Demonstrantin vor dem Bundestag, 12.04.2024 / dpa

Selbstbestimmungsgesetz - Zwischen Allmachtsanspruch und Ohnmachtswirklichkeit

Die Absurditäten des künftigen Selbstbestimmungsgesetzes werden die Bürger und nicht zuletzt auch den Staat zwingen, die neuen Regeln selbst nicht in letzter Konsequenz umzusetzen.

Ferdinand Knauß

Autoreninfo

Ferdinand Knauß ist Cicero-Redakteur. Sein Buch „Merkel am Ende. Warum die Methode Angela Merkels nicht mehr in unsere Zeit passt“ ist 2018 im FinanzBuch Verlag erschienen.

 

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Ab dem 1. November genügt für die Änderung des Geschlechts und des Vornamens eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Einmal im Jahr ist das künftig möglich, mehrfaches Wechseln also kein Problem. Die bisherige Pflicht nach dem außer Kraft tretenden Transsexuellengesetz, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten vorzulegen, entfällt.  

Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Neben den Fraktionen der Ampel-Koalition (SPD, Grüne , FDP) stimmte auch die Gruppe Die Linke mit großer Mehrheit für das Gesetz. Union, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) lehnten es ab.

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Brigitte Miller | Fr., 12. April 2024 - 18:37

Wenn eine Familienministerin Lisa Paus Pubertätsblocker empfiehlt, "damit die Jungen Zeit haben, herauszufinden, welches Geschlecht zu ihnen passt", müssten alle Alarmglocken schrillen.
Wenn Beatrix von Storch von der Vizebundestagspräsidentin Petra Pau bezichtigt wird, die "Würde des Bundestages verletzt zu haben", weil sie die Wahrheit sagt über Markus Ganserer, müsste jeder , der ein Hirn unter der Schädelkalotte hat, sich wehren. Aber das Gegenteil passiert.

Naumanna | Fr., 12. April 2024 - 18:44

Reihenweise werden sich Männer in Frauen umwandeln wollen, wenn - was Gott verhüten möge - ein Kriegsfall eintritt.
Völlig sinnlos werden hier Ressourcen gebunden, Juristen usw. an ihrer Arbeit gehindert, damit sie sich mit diesem Quark beschäftigen müssen.

Was steckt denn bloß dahinter. Cui bono - wem nützt es? Ablenkungsmanöver von wirklichen Problemen? Allgemeine Verwirrung?

Volker Naumann | Fr., 12. April 2024 - 23:26

Antwort auf von Naumanna

Sind das dann die sogenannten "Flintenweiber"?

Alles nur ganz großes Theater, aber niemand kann lachen,
es ist ein einziges Trauerspiel.

Ich vermute, die Taktfrequenz wird weiter ansteigen und
das System überhitzt sich dann, wenn nicht dringend bald
ein Ventil zur Druckreduzierung geöffnet wird.

Eigentlich eine maßlose Arroganz der Ampelparteien, was
dem Volk so alles zugemutet wird in letzter Zeit.

MfG

Achim Koester | Sa., 13. April 2024 - 08:47

Antwort auf von Naumanna

Da hat man doch, um den Blödsinn komplett zu machen, ein Hintertürchen eingebaut, im Kriegsfall geht's nicht. Allerdings wirft der Autor die berechtigte Frage auf, ob eine zum Mann "umgebaute" Frau dann zum Dienst an der Waffe verpfkichtet ist.

roswitha lasser | Fr., 12. April 2024 - 18:58

ich werde gezwungen in MANNHEIM zu wohnen, obwohl ich keinerlei Probleme mit meinem Geschlecht habe? Ich muss an meinem Haus eine gerade Hausnummer ertragen, obwohl ich ausschliesslich Primzahlen liebe. Ich fühle mich als Schweizerin, aber die Schweiz lässt mich erst nach 10 Jahren eine werden und dann muss ich dort auch noch wohnen! Das alles geht gar nicht. Das ist eine dringende Angelegenheit für den Bundestag und all seine Abgeordneten, die sich ja rührend um Mikrominderheiten kümmern und andere wie mich einfach leiden lassen...Gut, dann gehe ich halt zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wenn alte Damen sich durch die Sonne belästigt für, können sie ja in den Schatten gehen, aber was soll ich machen, wenn mein Haus in einer Stadt steht, die Frauen im Namen brutal missachtet und Menschen zwingt Hausnummern zu ertragen, die sie nicht lieben. Jeder muss einmal im Jahr alles ändern dürfen: Wohnort, Strassennamen, Hausnummern, Nationalität, Geburtsdaten, usw.

