Cannabispflanzen wachsen in einem Blüteraum des Pharmaunternehmens Demecan / dpa

Cannabisgesetz - Lauterbachs Drogen-Turbo

Das Cannabisgesetz soll den illegalen Markt austrocknen, die „Qualität“ der Ware sicherstellen und die Nachfrage aus legaler Quelle bedienen. Man fragt sich, welcher Konsumententyp der Bundesregierung dabei vorschwebt.

Autoreninfo

Gernot Fritz arbeitet als Rechtsanwalt. Früher war er Bundesbeamter, zuletzt bis 1999 Ministerialdirektor und stellvertretender Chef des Bundespräsidialamtes.

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Am 23. März berät der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz. Noch ist dessen weiteres Schicksal ungewiss. Schon jetzt ist aber klar, dass dem Gesundheitsminister seine Pläne auf die Füße fallen werden. Denn offizielle Zielsetzung und erwartbare Folgen des Gesetzes schließen einander aus. Ursprünglicher Motor der Legalisierungsbestrebungen war der Wunsch, Cannabis wie Alkohol straflos konsumieren zu können: Selbstbestimmung bei der Wahl des Rauschmittels. So weit – so ehrlich. 

Die Gesetzesbegründung freilich täuscht über dieses Motiv; sie will glauben machen, erlaubter Drogenkonsum bezwecke besseren Kinder-und Jugendschutz und bekämpfe den illegalen Markt. Damit versieht die Bundesregierung Cannabis mit einem virtuellen Beipackzettel, der vor den Folgen warnt, die das Gesetz in praxi begünstigt oder sogar hervorruft. 

Im Bundestag bekannte Karl Lauterbach, er sei lange Zeit Gegner der Legalisierung von Cannabis gewesen; „aber es ist die Wissenschaft, die jetzt sagt: Diesen Weg müssen wir gehen.“ Erstaunlich nur, dass Ärzteverbände und Kriminologen unisono vor diesem Weg warnen und wissenschaftliche Untersuchungen alles andere als die Richtigkeit der nun vorgesehenen Schritte belegen. Die Bundesregierung handelt just zu einer Zeit, in der Studien den Cannabiskonsum in der EU als kausal für fast ein Drittel aller Drogentherapien ansehen.

Antiautoritäre Lockerheit

Schon seit vielen Jahren machen Teile der Ampelparteien Druck, Cannabis zu legalisieren – getrieben von ihren Jugendorganisationen, die eher das Recht ihrer Altersgruppen auf strafloses Kiffen im Sinn haben als die Absicht, Jugendliche von Cannabis fernzuhalten. Schon 2004 hatten die Grünen eine bundesweite Plakataktion gestartet – ausgerechnet mit der Karikatur eines bedröhnten Bundespräsidenten Herzog und dem Aufruf: „Durch Deutschland muss ein Joint gehen!“ Als Begleitaktion verteilte die Grüne Jugend  Cannabis-Portionstüten mit einem entsprechenden Aufdruck. 

Den Initiatoren ging es nicht um Jugendschutz, sondern sie stellten Cannabis ins Schaufenster, um damit vor allen bei jungen Leuten zu punkten. Auch als der heutige Agrarminister Özdemir 2014 bei einem öffentlichen Auftritt demonstrativ neben einer Cannabispflanze posierte, wollte er keineswegs vor dem Konsum warnen, sondern antiautoritäre Lockerheit demonstrieren.

Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht nun die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene „zu Genusszwecken“ vor. Diese Formulierung offenbart das eigentliche Ziel, die Droge verkehrsfähig zu machen, freilich nach erster Planung beschränkt auf lizensierte Geschäfte. Bereits die Einordnung von Cannabis als Genussmittel ist ein Euphemismus, der Gefahren kaschiert und wohl auch deshalb im Gesetzestext nicht mehr auftaucht. Es geht den Regierungsparteien eher um die Wählerstimmen der Konsumenten als um Gesundheitsschutz. Demgemäß postete die Bundesregierung am 16. August 2023 auf Instagram in Jugendsprache und dekoriert mit einem riesigen Hanfblatt die frohe Botschaft: „Bubatz wird legal.“ 

