Paritätsgesetz in Thüringen gescheitert - Das Aus für die Quote?

Die AfD in Thüringen hat gegen das Paritätsgesetz geklagt und das Verfassungsgericht hat ihr Recht gegeben: Es ist verfassungswidrig. Höcke und sein Landesverband dürften nicht nur aus ideologischen, sondern auch aus praktischen Gründen ein Problem mit der Parität haben.

Keine Frau: Björn Höcke / dpa
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Rixa Fürsen macht einen Master in Internationalen Beziehungen an der Hertie School in Berlin. Derzeit hospitiert sie in der Redaktion von CICERO.

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Das Thüringer Verfassungsgericht hat heute über das Gesetz zur paritätische Verteilung der Listenplätze im Landtag entschieden. Das Ergebnis: Es ist verfassungswidrig. Für die AfD ist das ein Triumph, für die anderen Parteien eine Niederlage – nicht nur, weil die AfD gewonnen hat. Und für die Frauen? 

Die Frauenquote ist eines der Themen, über die man endlos streiten kann. Genau deswegen machen Parteien sie sich zu eigen. Die einen wollen sie, die anderen haben sie, wieder andere lehnen sie ab. Zum Beispiel die AfD. 

Verfassungsrichter kippen Paritätsregelung

Der brandenburgische Landtag hat es vorgemacht: Als erstes Bundesland hatte Brandenburg das Paritätsgesetz beschlossen. Seit diesem Jahr müssen alle Parteien in Brandenburg auf ihren Listenplätzen abwechselnd Männer und Frauen aufführen. 

Die rot-rot-grüne Regierung in Brandenburg kann das Gesetz als ihren Erfolg verbuchen. Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen wollte ihrer brandenburgischen Schwester nun nacheifern. Doch die Rechnung hat sie ohne die AfD gemacht. Die kam, klagte und siegte. Die Verfassungsrichter kippten die Paritätsregelung in Thüringen.

Sieg für Flügelherr Höcke

Einmal mehr kann sich der rechtspopulistische Flügelherr Björn Höcke als der starke Mann der AfD beweisen. Schließlich kann sein Landesverband den Sieg für sich beanspruchen. Wieder ist es Thüringen, wieder ist es Höcke, der sich durchsetzt. Und das Thüringer Verfassungsgericht gibt ihm Recht. 

Die stellvertretende Bundessprecherin der AfD, Beatrix von Storch, sieht die Frauenquote als „Diskriminierung Einzelner, Männer, zu Gunsten einer Gruppe – Frauen“. Die Debatte um Parität in den Parlamenten und Vorständen sei für sie ein „Ausdruck radikal-feministischer Ideologie“.

Die AfD hat keine Kapazitäten für eine Frauenquote 

Wie kann es sein, dass eine paritätische Verteilung zwischen Männern und Frauen verfassungswidrig ist? Das Grundgesetz soll schließlich die Gleichheit zwischen allen bewahren. Wo liegt dann das Problem? Darin, dass das Gesetz eine Bevorzugung der Frau in manchen Fällen vorsieht. Schließlich sind nicht alle Parteien paritätisch aufgestellt. 

Guckt man sich die Mitgliederzahlen der Parteien an, erkennt man erhebliche Unterschiede. Gerade die AfD hat mit Abstand die wenigsten weiblichen Mitglieder. Besonders für sie wäre eine paritätische Listenbesetzung eine Herausforderung

AKK, die „Quotenfrau“

Die Debatte um die Frauenquote wird zur Zeit wieder heftig geführt. Spätestens seitdem AKK im ARD-Sommerinterview bekannt hatte: „Ich habe der Quote viel zu verdanken – ich bin eine Quotenfrau“. Und direkt im Anschluss mit ihrem Vorstoß, bis 2025 eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent in der CDU einzuführen, auf viel Zuspruch, aber auch viel Gegenwind stieß. 

Denn auch für die CDU könnte es schwer werden. Wo sollen die Politikerinnen herkommen, wenn 2025 50 Prozent Frauen sein sollen, die CDU aber nur 26,3 Prozent weibliche Mitglieder hat? Klar, es gibt genug Frauen. Dennoch ist es nicht verhältnislmäßig, die eine Hälfte der Plätze aus einem Topf mit 26,3 Prozent und die andere Hälfte aus einem Topf mit knapp 74 Prozent der Mitglieder zu besetzen. An dieser Stelle gerät das Gesetz in Konflikt mit unserem Grundgesetz. 

Keine Quote ist auch keine Lösung

Schließlich verpflichtet eine gesetzlich vorgeschriebene Quote dazu, Menschen aufgrund ihres Geschlechts einzustellen. Das hört sich im ersten Moment nicht ganz richtig an, denn das Geschlecht sollte eben keine Rolle spielen, wenn es darum geht, jemanden einzustellen. Denn schließlich sagt das Geschlecht nichts über die Fähigkeiten und Kompetenzen einer Person aus. Keine Quote führt jedoch auch dazu, Menschen aufgrund ihres Geschlechts einzustellen oder eben nicht. Keine Quote ist also auch keine Lösung. Wir stecken in einer Zwickmühle des Geschlechter-Dilemmas, besser gesagt des Quoten-Dilemmas.

Aber wie schaffen wir sie dann, die Parität? Alle dürften sich in dem Punkt einig sein, dass die Frauenquote nur eine suboptimale Lösung ist. Viele betrachten sie dennoch als nötiges Instrument, um in ein oder zwei Generation Parität auch ohne Quote zu erreichen. Wie schafft man also Veränderung, ohne sie einzufordern? Niemand will eine Quote brauchen müssen, doch ohne wird es vielleicht nicht gehen.  

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