Manfred Sonntag | Fr., 12. April 2024 - 19:10

Hier kann ich nur feststellen: Die haben in dieser Regierung und Koalition einen an der "Klatsche". Auf der einen Seite wird Terror gegen "Andersdenkende" ausgeübt, Sprechverbote per Gesetze erlassen, das Grundgesetz mit Füßen getreten und dann werden von den gleichen Personen die Erkenntnisse der Biologie aus tausenden von Jahren in den Müll geworfen. Ich habe nichts gegen Vielfalt, auch auf diesem o.g. Gebiet nicht, aber was Zuviel ist, das ist Zuviel. Diese Eliten zwingen die Menschen jeden Tag mehr über die vorgezeigten Flintenläufe, sprich Gesetze, zu springen. Der Bürger soll so an den Gehorsam gewöhnt und zum Duckmäusertum erzogen werden. Hierbei sind eindeutige Merkmale des Irrationalen erkennbar, so wie es im Totalitarismus, im Faschismus, im Stalinismus oder im Maoismus mit täglicher Gewalt oder deren Androhung üblich ist.

Satire, mit einem Hauch Wahrheit! Sie sind ein schlechter Demokrat. Unsere, wenn auch nur zum Teil, von uns nach der gesetzlich normierten Regelung des GG gewähl &. Ca. 2/3 werden über Parteien-Liste als "UNSERE VERTRETER" bestimmt haben so entschieden. Also haben wir einen an der Klatsche. Es heißt doch, "WIR" haben diese KOA gewählt/gewollt. Satire Ende
Die Möglichkeit, willkürlich gesetzlich ungeregelte KOA einzugehen sind mit das größte Problem. Es versetzt sie in die Lage, Wahlergebnisse durch Farbspielereien so zu deuten, wie sie es zur Erhaltung bzw. Erlangung der Macht brauchen. Sie legen es als "Wille des Volkes" aus.
Vielleicht erleben wir es augenscheinlich nach der TH-Wahl. Die AfD wir die meisten Stimmen auf sich erzielen. Aber auf Grund des vorher geschriebenen an der Reg- nicht beteiligt.

Wolfgang Borchardt | Fr., 12. April 2024 - 19:19

darf, wird er bessere Chancen überall dort haben, wo Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Die Frauenquote ist damit obsolet. Und die Frauen? : Sie bleiben ohne Widerspruch geduldig und halten es aus wie seit Jahrtausenden.

Albert Schultheis | Fr., 12. April 2024 - 19:47

"Nun sei für Transpersonen wie sie Schluss damit, „dass unsere Würde zur Verhandlungssache gemacht wird“." - Aber was ist mit uns Übrigen, mit allen den vernunftbegabten Bürgern des Staates? Was ist mit unserer Würde bzw was macht ihr aus unserer Würde? Wenn der Staat uns zwingt, etwas zu behaupten oder zu bestätigen, was jeder Vernunft, jeder naturwissenschaftlichen Evidenz, jeder menschlichen Natur widerspricht? Was ist das für ein Staat, der seine Bürger zur Lüge zwingt? Ein Kind mit 5 Jahren kann richtig unterscheiden, was ein Mann und was eine Frau ist - mit Verlaub, ist unsere Regierung zu blöd dafür? Dieses Gesetz tastet meine Würde an!

Christoph Schnörr | Fr., 12. April 2024 - 20:14

… und Herr Buschmann allein sind schon Grund genug, dass die FDP aus der Politik verschwinden sollte. Lieber falsch regieren als nicht an der Macht bleiben.

S. Kaiser | Sa., 13. April 2024 - 11:34

Antwort auf von Christoph Schnörr

.... der FDP mit 91 Mitglieder im BT in Zahlen:
Ja: 64 (u.a. M.Buschmann, B.Stark-Watzinger, MASZ, J.Vogel, K.Kulhle)
nein: 9 (u.a. Linda Teuteberg)
enthalten: 5 (u.a. Wolfgang Kubicki, Claudia Raffelhüschen)
nicht abgegeben: 13 (u.a. C. Lindner und V. Wissing)
andere Parteien:
keine Nein-Stimmen bei: SPD, Grüne, die Linke
keine Ja-Stimmen bei: CDU, BSW, AfD

Urban Will | Fr., 12. April 2024 - 22:38

weltfremder Narren. Die vermutlich nicht mal verstehen, warum ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung sie nur noch verachtet.
Aber man muss ehrlich sein.
Das passt alles zusammen. Ein Gesetz, dessen Auslegung schon bei der Formulierung der Ausnahmen so festgelegt wird, dass es sich selbst widerspricht.
Diese Regierung handelt konstant, hält Kurs. Niemand kann ehrlich erwartet haben, dass dieser Quatsch im Parlament scheitern würde. Die sind sich für nichts mehr zu blöde.

