5G-Mobilfunk-Auktion - Bundesamt: Weitere Forschung zu Strahlengefahr nötig

Die Auktion der 5G-Frequenzen im Mobilfunk hat begonnen. Viele fürchten, dass sich dadurch die elektromagnetische Strahlung erhöht, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit. Nur Verschwörungstheorie? Zumindest mahnt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz weitere Forschungen an

Erhöht sich durch die 5G-Übertragung die Gefahr durch elektromagnetische Strahlung?
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Die 5G-Frequenzen im deutschen Mobilfunk sind heiß begehrt. In den ersten drei Runden wurden Gebote in Höhe von mehr als 314 Millionen Euro eingereicht, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Deutsche Telekom, Telefonica Deutschland,  Vodafone und neuerdings auch 1&1 Drillisch bieten gegeneinander. Doch ist die Technologie wirklich so ungefährlich, wie alle versichern? Seit Jahren warnen Kritiker vor der Erhöhung der elektromagnetischen Strahlung, diese würde die Gesundheit gefährden. Oft stecken krude Verschwörungstheorien dahinter. Doch die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS), Inge Paulini, hat nun gegenüber der Passauer Neuen Presse angemahnt, dass zumindest weitere Forschungen über die gesundheitlichen Folgen elektromagnetischer Strahlung nötig seien.

„Strahlungsintensität muss untersucht werden“

Die Strahlenschutzbehörde untersteht dem Bundesumweltministerium, die Toxikologin Paulini steht ihm seit zwei Jahren vor. „Deutlich höhere Datenübertragungsmengen, neue und zusätzliche Sendeanlagen und höhere Frequenzen verändern die Strahlungsintensitäten – diese müssen untersucht werden“, sagt Paulini. Der neue 5G-Standard nutze mittelfristig auch „höhere Frequenzen“, erläutert die Expertin. „Hier haben wir noch wenige Erkenntnisse und werden mittelfristig weitere Forschung betreiben“, kündigt sie an. Ferner sei aus ihrer Sicht offen, „was geschieht, wenn etwa unterschiedliche Betreiber am gleichen Ort Sendeleistung aufbauen. Das werden wir beobachten und bewerten.“ Gleichzeitig sieht Paulini aber keinen Grund zur Panik: „Für 5G gilt also, was auch für vorherige Mobilfunkstandards gilt: Unterhalb der geltenden Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen.“

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