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 > Religionsfreiheit in Gefahr?

Berliner Republik

Urteil gegen Beschneidung Religionsfreiheit in Gefahr?

28. Juni 2012
picture alliance
Beschneidung, Relegionsfreiheit
Wie weit darf der Staat in die Religionsfreiheit eingreifen?
Schrift:

Das Landgericht Köln hat die Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet. Juden und Muslime sehen nun ihre religiöse Handlungsfreiheit bedroht. Was folgt aus der Entscheidung?

Seite 1 von 2

Seit 3000 Jahren lassen jüdische Eltern aus religiösen Gründen ihre Söhne beschneiden. Auch für Muslime ist die Entfernung der Vorhaut am Penis unabdingbares Zeichen für die Zugehörigkeit zum Islam. Das Landgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen strafbar sind.

Wie begründen die Richter das Urteil?

Die Beschneidung stelle eine Körperverletzung dar, die den Körper „dauerhaft und irreparabel verändert“.

Deshalb sei das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wichtiger als das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Eltern in Erziehungsfragen. Das Erziehungsrecht der Eltern sei „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später als Volljähriger für eine Beschneidung entscheide, argumentieren die Kölner Richter. Das Verfahren, das zu dem Urteil führte, drehte sich um einen Mediziner, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Das Kölner Amtsgericht hatte den Arzt in erster Instanz freigesprochen und argumentiert, der Eingriff trage zum Kindeswohl bei, da ein unbeschnittener Junge in der muslimischen Gemeinschaft womöglich mit Stigmatisierung zu kämpfen hätte.

Was folgt aus dem Kölner Urteil praktisch?

Auch das Urteil in zweiter Instanz spricht den angeklagten Arzt frei. Er habe es nicht besser wissen können, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen von Juristen „unterschiedlich beantwortet“ würden. Das Urteil vom Dienstag gilt auch nur für den verhandelten Einzelfall, hat also keine unmittelbaren Folgen für Eltern und Mediziner. Ein anderes Gericht könnte in einem vergleichbaren Fall zu der Auffassung gelangen, niemand sei zu bestrafen.

Nun wird erstmals ein solcher Fall in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Medizinern, die mit religiösen Beschneidungen zu tun haben, werden sich also künftig schwieriger auf den „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ berufen können. Die juristische Schutzvorschrift gilt für jemanden, der nicht wusste und nicht wissen konnte, dass sein Handeln strafbar ist.

Die Haltung des Kölner Landgerichts ist unter Rechtswissenschaftlern umstritten. In Fachkreisen wird seit einigen Jahren diskutiert, ob der Eingriff durch die Einwilligung der Eltern zu rechtfertigen ist, wenn dies nur aus religiösen Motiven heraus geschieht. Endgültige Klarheit könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringen.

Wieso gibt es Beschneidung?

Die älteste bekannte Darstellung einer Beschneidung ist 4400 Jahre alt, ein pharaonisches Grabrelief aus Sakkara, der bedeutenden altägyptischen Nekropole zwanzig Kilometer von Kairo entfernt. Im Koran wird die Beschneidung dagegen nicht erwähnt, obwohl sie bereits in vorislamischer Zeit auf der Arabischen Halbinsel praktiziert wurde. Nur die Sunna, die islamische Überlieferung, definiert sie als integralen Bestandteil des Islam, weil notwendig für die rituelle Reinheit der Muslime. Denn nach Auffassung des Islam hängt die Gültigkeit frommer Handlungen, wie etwa die fünf täglichen Gebete, ab von der rituellen Reinheit des Gläubigen.

Die Beschneidung ist für jüdische Eltern eine religiöse Pflicht und muss am achten Lebenstag eines Jungen vorgenommen werden. Sie erinnert an den Bund, den Gott mit Abraham geschlossen hat. Wer seinen Sohn nicht beschneiden lässt und wer das auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel. Auch im Islam ist die Beschneidung eines Jungen konstitutiv für die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft. Die islamischen Rechtsschulen sind aber flexibler, was den Zeitpunkt angeht, in der Türkei ist der Eingriff üblich zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr. Im Islam nehmen vor allem Ärzte den Eingriff vor, im Judentum häufig speziell religiös und medizinisch ausgebildete „Mohel“. Die Beschneidungen werden zu Hause, in der Synagoge, in der Moschee oder im Krankenhaus vorgenommen. Auf eine Betäubung wird in der Regel verzichtet.

Wie weit darf der Staat in die Religionsfreiheit eingreifen?

