Ein Thema, das polarisiert: Zwei Kinder bei einer Anti-Abtreibungsdemonstration /dpa

Ampel-Kommission will Paragraph 218 abschaffen - Vatikan gegen Anti-Vatikan

Eine Regierungskommission hält die geltende Abtreibungsregelung für verfassungswidrig. Mit dieser Zuspitzung wird die schwierige Debatte um den Paragrafen 218 und den Lebensschutz schon von Anfang an verdorben. Ob der Papst da helfen kann?

Autoreninfo

Volker Resing leitet das Ressort Berliner Republik bei Cicero. Er ist Spezialist für Kirchenfragen und für die Unionsparteien. Von ihm erschien im Herder-Verlag „Die Kanzlermaschine – Wie die CDU funktioniert“.

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Man könnte fast von einer göttlichen Fügung sprechen. Doch die politische Öffentlichkeit in Deutschland hat von dem Zufall fast nichts mitbekommen, der sich heute ereignet hat. Auf der einen Seite wurden Einzelheiten aus einem Abschlussbericht einer Regierungskommission vorab publiziert, der eine weitgehende Abschaffung des Paragrafen 218 fordert und Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisieren will. Nahezu zeitgleich veröffentlichte der Vatikan ein Dokument, welches sich unter anderem mit demselben Themenbereich beschäftigt und in die gegenteilige Richtung weist.

Dass die Erklärung des Papstes anders ausfallen würde als von der Berliner Regierung gewünscht, konnte man erwarten. Doch es ist noch schärfer als gedacht, beide Argumentationslinien scheinen geradezu aufeinander zuzurasen. Die Erklärung des Papstes trägt den Titel „Dignitas infinita“ (Unendliche Würde) und enthält eine ausführliche Darlegung von Verstößen gegen die Menschenwürde. Dazu zählen auch Abtreibung und Leihmutterschaft, beides Themen, mit denen sich auch die Regierungsexperten beschäftigen sollten. Das Oberhaupt der Katholischen Kirche stellt nun anders als seine Vorgänger den, wenn man so will, modernen Begriff der Menschenrechte ins Zentrum. Das ist in der Form neu – und, man könnte sagen, eine eher säkulare Begründung aus kirchlichem Mund.

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Henri Lassalle | Di., 9. April 2024 - 16:55

anachronistschen Kuriosum geworden. Warum gibt es ihn noch auf öffentlicher Bühne? Der Kath. Kirche geht es nur um Machterhalt, die Realität ist wohl für dieses Machtsystem mit seinen altertümlichen Dogmen und Riten zum Werk des Satans geworden.
Wie schön wäre es, den Vatikan zu einem offentlichen Museum und Erholungszentrum für Besucher zu machen. Den Papst bräuchte man dazu nicht. Das Papsttum gehört abgeschafft.

Das möchte ich so generell nicht stehen lassen.
Zur Zeit geht es in erster Linie der Mehrheit der d e u t s c h e n Bischöfe um den Erhalt ihres Steuer-Paktes mit dem Staat - um ihre Pfründe!
Deshalb gehen sie isoliert ihren "Synodalen Weg", blasen bereitwillig ins Horn aller Altparteien und warnen jetzt sogar davor, die AfD zu wählen.
Von einer Wahl-Warnung gegen SPD und - vor allem - die GRÜNEN habe ich dagegen niemals etwas von ihnen gehört, o b w o h l die JUSOS schon lange die Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt (!) fordern und die GRÜNEN nichts mit menschlichem Lebensschutz am Hut haben, während sie für das Leben jeder Kröte auf die Straßen gehen.
Ja, die Leitung der katholischen Kirche in Deutschland befindet sich zur Zeit total auf dem Holzweg bzw. auf dem Pfad des Opportunismus, so sehr, daß dies alle überzeugten Gläubigen erschrecken und empören muß.
Es bleiben ihnen nur das Gebet und das feste Vertrauen auf Gott, der letztlich alles u. jeden richten wird.

bzw. wieder ins LOT zu manövrieren

JA, darin sind LINKSGEDRILLTE ganz groß
Glauben zu dämonisieren & diskriminieren

& deshalb volle Zustimmung Frau Wallau, auch wenn ich als nun Konventionsloser Suchender Geistig mehr Lutheraner als Katholik bin

