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Modell Deutschland - „Das Grundgesetz ist ein Exportschlager“

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) erklärt im Interview, was die deutsche Verfassung zum internationalen Vorbild auszeichnet und warum zu viel Perfektionismus eher schädlich ist

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Studierte Politikwissenschaft, Medienrecht und Werbepsychologie in München und Bologna.

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[[{"fid":"60770","view_mode":"full","type":"media","attributes":{"height":600,"width":400,"style":"width: 122px; height: 184px; margin: 5px 10px; float: left;","class":"media-element file-full"}}]]Herr Scholz, Deutschland ist bekanntlich ein exportorientiertes Land. Doch denkt man dabei gemeinhin eher an Waren, als an demokratische Werte. Ist mittlerweile auch unser Grundgesetz zum Exportschlager geworden?
In der Tat. Insbesondere seit Ende des Kalten Krieges ist das Grundgesetz für viele der ehemaligen Ostblock-Staaten zur Richtschnur für die eigene demokratische und rechtsstaatliche Neuordnung geworden. Aber auch in Südamerika orientiert man sich an unserer Verfassung, zum Beispiel in Brasilien. Und sogar im Europarecht lassen sich deutliche Parallelen zum Grundgesetz feststellen. Die europäische Grundrechtecharta etwa stellt die Unantastbarkeit der Menschenwürde an die Spitze der Werteordnung. Das ist nahezu wortidentisch mit dem Artikel 1 des GG.

Warum gilt das Grundgesetz weltweit als Vorbild? Was genau macht es so attraktiv?
Ich glaube, gerade junge Demokratien beeindruckt es, wie sich ein Land, das so schreckliche Erfahrungen mit der Diktatur gemacht hat wie Deutschland inzwischen zu einem äußerst stabilen und erfolgreichen Rechtsstaat entwickelt hat. So wird auch gerade das Rechtsstaatprinzip besonders häufig übernommen: Also der Gedanke, dass man über den Weg einer Verfassungsgerichtsbarkeit einen äußerst wirksamen Grundrechtsschutz gewährleisten kann. Schließlich kann hierzulande jeder, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, Verfassungsbeschwerde einlegen. Aber auch unser Wahlrecht wird vielerorten als sehr attraktiv empfunden. Denn durch die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht wird auch ein besonders hohes Maß an Gleichwertigkeit von Wählerstimmen erreicht.

Lässt sich das Grundgesetz überhaupt exportieren? Schließlich kann keine Verfassung ihre eigenen Voraussetzungen garantieren, wie es der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde einmal ausgedrückt hat…
Das ist sicherlich richtig. Die Verfassungsgebung ist immer auch Ausdruck der eigenen Volkssouveränität. Das Grundgesetz lässt sich also nicht beliebig kopieren. Es können aber Voraussetzungen geschaffen werden, die eine stabile demokratische Regierung erleichtern. Die konkrete Umsetzung hängt dann letztlich natürlich immer von den einzelnen Staaten ab.

Gibt es auch Staaten beziehungsweise Gesellschaften, auf die sich das Grundgesetz nicht anwenden lässt?
Problematisch wird es bei den theokratischen Vorstellungen vieler islamischer Staaten. Auch wenn wir es uns wünschen mögen - ich glaube nicht, dass sich das Demokratieprinzip 1:1 auf islamische Staaten übertragen lässt.

Die Verfassung der USA gilt seit über 200 Jahren und ist erst 27mal ergänzt worden. Das Grundgesetz wurde in den knapp 65 Jahren seines Bestehens bereits 52 mal verändert. Spricht das nicht gegen seine Qualität?
Nein, das hat nichts mit der Qualität zu tun. Es gibt einfach prinzipielle, rechtliche Unterschiede zwischen Kontinentaleuropa und dem angelsächsischen Sprachraum. Die Briten leben schließlich sogar gänzlich ohne eine schriftliche Verfassung. Damit folgen sie der germanischen Rechtstradition,  unser Recht hingegen ist römisch geprägt. Das bedeutet im Klartext: Das Recht wird niedergeschrieben. Diese Differenzen wirken sich natürlich auch auf das Verfassungsrecht aus. Die angelsächsischen Staaten orientieren sich in ihrer Rechtsprechung vorrangig anhand der Präzedenzfälle der hochrichterlichen Entscheidungen. Aber wie gesagt: Der Unterschied besteht nur in der Rechtstradition, die Werte sind letztlich identisch.

Und welchen Sinn macht es dann, alle Gesetzesänderungen in der Verfassung zu vermerken?
Diese Praxis garantiert natürlich ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Aber in der Tat lässt sich das auch kritisieren. So gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von Verfassungsänderungen, die man besser nicht schriftlich im Grundgesetz fixiert hätte. Die Tendenz, möglichst alles, was man für regelungsbedürftig hält, auch in der Verfassung entsprechend zu zementieren, führt auf Dauer zu einer gewissen Erstarrung. Verfassungen sollten prinzipiell sparsam gehalten sein. Sie müssen ein bestimmtes Maß an gesellschaftspolitischer Offenheit behalten. Schließlich sind die Problemlagen heute gänzlich andere als etwa noch in den fünfziger Jahren. Zuviel Perfektionismus ist an dieser Stelle eher schädlich.

