Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Siofra O'Leary / dpa

Klima-Urteil des EGMR - Darf ein Gericht Politik machen?

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird als Meilenstein des Klimaschutzes gefeiert. Doch die Richter überschreiten die Grenze zwischen Rechtsprechung und (Klima-)Politik und missachten einen Grundsatz des Rechtsstaats: die Gewaltenteilung.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird mit seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschützer. Aber ist das wirklich ein gutes Urteil? Zweifel sind erlaubt. Das Gericht in Straßburg hat zunächst getan, was seine ureigene Aufgabe ist. Auf der Basis mehrerer Beschwerden hat es die Frage geprüft, ob die betroffenen Staaten – unter anderem die Schweiz – die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen. Dafür ist es da. Es wacht darüber, ob die Mitgliedstaaten dieses Menschenrechtsvertrags ihre Verpflichtungen einhalten. In der Vergangenheit haben die Richter viel für die Menschenrechte in Europa getan. Immer wieder haben sie furchtlos Menschenrechtsverletzungen in Europa festgestellt und Veränderungen angestoßen. 

Die Richter haben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht gegeben und entschieden: Die Schweiz tut zu wenig gegen den Klimawandel, und das verletzt die Rechte der Schweizerinnen aus der EMRK. Denn Klimaschutz ist – stellen die Richter fest – ein Menschenrecht. Wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun, können Staaten also die Menschenrechte ihrer Bürger verletzen. Das sagen jedenfalls die europäischen Richter, und das ist eine juristische Innovation. Das Urteil ist ein historischer Präzedenzfall und wird Signalwirkung haben. Natürlich hat es eine Vorgeschichte. Seit einigen Jahren haben Umweltverbände in vielen Staaten das Umweltrecht als Hebel entdeckt, um umweltpolitische Ziele durchzusetzen. Auch und gerade in Deutschland. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik aus dem Jahr 2021 ist ein spektakuläres Beispiel dafür. Für diese Politik ist das europäische Urteil sicher eine Ermutigung. Zahlreiche Umweltverbände werden jetzt ihre Regierungen verklagen. 

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Jens Böhme | Do., 11. April 2024 - 18:09

Wenn Angst Richter und Politiker leitet, dann ists zu Ende. Dann braucht man nicht mehr von Freiheit sprechen.

Hans Meiser | Do., 11. April 2024 - 18:22

Dargelegt herab vom (unbewussten) juristischen Elfenbeinturm.
"Deshalb ist Straßburg darauf angewiesen, dass alle Mitgliedstaaten der EMRK freiwillig und vollständig seine Entscheidungen beachten. Das passiert aber nur, wenn das Gericht eine ungebrochene Autorität hat und seine Urteile inhaltlich vollständig überzeugen."
Nun, man wird sich nur zu gern von diesem Urteil überzeugen lassen - rechtfertigt es doch die aktuellen politischen Entscheidungen. UND: das zahlende Klientel der Regierungen wird mit dieser Entscheidung mehr als zufrieden sein.
Was also sollen die Auswirkungen dieser gefällig erbrachten Fehlentscheidung sein, außer größtmöglichem Schaden für Europa?

Wolf | Do., 11. April 2024 - 18:23

Ja, die linksgrünwoke Elite hat eben alles gekapert. Alles, die Demokratie und ihre bisher bewährten Institutionen.
Es geht schnurgerade in den ökosozialistischen Einheitsstaat.
Dies war der erste Streich. Und im EU-Parlament heute folgte der nächste. Antrag für die völlige Freigabe der Abtreibung bis zur 12. Woche.
Bei den Europa-Wahlen sollte man auf dem Wahlzettel dem linksgrünwoken Dekadenzzauber einen harten Denkzettel geben.

Karl-Heinz Weiß | Do., 11. April 2024 - 18:26

Eine sehr prägnante Zusammenfassung der Problematik. Und warum überschreitet der Gerichtshof seine Grenzen ? Weil er das Selbstverständnis der EU-Kommission übernimmt. Diese Überdehnung der Kompetenzen führt unweigerlich zu einem Ergebnis: Rückfall in nationalstaatliches Denken. Beim Asylkompromiss haben es die deutschen GRÜNEN verstanden, deren EU-Fraktion nicht. Beim Rütli-Schwur: die Schweizer finden die richtige Antwort auf diese Kompetenzanmaßung.

