Wirbel um Björn Höcke - Wer ist hier immun?

„Immunität von Björn Höcke aufgehoben“ – diese Meldung verbreitet sich wie ein Lauffeuer. Doch bald zeigt sich: Genauso schnell verwischen die Grenzen zwischen richtig und falsch. Wer wen wofür instrumentalisiert, ist kaum noch zu erkennen. Ein Lehrstück aus dem Medienbetrieb

Björn Höcke, Lautsprecher der AfD / picture alliance
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Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Es waren nur fünf Worte, doch sie reichten, um uns, die Mitarbeiter der Cicero-Redaktion, nachhaltig zu irritieren. Um 9 Uhr am heutigen Freitag meldete die Tagesschau, der Justizausschuss des Thüringer Landtags habe die „Immunität von Björn Höcke aufgehoben“. Das habe sein Büro dem NDR und WDR mitgeteilt. Dem Thüringer AfD-Fraktionschef werde vorgeworfen „das Foto eines Gewaltopfers missbräuchlich verwendet  zu haben.“ 

Stein des Anstoßes: Der Fall Sophia Lösche

Welches Gewaltopfer gemeint war, war uns sofort klar. Cicero hatte am 10. Oktober ein Interview mit Andy Lösche veröffentlicht. Dessen 28-jährige Schwester Sophia war im Juni als Tramperin zu einem marokkanischen Fernfahrer in den Lkw gestiegen und einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Ihr Bruder Andy, ein Politiker der Grünen, bekommt seither nicht nur anonyme Hassmails von Menschen, die Ausländer hassen. Er wehrt sich auch dagegen, dass ein Foto von Sophia, das die Polizei bei der Suche nach ihr verwendet hatte, in Chemnitz bei einer Demonstration der AfD und Pegida gezeigt wurde – ohne Einverständnis der Familie. „Ihr wurde vor ihrem Tod Gewalt angetan – und jetzt noch einmal. So empfinde ich das zumindest“, sagte Andy Lösche Cicero

In dem Interview sagte Lösche außerdem, dass er deshalb in Chemnitz Strafanzeige gegen Björn Höcke und die AfD erstattet habe. Begründung: Verstoß gegen das  Kunsturheberrechtsgesetz. Diese Begründung fiel uns wieder ein, als die Meldung von der Aufhebung der Immunität des AfD-Fraktionschefs kursierte – erst nur in der Tagesschau, dann auch bei anderen Internetportalen wie Zeit Online oder Spiegel Online. Immunität ist ein Buzzword. Es bezeichnet den Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung, den Abgeordnete genießen. Bevor gegen sie ermittelt werden kann, muss die Immunität aufgehoben werden. Das heißt nicht, dass sie verurteilt werden. Für eine Vorverurteilung reicht es aber schon. Björn Höcke, wie erwähnt, war wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht  angezeigt worden, nicht wegen Bankraub oder Totschlag. Aber warum wurde diese Meldung dann von der Tagesschau verbreitet? Steckte vielleicht doch noch mehr dahinter?  

Zwei Arten der Immunität

Anruf bei der Staatsanwaltschaft im sächsischen Chemnitz. Sie hatte, so jedenfalls suggerierte es eine Pressemitteilung von Höckes AfD-Büro, die Aufhebung der Immunität beantragt. Ingrid Burghart, die mit dem Fall befasste Oberstaatsanwältin ist schon leicht genervt. Es ist wohl nicht der erste Anruf von Journalisten. Es gehe bestimmt um Björn Höcke, sagt sie. Da sei in der Berichterstattung irgendwas schief gelaufen. Es fallen die Worte „Falschmeldung“ und „Missverständnis.“ Burghart sagt: Die Staatsanwaltschaft habe gar nicht die Aufhebung der Immunität beantragt. Man habe vielmehr – und das sei nach der thüringischen  Verfassung eben so üblich – einen Antrag für eine Genehmigung gestellt, um Ermittlungen gegen Höcke einleiten zu können. Die Immunität werde erst aufgehoben, wenn man Anklage gegen den AfD-Chef erheben könne.

Immunität, erfährt der Laie staunend, bedeutet in Thüringen offenbar etwas anderes als in Sachsen und in den meisten anderen Bundesländern. Denn meist würden Abgeordnete ihren Schutz erst verlieren, wenn es zur Anklage komme. Dagegen sei das Immunitätsverfahren in Thüringen gestaffelt, wie der CDU-Pressesprecher Karl-Eckhard Hahn später auf Twitter erklärt.

Formaljuristisch hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Björn Höcke gestellt. Mit ihrem für die spezielle Thüringer Gesetzeslage notwendigen Antrag auf Erlaubnis für Ermittlungen gegen ihn, hatte dies aber zur Folge, dass die erste Stufe der thüringischen Immunitätsaufhebung in Gang gesetzt wurde. Die zweite Stufe, also die tatsächliche Aufhebung der Immunität wie in anderen Bundesländern, würde ebenfalls erst dann starten, wenn sich der Verdacht gegen Björn Höcke erhärtet und die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. 

