Antwort des Innenministeriums - Deutlich mehr Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis

Die Zahl der behördlich bekannten Rechtsextremisten mit Erlaubnis zum Besitz einer Waffe stieg im letzten Jahr stark an. Dies liegt auch daran, dass trotz des neuen Waffenrechts der Entzug einer Erlaubnis mit hohen Hürden verbunden ist.

Die Zahl der Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis ist im letzten Jahr stark gestiegen / dpa
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Im Jahr 2020 stieg die Zahl der behördlich bekannten Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis stark an. Deutschen Sicherheitsbehörden waren Ende Dezember des letzten Jahres bundesweit circa 1.200 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten bekannt, die legal Waffen besaßen.

Im Vergleich zum Vorjahr 2019 bedeutet das einen Anstieg um fast 35 Prozent. Dies teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

Zahl der Reichsbürger unverändert

An der Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter, die Waffen besitzen, änderte sich im Jahresvergleich nichts. Zum Ende des Jahres 2020 besaßen aus diesem Personenkreis 528 Menschen eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe.

Reichsbürger erkennen den deutschen Staat und dessen Gesetze nicht an. Sie weigern sich beispielsweise Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. Da sie als gefährlich eingeschätzt werden, bemühen sich die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren, den Angehörigen der Szene, Waffenerlaubnisse zu entziehen. Seit 2016 gelang dies auch in fast 800 Fällen. Die Verfahren sind jedoch sehr langwierig, da sich die Betroffenen mit juristischen Mitteln wehren.

Das Bundesinnenministerium geht bei dem deutlichen Anstieg davon aus, dass er „zum Teil auf dem gestiegenen Personenpotenzial im Phänomenbereich Rechtsextremismus beruht“. Dieses rechtsextremistische Personenpotenzial wurde im Verfassungsschutzbericht von 2019 mit etwas mehr als 32.000 Personen angegeben.

Waffenbesitzkarte und Waffenschein

Beim waffenrechtlichen Besitz wird in zwei Arten unterschieden. Zum einen gibt es die Waffenbesitzkarte, die Jägern und Sportschützen gestattet, Waffen zu kaufen und bei der Jagd oder auf dem Schießstand zu verwenden.

Daneben erlaubt der Waffenschein seinem Inhaber eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen. Er kann etwa von Personenschützern beantragt werden.

Waffenentzug schwierig

Das Waffenrecht wurde vor circa einem Jahr erneuert. Seither wird der Beantragung einer Waffenerlaubnis und danach alle drei Jahre überprüft, ob der Träger die „Zuverlässigkeit und persönliche Eignung“ besitzt. Zudem wird beim Verfassungsschutz nachgefragt, ob die Person als Extremist eingestuft wird.

Ein möglicher Entzug der Waffenerlaubnis muss dann im Einzelfall begründet werden. Solange die Person nicht Mitglied einer verbotenen Organisation ist, ist diese Begründung jedoch schwierig. 

arn / dpa

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