Arabische Clans - Staatsversagen seit 40 Jahren

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen einen Lagebericht zur Kriminalität von arabischen Clans vorgelegt. Tatsächlich haben sich die Vorgänger-Regierungen vor der entscheidenden Frage immer gedrückt. Helfen könnte eine unkonventionelle Maßnahme

Brennpunkt Shishabar: Hier treffen sich arabische Clans – nicht nur zum Rauchen /picture alliance
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Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Das Grundgesetz hat ein Loch. Der traurige Befund wurde deutlich durch das zeitliche Nebeneinander zweier Großereignisse. Am gestrigen Donnerstag feierte der Bundestag das Grundgesetz aus Anlass von dessen 70-jährigem Jubiläum. Im Reichstag wurde gelobt, zu Recht gelobt, das Grundgesetz sei ein „Segen der deutschen Geschichte“, der „Herzschlag unserer Demokratie“. Die „Werte der Verfassung“ müssten freilich auch aktiv gelebt werden. Daran hapert es in wachsendem Umfang. Das einen Tag vorher veröffentlichte „Lagebild NRW 2018“ zur „Clankriminalität“ im bevölkerungsreichsten Bundesland diagnostiziert eine dauerhafte „Ablehnung der Rechtsordnung durch Clanangehörige“. Können Einigkeit und Freiheit wachsen, wenn das Recht schwindet?

Insofern klafft tatsächlich eine Lücke an jener Stelle, an der das Grundgesetz auf die Verfassungswirklichkeit angewiesen ist, die Herrschaft des Rechts auf die Rechtstreue der Bevölkerung. Schlimmer noch wird die Diagnose dadurch, dass der Staat selbst jahrzehntelang eine innere Aushöhlung seiner tragenden Pfeiler geduldet hat. Der Staat ließ es zu, dass breite Schneisen in die Rechtsstaatlichkeit geschlagen wurden. Er schaute weg und ließ die kriminelle Parallelgesellschaft gedeihen. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das ein solches Lagebild vorlegt. Regierte zwischen Rhein und Ruhr weiterhin, wie in den meisten Jahren vor 2017, die SPD, warteten wir noch heute auf jene schmerzliche Erkenntnis, die nun schwarz auf weiß vorliegt: 140 Clans, zugezogen aus „islamisch geprägten Ländern“, haben zwischen 2016 und 2018 insgesamt 14225 Straftaten verübt. 140 „türkisch-arabischstämmige Großfamilien“ genügten also, um mit 6449 Tatverdächtigen zum Generalangriff auf Polizei und Bevölkerung zu blasen.

Versagen der Integrationspolitik

Die Täter entstammen vor allem der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye. Bereits Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre kamen solche Kurden als Flüchtlinge und Asylbewerber in die Bundesrepublik. Integration gab es bei den Clanangehörigen nur in die Sozialsysteme, nicht in die Gesellschaft, nicht in den Rechtsstaat: „Die eigene Familie ist auch bei den bereits seit den 1980er Jahren hier aufhältigen türkisch-arabischstämmigen Personen das entscheidende Kriterium zur Identitätsstiftung und bestimmt das Selbstbild.“ Der Lagebericht konstatiert ein 40-jähriges Versagen der Integrationspolitik. In diesen 40 Jahren regierten in Nordrhein-Westfalen fast ausschließlich Sozialdemokraten.

Die Gretchenfrage wollte man sich in Köln und Düsseldorf ebenso wie in Hamburg oder Berlin lange, zu lange nicht stellen: Wie verfährt der Staat mit Ausländern, die den Staat verachten oder gar angreifen? Nimmt man Straftaten erst einmal hin, um nicht als Ausländerfeind dazustehen? Gewiss nicht programmatisch, aber schleichend etablierte sich ein Lässigkeitsregime der unguten Art. Man sah nicht, was man nicht sehen wollte – und sah man es doch, das Loch in der Verfassungswirklichkeit, dann wurde es wortreich bedeckt mit Phrasen von Kultursensibilität, Identität und Vielfalt. Solches Begriffsbingo stellte „tradierten existenzsichernden Verhaltensmustern aus den Herkunftsgebieten der Tatverdächtigen“ faktisch einen Persilschein aus. Kriminalitätsschwerpunkte sind Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen.

Warum nicht Shisha-Bars verbieten?

Seit Juli 2018 betreibt die CDU-FDP-Landesregierung eine „360 Grad-Betrachtung wirksamer Maßnahmen gegen die Clankriminalität“. Das Lagebild wird fortgeschrieben. Eine europäische Vernetzung der Behörden soll es geben. Reicht das? Bräuchte es radikalere Maßnahmen – zum Beispiel das Verbot von Shisha-Bars und eine stärkere Kontrolle der Rap-Szene? Mit einem Seufzer hält das Lagebild fest: „Der Betrieb von Shisha-Bars hat sich als ein zentraler Faktor im Kontext krimineller Aktivitäten durch Angehörige türkisch-arabischstämmiger Familienclans entwickelt. (…) Steuerbehörden weisen darauf hin, dass der wirtschaftlich erfolgreiche Betrieb einer Shisha-Lounge bei gleichzeitig enger Orientierung an der Steuergesetzgebung nicht möglich ist.“ Und außerdem: „Angehörige türkisch-arabischstämmiger Clanfamilien verfügen über vielfältige Bezüge zu Teilen der Rapper-Szene. (…) Neben der kulturellen und der legalwirtschaftlichen Bedeutung dieses Milieus existiert ein fließender Übergang zu strafrechtlich relevantem Verhalten.“

Das traurige Bild, das das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zeichnet, wird sich nur ändern, wenn andere Bundesländer dem Beispiel folgen und ebenfalls von der Schönwetterrhetorik zur Faktenlage zurückkehren; wenn zweitens die richtigen Schlüsse aus dem Zusammenhang von innerer Sicherheit und äußeren Grenzen gezogen werden; und wenn drittens ganz unkonventionell gedacht wird im Kampf gegen das organisierte Verbrechen: Warum nicht die Shisha-Bars schließen?

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