Cannabis wird überhaupt nicht legal

Der gleiche Satz war bei Youtube von Christian Lindner und diversen anderen Koalitionären zu hören. Die Ankündigung hieß nicht: Wir schützen Euch vor schädlichen Folgen der Droge, sondern wir machen sie für euch verfügbar. In den sozialen Medien überbot sich die Ampel als Influencer der Generation Cannabis, die wissen sollte, dass die dunkle Zeit des Verbots endet. Nachdem Lauterbach daraufhin regierungsamtliche Werbung fürs Kiffen vorgeworfen wurde, variierte sein Ministerium auf bunten Plakaten: „CANNABIS. LEGAL, ABER RISKY“. Frei nach dem Spontispruch: No risk, no fun! Warnung sieht anders aus.

Nun mag der bisherige Umgang des Gesetzgebers mit Cannabis tatsächlich wenig überzeugend gewesen sein. Denn der Konsum stieg trotz des Verbots. Immerhin hätte der anfangs vorgesehene Verkauf in lizensierten Läden Herkunft und Abgabe der Droge halbwegs kontrollierbar gemacht. Das vom Bundestag beschlossene Cannabisgesetz sieht stattdessen ein seltsames Konstrukt zulässiger Eigenproduktion vor. Hier lohnt sich ein Blick auf Anspruch und Wirklichkeit.

Schon die Behauptung, Cannabis werde künftig „legal“, täuscht Konsumenten wie Öffentlichkeit; denn nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes bleibt es „verboten“, Cannabis „zu besitzen“, „anzubauen“, „herzustellen“, mit ihm „Handel zu treiben“, es „abzugeben oder weiterzugeben“, es „sich zu verschaffen“ und es „zu erwerben.“ Von diesem umfassenden Verbot sind nach Abs. 3 allerdings ausgenommen: ab 18 Jahre der Besitz von 25 Gramm zum Eigenkonsum, der private Eigenanbau von drei Pflanzen und der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen, wo pro Person 50 Gramm im Monat ausgegeben werden dürfen. Cannabis wird also keineswegs legal; vielmehr verkehrt der Gesetzgeber lediglich das fortgeltende Verbot durch den breiten Korridor der Ausnahmen in sein Gegenteil. Es wird zum bloßen Disclaimer, unterlaufen von der Regierung selbst.

Cannabis ist eine hochgefährliche Droge

Tatsächlich führt Lauterbachs Regelwerk die gesundheitsschützende Zielsetzung ad absurdum. Der Gesundheitsminister gesteht ausdrücklich ein, dass Cannabis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre zu schweren Psychosen führen kann; die Suchtkliniken füllen sich mit psychisch Erkrankten durch Cannabiskonsum. Wer als junger Mensch eine cannabisinduzierte paranoide Schizophrenie entwickelt, bleibt in der Regel lebenslang schwer krank. Cannabis ist eben kein Genussmittel, sondern eine hochgefährliche Droge.

Das Gesetz soll den illegalen Markt austrocknen, die „Qualität“ der Ware sicherstellen und die Nachfrage aus legaler Quelle bedienen. Man fragt sich, welcher Konsumententyp der Bundesregierung dabei vorschwebt. Der unbescholtene Bürger, der sich ab und zu einmal einen Feierabend-Joint gönnt? Dazu passt das Gesetz nicht. Denn es befriedigt die Bedarfsmenge von hochgradig Süchtigen. 
 

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Ein Gramm Cannabis ergibt drei Joints. Wer also gelegentlich etwas Cannabis konsumiert, benötigt dafür im Monat vielleicht 3 oder 4 Gramm. Erlaubt wird aber künftig der Besitz von 25 Gramm – also rund 75 Joints. Der künftig zulässige Eigenanbau bringt bei drei Pflanzen nach sechs bis acht Wochen zusätzlich eine durchschnittliche Ernte von 70 bis 80 Gramm oder 240 Joints. Schließt sich ein Cannabisfreund einer Anbaugenossenschaft an, darf er künftig pro Monat weitere 50 Gramm erwerben. Schon bei korrekter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens genügt das für eine ununterbrochene Dauerdröhnung.