Ob das nächste Parlament es wieder kippen wird, bleibt abzuwarten. Ich denke, nicht.
Brandmauer – Fritzel wird am grünen Rockzipfel nuckeln und all das, was die verlogenen Unionisten heute predigten, wird nichts weiter gewesen sein als heiße Luft.

Und so bleibt dem Wähler halt weiterhin die Wahl.
Noch hätte er sie.
Wie lange noch? Denn wenn biologische Selbstverständlichkeiten so nebenbei auf dem Mist landen... wann kommen die mathematischen dran? Dann heißt es halt: Die gefühlte Mehrheit möchte weiterhin...

Gunther Freiherr von Künsberg | Sa., 13. April 2024 - 00:40

Endlich ein wirtschaftsfreundliches Gesetz,weil es insbesondere den juristischen Gesellschaft wie z.B. AG oder GmbH die Möglichkeit eröffnet ohne Rücksicht auf das biologische Geschlecht endlich geeignete Personen z.B. in die Vorstände zu berufen, und wenn die Frauenquote nicht stimmt erfolgt für die Dauer der Tätigkeit im Vorstand eben eine entsprechende Selbstbestimmung beim Standesamt um die Quote wieder herzustellen. Endlich formal-moralische Sexualgerechtigkeit.
Auch hätte sich dieser Ampel, hätte er das Gesetz schon vor 2 Jahren gegeben, nicht so schwer mit der Besetzung der Ministerien getan. Sie hätte gleich Boris Pistorius nach entsprechende Standesamts- Erklärung berufen können ohne das Quotenversprechen zu brechen. Weiterer Vorschlag Lisa Paus möge auch zum Standesamt gehen damit ein Mann und nicht eine Frau ein solches frauenfeindliches Gesetz mitzuverantworten hat.

Es ist schlimm, dass durch die geplante Regelung der Schutz einer schutzbedürftigen Minderheit deshalb beendet wird, weil jedermann sich die Rechte der schutzbedürftigen Minderheit missbräuchlich zu eigen machen kann und damit kaum noch feststellbar ist, wer diesen Schutz tatsächlich braucht oder wer die Rechtsgüter nur ausnutzt um Missbrauch zu betreiben. Auch Kinder haben ein natürliches auch auf biologischer Basis fußendes Menschenrecht, dass hier infrage gestellt wird weil ein Bestimmungsrecht der (möglicherweise frustrierten, weil das Kind ein Mädchen ist) Eltern diesen natürlichen biologischen Zustand infrage stellen kann.
Was gilt eigentlich für Doppelstaatler? Kann die biologische Türkin (Frau) ein selbstbestimmter Deutscher (Mann) sein?
Nächste Frage: ist es nicht bereits diskriminierend und strafbewehrt eine äußerlich als Mann wirkende Person, die behauptet eine Frau zu sein vom Besuch einer Disco auszuschließen? (Hausrecht?)

@ Gunther Freiherr von Künsberg

Sie bringen mich ja jetzt auf ganz verrückte Gedanken.
(Durch den Punkt bei den Doppelstaatlern)

Schutzbedürftige gibt es ja auch bei Mitbürgern aus der
Gruppe der Personen mit dem N-Wort oder dem Z-Wort.

Gesetzt den Fall, ein männliches, junges, kräftiges Mitglied
aus der N-Gruppe fühlt sich plötzlich als weibliche, junge,
blonde, blauäugige, schwedische, homosexuelle Person.
Ohne Probleme darf man (frau) das so eintragen lassen?
Nach einem Jahr kann man sich dann wieder was Neues
aussuchen oder wohl auch geschlechtslos werden, d.h.
ohne Angaben eingetragen werden?

Gibt es denn keine Stelle, die diesen Irrsinn noch
abbremsen kann?

MfG

Theo Lackner | Sa., 13. April 2024 - 08:55

Wie bei der Gendersprache Genus (sprachliches Geschlecht) mit Sexus (biologisches Geschlecht) und Gender (soziale Rolle) verwechselt bzw. gleichgesetzt wird,
so wird im Selbstbestimmungsgesetz der Sexus mit dem Gender und der Eigenwahrnehmung gleichgesetzt bzw. verwechselt.