Zwei Länder, zwei verschiedene Gesetzeslagen. Der Fall Höcke zeigt, was passiert, wenn die Landesgesetze in einer föderalen Republik nicht hundertprozentig kompatibel sind – und wenn überregionale Journalisten auf einmal berichten müssen. Wenn sie vielleicht dazu verleitet werden, eher die Sichtweise zu übernehmen, die mehr Klicks, mehr Aufmerksamkeit verspricht. Sind wir von Cicero immer dagegen gefeit? Bestimmt nicht.

Hetzjagd gegen Höcke?

Das mediale Echo, das die Pressemitteilung der AfD ausgelöst hat, ist gewaltig. Fast alle Medien haben den Fehler übernommen, der in dieser Meldung steckt. Dass nämlich der Justizausschuss des Thüringer Landtags „auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz“ die Immunität des AfD-Chefs Höcke aufgehoben habe. Muss man sich da wundern, wenn Menschen, die sich im Gestrüpp der Paragraphen nicht auskennen, und der AfD vielleicht auch nahestehen, diese Meldung mit den Buzzwords „Höcke“ und „Immunität aufgehoben“, ganz anders interpretieren? Zum Beispiel nach dem Motto: „Höcke zum Abschuss freigegeben!“

So zumindest lesen sich Kommentare von manchen Cicero-Lesern. Von einer medialen Hetzkampagne gegen den umstrittenen Rechtsaußen-Politiker ist da die Rede. Und davon, dass die Tagessschau als eines der Flaggschiffe des gebührenfinanzierten Fernsehens nicht zum ersten Mal ihre journalistische Sorgfaltspflicht verletzt habe. Ganz falsch ist das nicht. Tatsächlich hätte ja ein Anruf bei der Oberstaatsanwältin in Chemnitz gereicht, und die Meldung von der Aufhebung der Immunität Höckes wäre in einem anderen Licht erschienen.  

Sie wäre als das wahrgenommen worden, was sie eigentlich ist. Business as usual. So zumindest sagt es ein Mitglied des Justizausschusses in Thüringen. Er oder sie will namentlich nicht genannt werden. Die außerordentlichen Sitzungen des Ausschusses unterlägen der Geheimhaltungspflicht, erfährt man. Die Presse werde in der Regel nur dann informiert, wenn der Verdacht gegen einen Abgeordneten vorher schon im Raum gestanden hätte. An diese Regel hätten sich aber offenbar nicht alle Ausschussmitglieder behalten.

Instrument gegen politische Gegner

Man kennt das aus der Vergangenheit in Thüringen. Schon früher wurde die Immunität von Politikern aufgehoben. Zum Beispiel beim AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (AfD) oder gar bei Thüringens CDU-Chef Mike Mohring. Beide, so hört man, hätten auch nach der eigentlich geheimen Sitzung des Ausschusses aus der Presse erfahren, dass gegen sie ermittelt werde. Brandner wurde vorgeworfen, er habe Bilder einer Frau verbotenerweise verbreitet, Mohring soll seine Steuererklärung zu spät abgegeben haben. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen  wieder eingestellt. Aber wer die Namen googelt, findet natürlich immer noch Berichte, die Spekulationen befeuern. Man kann also sagen: Ein bisschen was bleibt immer hängen. 

Das thüringische Gesetz mit seinem gestaffelten Immunitätsverfahren, heißt es im Ausschuss, werde immer wieder von Mitgliedern missbraucht, um politische Gegner zu diskreditieren. Und vor diesem Hintergrund, sagt das Ausschussmitglied, könne man verstehen, warum Höcke nach der außerordentlichen Sitzung am heutigen Freitagmorgen um 8.30 Uhr an die Medien gegangen sei: „Bevor ihn Gegner anschwärzen, geht er selber in die Offensive, um mediale Aufmerksamkeit zu ersticken“.  Thüringens AfD-Chef steht unter gewaltigem Druck. In seinem Landesverband, heißt es im Justizausschuss, gelte er zwar als die unangefochtene Nummer eins. Aber in der Bundespartei würden Stimmen lauter, die fragen, ob der Rechtaußen-Politiker auf dem Weg in die Regierungsverantwortung nicht doch eher ein Klotz am Bein der Partei sei. 

Ob ihm seine Vorwärtsstrategie jetzt hilft oder eher schadet, wird sich zeigen. Die Sympathien seiner Anhänger sind ihm zumindest sicher. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos. Auf meiner Facebook-Seite habe ich Fotos der Demonstration veröffentlicht, deren Teilnehmer ich war. Das heißt, ich habe eine öffentliche Veranstaltung auf meiner Facebook-Seite dokumentiert. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, schreibt er in seiner Pressemitteilung. So kann sich Höcke doch noch als Opfer der Medien darstellen, die er selbst benutzt. 

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