Dass in fröhlicher Runde jeder nur sein legal erworbenes „eigenes“ Cannabis konsumiert, also niemand trotz der Straflosigkeit des Besitzes etwas „weitergibt“, ist dabei ein abwegiger Gedanke – ebenso wie die Vorstellung, dass die erlaubten Deputate vom jeweiligen Züchter ausschließlich selbst verbraucht werden. Ganz gewiss wird der Teil der Ernte, der beim Eigenanbau nicht selbst verbraucht wird, seinen Weg zu anderen Konsumenten finden. Auch ist offensichtlich, dass niemand kontrollieren kann, ob der Eigenanbau sich auf die zulässigen drei Pflanzen beschränkt. Aber selbst bei vollkommener Gesetzestreue werden legale Plantagen entstehen: wenn etwa die Erwachsenen in Wohngemeinschaften oder Familien jeweils drei Pflanzen züchten. Gewiss ist nur eines: Lauterbachs Gesetz beschert der Cannabisproduktion einen Boom, und das explodierende Angebot wird den Verbrauch kräftig steigern.

Viel Spaß bei der Überwachung!

Naiv sind insbesondere die Jugendschutzideen Lauterbachs: verboten bleibt der Konsum in Anwesenheit von Jugendlichen, ebenso der öffentliche Konsum in und im 200m-Radius um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Sportstätten und bis 20 Uhr in Fußgängerzonen. Viel Spaß bei der Überwachung! Zumal von benachbarten Balkonen oder aus anliegenden Gärten die Rauchschwaden ganz legal die Nasen der Kinder und Jugendlichen erreichen werden.

Keine Bannmeile ist für den häuslichen Eigenanbau vorgesehen – wie sollte das auch funktionieren? Hier gibt der fürsorgliche Gesetzgeber vor, dass Cannabis am Wohnsitz „durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen“ ist. Was soll das heißen? Ein abgeschlossener Pflanzraum in der Etagenwohnung? Ein Gitter um die Drogen im Wohnzimmer? Ein Mindestabstand zu den Kinderzimmern? 

Zu Hause dürfen Vater und Mutter, aber auch Oma und Opa sowie alle volljährigen Kinder ihr Deputat züchten. Sicher ist nur, dass die Kinder kiffender Eltern oder älterer Geschwister in der vertrauten Umgebung ihrer Wohnung tagtäglich mit Cannabis konfrontiert und an die Droge gewöhnt werden. Ein Alkoholiker mag heimlich einen Schluck aus der Flasche nehmen können; ein Joint ist im ganzen Haus zu riechen. Es ist ebenso absehbar wie gewiss, dass die Kinder und Jugendlichen durch das Verhalten der Älteren und das Legalisierungsbekenntnis der Bundesregierung angefüttert werden.

Den illegalen Markt für Cannabis austrocknen

Der Eigenanbau soll – so die Behauptung der Bundesregierung – den illegalen Markt für Cannabis austrocknen, weil niemand mehr einen Dealer brauche. Das ist naiv und absehbar falsch. Innenpolitiker aller Parteien beklagen diesen Irrweg. Kriminelle Drogenhändler lassen sich nicht so leicht ausbooten. Zunächst haben sie sogar das Liefermonopol, solange die legale Eigenproduktion noch nicht angelaufen ist – jetzt freilich weitgehend risikobefreit, da der Besitz von 25 Gramm generell zulässig ist. 

Anschließend können sie sich auf diejenigen konzentrieren, die nicht selbst legal produzieren dürfen oder können: auf Kinder und Jugendliche, auf Reisende und Touristen, auf Gelegenheitskiffer, auf Erstkonsumenten, auf Spontankäufer, auf Wohnsitzlose, auf die Nachfrager von Züchtungen mit höheren THC-Gehalt, auf Mischkonsumenten auch harter Drogen, kurzum: auf die vielen Nachfrager, die gerade kein Cannabis aus Eigenanbau verfügbar haben. Und sie werden mit Kampfpreisen ihr Revier verteidigen. Eines ist gewiss: Die Drogenszene wird härter, wie übrigens auch die Entwicklung in den Niederlanden zeigt.

