Corona-Pläne der Ampel - Verschärfen und verlängern

Kontaktbeschränkungen, 2G oder 3G – das sind Streitpunkte bei der Bekämpfung der Covid-Pandemie. SPD, Grüne und FDP wollten ursprünglich Lockerungen, haben es sich nun aber anders überlegt. Jetzt reden sie unumwunden von einem „Lockdown für Ungeimpfte“.

Öffentliche Verkehrsmittel bald nur noch mit Test oder Impfnachweis? / dpa
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Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen schärfen SPD, Grüne und FDP ihre Pläne für künftige Eindämmungsmaßnahmen nach. Unter anderem soll die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen doch nicht abgeschafft werden. Dies geht aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Ampel-Fraktionen hervor. Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen – unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zählte einige der Einschränkungen auf: „Wir werden den Ländern es ermöglichen, 2G plus, 2G- und 3G-Maßnahmen je nach dem Infektionsgeschehen auf den Weg zu bringen. Hierzu kommen letztendlich Kontaktbeschränkungen gerade auch für Ungeimpfte und 3G am Arbeitsplatz. Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, der hier auf den Weg gebracht wird.“

Ohne diese Verschärfungen der bisherigen Pläne wären bestimmte Maßnahmen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. Am Vorhaben, den Epidemie-Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Öffnungsklausel für Bundesländer

„Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird. Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: „Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.“

Ferner sollen die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.

Die folgenden Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein: Ausgangs- oder Reisebeschränkungen; Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe, sowie die Untersagung oder Beschränkung von Sport.

Verlängerung möglich

„So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente“, hieß es zur Begründung. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, wurde erläutert.

Bisher hatten SPD, Grüne und FDP als Enddatum den 19. März 2022 vorgesehen. Nun gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“ Wieder eingeführt werden soll die ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, wie aus einem Entwurfstext aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium hervorgeht. Dies ist aber Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Großveranstaltungen unter Auflagen

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll der Bundestag dann abstimmen. Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister der Grünen hatten in den letzten Tagen das Vorhaben gerügt, auf Instrumente wie Kontaktbeschränkungen gänzlich zu verzichten. Die Unionsfraktion hatte angekündigt, im Bundestag eine Verlängerung des Epidemie-Status zu beantragen, um ein Ende der Kontaktbeschränkungen zu verhindern.

Der Bonner Virologe Hendrik Streeck sagte: „Wir werden nicht darum herumkommen, dass wir in gewisser Weise wieder Kontaktbeschränkungen haben werden und dass man Großveranstaltungen in dieser Form vielleicht nicht mehr durchführen kann – oder wenn, dann nur unter strengen Auflagen.“ Eine Möglichkeit seien Veranstaltungen mit einem PCR-Test für Ungeimpfte und einem Antigen-Schnelltest für Geimpfte und Genesene, erläuterte der Direktor des Virologie-Instituts der Universität Bonn.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ist persönlich aber der Überzeugung, dass „eine sehr strenge 2G-plus-Regelung bei Veranstaltungen und 2G überall“ wirkungsvoller sei als Kontaktbeschränkungen, wie er in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“ sagte. 2G meint: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – 2G plus: nur für diese Gruppe, wenn sie zusätzlich getestet ist. „Das entspricht für die Ungeimpften einer Art Lockdown“, erklärte Lauterbach.

Vor allem die FDP hat sich bisher gegen ihrer Ansicht nach zu weitgehende Beschränkungen gestemmt. Parteichef Christian Lindner sagte den Sendern RTL und ntv: „Für Geimpfte muss es weiterhin die Möglichkeit für das gesellschaftliche Leben geben – alles andere wäre unverhältnismäßig.“

Quelle: dpa

 

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