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Die Körperschaft hat

Die Körperschaft hat gesprochen! Aufgequollen und verfettet sitzt sie da und fordert ihr Recht auf Unversehrtheit ein.
Wo ist eigentlich mein Recht auf geistige Unversehrtheit? Der Staat zwingt mich in die Schule, dort muss ich stundenlang auf einem Stuhl sitzen und es wird manch Kluges, viel Überflüssiges und etlich Garstiges von irgendwelchen Personen, die der Staat bestimmt hat, in meinen Kopf eingeflöst. Wer holt mich hier raus? Mein Geist rebelliert gegen diese Zwangsindoktrination - Ich fordere das Recht auf geistige Unversehrtheit von diesem aufgeblähten Staatskörper!

  • Antworten
Esther28.06.2012 | 09:38 Uhr

Recht auf Unversehrtheit

Hallo Esther, sie dürfen gerne im Stadium der Ungebildetheit verbleiben. Niemand zwingt Sie dazu, zu lernen oder Ihren Geist zu entwicklen. Im Gegenzug verzichtet der Staatskörper aka Steuerzahler dann aber darauf, Sie lebenslang zu alimentieren. Hilfsweise kann ich Ihnen raten, für 7,91 Euro pro Stunde Arbeiten durchzuführen, für die Sie keine einzige Ihrer zwangsweise erworbenen Fähigkeiten brauchen werden.

Was halten Sie von dieser Vereinbarung?

Anmerkung: Komisch, mir hat das Lernen immer Spaß gemacht. Klar, es gab Fächer, die fand ich nicht so mitreissend. Aber Wissen vermittelt zu bekommen, Zusammenhänge, Kausalketten verstehen zu können ist geradezu Bewußtseinserweiterung.

Äh, wir diskutierten über körperliche Unversehrtheit...und eingefordert wurde von den Richtern das Recht der Kinder, unabhängig von den Befindlichkeiten ihrer Eltern körperlich unversehrt zu bleiben. Wie man sehen kann, hat Ihr Geist recht erfolgreich rebelliert. Sie haben den Artikel nicht wirklich verstanden, stimmts?

  • Antworten
Mauermer28.06.2012 | 14:50 Uhr

Danke für ihre Antwort.

Danke für ihre Antwort.
Die Frage ist, ob sie mich verstanden haben.
Fakt ist, es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. (Was ist dann eigentlich z. B. mit den durchstochenen Ohrläppchen bei einem achtjährigen Mädchen, die das sehr gerne haben möchte? Aber das nur als Frage am Rande).
Als Mensch bin ich ein Wesen aus Körper und Geist. Da mein Körper ein Recht auf Unversehrtheit hat, frage ich mich natürlich, warum dieses Recht meinem Geist verwehrt bleibt. Die Beschneidung, als irreversibler Eingriff, verletzt in diesem genannten Fall das Recht auf Unversehrtheit. Nun wird ja aktuell die frühkindliche Bildung (wer maßt sich eigentlich an, die Inhalte dieser Bildung festlegen zu können?) als notwenig erachtet. Das stellt doch auch einen irreversiblen Eingriff in die geistige Verfasstheit dar! Und ob das zum Wohle des Kindes ist, ist noch gar nicht sicher - Psychiater und Psychologen sind sich da nicht einig, wie ich in der Zeitung lesen kann. Es geht dabei mehr um die Hoffnung des Staates, der Steuerzahler für sich produzieren will. Also ich finde es einfach unlogisch, weshalb in meine geistige Verfasstheit der Staat mit der Schulpflicht zu seinen Gunsten eingreifen darf und mich in meiner Bewegung einschränken und für mich Bildungsinhalte festlegen darf und ich andererseits das Recht auf körperliche Unversehrtheit habe. Ich finde das Recht da inkonsequent.

  • Antworten
Esther28.06.2012 | 19:45 Uhr

Das ist Satire, oder?

Erstens: der Vergleich mit den Ohrläppchen ist ja nun eigentlich schon nicht nur ein bißchen dreist! Zum einen können die wieder zuwachsen, zum anderen können wir gern über Beschneidung reden, wenn der Junge seinen Eltern anhaltend in den Ohren plärrt, dass er unbedingt eine haben will. Ein Vergleich mit der Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile wäre da schon angemessener. Aber vermutlich wären da ein paar geschlechtsspezifische Opferprivilegien in Gefahr ...

Und zweitens: bei Ihrer Argumentation zur Bildung möchte ich auch nicht mehr von der geistigen Unversehrtheit Ihrer Kinder ausgehen. Manche richten diesen Schaden mit religiösen Doktrinen an, andere mit unterirdischen "Argumenten" ...

  • Antworten
djadmoros29.06.2012 | 18:20 Uhr

Satire?

Hm, wenn sie das reale Leben als Satire betrachten wollen?