Kriminelle Dealer und legale Züchter

Und sie wird größer. Denn zum Stamm krimineller Dealer gesellt sich künftig die Konkurrenz legaler Züchter, die ihren eigenen Schwarzmarkt eröffnen werden. Die großzügige Mengenvermehrung des legalen Stoffs lässt das Angebot explodieren, und durch die Legalisierung großer strafloser Besitzmengen geht das Weitergabeverbot ins Leere. Kriminelle Dealer und Gelegenheitsverkäufer mit Drogen aus legalem Anbau sind eine Melange, die psychisch Kranke und Abhängige produziert.

Niemand wird das mit noch so großem Aufwand verhindern können. Der Schutzgedanke, sollte er wirklich ernst gemeint sein, geht schon in seinem gedanklichen Ansatz fehl. Zudem senkt erlaubter Drogenkonsum aller Erfahrung nach die Abstinenzschwelle. Wie der erwartbar steigende höhere Drogenkonsum zu besserem Gesundheitsschutz führen soll, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung.

Manche Politiker der Ampel blicken mit weichgespülter Erinnerung und Veteranenstolz auf die Rebellion ihres eigenen Kiffens in der Jugend. Aber das ständige Mantra, Cannabis sei harmloser als Alkohol, bagatellisiert die wissenschaftliche Erkenntnis, dass extensiver Konsum  eine Hauptursache schwerster psychischer Schädigungen bei jungen Menschen ist, die auch ohne Abdriften in harte Drogen lebenslang unfähig zur selbständigen Lebensführung machen kann. Zu dem menschlichen Leid addieren sich enorme Kosten für das Gesundheitswesen und den Arbeitsmarkt. Das Cannabisgesetz wirkt als regierungsamtlicher Drogen-Turbo. Jede Aufklärung über die Gefahren wird künftig durch das Legalisierungssignal übertönt.

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Sabine Lehmann | Do., 14. März 2024 - 15:13

Nun, welcher "Konsumententyp" ist doch wohl klar: der potentielle Wähler, der im nächsten Jahr zur Wahlurne schreiten soll. Dort soll dieser sein Werk verrichten und auf gar keinen Fall rächts sein Kreuzchen machen.
Und wenn die Mehrheit der Bevölkerung aus reiner Nothilfe wegen der hinrissigen Ampelpolitik zugedröhnt ist, wird der Plan wohl auch aufgehen. Und der Rest, der tatsächlich bei vollem Verstand und nüchtern dieses grüne Gehampel weiter wählt, ist ohnehin Hopfen und Malz verloren, da würden auch keine harten Drogen helfen, um sie davon abzuhalten. Also: Kiffen für Alle! Anders hältst du das hier im Land der Bekloppten und Bescheuerten eh nicht mehr aus;-)

Ernst-Günther Konrad | Fr., 15. März 2024 - 09:58

Antwort auf von Sabine Lehmann

Man will die vielen vom Merkel THC abhängigen Wähler belohnen und die eigene Klientel endlich entkriminalisieren. Sie machen fast alle wieder mit auch bei diesem Gesetzeswahnsinn. Und wenn es mal Gesetz wurde, wird niemand es mehr nachträglich aufheben, allenfalls verschlimmbessern. Schönes Wochenende Ihnen und allen Mitforisten.

Günter Johannsen | Do., 14. März 2024 - 15:28

Es läuft offensichtlich alles darauf hinaus, Deutschland in Grund und Boden zu stampfen.
Die Freigabe von Cannabis ist der letzte Sargnagel, damit die Köpfe nicht mehr klar sind und man unser Land nachhaltig übernehmen und nach LinX "modernisieren" kann?
Wenn die grün-Genossen sich da mal nicht irren ... der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht!

Karl-Heinz Weiß | Do., 14. März 2024 - 16:18

Der Autor hat recht: die Erfahrungen in den Niederlanden mit der "Einstiegsdroge“ Cannabis sollten eigentlich ein Warnsignal sein. Der aktuelle Drogen-Bandenprozess konnte dort zum Schutz der Richter nur anonymisiert durchgeführt werden-der Rechtsstaat kapituliert!
Der Drogenmarkt ist Hauptursache von Bandenkriminalität und Geldwäsche. Deshalb sollte der umgekehrte Weg gegangen werden: die Konsumenten für die damit verbundenen Probleme zu sensibilisieren, z.B. durch Anzeigen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der jetzige Weg kann nur als Bagatellisierung der Drogenproblematik gesehen werden, und das durch einen Gesundheitsminister.

