Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Fall Björn Höcke - „Wir haben keine Aufhebung der Immunität beantragt“

Die Tagesschau und viele Medien melden, die Immunität des AfD-Fraktionschefs im Thüringer Landtag Björn Höcke sei aufgehoben worden. Die Oberstaatsanwältin in Chemnitz spricht von einer „Falschmeldung.“ Sie habe gar keine Aufhebung der Immunität beantragt

Die Immunität von Björn Höcke wurde noch nicht aufgehoben / picture alliance
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Die Meldung ließ aufhorchen. „Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nach Informationen von NDR und WDR die Immunität des AfD-Fraktionschefs Björn Höcke aufgehoben“, meldete die ARD- Tagesschau am Freitagmorgen. Der Justizausschuss, der in solchen Fällen in Thüringen eingeschaltet werden muss, sei damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz gefolgt. Sie prüft den Vorwurf, Höcke habe im September bei dem Trauermarsch für den ermordeten Daniel H. ein Foto der 28-jährigen Studentin Sophia Lösche verwendet, die als Tramperin im Juni dieses Jahres einem Gewaltververbrechen zum Opfer gefallen war. Der Bruder der ermordeten Frau hatte daraufhin Strafanzeige gegen die AfD und Björn Höcke erstattet. Sein Vorwurf: Beide missbrauchten den Mord an seiner Schwester, um  Stimmung gegen Ausländer zu machen.

„Wir haben keine Aufhebung der Immunität beantragt“, sagte die mit dem Fall befasste Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart gegenüber Cicero. „Dies wäre erst veranlasst, wenn im Ergebnis der Ermittlungen gegen Björn Höcke ein hinreichender Tatverdacht vorläge.“ Man habe lediglich die Genehmigung für Ermittlungen gegen Höcke wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht beantragt. Eine Aufhebung der Immunität würde erst beantragt, wenn sich der Tatverdacht erhärte und Anklage erhoben würde.

Lanciert worden war die Meldung von Björn Höcke selber. Auf Anfrage von Cicero hieß es in der Pressestelle der AfD-Fraktion, anders als in Sachsen sei in Thüringen für die Aufhebung der Immunität ein zweistufiges Verfahren erforderlich. Der Justizausschuss müsse schon eingeschaltet werden, wenn Ermittlungen gegen Landtagsabgeordnete eingeleitet werden – nicht erst, wenn Anklage erhoben werde. So sehe es die Verfassung des Landes vor. Das führe dazu, dass schon kleinere Vergehen mehr Aufmerksamkeit bekämen, als sie es verdienten. Die Sitzungen des Justizausschusses unterlägen der Geheimhaltung. In diesem Fall habe der Ausschussvorsitzende, Stefan Möller (AfD), seinen Parteifreund Höcke persönlich über die Aufhebung der Immunität informiert. So sieht es das Abgeordnetengesetz vor. Thüringens Fraktionschef habe dann beschlossen, die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren. In einer AfD-Pressemitteilung wird er mit den Worten zitiert: „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos.“ 

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