Tonicek - CZ | Do., 11. April 2024 - 18:50

. . . für Ihre eindeutigen und klaren Worte, die ich alle vollinhaltlich nachvollziehen kann.
Ja, Sie haben rescht, der Zeitgeist überwältigt fast die ganze Menschheit, die Justiz inbegriffen.
Was soll man dazu sagen? Ich weiß es nicht, und andererseits würde mich jetzt mal interessieren, was die Schweizer Regierung jetzt zu tun gedenkt?
Muß sie überhaupt etwas unternehmen - wo sie ja nicht einmal Mitglied der EU sind?
Und wer hat eigentlich die Seniorinnen so aufgestachelt, diese Angelegenheit so anzugehen?
Fragen über Fragen . . .

Ich habe ja bisher die angeblich "satirische" Kritik an den "Omas aus dem Hühnerstall" als das geschmäht, was sie ist: ein hinterfotziges Treten der Herrschenden von oben nach unten! Und das kann niemals Satire sein!
Aber zugegeben, bei diesen verblödeten Omas in der Schweiz komme ich tatsächlich ins Wanken! In den eidgenössischen Hühnerställen tummelt sich mitunter ein infantiles Gegacker zum Fremdschämen!

Ingofrank | Do., 11. April 2024 - 19:04

Mitgliedsländern der EU zu drehen, in Richtung national konservative Ausrichtung, wird er sich auch in den Gremien der EU drehen. Oder der ganze Laden bricht vorher noch zusammen wenn der Zahlmeister endlich pleite ist. Da ist das Klima, das aller kleinste Problem.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Romuald Veselic | Do., 11. April 2024 - 19:06

Ich als CO2-Anhänger, fühle mich dadurch bedroht/diskriminiert/diffamiert. Was soll dann mit mir geschehen? Werde ich abgeurteilt?

Ich wusste nicht, das Klimaleugnen 1 Strafbestand ist.

Und was ist mit Evolutionsleugnern?

Religionsfanatiker sind alle Evo-Leugner.
Was jetzt?

Wer entscheidet darüber, dass 1nerseits darf man Klimadogmen nicht leugnen, anderseits die bewiesene kosmische Evolution, darf durch Aberglaube zum Humbug erklären.

Konterrevolutionäre aller Länder vereint euch!
😈🎈

Menzel Matthias | Do., 11. April 2024 - 19:09

Sieht so aus, als ob da einige Richter Nachhilfe im Demokratieverständnis benötigen. Scheint aber eben Zeitgeist zu sein, dass Institutionen durch Grenzüberschreitungen ihren Untergang oder die Bedeutungslosigkeit selbst herbeiführen. Die Kirchen fallen mir da zuerst ein. Diese Einrichtungen kann man verschmerzen, das Vertrauen in die Demokratie aber keineswegs.

Peter Sommerhalder | Do., 11. April 2024 - 19:34

so schlecht finde ich den Strommix in der Schweiz nicht:
55% Wasserkraft
35% Kernenergie
10% Wind und Solar

Und immer wieder Mal sieht man ein Tesla herumfahren. Es ist also in der Schweiz nicht verboten mit Batterieautos herumzufahren. Man muss es sich halt nur leisten können...

Hans Jürgen Wienroth | Do., 11. April 2024 - 19:41

Gibt es für den menschengemachte Klimawandel eine nachgewiesene Kausalität oder nur eine festgestellte Korrelation? Bisher habe ich, am Thema interessiert, nur davon gelesen, dass die Erderwärmung darauf zurückzuführen sei, dass Strahlungsreflexion durch das CO2 am Verlassen der Atmosphäre gehindert wird. Wird unsere Hülle durch das CO2 zu einer Art „Diaphragma“? Was ist mit den Sonnenwinden, die auch die anderen Planeten wärmer werden lassen? Warum ist die Erwärmung in Europa mit viel Wind- und Solarkraft höher als anderswo?

Mit all diesen Fragen, sowie den Auswirkungen auf Wohlstand und Ernährungssicherheit hätten sich die Richter befassen müssen, wenn sie weise hätten entscheiden wollen. Sind sie dazu in der Lage, haben sie ausreichend Fachleute widersprüchlicher Meinung befragt?

Hier schwingen sich Richter zu Urteilen auf, deren Auswirkungen sie nicht übersehen können, ggf. auch nicht wollen. Vor allem wollen sie keine Verantwortung dafür übernehmen. Das bleibt bei der Politik.

