Organspende - Keinen Zwang zur Äußerung!

In Deutschland geht die Schere zwischen Organspenden und benötigen Organen immer weiter auseinander. Mit einem neuen Gesetz will der Bundestag mehr Spender motivieren. Doch der Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn ist ein Angriff auf die Menschenwürde

Darf der Mensch verzweckt werden? / picture alliance
Anzeige

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

So erreichen Sie Alexander Kissler:

Anzeige

Am Donnerstag wird der Bundestag ein Gesetz beschließen in der Hoffnung, dadurch die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Gerade gab die Deutsche Stiftung Organtransplantation bekannt, dass die Zahl der Spender im Jahresvergleich von 955 auf 932 zurückging. Daraus resultierten weniger als 3.000 Übertragungen oftmals lebensrettender Organe. Die sogenannte doppelte Widerspruchslösung jedoch, für die Gesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werben, wäre der falsche Weg zum redlichen Ziel. Und ein Bruch mit dem moralischen Leitprinzip unserer Republik: Der Mensch darf nicht verzweckt werden.

Spenden sind Akte der Freiwilligkeit. Ein Handeln, das unfreiwillig stattfindet oder aus Nachlässigkeit, wird niemand eine Spende nennen. Die Brieftasche, die man zufällig auf der Straße findet, ist keine Spende an den Finder. Die Tür, die man aus Schusseligkeit vergessen hat abzuschließen, ist keine Einladung, sich aller Gegenstände hinter der Tür als einer Spende zu bedienen. Wer spendet, der will anderen, womöglich unbekannten Menschen eine Freude machen, freiwillig, überlegt, souverän. Organe, die ungefragt die Körper wechseln, sind keine Spenden, sondern Objekte, über die ein Dritter verfügt, weil er die Macht dazu hat, die Macht über den hirntoten, atmenden Leib. Das Sterbebett wird zum Ort, an dem Interessen machtvoll ausagiert werden.

Wer schweigt, stimmt zu 

Spahn und Lauterbach wollen die Ausnahme zur Regel machen. Jeder Mensch soll als Organspender betrachtet werden, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Oder ein solcher Widerspruch von den Angehörigen vermutet und artikuliert wird – wobei wir die schwierige Frage ausklammern, inwieweit Angehörige am Sterbebett wirklich frei und stellvertretend entscheiden können, unter den Augen eines erwartungsreichen Staates.

Wer schweigt, stimmt zu: Auf diese Moral lässt sich keine gerechte, keine freie Gesellschaft bauen. Wer sich nicht äußert, der äußert sich nicht – und die Gründe für diese Weigerung gehen den Staat nichts an. Niemand muss wählen gehen, niemand muss vor Gericht aussagen. Das Recht auf Nichtäußerung ist ebenso wie das Recht auf Nichtwissen zentral für einen demokratischen, freien Bürgerstaat der Individuen.

Der Staat hat kein Recht auf moralische Vereinnahmung

Ja, Individuen sind wir, unteilbare Wesen, und mehr noch: Personen. Eine unantastbare Würde haben wir als gemischte Menschen aus Leib und Seele, Fleisch und Geist. Diese Identität erlischt nicht in dem Moment, da keine Hirnströme mehr zu messen sind. Zumindest darf niemandem die Zustimmung zu einem solchen harten Dualismus abgetrotzt oder unterschoben werden.

Das Herz muss schlagen, der Körper warm sein, damit ihm transplantationstaugliche Organe entnommen werden können. Wen diese Vorstellung nicht schreckt, der ist herzlich eingeladen, seine Bereitschaft zur echten Organspende zu erklären. Es wäre wirklich zu begrüßen, trügen mehr Menschen einen Organspendeausweis mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ bei sich. Wer die Vorstellung seiner letzten irdischen Augenblicke aber von sich schiebt, warum auch immer, darf nicht moralisch vereinnahmt werden.

Diskrepanz zwischen Bereitschaft und Tun 

Umfragen zufolge befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung die Organspende. Warum kommt es dann zu so wenigen echten Spenden? Die Diskrepanz zwischen theoretischer Bereitschaft und praktischem Tun ist typisch menschlich. So sind wir. Ohne moralische Inkongruenzen ist der Mensch nicht zu haben. Auf Umwegen gedeiht Menschlichkeit, im Nichtkonsequenten nistet unsere Freiheit.

Vergleichbare Bewusstseinssschleifen dreht der Mensch, wenn er sich für Umweltschutz ausspricht und dennoch Autos kauft oder Fernreisen bucht. Wenn er das Leid der Tiere bedauert und dennoch Discountschnitzel in den Einkaufswagen wirft. Nur als krummes Holz ist der Mensch zur Freiheit begabt. Wer ihn ins Streckbett der Widerspruchslosigkeit zwingen will, beschädigt ihn. Dann heißt es nicht unvoreingenommen „Sag mir, was du willst“, sondern autoritär „Du willst es doch auch“. Zumal völlig unklar ist, ob sich durch das Modell von Spahn/Lauterbach die Zahl der Übertragungen wirklich signifikant erhöht.

Mensch bleiben, krumm und wechselhaft 

Der konkurrierende Antrag hört auf die Namen von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linkspartei) und Otto Fricke (FDP). Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will sich ihm anschließen. Setzt sich die Entscheidungs- statt der Widerspruchslösung durch, werden wir künftig zwar regelmäßig informiert und befragt, auf dem Amt und vom Hausarzt, müssen uns aber nicht erklären.

Wir dürfen schweigen. Wir müssen uns nicht im bundesweiten Online-Register eintragen lassen. Kein Schweigen würde uns als Zustimmung ausgelegt. Unsere leib-seelische Identität bliebe gewahrt. Wir blieben ganz Mensch, krumm und frei und wechselhaft. Wäre ich Bundestagsabgeordneter, ich würde für die Entscheidungslösung stimmen.

Anzeige