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Berliner Republik

Beschneidung„Gleiche Rechte für Jungen und Mädchen!“

Interview mit Irmingard Schewe-Gerigk25. Juli 2012
picture alliance
Kinderrechte,Beschneidung,Kinderrechtskonvention,UN,Terre des Femmes
Kinderrechte oder Religionsfreiheit – was wiegt in der Beschneidungsfrage schwerer?
Schrift:

Seit ein Kölner Gericht im Mai die religiös motivierte Knabenbeschneidung als strafbar eingestuft hat, diskutiert die ganze Republik. Die Politik hat bereits angekündigt, ein Gesetz für die Straffreiheit der Beschneidung zu verabschieden. Ein fataler Schnellschuss, meint Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende von Terre des Femmes

Seite 1 von 4

Frau Schewe-Gerigk, Sie sitzen einer Organisation vor, die für Menschenrechte von Frauen kämpft. Warum sprechen wir jetzt also über ein Urteil, das sich mit der Beschneidung von Jungen auseinandersetzt?
Seit 30 Jahren setzt sich Terre des Femmes für die Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen ein. Wir wussten, dass junge Männer beschnitten werden, aber auch bei uns ist dieser Eingriff verharmlost worden. Natürlich sind das zwei unterschiedliche Dinge, aber die Debatte ist ähnlich. Als ich 1995 das erste Mal zum Thema Genitalverstümmelung eine Anhörung im Deutschen Bundestag hatte, herrschte dort überhaupt kein Verständnis für dieses Thema. Mir wurde gesagt, das gebe es vielleicht irgendwo in Afrika, aber nicht bei uns. Ich solle mich nicht in fremde Kulturen und Religionen einmischen. So ähnlich ist es jetzt auch.

In der öffentlichen Diskussion in Deutschland ist selbst von Befürwortern der Knabenbeschneidung die religiös motivierte Beschneidung von Jungen von der Genitalverstümmelung von Mädchen sorgfältig unterschieden worden. Sie sehen dort aber einen Zusammenhang?
Bei bestimmten Formen gibt es Parallelen. Aber es ist etwas anderes, wenn einer Frau die Klitoris und die Schamlippen entfernt werden, sie zugenäht wird und ein Leben lang Schmerzen hat. Das kann man nicht mit der Vorhautbeschneidung von Jungen vergleichen. Aber die Frage, was man mit Kindern machen darf und was nicht, sehr wohl.

Deshalb fürchten wir – und die Justizministerin hat ja in dieser Sache auch schon ihre Sorge geäußert – , dass eine gesetzliche Genehmigung der Beschneidung von Jungen auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben kann: Es gibt Formen von weiblicher Genitalverstümmelung, die man mit der Beschneidung von Jungen vergleichen könnte. So gibt es Gegenden, in denen nur die Haut der Klitoris entfernt wird. Noch wird diese Form als strafbar angesehen, aber mit der Genehmigung der Beschneidung von Jungen würde man sie straffrei stellen. Laut einer Umfrage in Großbritannien ist ein Hindernis im Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Frauen, das Unverständnis für die Ungleichbehandlung: Jungen dürfen straffrei beschnitten werden, bei Mädchen aber ist die „mildeste Form“ verboten. 

Welche Gründe gibt es für weibliche Genitalverstümmelung?
Die Verstümmelung wird als religiöse und gesellschaftliche Pflicht angesehen und gilt als Voraussetzung für eine Heirat . Ziel ist es, die Sexualität der Frau zu kontrollieren, die Jungfräulichkeit vor der Ehe und die sexuelle Treue sicherzustellen. Frauen, die nicht beschnitten sind, gelten in manchen Teilen Afrikas als Huren, gehören nicht zur sozialen Gemeinschaft. Frauen, die nach Deutschland migrieren, setzen diese Tradition manchmal fort.

Bei der Beschneidung von Jungen ist der Bezug zum Islam und klarer noch zum Judentum festgeschrieben. Ist die Genitalverstümmelung von Frauen auch in einem religiösen Werk vorgeschrieben?
Weder in der Bibel noch im Koran wird dieser Eingriff verlangt, aber in alter Tradition wird dieses grausame Ritual seit vielen Jahrhunderten fortgeführt: Von islamischen Gruppen und auch von Christen. Das lässt sich nicht auf bestimmte Religionen beschränken.

Welche Unterschiede sehen Sie dazu bei der Begründung der Beschneidung von Jungen im Judentum und Islam?
Im Judentum steht im Buch Mose, dass die Jungen am achten Tag beschnitten werden müssen. Diese Tradition ist 4.000 Jahre alt. Aber es gibt auch viele andere Dinge, die in heiligen Schriften standen und nicht mehr durchgeführt werden: So gibt es bei uns keine Witwenverbrennung mehr oder die Steinigung von Ehebrechern. In der UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland unterschrieben, dass alle schädlichen überlieferten Bräuche abzuschaffen sind. Mein Ansatz ist das Kindeswohl. Und ich bestreite, dass es zum Wohl des Kindes ist, zu beschneiden.