Das alles passiert, weil der radikal individualisierte Mensch es nicht erträgt, von übergeordneten Strukturen - der Natur bzw. der Sprache - fremdbestimmt zu werden. Die Missachtung der Realität wird sich jedoch rächen, erst durch Lächerlichkeit, dann durch Schäden an Körper und Geist.

Hanno Woitek | Sa., 13. April 2024 - 10:39

Umbenennung des Bundestages in Christopfer Street Day und Umbenennung der Abgeordneten, die das wollten in Diversgeordnete. Auch sollten sie auf ihre Diäten keine Einkommensteuer mehr zahlen, sondern es sollten Vergnügungssteuern sein. Und damit man sie nicht beleidigen kann, sollten sie sich alle auf ihrer Kleidung als ihr gewähltes Nichtexistenz-Geschlecht sichtbar machen.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 13. April 2024 - 10:50

Auch wenn es nur ein verschwindend kleiner Teil betroffener Menschen bislang war, so werden, wie meine Foristen logischerweise richtig vermuten, etliche Männer und Frauen auf den Gedanken kommen, aus reinbetrügerischer Absicht, um sich persönlich Vorteile zu verschaffen, um etwas zu erlangen, was im anderen Geschlecht nicht geht, ihr Geschlecht ändern. Mal gespannt, wann das erste 14jährige Kind/Jugendlicher gegen seine Eltern klagt? Und die Gastronomiebetreiber und Arbeitgeber haben den schwarzen Peter in der Hand. Sie müssen/dürfen/sollen künftig entscheiden, ob und wer die Damen- und wer die Herrentoilette benutzt. Wie lange wird man sich bemühen, uns die ganzen Schoten die noch gar nicht ausgedacht sind, vorzuenthalten und uns das Gesetz als "harmlos" zu schildern. Wenn ein biologischer Mann selbsterklärt zur Frau die Damentoilette im öffentlichen Raum benutzt, wird es spannend werden, wie lange das ohne Ärger abgeht.
Wahnsinn hat Anhänger, man nennt sie woke Links-Grüne Spinner.

Stefan Jarzombek | Sa., 13. April 2024 - 12:04

"Wer zum Beispiel eine bisher als Mann geltende Person, die womöglich auch weiterhin dem äußeren Eindruck nach männlich wirkt, als „Herr“ und mit seinem früheren Namen anschreibt, kann nach §13 („Offenbarungsverbot“) also mit einer strafbewehrten Zurechtweisung rechnen (bis zu 10.000 Euro Geldbuße droht §14 an ). Wer diese Person aber seiner Frauensauna verweist, handelt rechtmäßig. Also hört die Wirksamkeit dieses Gesetzes vor der Saunatüre auf!"
In Deutschland brennt es politisch und wirtschaftlich an allen Ecken und Enden und in diesen Zeiten kommen die Regierenden, anstatt sich um das Wohl derer zu kümmern die die Republik noch halbwegs mit ihrer Arbeitskraft am Laufen halten,mit solchem Nonsens daher.
Schämen sollten sich alle die mithelfen solchen Mist gesellschaftsfähig zu machen.
Derartige Gesetze,
die ja de facto undurchführbar sind, gehören in die Spaßabteilung von Zirkus und Comedy aber nicht zur Debatte in den deutschen Bundestag.

Ronald Lehmann | Sa., 13. April 2024 - 13:27

von den wirklichen Schweinereien der neuen Planwirtschafts-Politik Graet-Reset

zumal ein jeder mal hinterfragen sollte, warum ausgerechnet da der ISLAM in solchen über-proportionalen Massen nach Deutschland geschleust werden 🤔

Stefan | Sa., 13. April 2024 - 23:01

Ich trage seit geraumer Zeit einen gewaltigen Vollbart, bin recht groß und mittlerweile "ein gestandenes Mannsbild", wie Frau Graseker aus den RosenheimCops sagen würde. Ich möchte aber mein Geschlecht ändern. Gehe ich jetzt zum Standesamt und der Beamte schaut mich schief an, kann er mir die Umbenennung verweigern oder wäre das eine Diskriminierung, wenn er anzweifelt, dass ich keine Frau sei?
Kann ich den Polizisten verklagen, wenn er mich bei einer Kontrolle als Herr anspricht? Wie werde ich nach einem Bankraub gesucht, als Frau Steffi M.? Und wenn nicht, kann ich dann auf Schadensersatz wegen emotionalem Schaden klagen?
Das wird ein Spaß?
Zudem habe ich in der Nachbarschaft eine 6jährige, die immer ein Junge sein möchte. Die Eltern wollen das aber nicht. Kann ich die Eltern anzeigen, da die Kleine sich nicht traut?