstörung solcher Dokumente stellt den Straftatbestand der „Enteignung“ von Beweismitteln dar) und an den französischen Staatsrat weiterzuleiten, der mit der Frage der Nichtigkeit der Verträge befasst ist. Eine öffentliche Anhörung ist für Januar 2024 in New York geplant. 

Überraschenderweise hat BonSens.org eine freiwillige Intervention beim EuGH eingereicht, als sie erfuhr, dass die New York Times ebenfalls die Veröffentlichung der strittigen Nachrichten beantragt hatte. Vor kurzem wies der EuGH diese Klage jedoch mit der Begründung ab, dass BonSens.org kein Interesse an einer Klage habe. Dieser Vorwurf, der BonSens.org von den französischen und amerikanischen Gerichten nicht entgegengehalten wurde, erscheint besonders zweifelhaft, denn es ist nicht einzusehen, warum eine amerikanische Zeitung ein größeres Recht auf Transparenz haben sollte als eine europäische Bürgervereinigung. Wie dem auch sei, fast ein Jahr nach seiner Anrufung hat der EuGH noch immer kein Urteil gefällt.

Bis zur Klärung der zivil- und strafrechtlichen Aspekte dieser Angelegenheit und um Druck und erneute Verstöße zu vermeiden, reichte Frédéric Baldan im Sommer 2023 zwei Anträge bei den europäischen Gerichten ein. Der erste Antrag (langsames Verfahren) betraf die Entschädigung für den immateriellen Schaden, der ihm durch die Verletzung seiner Grundrechte (Transparenz und gute Verwaltung) durch Ursula von der Leyen entstanden war. Diese Verletzung, so die Argumentation, führte zum Verlust des Vertrauens, das er zuvor in die europäischen Institutionen als Macht, die das Gemeinwohl verwirklicht, gesetzt hatte. Sein zweiter Antrag, diesmal im Eilverfahren, verlangte die Suspendierung von Ursula von der Leyen und den EU-Kommissaren von ihren Ämtern gemäß Artikel 2.5 ihres Verhaltenskodex, der Folgendes vorsieht: „Die Mitglieder achten die Würde ihres Amtes und verhalten sich weder in einer Weise, die die öffentliche Wahrnehmung ihrer Unabhängigkeit, ihrer Integrität und der Würde ihres Amtes beeinträchtigt, noch äußern sie sich in irgendeiner Weise dazu.“

Ein Lobbyist klagt

Frédéric Baldan kündigte diese Aktionen öffentlich auf einer Pressekonferenz im Europäischen Parlament an, zu der ihn die verstorbene Abgeordnete Michèle Rivasi eingeladen hatte. Einige Stunden später bereits wurde willkürlich ein Verfahren zur Aussetzung seiner Akkreditierungen, die ihm den Zugang zum Europäischen Parlament ermöglichen, von einem obskuren Sekretariat eingeleitet, das, wie sich später herausstellte, von einer unmittelbar Ursula von der Leyen unterstellten Person geleitet wird – der Leiterin der Abteilung für Transparenz, die direkt für die Zurückhaltung von Verträgen und SMS verantwortlich ist. Diese Handlungen stellen eklatante Verstöße gegen die Bestimmungen der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern wie Frédéric Baldan dar.

Marc van der Woude, der die Teilnahme des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union an der Beratung der einstweiligen Anordnung kritisierte und dem er vorgeschlagen hatte, sich aufgrund seiner Interessenkonflikte zurückzuziehen, erließ einen Beschluss, mit dem er den Antrag auf Aussetzung des Amtes von Ursula von der Leyen mit der Begründung ablehnte, dass die Verletzung seiner Rechte auf Transparenz und gute Verwaltung, die er in seinem ersten Antrag beklagt hatte, nach Ansicht des Richters „in der Sache“ keinen ersetzbaren Schaden verursachen würde. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied: „Ein solcher Vertrauensverlust (d.h. in die europäischen Institutionen), der von jedermann empfunden werden kann, kann keinen ersetzbaren immateriellen Schaden darstellen.“

Sollte Frédéric Baldan entschädigt werden, müssen auch 450.000 Europäer entschädigt werden, da sie alle Opfer der Handlungen von Ursula von der Leyen waren. 

Vor diesem Fall urteilten die EU-Richter jedoch konsequent, dass es im Falle einer Verletzung der Grundrechte einen inhärenten moralischen Schaden für die Menschen gibt. Dies wurde etwa auch von einem der an der Beratung beteiligten Richter, Dean Spielman (ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – EGMR), während einer juristischen Konferenz öffentlich geäußert. 

Dieser Zusammenbruch der Grundlagen der Demokratie, die doch wirklich von allen Europäern geteilte Werte sind, lässt den Schluss zu, dass Ursula von der Leyen, da sie sich in Deutschland nicht für ihre Taten verantworten musste, ihren „iter criminis“ (kriminellen Weg) in Brüssel wieder aufgenommen hat. Das Vermächtnis von Ursula von der Leyen und ihrer Kommission (2019–2024) wird die vorsätzliche Zerstörung der Grundrechte und die Scheidung der EU-Bürger von ihren Institutionen sein.

Und die Geschichte des europäischen Aufbauwerks wird sich an die Worte von Sandra Gallina (Generaldirektorin für Gesundheit und Leiterin des Verhandlungsteams für Verträge) erinnern, die ihre Kollegen dazu aufforderte, die in den europäischen Verträgen festgelegten Rechtsregeln notfalls auch mal zu umgehen: „Wenn Sie Europa nur nach dem Text schaffen“, so Gallina, „treten Sie auf der Stelle.“

Manche fragten sich bei ihrem Amtsantritt, ob es ihr gelingen würde, den Weg zu einem föderalen Europa Schritt für Schritt weiterzugehen, oder ob sie im Gegenteil den Zusammenbruch der Europäischen Union herbeiführen werde. Wir werden es bald wissen. Hoffentlich durch ein Gerichtsurteil und nicht durch den befürchteten. Zusammenbruch.
 

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