Corona-Koalitionsausschuss - Milliardenhilfen für Familien und Unternehmen

Um die Betroffenen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu unterstützen, hat sich am Mittwochabend die Große Koalition getroffen. Dabei wurden milliardenschwere Hilfen für Geringverdiener und notleidende Unternehmen beschlossen.

Der neue CDU-Chef Armin Laschet auf dem Weg zu seinem ersten Koalitionsausschuss / dpa
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Am Mittwochabend trafen sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD zum ersten Koalitionsausschuss des Jahres. Dabei ging es um Hilfen für besonders betroffene Betroffene der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.

Unterstützt werden sollen Familien und Menschen mit geringem Einkommen, aber auch Unternehmen, Gastronomie und Kultur. Insgesamt geht es um mehrere Milliaren Euro.

Die SPD setzte sich für finanzielle Entlastungen von Geringverdienern ein, während die Union vor allem steuerliche Erleichterungen für betroffene Unternehmen forderte. Die Fraktionsvorsitzenden zeigten sich insgesamt zufrieden mit ihrem Ergebnis nach fünf Stunden Verhandlung.

Konkrete Beschlüsse im Überblick

Wie bereits im letzten Jahr soll es für Familien einen Kinderbonus geben. Dieser wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Im vergangenen Jahr wurden einmalig 300 Euro gezahlt, dieses Jahr soll es einen einmaligen Zuschlag von 150 auf das Kindergeld geben.

Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stifung stellte sich der Kinderbonus im letzten Jahr als besonders effektives Mittel zur Steigerung des privaten Konsums heraus. Er sei von vielen Empfängern schnell ausgegeben worden und habe einen größeren Effekt gehabt als die Senkung der Mehrwertsteuer.

Steuerentlastungen für Unternehmen

Einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro sollen auch Empfänger der Grundsicherung bekommen. Für Selbstständige und Beschäftigte mit geringem Einkommen, die plötzlich in finanzielle Notlage geraten, wird der Zugang in die Grundsicherung bis zum Jahresende erleichtert.

Die Mehrwertsteuer soll weiterhin für Cafés und Restaurants auf dem verringerten Satz von 7 Prozent bleiben. Da die Gastronomie jedoch bereits seit Wochen im Lockdown verharrt, hat der gesenkte Steuersatz keine Wirkung. Deswegen soll der verminderte Satz weiterhin bis zum Ende des Jahres 2022 gelten, um den Wiedereinstieg nach der Pandemie zu erleichtern.

Unternehmen, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Verluste beklagen, will die Große Koalition unterstützen. Mithilfe eines erweiterten Verlustrücktrags können sie Einbußen umfangreicher mit Gewinnen aus den Vorjahren in der Steuererklärung verrechnen.

Für Kulturschaffende wird das Programm „Neustart Kultur“ verlängert und ein weiteres Programm, das im Anschluss starten soll mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet.

Kosten liegen im Finanzrahmen

Nach den Aussagen der SPD sind die beschlossenen Maßnahmen möglich ohne den bisherigen Finanzrahmen mit neuen Nachträgen zu belasten.

Der Kinderbonus und der Zuschuss für die Grundsicherung sollen mit 3 Milliarden Euro zu Buche schlagen, die Kulturbranche bekommt über das ausgebaute Programm 1 Milliarde und die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie lässt dem Staat circa 3,5 Milliarden Euro entgehen. Die Auswirkungen der steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen seien aktuell noch nicht abzuschätzen.

arn / dpa

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