Aber fmp. wie bei den Parteien
Das Gefäß ist nicht das wichtigste, sondern auf seinen Inhalt sollte sich ein jeder konzentrieren

& hier sind wir beim Übel des Problems in der heutigen Zeit angekommen, liebe Frau Wallau

so wie es in der neuen NANO-REAGENZGLAS-ZEIT

keine Geschlechter, Familie & oder althergebrachte Werte keine Bedeutung/Anwendung mehr finden, sondern nur als Störfaktoren empfunden werden

so sehen das die MACHT-INTERESSEN auch bei ALLEN christlichen Glaubens-Gemeinschaften

& um so größer, um so schwieriger KONTROLLIERBAR
& deswegen führt die Macht KLASSENKAMPF gegen die christlichen Glaubens-Gemeinschaften SELBST
& NICHT gegen die Entartungen von ÜBELN

im Gegenteil, diese Entartungen werden unterstützt wie bei "Sea-Watch" & andere

Wolf | Di., 9. April 2024 - 17:31

Ja, nun muss man noch an allen Fronten linksgrünwoke Ampel-Fakten schaffen.
Da urteilt heute der EUGH, dass die Klimapolitik der Schweiz gegen die Menschenrechte verstoße. Legalisierte Abtreibung in den ersten drei Monaten ist Mord, nämlich die bewusste Abtötung werdenden Lebens. Das ach so gefeierte Menschenrecht scheint für einen wehrlosen embryonalen Menschen nicht zu gelten. Die linksgrünwoken Ökofuzzis passen auf, dass bei großen Bauprojekten bloß nicht die Lebensräume irgendwelcher Mäuse, Fledermäuse oder Kröten etc. zerstört werden. Naturschützer sind eben nicht Lebensschützer, wenn es um den Menschen geht. Und wegen des Klimas ist es ja eh am besten, wenn der Mensch sich doch bitte gleich selbst abschaffe.
Das ist der wahre Irrsinn dieser menschenfeindlichen, linksgrünwoken, totalitären Transformationsideologie! In 20 Jahren wird dann die Mehrheit von Muslimen in diesem Land, die man ja sooo gerne aufnimmt, sagen, was Sache ist. Dann wird abgerechnet.

Chris Groll | Mi., 10. April 2024 - 15:23

Antwort auf von Wolf

Sie sagen es. In meinen Augen ist Abtreibung auch Mord. Und dieser Mord soll legalisiert werden. Möchte allerdings erwähnen, daß aus bestimmten medizinischen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch erforderlich sein kann.
Es ist doch so, daß sich manche Frauen brüsten, wie oft sie schon abgetrieben haben. Zu den JUSOS, die schon lange die Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt fordern sage ich lieber nichts.
Zu den Menschenrechten braucht man in diesen (gottlosen) Zeiten auch nichts mehr zu sagen.
2.Mose 21,22-25 schreibt die gleiche Strafe – den Tod – für denjenigen vor, der den Tod eines Babys im Mutterleib verursacht wie für denjenigen, der einen Mord begeht.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 9. April 2024 - 17:39

Was ist mit der Absicht der Ampel, die Urteile des BVerfG mit Gesetzeskraft zu versehen? Wird dann so oft geklagt, bis das Gericht entsprechend den eigenen Vorstellungen urteilt?

Das Gericht hat schließlich auch den Schutz des ungeborenen Lebens ab Zeugung gefordert.

Gunther Freiherr von Künsberg | Di., 9. April 2024 - 18:13

wird sehr einseitig diskutiert. Der dümmste aller Sprüche “ Mein Bauch gehört mir“ soll auch suggerieren, nur Frauen und nicht die Männer, die Väter des noch ungeborenen Lebens sind, hätten das alleinige Bestimmungsrecht über das Schicksal des Embryos.
Die feminine Verantwortungslosigkeit wird noch dadurch unterstützt indem man diskutiert wann Leben anfängt. Den Istzustand, der die Grundlage für die Erhaltung des Lebens schafft als verfassungswidrig zu diffamieren lässt auf einen großzügigen Umgang mit dem Begriff Leben schließen. Ich stelle nicht in Abrede, dass es Situationen gibt, bei der Leben (des Embryos) gegen psychische Gesundheit (der schwangeren Frau) gegeneinander abgewogen werden kann. Das sind Einzelfälle, für die die derzeit geltende rechtliche Situation entsprechende Freiräume gewährt. Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel die Drohung der Union mit Karlsruhe ernst nimmt und es bei der geltenden Rechtslage belässt.

