Gesetzesänderungen - Neue Regelungen im Jahr 2022

Besserer Verbraucherschutz, Impfpflicht für Pflegekräfte, ein bisschen mehr Geld für Arbeitslose, Rentner und Mindestlohnempfänger, Verbot des Kükentötens und mehr Transparenz bei Kaffeefahrten - das sind einige der gesetzlichen Änderungen, die im neuen Jahr in Kraft treten.

Bei Kaffeefahrten dürfen keine Medizinprodukte mehr beworben werden. / dpa
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Regelmäßig an jedem 1. Januar heißt es: Neues Jahr, neue Gesetze. Von dieser Regel bringt auch 2022 keine Ausnahme. Der Deutsche Bundestag informiert auf seiner Website über die anstehenden Änderungen: So sollen Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte wie beispielsweise Software, Apps oder Plattformangebote umfassende Gewährleistungsrechte erhalten. Arbeitslose können sich künftig auch online arbeitslos melden. Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gilt ab 15. März eine berufsbezogene Impfpflicht (falls sie keinen Genesenennachweis vorlegen können). Ab dem 1. Januar ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Das neue Lobbyregistergesetz tritt in Kraft. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 204 Euro von 9744 Euro auf 9948 Euro. Für Hartz-IV- und Wohngeld-Empfänger gibt es mehr Geld. Der CO₂-Preis steigt von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO₂. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,60 auf 9,82 Euro; auch für Auszubildende steigt die Mindestvergütung. Aufwendungen für das Alter sollen steuerlich besser abgesetzt werden können. Und zum 28. Mai werden Anbietern von Kaffeefahrten höhere Transparenzpflichten auferlegt: Bereits in der Werbung für die Veranstaltung muss darüber informiert werden, wo die Veranstaltung stattfindet und welche Waren angeboten werden.


Details zu diesen und weiteren Änderungen auf der Seite des Deutschen Bundestags.

 

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