Lesen Sie weiter, warum die Politik in Sachen Beschneidung fahrlässig handelt...

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Es wäre gut, wenn diese

Es wäre gut, wenn diese religiös-eingefärbten Irrlehren zur Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern endlich offengelegt und ausgeräumt werden könnten.
Was muß das für ein Gott sein, der erst beschnittene Knaben als "vollwertig" betrachtet?
Was sind dies für Religionslehrer, die sich derlei Dinge ausdenken und als religiöses Dogma durchzusetzen versuchen?
Es wäre begrüßenswert, wenn das Thema "Vorhautbeschneidung" von Deutschland aus in alle Welt gelangt, damit der Unsinn alsbald weltweit beendet wird.
Auf diese Weise könnte von Deutschland endlich auch einmal etwas Gutes ausgehen.

  • Antworten
Yvonne Walden25.07.2012 | 11:58 Uhr

Beschneidung

Bitte, verbieten Sie auch, dass Eltern Kinder unter 16 Jahren mit Tatoos verunstalten, dass Kindern Ohrlöcher gestochen werden oder Eltern Piercing bei Kinder zulassen. Verbieten Sie auch psychische Gewalt durch gestörte Eltern, denn dadurch werden Kinder nachhaltig in ihrer seelischen Unversehrtheit gestört (ist mindestens so schlimm wie die körperliche) Verbieten Sie sämtliche Impfungen an Kindern, solange keine 100%ige Gewähr geegeben ist vor Nebenwirkungen. Bitte, verbieten Sie am besten jegliche Religion, weil sie bei tausenden Neurosen verursachen.... dann endlich hätten die Nazis einen späten Erfolg und würden Deutschland judenfrei bekommen und die Moslems gleich mit verbannen... Bitte, lassen Sie nur noch den Glauben an die kalte Rationalität zu..... denn die Ratio macht frei....

  • Antworten
Gauß25.07.2012 | 13:17 Uhr

Keine Privilegien für Religionsgemeinschaften!

Die ersten Sachen sind alle verboten, genauso wie auch Beschneidungen an Kindern ohne medizinische Indikation verboten sind. Impfungen sind erlaubt, da sie dem Wohl des Kindes dienen. Und den Rest vergessen wir besser mal, wer weiß, was Dich da geritten hat.

Das Problem ist nur, dass sich Religionsgemeinschaften über so manches Verbot bislang hinwegsetzen durften. Und zwar nicht nur bei Beschneidungen von Kindern, sondern z.B. auch bei Diskriminierung aufgrund des Glaubens: Niemand darf einen Bewerber ablehnen, nur weil er z.B. Moslem ist. Nur die Kirchen dürfen das bei uns.

Das Kölner Urteil ist daher ein erster Schritt, solche Privilegien der Religionsgemeinschaften endlich abzuschaffen. (Es gibt 'ne ganze Menge davon!) Beschneidungen an Kindern sind fortan auch für Religionsgemeinschaften nicht erlaubt, sofern keine medizinischen Gründe vorliegen. Anders gesagt: Das ist keine Benachteiligung, weil es ja für alle gilt, sondern ein Ende der Bevorzugung - denn niemand darf laut Grundgesetz aufgrund seines Glaubens bevorzugt werden.

Nochmal Klartext: Das Urteil bedeutet, dass niemand Kinder ohne medizinische Gründe beschneiden darf. Keine Ausnahmen mehr für irgendwelche Religionen!

  • Antworten
Gondlir26.07.2012 | 00:33 Uhr

@Gauß, nicht nur die Thematik

@Gauß, nicht nur die Thematik ist im wahrsten Sinne des Wortes unter der Gürtellinie, sondern auch Ihre Argumentation. Körperverletzung bleibt Körperverletzung. Die seelische Misshandlung ist nicht nur bei Kindern, zu Recht, strafbewehrt. Auch kann ich nicht sehen, dass staatliche Organe Deutschland juden- und moslemfrei machen wollen. Archaische Bräuche sollten aber nicht durch angebliche Religionsfreiheit verbrämt werden.
Zu Ihren Ausführungen bleibt abschließend festzustellen, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!

  • Antworten
Gast01.08.2012 | 15:19 Uhr

Beschneidung

Ich möchte hinzufügen, dass es völlig absurd ist, die Kindstaufe als Argument für eine Beschneidung anzuführen, die ja dann auch zu verbieten wäre. Wasser schadet nicht und ermöglicht es dem Kind, sich später ansders zu entscheiden; die Beschneidung lässt sich nicht rückgängig machen.

