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(picture alliance) Kinderrechte oder Religionsfreiheit – was wiegt in der Beschneidungsfrage schwerer?

Beschneidung - „Gleiche Rechte für Jungen und Mädchen!“

Seit ein Kölner Gericht im Mai die religiös motivierte Knabenbeschneidung als strafbar eingestuft hat, diskutiert die ganze Republik. Die Politik hat bereits angekündigt, ein Gesetz für die Straffreiheit der Beschneidung zu verabschieden. Ein fataler Schnellschuss, meint Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende von Terre des Femmes

Frau Schewe-Gerigk, Sie sitzen einer Organisation vor, die für Menschenrechte von Frauen kämpft. Warum sprechen wir jetzt also über ein Urteil, das sich mit der Beschneidung von Jungen auseinandersetzt?
Seit 30 Jahren setzt sich Terre des Femmes für die Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen ein. Wir wussten, dass junge Männer beschnitten werden, aber auch bei uns ist dieser Eingriff verharmlost worden. Natürlich sind das zwei unterschiedliche Dinge, aber die Debatte ist ähnlich. Als ich 1995 das erste Mal zum Thema Genitalverstümmelung eine Anhörung im Deutschen Bundestag hatte, herrschte dort überhaupt kein Verständnis für dieses Thema. Mir wurde gesagt, das gebe es vielleicht irgendwo in Afrika, aber nicht bei uns. Ich solle mich nicht in fremde Kulturen und Religionen einmischen. So ähnlich ist es jetzt auch.

In der öffentlichen Diskussion in Deutschland ist selbst von Befürwortern der Knabenbeschneidung die religiös motivierte Beschneidung von Jungen von der Genitalverstümmelung von Mädchen sorgfältig unterschieden worden. Sie sehen dort aber einen Zusammenhang?
Bei bestimmten Formen gibt es Parallelen. Aber es ist etwas anderes, wenn einer Frau die Klitoris und die Schamlippen entfernt werden, sie zugenäht wird und ein Leben lang Schmerzen hat. Das kann man nicht mit der Vorhautbeschneidung von Jungen vergleichen. Aber die Frage, was man mit Kindern machen darf und was nicht, sehr wohl.

Deshalb fürchten wir – und die Justizministerin hat ja in dieser Sache auch schon ihre Sorge geäußert – , dass eine gesetzliche Genehmigung der Beschneidung von Jungen auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben kann: Es gibt Formen von weiblicher Genitalverstümmelung, die man mit der Beschneidung von Jungen vergleichen könnte. So gibt es Gegenden, in denen nur die Haut der Klitoris entfernt wird. Noch wird diese Form als strafbar angesehen, aber mit der Genehmigung der Beschneidung von Jungen würde man sie straffrei stellen. Laut einer Umfrage in Großbritannien ist ein Hindernis im Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Frauen, das Unverständnis für die Ungleichbehandlung: Jungen dürfen straffrei beschnitten werden, bei Mädchen aber ist die „mildeste Form“ verboten. 

Welche Gründe gibt es für weibliche Genitalverstümmelung?
Die Verstümmelung wird als religiöse und gesellschaftliche Pflicht angesehen und gilt als Voraussetzung für eine Heirat . Ziel ist es, die Sexualität der Frau zu kontrollieren, die Jungfräulichkeit vor der Ehe und die sexuelle Treue sicherzustellen. Frauen, die nicht beschnitten sind, gelten in manchen Teilen Afrikas als Huren, gehören nicht zur sozialen Gemeinschaft. Frauen, die nach Deutschland migrieren, setzen diese Tradition manchmal fort.

Bei der Beschneidung von Jungen ist der Bezug zum Islam und klarer noch zum Judentum festgeschrieben. Ist die Genitalverstümmelung von Frauen auch in einem religiösen Werk vorgeschrieben?
Weder in der Bibel noch im Koran wird dieser Eingriff verlangt, aber in alter Tradition wird dieses grausame Ritual seit vielen Jahrhunderten fortgeführt: Von islamischen Gruppen und auch von Christen. Das lässt sich nicht auf bestimmte Religionen beschränken.

Welche Unterschiede sehen Sie dazu bei der Begründung der Beschneidung von Jungen im Judentum und Islam?
Im Judentum steht im Buch Mose, dass die Jungen am achten Tag beschnitten werden müssen. Diese Tradition ist 4.000 Jahre alt. Aber es gibt auch viele andere Dinge, die in heiligen Schriften standen und nicht mehr durchgeführt werden: So gibt es bei uns keine Witwenverbrennung mehr oder die Steinigung von Ehebrechern. In der UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland unterschrieben, dass alle schädlichen überlieferten Bräuche abzuschaffen sind. Mein Ansatz ist das Kindeswohl. Und ich bestreite, dass es zum Wohl des Kindes ist, zu beschneiden.