Schaden durch Indoktrination? Könnte es sein, dass sie den Staat als unfehlbar in Recht und Gesetzgebung betrachten? Dass sie die staatliche Bildungspolitik als Dogma sehen, dem nicht widersprochen werden darf? Und wer widerspricht, wird ausgegrenzt durch herabwürdigende Rede?
Könnte es sein, dass sie sich selbst als aufgeklärten und gebildeten Menschen betrachten, der sich wie selbstverständlich in einer säkularen Gesellschaft wähnt, die im Gegensatz dazu, was die eigenen Weltanschauung wie Normen, Werte und Inhalte betrifft, geradezu vollendet religiös geriert? Oder einfach gefragt: Trauen sie dem Staat zu, dass er sich selbst hinterfragt? Dass er sich mit seinen Gesetzen, Normen, Regeln, Institutionen nicht als der Weisheit letzter Schluss betrachtet?

  • Antworten
Esther02.07.2012 | 11:39 Uhr

Unterschied

Zwischen einem Mini-Loch im (nervenarmen) Ohrläppchen, das bei Nichtgebrauch durch Ohrringe sehr bald wieder zuwächst, und einer irreversiblen Vorhautentfernung (die fremdbestimmt durchgeführt wird), besteht ja wohl hinsichtlich des Tatbestandes der Körperverletzung ein gewaltiger Unterschied... oder?! - Noch schlimmer ist das aber noch mit der Beschneidung der Mädchen!
Wäre ich der Leidtragende einer solchen unmenschlichen Handlung, könnte ich für spätere Racheanwandlungen gegen diejenigen, die mich verstümmeln ließen, möglicherweise nicht garantieren...

  • Antworten
Rocora30.06.2012 | 04:07 Uhr

Recht auf Unversehrtheit

Ob die staatliche Pflichtschule ein oder der beste Ort für Bildung ist, könnte man nach Pisa und den steigenden Zahlen von Schulabgängern ohne Abschluss zumindest anzweifeln. Auch wenn man die "Bildungsstände" mancher Studienanfänger als Lehrer an einer Universität über 30 Jahre kennenlernen durfte, zweifele ich am Wert dieser Bildungsanstalt. Auch manche Eltern, die Schule über ihre Kinder erleben, dürften den Ort als nicht so förderlich einschätzen, wie er vielleicht für Sie war. ...

  • Antworten
Walter Thomann29.06.2012 | 06:31 Uhr

Urteil gegen Beschneidung

Danke für diese "Brücke".

  • Antworten
Walter Thomann29.06.2012 | 06:16 Uhr

Religionsfreiheit?

Beginnt für mich damit, dass jeder seine eigene Religion wählen kann und nicht als Kind schon reingezwängt wird.

  • Antworten
Minnie28.06.2012 | 09:56 Uhr

Religionen ohne Weiterentwicklung

Sind halt alles sehr alte Religionen, vieles ist zusätzlich auch aus deren Vorzeiten anderer Sitten, Gebräuche und auch Notwendigkeiten entliehen! Verfolgt man die Geschichte der christlichen Religion (Galileo, etc.) und auch aktuelle Geschehen, gab und gibt es immer einen erheblichen Widerspruch zur aktuellen Realität und oftmals auch zu den Menschenrechten!

  • Antworten
Konrad B.28.06.2012 | 09:59 Uhr

Mich gruselt es

bei dem Gedanken, meine Eltern hätten mir einen Teil meines Geschlechtsorgans entfernen lassen, um den Geboten einer bronzezeitlichen Religion Genüge zu tun. Was käme als Nächstes? Ohren kupieren? Zähne ziehen? Tellerlippen?
Und noch etwas, wer die Beschneidung von Mädchen zu Recht verteufelt, der hat die Pflicht, die körperliche Unversehrtheit auch bei Jungen zu verteidigen! Sonst suche ich mir irgend eine Religion als Ausrede, meine Frau täglich zwei mal zu verhauen, weil das so geschrieben steht und seit drei Jahrtausenden so gemacht wird. Das ist dann keine Körperverletzung, sondern religiöses Gebot und somit für mich zwingend.

Jetzt mal ganz polemisch, wieso kann ich hier nicht Jude oder Moslem sein, ohne meinem Kind ein Stück vom Schniedel abzuschneiden? Kann das nicht warten, bis der so Beglückte das selbst entscheiden kann?

Bitte keine Vergleiche mit der Taufe, da wird der Kleine nur naß. Danach fehlt auch kein Stück von ihm!