Wolfgang Borchardt | Di., 9. April 2024 - 18:41

wenn Menschenrecht nicht auch das Recht des ungeborenen Menschen einschlösse.

Gunther Freiherr von Künsberg | Mi., 10. April 2024 - 14:30

Antwort auf von Wolfgang Borchardt

ich teile Ihre Auffassung vollständig. Auch ein Naziturus hat ein Menschenrecht. Die einem Zyniker sich aufdrängende Frage ist mit einer grotesken rechtlichen Situation verbunden.
Eine groteske rechtliche Situation ist der Umstand, dass gefordert wird, den § 218 StGB so zu verändern, dass der Embryo innerhalb einer bestimmten Frist kein Recht hat zu überleben sondern wie ein überflüssiges Stück Fleisch abgetrieben werden kann. Grotesk dabei ist, dass auch ein Embryo erbberechtigt sein kann (§ 1923 II BGB). Ein Zyniker muss sich daher natürlich die Frage stellen, ob eine Abtreibung zur Veränderung der erbrechtlichen, also zur Verbesserung einer eigenen wirtschaftlichen Situation anders beurteilt werden müsste, weil sich dadurch den Wegfall eines Erbberechtigten die erbrechtliche Situation, wie sie das Gesetz vorsieht, insbesondere aber auch die Pflichtteilsrechte sich erheblich verändern.

Karla Vetter | Di., 9. April 2024 - 19:13

ist immer schützenswert. Ob innerhalb wie auch außerhalb der Gebärmutter. Die momentan gültige Regelung ging schon sehr weit. Die betreffenden Frauen konnten nach Beratung und in bestimmten Fristen in der Regel abtreiben. Gerade diejenigen, die Froschlaich schützen geben den Embryo keine Chance.

Albert Schultheis | Di., 9. April 2024 - 21:57

Es ist einfach einer der fundamentalsten Widersprüche unserer Zeit: einerseits die nie zuvor dagewesenen Möglichkeiten der Verhinderung einer Schwangerschaft, was die Emanzipation der Frauen erst ermöglicht hat - gleichzeitig das immer weiter Hinausschieben der Grenzen für die Abtötung der Leibesfrucht durch linksgrüne Extremisten! Der eklatante, mörderische Widerspruch ist nur zu begreifen angesichts der allfälligen Verblödung in unserer Gesellschaft! Niemals sollte sich ein Gemeinwesen im Recht wähnen, wenn es den gewaltsamen Abbruch der Schwangerschaft von jeglichen Vorbehalten entledigt, denn eine Würde des Menschen ist niemals denkbar ohne die Würde des ungeborenen Lebens. Und eine Gesellschaft, die die Menschenwürde abschafft, ist unausweichlich der seelischen Verwahrlosung und dem Untergang geweiht. Offenbar ist dieser fundamentale Zusammenhang dem Papst und gewissen Rest-Katholiken noch gegenwärtig.

Albert Schultheis | Mi., 10. April 2024 - 17:58

Antwort auf von Susan

Ich meine sogar, dass zB aufgrund der zersetzenden "Familienpolitik" einer pausbackigen Familienministerin die derzeit heranwachsende Generation Z einer tiefgreifenden Verwahrlosung entgegengehen wird mit der Folge minimaler, prekärer Geburtenraten, kaum verlässlicher Partnerschaften, Unklarheit über die eigene Geschlechtlichkeit, Zersetzung der Standards von Ehe und Familie, Beziehungsunfähigkeit, Mangel an Alters- und Pflegesicherung! Vielen dieser Generation wird im Alter oder bei Krankheit nur noch die Option offenstehen: endlose Vereinsamung und leidvolles Dahinvegetieren oder der Goldene Schuss! Sie werden die Party feiern wollen, bis im wahrsten Sinn des Wortes die Lichter ausgehen. Da bekommt der staatlich garantierte Selbsmord eine ganz besonders attraktive, ja gesellschaftsfördernde Dimension. Man wird dann behaupten, dass "die Würde des Menschen" ganz, ganz weit oben steht in der Hierarchie der Werte!

