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Berliner Republik

Abweichler oder Abnicker? Mehr Bosbach wagen

26. Juni 2012
picture alliance
Abweichler, Euro-Rebellen, Bosbach, Pofalla, Gauweiler
Abgeordnete mit anderen Ansichten als die Fraktionsmehrheit haben im parlamentarischen System eine wichtige Funktion
Schrift:

Wolfgang Bosbach, Peter Gauweiler oder Frank Schäffler wurden bekannt als Euro-Rebellen, weil sie im Bundestag gegen die eigene Fraktion stimmten. Doch Abweichler sind nur insoweit eine Bereicherung, wie sie die Mehrheit der Regierungsfraktionen nicht ernsthaft gefährden

Seite 1 von 2

620 Mitglieder hat der Deutsche Bundestag, davon 330 mit schwarzem oder gelbem Parteibuch. Das sind 40 mehr, als SPD, Linke und Grüne gemeinsam auf die Waage bringen.

Damit kann Schwarz-Gelb munter beschließen, was die Koalition für richtig hält.

Eine Regierung mit so großer Mehrheit kann auch einige Abweichler verkraften. So fehlten Angela Merkel bei der Kanzlerwahl 2009 neun Stimmen aus den eigenen Reihen, bei der Erweiterung des Euro-Rettungsschirms im Herbst 2011 sogar 15. Doch wer hat, der hat: Die „Kanzlermehrheit“ von 311 Stimmen wurde in beiden Fällen erreicht, was im Fall des EFSF parteipolitisch hilfreich, verfassungsmäßig aber gar nicht notwendig war.

Bildergalerie: Prominenter Protest: Köpfe gegen den ESM

Und doch gibt es einen Unterschied: Bei der geheimen Kanzlerwahl wusste niemand, wer die Merkel-Gegner waren. Anders beim Kampf um den Rettungsschirm EFSF: Da gab es eine namentliche Abstimmung. Deshalb sind die Namen derer, die es den bekannten Euro-Rebellen Wolfgang Bobach und Klaus-Peter Willsch (CDU), Peter Gauweiler (CSU) und Frank Schäffler (FDP) gleich taten, bekannt.

Ob ein Mitglied des Bundestages bei geheimer Wahl oder bei namentlicher Abstimmung anders als die Mehrheit seiner Fraktion votiert, ist an sich unerheblich. Sein Verhalten ist in jedem Fall durch das Grundgesetz gedeckt, wonach der Parlamentarier nur seinem Gewissen und keiner Weisung oder einem Fraktionszwang verpflichtet ist. So weit die Theorie.

Die Praxis sieht anders aus. Da stimmen die Parlamentarier fast immer mit ihrer Fraktion. Das tun sie in den allermeisten Fällen nicht gegen ihre Überzeugung, nicht aus Angst vor einem Rüffel der Fraktionsführung, nicht aus Sorge um ihren Platz auf der Landesliste. Nein, die Abgeordneten stimmen in der Regel deshalb mit ihren Kollegen und Kolleginnen, weil die gleichen oder ähnlichen Überzeugungen sie in derselben Fraktion zusammengeführt haben. Wären sie in den meisten oder sehr vielen Fragen unterschiedlicher Meinung, hätten sie gar nicht für dieselbe Partei kandidiert.

Letzten Endes erwartet auch der Wähler, dass Fraktionen mehr oder weniger einheitlich abstimmen. Nicht auszumalen, wenn jede Regierung, gleich welcher Couleur, bei keiner Abstimmung auf ihre rechnerische Mehrheit bauen könnte. Das bedeutete das Aus für die parlamentarische Demokratie, wie wir sie kennen und sie auch mit großem Erfolg praktizieren.

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Von der Politik erwartet man „bindende Entscheidungen“, die liefert aber nicht mehr die Politik, sondern jetzt das BVerfG, für uns, die wahlberechtigten und zivilisierten Bürgerinnen und Bürger des Landes. Es wird sicher auch berechtigt geklagt werden, gegen den „Vertrag zur Einrichtung des euröpäischen Stabilitätsmechanismus“ -kurz - ESM. Hier wird der unveränderliche Verfassungskern tangiert, die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“. Das ist verfassungswidrig!

  • Antworten
bernhard jasper26.06.2012 | 15:49 Uhr

Für ein Mehr an wirklicher Demokratie!

Wenn es den sogenannten "Fraktionszwang" nicht gäbe, wäre dies das Aus für die bisher praktizierte parlamentarische Demokratie, so der Verfasser Hugo Müller-Vogg.
Ich befürchte, umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Bisher mußten Regierungen nicht oder kaum für ihre politischen Überzeugungen werben, denn die Fraktionen derjenigen Parteien, die die jeweilige Regierung stellten, waren per se vom Regierungshandeln ihrer Parteifreundinnen und -freunde überzeugt.
Könnte jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete jedoch eine freie Gewissensentscheidung fällen, wie dies Artikel 38 unseres Grundgesetzes vorsieht.
Dies würde zwangsläufig zu mehr Transparenz und Aufklärungsbereitschaft auf Seiten der Bundesregierungen führen, weil sie dann eine "Regierungsmehrheit" fürchten müßten.
Ich denke, dies wäre sehr heilsam und förderlich für sämtliche demokratischen Prozesse.

  • Antworten
Yvonne Walden27.06.2012 | 10:41 Uhr

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