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Nehmen wir das Beispiel von Eltern jüdischen Glaubens, die der Überzeugung sind, wenn sie ihr Kind bis spätestens zum 13. Lebensjahr nicht beschneiden lassen, stellen sie sich und ihr Kind außerhalb des Bundes mit Gott und dem Volk Israel. Können Sie diesen Druck nachvollziehen?
Natürlich sehe ich immer die andere Seite – das steht außer Frage! Die Familien sind einem enormen gesellschaftlichen Druck ausgeliefert. Nach einer Umfrage von 2006 ließe ein Drittel jüdischer Eltern lieber davon ab. Deshalb müssen wir diese Eltern unterstützen, damit sie darauf verzichten und sagen: Nein, das möchte ich meinem Kind nicht antun!

Ihre Argumentation geht aber davon aus, dass die Eltern sich mit der Entscheidung, ihren Sohn beschneiden zu lassen, unwohl fühlen und nur dem Gruppendruck erlegen sind. Bei vielen herrscht aber ein anderer Druck vor: Diese Eltern glauben, dass sie ihren Bund und den Bund des Kindes mit Gott verletzen, wenn sie ihren Sohn nicht beschneiden lassen.
Ich war viele Jahre lang Mitglied der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe und sehe, dass diese Eltern Probleme haben. Aber der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit kann nicht der Entscheidung von Religionsgemeinschaften oder Eltern überlassen werden. Das ist ein zu hohes Gut. Deshalb fand ich das Kölner Gerichtsurteil richtig. Darum hat Terre des Femmes vorgeschlagen, dass die Bundesregierung einen runden Tisch einrichtet, an dem alle Beteiligten darüber reden, wie wir das regeln können.

Nun werden in Deutschland jeden Tag jüdische und muslimische Jungen zur Welt gebracht. Wenn die Religion den Eltern vorschreibt, den Sohn am achten Tag zu beschneiden, dann können Sie sich denken, dass für manche ein runder Tisch zu lange dauert, um Gewissheit zu haben.
Das Kölner Urteil hat ja keine Allgemeinwirkung. Deshalb gehe ich davon aus, dass weiterhin beschnitten wird. Aber ich finde es fahrlässig von der Politik während einer Sondersitzung in der letzten Woche, in der es um die finanzielle Rettung Spaniens ging, plötzlich den Antrag über Beschneidung anzuhängen. Wie wollen Politiker in so einem Schnellschuss etwas regeln, was mit Besonnenheit bedacht werden muss? Über den Ausgleich der unterschiedlichen Rechtsgüter muss man reden und den Menschen sagen: Wir wollen keine Beschneidung. Unser Grundgesetz schützt die körperliche Unversehrtheit des Kindes.

Aber unser Grundgesetz schützt auch die Religionsfreiheit.
Die Ausübung der Religionsfreiheit beinhaltet aber nicht, dass Körperverletzungen akzeptiert werden. Alle Experten warnen davor: der Verband deutscher Kinderärzte, Juristen und Juristinnen, Menschen- und Kinderrechtsorganisationen – doch der Bundestag tut so, als würde diese Debatte an ihnen vorbeigehen.

Es gibt allerdings auch Gegenstimmen: Juristen, die meinen, die Religionsfreiheit wiege höher, das Urteil von Köln sei falsch. Auch der Präsident der Bundesärztekammer sagte, er halte das Urteil für „falsch und kulturunsensibel“...
Ja, aber der Verband der deutschen Kinderärzte vertritt die Kinderrechte und ist eine große Vereinigung.

Die Bundesärztekammer aber auch…
Das stimmt.

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Sie hatten bereits die Warnung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger erwähnt. Im Entschließungsantrag des Bundestages in dieser Sache wird Ihr eigentliches Anliegen, die Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen, explizit erwähnt. Es heißt dort:
„Eine Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf sich hieraus nicht ergeben. Zudem hält der Deutsche Bundestag die Beschneidung männlicher Kinder, die weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die der Deutsche Bundestag verurteilt.“

Reicht Ihnen das nicht?
Nein, das wurde quasi als Anhängsel in die Begründung geschrieben, um die Kritiker zu beruhigen. Außerdem gibt es eben Formen der Verstümmelung von Mädchen, die man durchaus mit der Knabenbeschneidung vergleichen kann. Wir müssen uns fragen: Kann man für Jungen ein anderes Gesetz machen als für Mädchen? Menschenrechte sind nicht teilbar.

Man könnte den Eindruck haben, Sie springen in dieser Debatte auf einen fahrenden Zug auf, um ihr Thema der Genitalverstümmelung bei Mädchen in den Vordergrund zu bringen…
Wir springen nirgends auf. Wenn wir uns in dieser Sache für Mädchen einsetzen, warum sollen wir uns nicht auch für Jungen stark machen?

Sie haben sich vor dem Urteil nicht mit der Beschneidung von Jungen beschäftigt.
Wir haben uns vorher nicht damit beschäftigt, weil wir eine Frauenrechtsorganisation sind. Ich habe ehrlich gesagt auch nicht gewusst, welche schlimmen Auswirkungen Beschneidung für Knaben hat. Ich habe gedacht, es sei nur ein kleiner Schnitt. Gestern habe ich mir daher eine medizinisch notwendige Beschneidung angesehen. Wer das als harmlos ansieht, weiß nicht, wovon er spricht. Aber offensichtlich wird es ja von den Befürwortern gern bagatellisiert.

