Strafverteidiger zum NSU-Prozess - „Wir wahren Rechte des Täters”

Lief die Presse-Akkreditierung zum NSU-Prozess ordnungsgemäß ab? Wie fühlt man sich als Verteidiger von Neonazis? Im Cicero-Interview gibt Jürgen Möthrath, Präsident des Verbands deutscher Strafrechtsanwälte, Auskunft

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Autoreninfo

Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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Herr Möthrath, Sie kennen sich in Strafverfahren aus: Ist es üblich, Zuschauerplätze nach Schnelligkeit zu vergeben?
Ja, um nicht den Anschein zu erwecken, dass man durch die Auswahl Einfluss auf die Zusammensetzung der Öffentlichkeit nimmt. Da ist das Prioritäts- oder Windhundprinzip das einzig zuverlässige.

Die türkische Zeitung „Sabah“ hatte die Einladung des Gerichts zur Akkreditierung 20 Minuten später als andere Medien erhalten. Spitzenpolitiker und Journalistenvertreter fordern jetzt, die Plätze neu zu vergeben. Was sagen die Strafverteidiger dazu?
Dieser Forderung kann ich mich als Strafverteidiger nur anschließen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in dem Verfahren betreffend des Familienmordes in Eislingen eine Beschränkung der Sitzplätze ja bereits gebilligt, wenn das Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Dass dies nicht der Fall war, räumt ja zwischenzeitlich wohl auch das OLG München ein.

[[{"fid":"52783","view_mode":"teaser","type":"media","attributes":{"height":220,"width":175,"style":"width: 120px; height: 151px; margin: 5px; float: left;","class":"media-element file-teaser"}}]]Deutsche Journalisten, die ihre Plätze türkischen Medien anbieten, können nicht sicher sein, dass ihr Tauschpartner auch tatsächlich Zugang erhält. Ist das so üblich?
Nein. Ich habe selbst schon für Medien an Gerichtsverfahren teilgenommen – beispielsweise am Prozess gegen Jörg Kachelmann. Da hatte ich als Kommentator von RTL eine Platzkarte aus dem Kontingent von RTL. An den Tagen, die für mich weniger spannend waren, konnte ich meinen Sitz an einen Mitarbeiter abgeben. Es wurde an der Tür nicht gefragt, ob eine Akkreditierung für diese Platznummer personenbezogen besteht.

Die türkischen Zeitungen Sabah und Hürriyet sowie ein deutsches Journalistenbüro haben Verfassungsbeschwerde gegen die Platzvergabe eingereicht. Halten Sie die Klagen für aussichtsreich?
Da zwischenzeitlich wohl davon ausgegangen werden kann, dass das  Akkreditierungsverfahren nicht ordnungsgemäß gelaufen ist, halte ich die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es keinen Anspruch auf eine bestimmte Zuschauerzahl gibt. Das Ergebnis kann also im Grunde nur sein, dass das Verfahren wiederholt wird, oder durch ein Losverfahren ersetzt wird. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass kein Anspruch besteht auf einen anderen Verhandlungsraum. Man hat in den jüngsten Tagen auch von Anschlagsplänen gehört –  das OLG München wird also bei der Suche nach einer Räumlichkeit auch den Sicherheitsaspekt berücksichtigen.

Sie meinen den Vorschlag, den Prozess etwa in eine Stadthalle zu verlegen?
Dem würde ich auch als Verteidiger entgegentreten: Aus meiner Sicht ist das mit der Menschenwürde der Angeklagten nicht zu vereinen. Das ist kein Schauprozess!

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Wo sollte aus Ihrer Sicht die Strafprozessordnung überarbeitet werden?
Aus meiner Sicht überhaupt nicht.

Warum?
Diese ganze Hysterie um die Frage des Zugangs zum Verfahren läuft völlig fehl: Wir müssen nicht nur die Menschenwürde der Angeklagten berücksichtigen, sondern hier treten auch Hinterbliebene als Nebenkläger auf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Teil eines Schauprozesses werden wollen. Dieser Strafprozess hat eine politische Dimension nicht aufgrund der zu verhandelnden Straftaten, sondern aufgrund der Verstrickung von V-Leuten und der Ermittlungspannen bei den Behörden.

Würden Sie denn einer Videoübertragung in den Nachbarraum zustimmen? Das hat man beispielsweise beim Breivik-Prozess in Norwegen so gemacht.
Damit hätte ich offen gesagt kein Problem.