  • Antworten
Silvie25.07.2012 | 18:59 Uhr

Genau! und das Taufwasser

Genau! und das Taufwasser lässt sich in einem neuen Ritual ganz einfach wieder wegfönen.

  • Antworten
anita26.07.2012 | 12:28 Uhr

Lieber Gauß, ihr dümmlicher

Lieber Gauß, ihr Kommentar läuft völlig ins Leere, denn Körperverletzung an Kindern ohne medizinische Indikation ist verboten. Ohrlochstechen und Tätowierungen können ebenso strafbar sein - aber wie bei der religiösen Beschneidung wird es immer dumme Eltern und ein verblendetes soziales Umfeld geben, so dass es in manchen Fällen selbst bei offensichtlichen Gesundheitsschäden nicht zu einer Anzeige kommt. Ein Unrecht macht ein anderes nicht Recht. Das müsste man eigentlich schon in der Kindheit verstanden haben.
Auch psychische Gewalt ist gesetzlich bedacht - man darf sein Kind z.B. nicht zu einem Sozialkrüppel machen, sei es aus religiöser Überzeugung oder aus Überforderung. Jedes Jahr werden Tausende von Kindern ihren Eltern entzogen.
Impfungen sind geprüfte medizinische Mittel, deren Schaden als Nebenwirkung nur sehr selten vorkommen darf, damit der Impfstoff überhaupt zur Zulassung kommt. Bei der Beschneidung ist der Schaden das Ziel der Aktion.
Aber vielen Dank, dass Sie wie so viele andere das intellektuelle und argumentative Niveau der Beschneidungsfreunde bloßstellen.

  • Antworten
Felix25.07.2012 | 21:05 Uhr

Beschneidung

Beschneidung: "Der Herr sprach..."

Diejenigen, die sich fragen, wo die Beschneidung von Knaben ihren Anfang nahm, die müssen im Alten Testament nachschauen. Ein blutrünstiger Gott hat Abraham dieses grausame Ritual befohlen. Uebrigens war es derselbe Gott der auch Steinigungen und Tötung von Frauen, Männern und Kindern in Auftrag gab. Der Leser wird auch feststellen können, dass oft, wenn der Herr sprach, nichts gutes dabei herauskam, für viele bedeutete es sogar den Tod. Aus heutiger Sicht muss man all die beschriebenen Befehlsempfänger wohl als schizophren bezeichnen. Vielleicht waren sie aber auch sehr gerissen und haben das alttestamentarische Bildungsniveau der damaligen Gesellschaft zu ihren Gunsten ausgenutzt. Man könnte heute, ein paar Tausend Jahre danach, eigentlich beruhigt zur Tagesordnung übergehen, und die damalige Gesellschaft belächeln, wären da nicht hartnäckige Ueberbleibsel aus jener Zeit, die immer noch unser heutiges Leben bestimmen. Nicht alle sind inzwischen dem Fortschritt gesellschaftlichen Denkens zum Opfer gefallen. Einige davon eignen sich auch heute noch vorzüglich, um Menschen beispielsweise durch Angstmacherei zu disziplinieren und bei der "Stange zu halten". Nebenbei lässt sich damit auch noch ganz schön Geld verdienen.

Durch Verbote lässt sich das körperverletzende Beschneidungsritual nicht beseitigen. Aufklärung und Bildung sind die einzigen Mittel, die ein Ende herbei führen könnten. Daran mangelt es eigenlich nicht, aber es scheint, dass sie in fundamentalistischen Hirnen mit einem alttestamentarischen Denken keine Angrifffsfläche finden können.

Jemand hat einmal geschrieben: "Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann". Da alle Menschen einen mehr oder weniger runden Kopf besitzen, darf man die Hoffnung noch nicht aufgeben. Unsere Gesellschaft ist aber hier und jetzt gefordert dafür zu kämpfen, dass niemand mehr in seinem religiösen, politischen oder sonst welchem Wahn andere Menschen in irgendeiner Weise markieren, schädigen oder sogar verstümmeln darf, um damit deren Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe, Volk, Religionsgemeinschaften o.ä. für immer und alle Zeiten erkennbar zu machen.

  • Antworten
anita26.07.2012 | 08:21 Uhr

Warum nicht das Alter für die Entwcheidung pro oder con

In Bezug auf religiöse Beschneidung auf mindestens 14 Jahre zu setzen? schließlich ist die operative Entfernung
der Vorhaut kein minimaler Eingriff.

  • Antworten
Lill-Karin Bryant27.07.2012 | 14:36 Uhr

Ich bin so froh, dass ich ein

Ich bin so froh, dass ich ein Mädchen bin.

  • Antworten
Toni27.07.2012 | 20:14 Uhr

Kulturkampf!

