Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Bundesverfassungsgericht erteilt ARD und ZDF eine Absage

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Zumindest vorerst. Die Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen, mit denen sie sich ihre Beitragserhöhung zum Jahresanfang erklagen wollten, wurden abgelehnt. Warum ÖR-Kritiker sich trotzdem nicht zu früh freuen sollten.

Der Beitragsservice wird auf seine monatlichen 86 Cent noch warten müssen / dpa
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Jakob Arnold hospitierte bei Cicero. Er ist freier Journalist und studiert an der Universität Erfurt Internationale Beziehungen und Wirtschaftswissenschaften. 

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Das Bundesverfassungsgericht hat zum Rundfunkbeitrag gesprochen. Die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden abgelehnt. Trotzdem können Kritiker des Öffentlich-Rechtlichen noch nicht die Korken knallen lassen. Denn das höchste Gericht hat nicht endgültig entschieden.

Wie ein Artikel des öffentlich-rechtlichen Medienmagazins Zapp deutlich macht, ging es in der jetzigen Entscheidung lediglich um die Frage, ob der Beitrag schon einmal prophylaktisch erhöht werden soll, bis die endgültige Entscheidung getroffen ist. Eine solche Prophylaxe lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab, da die Sender nicht plausibel darstellen konnten, dass das Programm so gravierende Schäden nehmen würde, wenn der Beitrag erst einmal bei den bisherigen 17,50 Euro pro Monat bliebe.

Schadensersatzanspruch?

Sollte das Gericht am Ende entscheiden, dass den Öffentlich-Rechtlichen tatsächlich 18,36 Euro pro Monat für Ihre Grundversorgung zustehen, könnten diese sogar teilweise das Geld zurückfordern, was ihnen jetzt ab Januar 2021 entgeht. Konkret hieße das: Die Beiträge würden dann noch einmal ansteigen.

Doch wie geht es jetzt erstmal weiter? Die Sender argumentieren, dass eigentlich fast alle ihre Ausgaben fix seien: Die Technik, die Verwaltung, die Pensionen (die teilweise bei üppigen 120 Prozent des früheren Gehalts liegen); bei allem seien den Sendern die Hände gebunden. Und auch den Festangestellten will man nicht kündigen, schließlich wollen die Öffentlich-Rechtlichen „ein möglichst sozialer Arbeitgeber sein“.

Einsparungen beim Programm

Einsparpotenzial ergibt sich damit hauptsächlich im Programm. Dieses wird größtenteils von freien Mitarbeitern produziert, denen man vorerst weniger Aufträge erteilen will. Tom Buhrow, Vorsitzender der ARD, kündigte an, man werde es „deutlich sehen und hören“. 

Es gäbe jedoch noch weitere Wege, um kurzfristig an Geld zu kommen. Notfalls müssten Immobilien verkauft und Investitionen – etwa für neue Studios – eingedampft werden. Ungeklärt ist auch, ob die Aufnahme von Krediten eine Option wäre.

Den kompletten Text von Zapp (NDR) finden Sie hier.

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