Henri Lassalle | Do., 11. April 2024 - 19:59

wonach es sich um ein Zeitgeistphänomen handelt. Eine Entschuldigung versus Gericht sollte dies aber nicht sein: Die Justiz hat sich nicht direkt in die Politik einzumischen. Will sie etwa auch in anderen Bereichen Einfluss ausüben?
Die Klimadebatte ist ideologisch und psychologisch aufgeheizt. Schuld daran sind auch die Medien, die statt wissenschaftliche Klarheit zu vermitteln, den Katastrophismus akzentuieren. Und nebenbei: DasThema Klima ist äusserst komplex, ich bezweifle, dass ein Gericht die Kompetenz hat, darüber zu urteilen. Ein Gericht soll gefälligst das tun, wozu es berufen ist: Gesetze, die von der Politik beschlossen wurden, anzuwenden. Das ist die originäre Bestimmung eines Gerichts, nichts weiter !

Sabine Jung | Do., 11. April 2024 - 20:10

und gehen vor Gericht und bekommen Recht. Es wird immer absurder. Je oller, je doller könnte man fast sagen.
Was sind denn die Gründe, warum die Schweiz zu wenig getan hat? Haben die zuviel Berge und dadurch wird die Luft schlechter ausgetauscht?
Oh man, ich zweifle langsam an dem Verstand der Menschen!

Bernhard Marquardt | Do., 11. April 2024 - 20:15

Die Wahlgremien aus Legislative und Exekutive suchen die obersten Richter einschl. des BVerfG mehr nach eigenen politischen Kriterien aus als nach juristischer Qualifikation.
Also macht das BVerfG Politik.
Die Innenministerin und ihr Kettenhund vom Verfassungsschutz demontieren völlig ungeniert das Bürgerrecht auf Meinungs- und Redefreiheit.
Und nun auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.....
Wer an einem Scheideweg der jungen deutschen Demokratie elementare Bürgerrechte nicht mit gegen einen übergriffigen Statt verteidigt, macht sich an der weiteren Entwicklung in Richtung eines totalitären Systems mitschuldig.
Wo sind die Scharen habilitierter Verfassungsrechtler, ehemaliger Verfassungsrichter und prominenter Lehrstuhlinhaber?
Deren offenbar stille Duldung (oder Feigheit), beschämt zutiefst.

Christa Wallau | Do., 11. April 2024 - 20:24

daß die Gerichte inzwischen Politik machen.
Warum sollte das also in Straßburg anders sein als in Karlsruhe?

Nicht mehr das R E C H T , welches in den Gesetzen der einzelnen Staaten festgelegt ist, spielt die entscheidende Rolle, sondern tatsächlich das, was politisch gerade "en vogue" ist und als allgemeiner "Fortschritt" deklariert wird.
Das kommt dabei heraus, wenn nicht mehr die Bürger jedes einzelnen Landes darüber bestimmen dürfen, was bei ihnen Recht und Unrecht ist, sondern nur noch von allgemeinen
Menschenrechten gefaselt wird, die irgendwer in Brüssel, bei der UNO oder sonstwo festlegt.
Wie das alles sich mit der Realität vereinbaren läßt, scheint dabei keine Rolle zu spielen.

Tomas Poth | Do., 11. April 2024 - 20:57

Das Klimas kann man nicht schützen, man kann sich nur vor dem Klima schützen. Den Richtern fehlt die mangelnde Kenntnis und Einsicht zum Sachgegenstand.
Die Richter sind politisch übergriffig, sie lassen sich von einer Handvoll Klima-CO2-Apokalyptikern kaufen.
Das ist nicht nur schrecklich dumm sondern auch gesprochenes Unrecht weil es auf einer falschen Sachbasis beruht.

Markus Michaelis | Fr., 12. April 2024 - 01:33

Nach meinem Verständnis wenden normale Gerichte das Gesetz auf konkrete Fälle an, wägen also Einzelfallbedingungen ab. Der EGMR ist aber eher ein Verfassungsgericht. Soweit es Fragen zur institutionellen Verfasstheit betrifft, sind VerfGer. vielleicht ähnlich zu normalen Gerichten. Was aber die Grundwerte betrifft, und das trifft auf den EGMR eher zu, scheint es mir mit normalen Gerichten wenig zu tun zu haben. Grundwerteparagraphen bestehen aus so wenigen Zeilen Text und beziehen sich potenziell auf eine so große Lebensvielfalt (eigentlich alles), dass man nicht im normalen Sinne von einer Gesetzesanwendung durch Gerichte sprechen kann. Z.B. eine Menschenrechtsverletzung kann alles und nichts sein: die Gehaltshöhe, die Luftqualität, Ehebedingungen, alles. Das Gericht hat hier eher die Funktione eines "guten Absolutherrschers", der relativ frei entscheidet, was er für richtig hält. Das sollte man vorsichtig anwenden?