Die Aufregung um die religiös begründete Beschneidung von Jungen wird verlogen geführt. Die Gegner der Beschneidung sind häufig in Personalunion gleichzeitig Befürworter der Abtreibung und der "Sterbehilfe".
Hier geht es nicht um gefühlte Körperverletzung, sondern um einen Kulturkampf gegen die Religion. Das hat in DEU Tradition, von Bismarck bis Hitler und nun sind insbesondere die auch dank Luther gottlos gewordenen grünen Enkel dabei, den Absolutheitsanspruch des gerade geltenden positivistischen Gesetzes auf den ganzen Menschen auszudehnen. Als nächstes wird das störende "Gewissen" abgeschafft bzw. dem jeweiligen Zeitgeist unterworfen.
Welch erbärmliche Aussichten für die Menschlichkeit, wenn sich dies durchsetzt: Orwells 1984 war dem gegenüber eine totale Untertreibung.

  • Antworten
Blase31.07.2012 | 12:48 Uhr

Die Menschenrechte sind keine „Gegenreligion“

Abtreibung und Sterbehilfe passen in die Diskussion gar nicht hinein. Denn:

Re Abtreibung: Abtreibung sorgt ja, genau wie Verhütung, gerade dafür, daß ein menschliches Bewußtsein gar nicht erst entsteht. Folglich wird auch keinem menschlichen Bewußtsein potentielles Leid zugefügt.

Re Euthanasie: Wenn ein Mensch von sich aus zu sterben wünscht, dann ist Sterbehilfe gerade eine Erfüllung des Wunsches auf Selbstbestimmung -- also genau das Gegenteil einer Beschneidung durch Bestimmung der Eltern (!). Es sei hiermit keinem erwachsenen Menschen das Recht auf Selbstverstümmelung oder -tötung abgesprochen. Es ist freilich etwas anderes, wenn Angehörige über den Tod eines Patienten entscheiden sollen, ohne zuvor dessen Einwilligung oder Vollmacht übertragen bekommen zu haben; aber das ist eindeutig ein Thema, das es unabhängig von der Beschneidungsdebatte zu diskutieren gilt.

Zum dritten, re Vergleich mit Hitler und Bismarck: Zum einen war auch Hitler der Meinung, daß 2 + 2 = 4 ist. Deshalb ist das noch lange nicht falsch; somit zielt der Angriff ins Leere: Nur, weil jemand Verabscheuungswürdiges eine These vertritt, ist diese nicht automatisch selbst verabscheuungswürdig. Das ist eines der Fundamente der Objektivität: Eine Aussage ist unabhängig von demjenigen wahr oder falsch, der sie ausspricht.

Was Ihre Aussage über die Abschaffung des Gewissens angeht, so verstehe ich den Zusammenhang nicht, oder eher: Ist nicht das Gebot der körperlichen Unversehrtheit gerade ein Ausdruck eines gesellschaftlichen, in Form des Grundgesetzes als universell anerkannten Gewissens? Soll heißen: Sollte das gesunde Gewissen eines Menschen diesen nicht davon abbringen, jemand anderen ohne dessen Einwilligung irreversibel zu verstümmeln?

  • Antworten
Lilian Steinkuchen01.08.2012 | 11:22 Uhr

@ Silvie: "Wasser schadet

@ Silvie: "Wasser schadet nicht und ermöglicht es dem Kind, sich später ansders zu entscheiden; die Beschneidung lässt sich nicht rückgängig machen." Wollen Sie damit sagen, daß die Christen - oder wer auch immer - keine beschnittenen Schäflein akzeptieren, oder was haben Sie da für Vorstellungen?

  • Antworten
dagmar.schatz31.07.2012 | 19:31 Uhr

@ Blase

Stimmt ich bin gegen Beschneidungen und für Sterbehilfe kenne aber auch andere die gegen Beschneidung und gegen Sterbehilfe sind was sagt das jetzt?Genau nichts es ist nur ein Versuch der Diskreditierung.

Das Gewissen will übrigens niemand abschaffen und klar ist es dem jeweiligen Zeitgeist unterworfen. Das war übrigens auch vor der Aufklärung nicht anders. Sklaverei, Kastration, Zwangsbekehrungen, Körperstrafen das alles war mal erlaubt.

  • Antworten
Oliver26.09.2012 | 15:35 Uhr

Beschneidungen sind vergleichbar

Beschneidungen von Jungen und Mädchen sind durchaus vergleichbar.

Alle Argumente, die für Jungenbeschneidungen aufgeführt werden (Hygiene, keine Nachteile bei der Zeugung, Tradition etc) gelten genau so für Mädchenbeschneidungen:

http://bloganddiscussion.com/argumentevonfemastasen/1370/maennliche-beschneidung-vs-weibliche-beschneidung/

  • Antworten
Klaus Weber17.11.2012 | 19:33 Uhr

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