Uli | Do., 14. März 2024 - 17:09

"Das Cannabisgesetz soll den illegalen Markt austrocknen, die „Qualität“ der Ware sicherstellen und die Nachfrage aus legaler Quelle bedienen."
Da frage ich mich: Warum wird dann nur Cannabis legalisiert wird und warum gibt es dann durch Alkohol und Nikotin mehr Opfer als bei allen illegalen Drogen zusammen gibt?

"Warum wird dann nur Cannabis legalisiert wird und warum gibt es dann durch Alkohol und Nikotin mehr Opfer als bei allen illegalen Drogen zusammen gibt?"
Macht kiffen etwa den Kopf frei? Wie man hier sehen kann, passiert genau das Gegenteil! Kiffen macht blöde und verlangt immer nach mehr ... Einstiegsdroge vor allem für labile Gemüter!

Antworten

Christa Wallau | Do., 14. März 2024 - 17:41

hat todsicher zumindest e i n e positive Auswirkung: Wer von dieser Droge abhängig wird, hat keine Kraft mehr, auf die Straße zu gehen, um gegen die Regierung zu demonstrieren. Wahrscheinlich geht er nicht einmal mehr zur Wahl.
Schon mal darüber nachgedacht?
Je weniger gesunde, d. h. physisch und psychisch starke Menschen es in einem Staat gibt, umso leichter läßt sich das Volk manipulieren, kontrollieren u. in Schach halten.
Die "Wohltaten" einer Regierung, in der Karl Lauterbach GESUNDHEITSMINISTER (!) ist, sollte man nicht mit der Kneifzange anfassen.
Sein Verhalten in der Corona-Zeit hat doch eindeutig gezeigt, daß er entweder beschränkt oder kriminell ist; denn seine Maßnahmen haben sich im Nachhinein a l l e als fraglich bzw. sogar als falsch bzw. schädlich erwiesen.
Nicht, daß sein Vorgänger besser gewesen wäre!
Ich traue unseren Politikern absolut nicht mehr - in keiner einzigen Angelegenheit!
Sie benutzen ihre Macht nicht zum W o h l e des Volkes, sondern für ihre Zwecke.

Günter Johannsen | Do., 14. März 2024 - 19:28

Antwort auf von Christa Wallau

"Je weniger gesunde, d. h. physisch und psychisch starke Menschen es in einem Staat gibt, umso leichter läßt sich das Volk manipulieren, kontrollieren u. in Schach halten."

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 14. März 2024 - 18:56

Auch eine Ampel-Regierung kann reagieren, wenn es darum geht Mittel zu benennen, um diese besser ertragen zu können. Um zu vermeiden, dass ganz Deutschland dem Alkoholismus unterfällt und alle Bürger zu Alkoholikern werden hat die Regierung als Gegenmaßnahme Cannabis legalisiert und damit der deutschen Landwirtschaft insbesondere dem Weinbau und den Braugerste-Bauern einen schweren Schaden zugefügt. Diese Regierung mutet Bundesdeutschen zu auf ein ausländisches Mittel zum Ertragen diese Regierung zurückgreifen zu müssen anstatt auf die historischen, seit über 1000 Jahren und damit erprobten Mittel abzustellen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass der Cannabiskonsum als Vorstufe zu härteren Drogen eine Maßnahme der Entwicklungshilfe ist um südamerikanischen Landwirten neben Fahrradwegen zu finanzieren auch landwirtschaftliche Produkte zu subventionieren.

Christoph Kuhlmann | Do., 14. März 2024 - 20:55

bereits bei der Bundestagswahlen vor den Wahllokalen Schlange stehen um die FDP über die 5% Hürde zu hieven. Übrigens lassen sich sämtliche Argumente und noch etliche mehr zur Einführung der Prohibition des Alkohols recyclen. Dann werden endlich mal alle Konsumenten und Dealer harter Drogen vom Staat kriminalisiert. Führerscheinentzug bei nachgewiesenem Konsum inklusive. Den gibt es nur nach bestandener MPU zurück. Auch wenn man zu Hause getrunken hat und vom Nachbarn denunziert wurde.