Gerhard Lenz | Fr., 12. April 2024 - 09:19

Jetzt muss Deutschland nicht mehr alleine das Weltklima retten. Jetzt muss ihm die Schweiz zur Seite stehen.
Ein deftiger Schlag ins Gesicht der Klimaleugner. Und die Justiz - der geeignete Experte ist sofort zur Stelle - hat damit zuweilen ihre Schwierigkeiten. Das Problem: Die Klimakrise, oder genauer, der Schutz vor den Folgen, die frühere und gegenwärtige Generationen zu verantworten haben, steht nicht eindeutig im Gesetzbuch. Anspruch auf sauberes Wasser, auf wenigstens relativ saubere Luft? Fehlanzeige. Dagegen kann man sehr wohl argumentieren, der größte Umwelttrampel dürfte auch weiterhin im Rahmen der StVO die Luft mit seinem stinkenden SUV verpesten. Zumal, siehe auch Kommentare in diesem Forum, für manche eine Klimakrise gar nicht existiert.
Was ist also (auch) ein Menschenrecht? Der Schutz des Individuums vor einer durch Menschen versauten, dadurch gesundheitsgefährdenden Atmosphäre? Immer mehr Richter scheinen das so zu sehen. Ein der Realität angepasstes Urteil.

Gerhard Lenz | Fr., 12. April 2024 - 09:24

Jetzt muss Deutschland nicht mehr alleine das Weltklima retten. Jetzt muss ihm die Schweiz zur Seite stehen.
Ein deftiger Schlag ins Gesicht der Klimaleugner. Und die Justiz - der geeignete Experte ist sofort zur Stelle - hat damit zuweilen ihre Schwierigkeiten. Das Problem: Die Klimakrise, oder genauer, der Schutz vor den Folgen, die frühere und gegenwärtige Generationen zu verantworten haben, steht nicht eindeutig im Gesetzbuch. Anspruch auf sauberes Wasser, auf wenigstens relativ saubere Luft? Fehlanzeige. Dagegen kann man sehr wohl argumentieren, der größte Umwelttrampel dürfte auch weiterhin im Rahmen der StVO die Luft mit seinem stinkenden SUV verpesten. Zumal, siehe auch Kommentare in diesem Forum, für manche eine Klimakrise gar nicht existiert.
Was ist also (auch) ein Menschenrecht? Der Schutz des Individuums vor einer durch Menschen versauten, dadurch gesundheitsgefährdenden Atmosphäre? Immer mehr Richter scheinen das so zu sehen. Ein der Realität angepasstes Urteil.

Stefan Teschner | Fr., 12. April 2024 - 15:31

Antwort auf von Gerhard Lenz

Sehr geehrter Herr Lenz,

man muss kein "Klimaleugner" sein, um dieses Urteil als fragwürdig zu empfinden. Herr Boehme-Neßler hat seine Kritik auch nur sehr mittelbar an der Frage festgemacht, ob der CO²-Ausstoß die einzige Determinante für die globale Erwärmung darstellt.
Aber es delegitimiert eine Gerichtsbarkeit, die ohnehin von wesentlichen Global Playern ignoriert wird.
Vor allem: Die Umsetzung des Urteils würde dieses fiktive Menschenrecht nicht wieder herstellen - das gesparte CO² würde an einem anderen Ort dennoch emittiert. Denn die weltweiten Emissionen hängen schlicht von der Fördermenge ab. Und auch wenn wir uns selbst kasteien und jeglichen Verbrauch fossiler Energieträger einstellen - anderswo nimmt man die von uns verschmähten Mengen gern ab, denn die weltweite Nachfrage ist weit größer als das Angebot. Nur eine "Weltregierung" könnte eine konzertierte Energiepolitik umsetzen. Fragen Sie mal z.B. Herrn Putin, ob er sich einer solchen Regierung unterwerfen würde....