Gerhard Lenz | Mi., 10. April 2024 - 09:30

helfen könnte?

Sorry, der war gut. In Fragen des Selbstbestimmungsrechts der Frau war die katholische Kirche schon immer eindeutig - dagegen! Aus Kirchenkreisen kann man keinen konstruktiven Beitrag erwarten.

Es mag Menschen geben, die ernsthaft die Frage herumtreibt, ob das Ungeborene nicht vielleicht doch bereits in der frühesten Phase einer Schwangerschaft lebt - eine an sich beantwortete Frage.

Ansonsten überwiegt die Heuchelei: Besonders jener Moralapostel, die sich ständig beklagen, von diesem unseren Staat bevormundet zu werden. Die sich dann aber nicht zu blöd sind, auch noch über den unbekanntesten Frauenunterleib bestimmn zu wollen. Ich mache es mal einem "Bernd Stegemann" nach, der anderswo Methoden wie damals bei den Nazis beanstandete: Auch heute sollen Frauen der Nation doch bitte zahlreiche Kinder schenken. Heute geht es allerdings nicht nur um das Überleben der Deutschen, und nicht primär um viele "zukünftige" Soldaten, sondern eher um das Bruttoinlandsprodukt.

Mit Ihrer seelischen Verwahrlosung müssen Sie schon selber fertig werden! Gestern haben Sie noch nach der Zwangs-Impfung geschrien und heute schwurbeln Sie über den "unbekanntesten Frauenunterleib", über den niemand fremdbestimmen darf! - Sowas kriegt nur eine verkrachte Existenz hin.

Kritik gegenüber Andersdenkenden in anständiger Form zu formulieren!

Immer unter Druck, immer im Angriffsmodus? Die Impulse haben sich mal wieder verselbständigt, Ihr Kontrollverlust ist total?

Na ja, Sie sind eben ein pöbelnder Hitzkopf. Und ausgerechnet Sie plappern irgendwas von verkrachter Existenz oder seelischer Verwahrlosung, wo bei Ihnen ganz offensichtlich Erziehung und Sozialisation defizitär waren?

Heldenhaft, Krieger SchultheiSS, heldenhaft.

Richard Leblanc | Mi., 10. April 2024 - 11:14

Der Kompromiss, auf dessen Grundlage seit Mitte der 90er verfahren wird, ist erst durch eine Urteil des Bundesverfassungsgerichts zustande gekommen.
Damals wurde unter Federführung von Rita Süssmuth versucht, das Abtreibungsrecht zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik unter einen Hut zu bringen: Vorgesehen waren eine Fristenlösung (bis zur 12. Woche) nach obligatorischer Beratung und geleichzeitig ein soziales Paket (u. a. Pille bis zum 20. Geburtstag über die Krankenkasse). Die Änderung des §218 wurde damels vom BVG als verfassungswidrig verworfen, das soziale Paket ist aber in Kraft getreten. Aktuell muss (anders als im Artikel beschrieben) ein schwerwiegender Grund für den Abbruch vorliegen - die Beratung ist erst dann Voraussetzung für die straffreiheit des Eingriffs (mit einer Bedenkzeit von drei Tagen).
Die entsprechenden Artikel des GG haben sich seitdem nicht geändert - vielleicht hätte Herr Buschmann das damalige Urteil einfach einmal lesen sollen.

Tomas Poth | Mi., 10. April 2024 - 11:38

Das gezeugte Kind, der werdende Mensch im Mutterleib, das sind Schutzbefohlene der Eltern, auch der Gesellschaft!
Wenn die Gesundheit oder das Leben der Mutter nur durch eine Abtreibung zu schützen ist, kann ich mir eine Abtreibung vorstellen.
Verzeihung werte Damenwelt, aber mit der Schwangerschaft gehört euch euer Bauch nicht mehr ganz allein, eure "Eigentumsrechte" berühren die Lebensrechte des heranwachsenden neuen Lebens und finden darüber eine Einschränkung!
Diese rotgrün getriebene Abtreibungskampagne erscheint mir nur als Lifestyle-Euthanasie.

Freiheit und Lebensrechte auch für den erst gezeugten und werdenden Menschen.