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Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen - Hassdemos sind grund­ge­setz­wid­rig

Demonstrationsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut. Hass müsse daher eine demokratische Gesellschaft aushalten, kommentierte Christoph Seils. Falsch, sagt Heinrich Schmitz. Diese Form der Demonstration sei schlicht Körperverletzung. Ein Kommentar

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Der Jurist arbeitet als Strafverteidiger

So erreichen Sie Heinrich Schmitz:

Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein Bürger- und das Versammlungsrecht ein Grundrecht, was aber keineswegs bedeutet, dass es der Joker unter den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes wäre. Dass alle anderen Grundrechte dahinter immer und überall zurückstehen müssten.

Ich will gar nicht erst den Eindruck von Neutralität erwecken, bin ich doch Mitinitiator der Petition, die Demonstrationsverbote vor Flüchtlingsheimen forderte und die nach ernstzunehmenden Morddrohungen gegen den Urheber der Petition von der „Initiative Heime ohne Hass“ weitergeführt wurde. Auch da bin ich beteiligt.

Die „demokratische Gesellschaft“ hält eine Menge aus. Besonders wenn sie weit weg von Flüchtlingsheimen gemütlich Artikel schreiben und die hohen Werte des Versammlungsrechts für die freie Gesellschaft beschwören kann. Wer diese Demonstrationen allerdings gar nicht gut aushält, sind die Menschen, gegen die da hasserfüllt und lautstark demonstriert wird.

Das sind eben keine Entscheidungsträger, wie Politiker, die sich der Kritik von Demonstranten zweifellos stellen müssen und es sind keine mächtigen Institutionen, wie Banken und Industriebetriebe. Es sind Menschen, die in unserer freien Gesellschaft Schutz suchen.

Auch die Flüchtlinge stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes
 

Viele von diesen Menschen haben vor und auf der Flucht Dinge erlebt, die man seinem schlimmsten Feind nicht wünscht, weil sie jenseits unserer Vorstellung liegen. Wer gesehen hat, wie die eigene Frau vergewaltigt, der Bruder geköpft oder die eigene Schwester entführt und vermutlich versklavt wurde, der ist traumatisiert. Als Anwalt habe ich häufig mit Menschen zu tun, die z.B. nach einer Vergewaltigung oder einem Kindesmissbrauch unter einer PTMS (posttraumatischen Belastungsstörung) leiden. Die oft Nacht für Nacht die auslösende Situation wieder und wieder durchleben müssen. Die manchmal jahrelanger Therapie bedürfen, um halbwegs mit ihrem Leben klar zu kommen. Solche Menschen leben in den Flüchtlingsheimen. Die haben sich das nicht ausgesucht, die wurden dort, ohne gefragt zu werden, einquartiert. Kein Flüchtling würde sich freiwillig zu den Grölbürgern von Freital begeben, wenn er die Wahl hätte.

Und auch wenn diese Menschen noch keinen Asylstatus oder ein Bleiberecht genießen, so stehen sie doch unter dem Schutz des Grundgesetzes. Auch sie haben Grundrechte. Dazu zählt das Grundrecht auf Privatsphäre ebenso wie das auf körperliche Unversehrtheit. Diese elementaren Grundrechte werden durch Hassdemos verletzt, indem den Flüchtlingen zum einen kein privater Schutzraum gewährt wird und zum anderen eine Retraumatisierung erfolgt. Das ist eine Körperverletzung auch dann, wenn niemand einen Stein oder einen Brandsatz wirft. Wie würden Sie sich fühlen, wenn sie aus der Hölle geflohen sind, um ihr nacktes Leben und das Ihrer Familie vor dem blinden Hass Ihrer Verfolger zu retten, und Ihnen dann am Ziel angelangt, ein ebenso blinder Hass von Brüllbürgern entgegen schallt?

Nein. Diese Menschen haben Anspruch darauf, vor dem Geschrei der „besorgten Bürger“ geschützt zu werden.

Dazu bedarf es aber gerade keiner Bannmeilen, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert. Es erscheint schon schäbig, dass Herr Wendt die durch die breite Unterstützung der Petition geschaffene Stimmung im Volk für eine solche Forderung ausnutzt. Bannmeilen dienen in erster Linie der Polizei, nicht den Flüchtlingen. Durch Bannmeilen wäre jede Demo eine Straftat, auch Solidaritätsdemos und vor allem Demos gegen geplante Abschiebungsaktionen. Das wäre in der Tat ein Eingriff in das Versammlungsrecht, der demokratieschädlich wäre.

Nicht verbieten, sondern verlegen
 

Ganz anders die von #HeimeOhneHass geforderten Demonstrationsverlegungen nach § 15 Versammlungsgesetz.

Dieses Recht kennt nämlich Grenzen. Grundsätzlich muss man natürlich sehr vorsichtig sein, wenn man elementare Grundrechte einschränken will. Das bedeutet aber keineswegs, dass man so tun muss, als könne man es gar nicht, wenn es zum Schutz der Grundrechte anderer Menschen zwingend erforderlich ist. Ein Blick in das Versammlungsgesetz verrät, dass man Versammlungen unter freiem Himmel schon jetzt an bestimmten Orten verbieten darf.

Wenn man weiß, dass eine geplante 30-minütige Versammlung, die vor dem Privathaus des damaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin – also eines erfahrenen deutschen Politprofis – stattfinden sollte, unter Hinweis auf den Schutz von dessen Privatsphäre verboten und an die nächste Straßenkreuzung verlegt wurde, stellt sich die Frage: Warum sollte das nicht auch in Freital gehen?

Zum einen würde nur ein bestehendes Gesetz angewandt, um ganz konkrete angemeldete Versammlungen um ein paar hundert Meter von den Heimen weg zu verlegen – die Demo selbst fände trotzdem statt –, zum anderen blieben flüchtlingsfreundliche Solidaritätsaktionen unbehelligt.

Das Argument, eine solche Verlegung wäre ein Einfallstor für Verbote von Demos vor Banken und Bauzäunen, greift nicht. In Banken und hinter Bauzäunen wohnen keine Menschen. In Banken arbeiten vielleicht zum Zeitpunkt einer Demo Menschen, hinter dem Bauzaun Bauarbeiter. Aber es wäre deren Sache, Feierabend zu machen, nach Hause zu gehen und sich den Rest der Demo im Livestream anzusehen, wenn die Demo sie belasten würde.

Für derartige Verbote gäbe der Paragraph 15 VersammlG auch überhaupt keine Grundlage. Für den Schutz von Flüchtlingsheimen aber sehr wohl. Da wohnen Menschen, die sich dieser Situation nicht dadurch entziehen können, dass sie einfach nach Hause gehen, auch wenn die Demonstranten sie noch so sehr dazu auffordern. Denn deren neues Zuhause ist das Flüchtlingsheim. Deren neues Zuhause ist fürs Erste Deutschlands freie Demokratie. Und keine Sorge, diese freie Demokratie hält auch die Anwendung ihrer eigenen Gesetze aus.

Lesen Sie hier die Gegenmeinung von Christoph Seils: Warum Demokratie Hass aushalten muss

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