Sie haben in einer Pressemitteilung zum NSU-Prozess Stellung genommen: Der Haftbefehl gegen Beate Zschäpe sei rechtmäßig, hieß es unter Bezug auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Welches Interesse hat Ihr Verband, zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen?
Wir sind der Meinung, dass sich die Strafverteidiger nicht nur in die Defensive zurückziehen dürfen. Wir müssen in der Öffentlichkeit kritisch Position beziehen, Fehler anprangern, aber auch zu gesellschaftlich relevanten Fragen – wie jener, ob Zschäpes Haftbefehl überhaupt rechtmäßig war – Stellung nehmen. Manchmal hat man den Eindruck, dass der Strafverteidiger gleich mit auf die Anklagebank gesetzt wird. Wir machen uns aber nicht mit Straftätern gemein. Wir verteidigen auf der Grundlage des Gesetzes unsere Rechtsordnung.

Sie haben NSU-Opfer dazu aufgerufen, sich auch bei Ihnen zu melden. Warum sollten die auf Sie zukommen – also auf die Verteidiger ihrer einstigen Peiniger?
Strafverteidigung heißt professionelle Teilhabe am Strafprozess. Wir handeln sowohl in der Rolle des Strafverteidigers als auch der des Nebenklägers – also Opfervertreters.

Dann wohnen zwei Seelen in Ihrer Brust?
In gewisser Weise ja. Es gibt aber Kollegen, die die Nebenverteidigung genau aus diesem Grund ablehnen.

Wie ist das eigentlich, Neonazis zu verteidigen?
Ob Sie einen Neonazi nehmen, einen mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen oder einen Familienvater, der sich mehrere hundert mal an seinem leiblichen Kind vergangen haben soll: Das Schreckliche dieser Taten löst immer Unverständnis darüber aus, dass so jemand noch verteidigt wird. Aber wir wahren Rechte des Täters. Und wenn Sie mal die rechte Gesinnung wegnehmen, dann ist das ein Mordverfahren – und von anwaltlicher Seite nicht mehr so spektakulär.

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Es gibt in der rechtsextremen Szene viele einschlägige Anwälte, die immer wieder Neonazis verteidigen.
Das muss jeder Verteidiger mit sich persönlich vereinbaren. Ich kenne Leute, die sich weigern, Sexualdelikte zu verteidigen. Es gibt auch eine Vielzahl von Kollegen, die sagen, ich verteidige keine Personen mit dieser rechten Gesinnung.

Ist das eine Gewissensfrage?
Natürlich. Wenn ich dafür Sympathien habe oder dieses Gedankengut für meine Verteidigertätigkeit ausblenden kann, bin ich der richtige Mensch.

In dem fiktiven Film „Nichts als die Wahrheit“ verteidigt ein junger Anwalt den KZ-Arzt Josef Mengele, gespielt von Götz George. Für seine Rolle als Strafverteidiger gerät er immer mehr ins Abseits, irgendwann beschützen Neonazis sein Haus. Könnte man das auch als Szenario auffassen?
Ja, natürlich. Ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung sagen. Ich habe vor vielen Jahren einen der Sexualstraftäter verteidigt und dafür von einem anderen das Mandat gekündigt bekommen. Ich erhielt Drohbriefe, Beschimpfungen, wie man so jemanden verteidigen kann. Diese Prozesse endeten alle mit einem Freispruch. Wir hatten beim NSU-Verfahren aber nicht den Zustand wie bei dem Sexualverfahren in Indien: dass man für den Angeklagten keinen Verteidiger finden konnte.

Was braucht man für ein faires Verfahren?
Das Gericht muss ohne politische Einflussnahme seine Arbeit machen können. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn politische Organisationen oder ausländische Vertreter einen Platz im Prozess für sich reklamieren. Das hat mit Gewaltenteilung nichts zu tun.

Das Verfahren wird auch als „Jahrhundertprozess“ bezeichnet.
Das halte ich für übertrieben. Es ist schlicht und ergreifend ein ganz normaler Strafprozess, der aufgrund der Anklage durch die Generalbundesanwaltschaft beim Oberlandesgericht München stattfindet.

Als Präsident des Verbands deutscher Strafrechtsanwälte: Was wünschen Sie sich von den drei Zschäpe-Verteidigern Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl?
Eine engagierte Vertretung. Sie sollten darauf achten, dass keine Verfahrensfehler begangen werden. Sei es als Beispiel, zu verhindern, dass so ein Prozess im Olympiastadion stattfindet.

Herr Möthrath, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Petra Sorge.

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