Christoph Kuhlmann | Fr., 12. April 2024 - 10:31

Gerichte sind auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Wissenschaft ist sehr oft politisiert. Das war bei der Kernkraft so und ist nun beim Klima auch nicht anders. Normalerweise existiert ein Kanon unterschiedlicher Lehrmeinungen. Dieser Kanon ist durch die gezielte Förderung einzelner Stimmen systematisch auf eine Stimme reduziert worden. Jede Wissenschaft will wachsen, das hat jede Form der Organisation so an sich. Schon wegen der Beförderungen und neuer Karrierechancen. Bei der Klimawissenschaft ergibt sich dieses Stellenwachstum nur, vor dem Hintergrund eines apokalyptischen Bedrohungsszenarios. Es steht zu vermuten, das gezielt nach negativen Folgen geforscht wird, während die positiven Folgen nicht in den Vordergrund gestellt werden. Ein milderes Klima muss für Mitteleuropa kein Nachteil sein. Doch gerade dort wird vehementesten ein kostspieliger Umbau der Wirtschaft und der Lebensweise gefordert. Verglichen damit sind die Bemühungen anderer Regionen läppisch. Warum?

Ernst-Günther Konrad | Fr., 12. April 2024 - 12:11

... mal neben einer streng juristischen Bewertung, auch ein bisschen Politik zu machen. Da ist da der EUGH inzwischen genauso anfällig, wie unser BVerG und andere oberste Gerichte in den anderen Nationalstaaten. Da dürfte von allem was dabei sein. Angst, politischer Druck, persönliche Bedrohung, Korruption, Narzissmus, Überlegenheitsgefühl, einfach mal die Rolle wechseln und was noch sonst alles. Und wehe, die Klimalüge bricht endlich zusammen und bekommt öffentliche die Risse, wie wir sie gerade bei Corona sehen, dann will niemand über Fehler reden, eigene Dummheit und eigner Herdentrieb sehen, nein, dann hat ja das oberste Gericht entschieden und man beugt sich dann nur der Rechtsprechung. Bullshit das Ganze. Sie schreiben es richtig Herr Boehme-Nessler. Die Staaten können, müssen das Urteil aber nicht befolgen und umsetzen. Und genau das empfehle ich der Schweiz. Jedenfalls ist ein solches klassisches politisch ideologisiertes Urteil, Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner. Gut so.

Albert Schultheis | Fr., 12. April 2024 - 21:11

"die Richter überschreiten die Grenze zwischen Rechtsprechung und (Klima-)Politik und missachten einen Grundsatz des Rechtsstaats: die Gewaltenteilung." - Mehr noch und viel schändlicher: Naturwissenschaftlich völlig unbeleckte Richter schwingen sich dazu auf, über eine unter seriösen Wissenschaftlern höchst umstrittene Frage großmächtig zu entscheiden: der über den "Wahrheitsgehalt" der linksgrünen Narrative zum Treibhausgas CO2 und der Beeinflussbarkeit des angeblich menschengemachten Klimawandels!
Sie hätten die Klage aus der Schweiz an besser geeignete und eigentlich zuständige naturwissenschaftliche Instanzen delegieren können. Stattdessen hat man sich offenbar dem Druck aus den einschlägigen Organisationen und Pressure Groups gebeugt. - Nein, dieses Urteil wird keinen Bestand haben - außer als Präzedenzfall für ein schändlich korrumpierbares Richtergremium.

Albert Schultheis | Fr., 12. April 2024 - 21:35

Schön zu erleben, dass diese EU und ihr Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gemeinsam ihr gläsernes Dach durch massive Steingeschosse zertrümmern!
Immer mehr tendiere ich zu dem Statement des Erz-Nazis Höcke: "Erst der Tod dieser EU wir uns die Freiheit zurückgeben!"

Achim Koester | Fr., 12. April 2024 - 22:34

An das Urteil dieses größenwahnsinnigen Gerichts gebunden, oder können sie es einfach ignorieren?
Außerdem erscheint mir das Procedere vordergründig von latenter Aversion gegen die Schweiz getragen zu sein, weil sie sich nicht dem EU Wahnsinn unterwirft.

Uli | Sa., 13. April 2024 - 10:53

"Darf ein Gericht Politik machen?" Unsere Verfassung schreibt aus gutem Grund die horizontale Gewaltenteilung vor. Es ist nicht akzeptabel, dass Deutschland EU Gerichte anerkennt, die sich nicht daran halten. Um es deutlich zu machen: Ein Gericht, das Politik betreibt, ist in Deutschland als verfassungsfeindlich anzusehen.