Es gibt also doch eine Schwachstelle am Grundgesetz?
Eine wirkliche Schwachstelle würde ich das nicht nennen, eher vielleicht eine Fehlentwicklung. Denn eigentlich beruht der Erfolg des Grundgesetzes gerade auf seinem provisorischen Charakter. Als der Parlamentarische Rat 1949 zusammentrat, rechnete man fest mit einer baldigen Wiedervereinigung. Erst dann sollte über eine endgültige Verfassung beraten werden. Man beschränkte sich also vorerst auf das Wesentliche, was sich als eine äußerst kluge Entscheidung erwies. So offenbarte das Grundgesetz in seinen Grundsatzurteilen zwar einerseits eine hohe Stringenz, blieb aber andererseits gerade bei gesellschaftspolitischen Fragestellungen unbestimmt genug, um sich dem Wandel der Zeit anzupassen. Das Sozialstaatsprinzip etwa taucht nur in zwei Bestimmungen auf, nämlich in Artikel 20 GG und Artikel 28 GG. Die konkreten Details, etwa das Recht auf Arbeit oder das Recht auf Bildung wurden wiederum bewusst nicht schriftlich fixiert. Das sind Grundwerte, zu denen sich die Verfassung zwar bekennt, die konkrete Entscheidung aber liegt beim Gesetzgeber. Auf dieses Vorgehen sollte man sich wieder mehr besinnen.

À propos Gesetzgeber: Das ist laut Grundgesetz der Bundestag. Aktuell aber verliert das Parlament immer mehr an Macht, sei es etwa durch Kompetenzverlagerung an die europäischen Institutionen oder auch durch die Auslagerung von Entscheidungsprozessen in Expertenrunden und Kommissionen. Verkommt der Bundestag zum reinen Abnickverein?
So drastisch würde ich es nicht ausdrücken. Dass hier aber problematische Tendenzen  bestehen, ist unbestreitbar. Die Europäische Union ist eine reine Exekutivunion. Denn das Europäische Parlament ist in Wahrheit kein echtes Parlament; es verfügt nicht einmal über ein Gesetzesinitiativrecht. Diese europäischen Demokratiedefizite gehen dabei auch zu Lasten der Legitimationsbasis der nationalen Demokratien.

Was schlagen Sie vor?
Erstens muss die Europäische Union endlich von ihrem Kompetenzexpansionismus Abschied nehmen. Es muss nicht jedes Detail in Brüssel geregelt werden. Stattdessen sollte man das Subsidiaritätsprinzip wieder ernster nehmen. Das wurde bislang eigentlich immer vernachlässigt, obwohl es ausdrücklich in den Europäischen Verträgen verankert ist. Auch  die nationalen Gerichte sollten mehr auf dessen Einhaltung achten. Zweitens muss das Europäische Parlament gestärkt werden. Es muss in der Gesetzgebung endlich ein Initiativrecht bekommen. Letztlich braucht es wohl eine europäische Verfassung, aber die ist bekanntlich gescheitert.

Dabei gilt das Bundesverfassungsgericht als das mächtigste Verfassungsgericht der Welt. Viele politische Entscheidungen werden mittlerweile verfassungsrechtlich ausgetragen und letztendlich auch in Karlsruhe entschieden. Ist das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zum Ersatz-Gesetzgeber geworden?
Das lässt sich durchaus so sehen. Das Bundesverfassungsgericht tendiert mittlerweile gelegentlich dazu, eigene Verfassungspolitik zu betreiben. Das Wort Ersatzgesetzgeber ist deswegen durchaus berechtigt, denn auch im Verhältnis zu den Fachgerichtsbarkeiten mutiert das Verfassungsgericht immer mehr zur Superrevisionsinstanz. Es überprüft mittlerweile Rechtsfragen, die eigentlich gar keine verfassungsrechtliche Relevanz haben. Das halte ich für hochproblematisch. Denn das Gericht soll Verfassungshüter sein, sonst nichts.

Heutzutage wird die demokratische Reife der Bevölkerung allgemein höher eingeschätzt als zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes. Der Trend geht zu mehr Bürgerbeteiligung. Mittlerweile wird sogar über die Einführung von bundesweiten Plebisziten diskutiert. Ein längst überfälliger Schritt oder eine Gefahr für die repräsentative Demokratie?
Auch dies muss man differenziert betrachten. Diese Tendenz kann aber durchaus zu einer Gefahr werden. So würde ich es beispielsweise bezweifeln, dass die Deutschen heutzutage demokratisch reifer sind als 1949. Vielleicht ist sogar das genaue Gegenteil der Fall: Immerhin war damals der Schrecken der Diktatur in der Bevölkerung noch sehr präsent. Dennoch: Der Parlamentarische Rat hat auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der Weimarer Republik strikt auf das Primat der repräsentativen Demokratie gesetzt und dieses Prinzip hat sich auch bewährt. Das bedeutet aber nicht, dass man die Demokratie deswegen nicht modifizieren kann. Eine Volksinitiative könnte beispielsweise durchaus sinnvoll sein. Sofern man die Hürden für das Quorum möglichst hoch ansetzt, können auf diese Weise bestimmte gesellschaftsrelevante Fragestellungen auf die Agenda des Parlaments gesetzt werden, die ansonsten nicht beachtet würden. Bundesweite Volksbegehren oder Volksentscheide halte ich hingegen für ungeeignet. Denn dadurch werden komplizierte politische Sachverhalte in eine vermeintlich einfache „Ja-Nein“- Entscheidung gepresst. Das würde zu einer bedenklichen Polarisierung führen. Wir leben aber in einer pluralistischen Demokratie, die sich durch Kompromissfähigkeit auszeichnen sollte und nicht durch populistische Parolen.

Wo sehen Sie zukünftig die größten Herausforderungen für das Grundgesetz?
Wie bereits gesagt: Das europäische Demokratiedefizit. Man muss erkennen, dass die europäische Integration heute eine vielfach defizitäre Exekutivunion darstellt. Diese Lücke kann nur über die nationalen Parlamente geschlossen werden. Die Parlamente müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, auch gegenüber Europa.

 

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