A propos bagatellisieren: In der „Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung“ von Terre des Femmes wird dafür plädiert, bei Frauen nicht von Beschneidung, sondern von Verstümmelung zu sprechen. Sonst würde der Eindruck erweckt, es sei ein Pendant zur Beschneidung der männlichen Vorhaut, doch das sei medizinisch falsch und würde die Praxis „bagatellisieren“. Haben Sie damit nicht selbst die Beschneidung bei Jungen als Bagatelle eingestuft?
Nein, denn gemeint ist: Es würde bagatellisiert, was den Frauen angetan wird. Den schlimmsten Typ der Genitalverstümmelung, bei dem nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation jedes vierte Mädchen stirbt, können Sie natürlich nicht mit der Abtrennung der Vorhaut vergleichen.

Wie sehen Sie die deutsche Rolle in dieser Diskussion auf internationaler Ebene? Die weibliche Genitalverstümmelung ist ja weltweit verurteilt und unter Strafe gesetzt. In der Frage, ob man die Knabenbeschneidung verbietet, erntet Deutschland aus dem Ausland dagegen kritische Töne…
Es geht nicht ums Verbieten, sondern darum, zu sagen: Die Beschneidung ist eine Körperverletzung und diejenigen, die eine Beschneidung durchführen oder durchführen lassen, machen sich strafbar. Auch Kinderärzte in den skandinavischen Ländern, in Kanada, in den Niederlanden, lehnen alle die Beschneidung ab, weil sie das Kindeswohl gefährdet sehen. Aber dort gab es bisher keine Anzeige. Wo kein Kläger, da kein Richter. Natürlich bin ich mir unserer Vergangenheit bewusst, darum wird es kritisch gesehen, dass es gerade in Deutschland zum ersten Mal ein solches Urteil gegeben hat und von hieraus diese Diskussion in Europa weitergeführt wird.

Lesen Sie weiter, warum die Diskussion bereits beendet ist...

Was würden Sie sich für Ihre Position beim Thema Knabenbeschneidung wünschen?
Um das Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen, brauchen wir den Dialog mit den Religionsgemeinschaften, um über Alternativen zu sprechen: Entweder man verschiebt das, bis die Kinder selbst entscheiden können – im Islam dürfte das kein Problem sein. Im Judentum mit der Vorgabe des achten Tags ist das schwieriger. Da könnte man über rituelle Ersatzhandlungen sprechen.

Sie wären also für eine Kompromisslösung, in der die Beschneidung von Jungen – unter entsprechenden medizinischen und hygienischen Voraussetzungen – straffrei gestellt wird und in der die Genitalverstümmelung von Mädchen ausdrücklich verurteilt und unter Strafe gestellt wird, nicht zu haben?
Nein. Die medizinisch fachgerechte Beschneidung gibt es ja bereits in den meisten Fällen. Der Bundestag schreibt, dass Jungen keine unnötigen Schmerzen haben dürfen. Ich frage mich: Was sind denn nötige Schmerzen bei einer Beschneidung? Mein Problem ist nicht, dass das bisher irgendwelche Kurpfuscher machen und dass es hygienischer werden soll. Ich möchte, dass die gesamte Beschneidung beendet wird. Da gibt es keinen Kompromiss.

Wie würden Sie das gläubigen Eltern erklären?
Ich würde den Eltern sagen, dass sie das Kindeswohl im Auge haben müssen, dass die Beschneidung mit einem hohen Risiko verbunden ist, dass die kleinen Knaben eine Narkose bekommen, obwohl kein medizinischer Grund dafür da ist, dass sie körperliche Probleme davontragen können und dass die psychischen Auswirkungen überhaupt nicht klar sind.

Die Eltern denken natürlich, sie tun etwas Gutes für ihre Kinder. Ich will auch nicht unterstellen, dass die Eltern böse sind. Aber was sie beabsichtigen, erreichen sie mit dieser Beschneidung nicht! Leider wird mit dem geplanten Gesetz diese dringende Diskussion, die gerade beginnt, gleich beendet.

Würden Sie diese Diskussion auch so hartnäckig fordern, wenn sich die Bundesregierung so zügig auf die andere Seite geschlagen hätte und ein Gesetz im Sinne des Kölner Urteil vorbereiten wollen würde?
Wenn die Regierung meine Meinung vertritt, wäre ich natürlich nicht gegen ein schnelles Gesetz. Das ist ja klar. Aber die Diskussion sollte in jedem Fall sein, egal wie entschieden wird. Ich wünschte, man hätte im Vorfeld ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, damit einmal richtig geprüft ist, auch anhand der Kinderrechtskonvention, ob die Beschneidung tatsächlich mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Irmingard Schewe-Gerigk ist deutsche Politikerin bei Bündnis 90/Die Grünen und Vorstandsvorsitzende des Vereins Terre des Femmes, einem gemeinnützigen Verein, der sich für ein selbstbestimmtes und freies Leben von Frauen und Mädchen weltweit einsetzt.

Das Gespräch führte Karoline Kuhla.

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