Bundesregierung - Kabinett beschließt niedrigere Hürden für Einbürgerung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum neuen Staatbürgerschaftsrecht gebilligt. EInbürgerung soll noch früher möglich und Mehrstaatigkeit noch öfter zugelassen werden.

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Wer gut integriert ist, soll künftig einfacher den deutschen Pass bekommen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem Gesetz von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu, das nicht nur Anforderungen senkt, sondern auch Mehrstaatigkeit zulässt. Für die Einbürgerung gelten aber weiterhin Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration.

Mit der Reform will die Bundesregierung Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Zugleich soll sie Anreize setzen, hierzulande besser Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen.

Grundsätzlich soll es schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind daher Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann.

Nach dem Beschluss im Kabinett wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet. Erst wenn das Parlament zustimmt, kann er in Kraft treten.

dpa

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