  • Antworten
Mauermer28.06.2012 | 11:48 Uhr

Na Endlich

Ich bin Muslim und habe 2 Söhne.
Sie galuben nicht wie entlastend es ist, dass meine Söhne da nicht durch können. Vielen Dank liebes Gericht. Mein Vertrauen ins deutsche Rechtssystem wächst. Wer bin ich, das ich die Schöpfung beschneiden muss?
Wenn Got wollte, wären wir beschnitten geboren. Tesekürler Mahkeme.

  • Antworten
HHanseat28.06.2012 | 14:03 Uhr

Urteil gegen Beschneidung

Ich bin Katholik und frage mich natürlich dann, warum "der Knabe Jesus" beschnitten wurde. Wenn Gott darin einen Eingriff in seine Schöpfung gesehen hätte, hätte sich dieser Jesus dann nicht diesem "bösen" Ritual entzogen? M.W. ist die Beschneidung kleiner Jungs in diesen heißen Regionen gar nicht so "unvernüftig" gewesen ...

  • Antworten
Walter Thomann29.06.2012 | 06:43 Uhr

Abraham würde sich im Grabe umdrehen

Es ist schön, solche Zeilen von einer Muslimin zu lesen. Juden und Moslems haben vielleicht doch mehr gemein als gedacht.

Aufgeklärte Muslime sollten sich dafür einsetzen, daß ihre Glaubensbrüder in der Moderne ankommen, und gegen Fundamentalismus kämpfen.

Das Bild der Muslime in diesem Land ist ziemlich schlecht. Die aufgeklärten Muslime müssen hier auf den Plan treten, laut Stellung beziehen und zeigen, daß es auch einen anderen Islam gibt.

Die modernen Muslime müssen auch Verständnis dafür entwickeln, wenn viele Deutsche ein Unbehagen bei Moslems empfinden angesichts von Ehrenmorden, Familiengewalt, religiösem Fundamentalismus, schlechten Sprachkenntnissen, Isolation, Zwangsheiraten, Inzucht und vielem mehr.

Die Muslime selbst können am meisten tun für ihr Ansehen und für eine bessere Integration.

Moderne Muslime können auch solch bekloppten Idioten wie Westerwelle klarmachen, wie politisch korrekt deformiert sie sind.

  • Antworten
James T. Kirk14.07.2012 | 20:04 Uhr

Religionsfreiheit

Es geht hier nicht um Religionsfreiheit; diese hat nämlich nicht die Religion, sondern der Bürger; Konkurrenz besteht zwischen Grundgesetz Art. 2 (Unversehrtheit) und Art. 6 (Elternrecht).

  • Antworten
stan28.06.2012 | 17:24 Uhr

Körperverletzung

ist in § 223 Absatz 1 Strafgesetzbuch wie folgt legal definiert: "Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Jede endgültige Entfernung von Körperteilen erfüllt diesen Grundtatbestand. Wenn Ärzte Blut abnehmen ist das vollendete Körperverletzung. Erst recht, wenn sie Beine amputieren. Die Juristen prüfen dann weiter, ob es sogenannte Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt, die trotz Verwirklichung des Tatbestands die Strafbarkeit entfallen lassen. Bei der Blutentnahme ist es die Einwilligung des volljährigen Patienten. Die Entfernung der Vorhaut eines Kindes ist in der Regel nicht medizinisch veranlasst. Jeder Erwachsene darf sich gerne die Vorhaut entfernen lassen, aber er darf nicht zustimmen, dass sein Kind verstümmelt wird. Oder würde es hier im Forum gerne irgendjemand haben, dass ich künftig entscheide, ob und was ihm ohne medizinische Notwendigkeit abgeschnitten wird? Das Elternrecht endet bei der körperlichen Unversehrheit des Kindes. Oder sollen jetzt im Namen der Religion Kinder wieder regelmäßig verprügelt werden?

  • Antworten
ein_Liberaler30.06.2012 | 17:03 Uhr

Religioese Beschneidung

ist eine archaesiche Sitte die im 21.Jahrhundert keinen Platz mehr hat.
Ausserdem kann so ein Eingriff doch nachgeholt werden wenn jemand als Erwachsener partout aus Frommheit unters Messer zu gehen um eine Art Menschenopfergabe.

  • Antworten
Karin S.Bryant01.07.2012 | 15:23 Uhr

Archaik

Ich nehme an, Sie sind Fachfrau für Archaik, dass sie zu einer solchen Aussage kommen?

  • Antworten
Esther02.07.2012 | 11:45 Uhr

Das Gericht in Köln hat zu

Das Gericht in Köln hat zu Recht für das Wohl des unmündigen Kindes geurteilt. Durch das Urteil ist nun Rechtssicherheit gegeben. Ein medizinischer Eingriff ist Körperverletzung bis es Gründe gibt den Eingriff zu rechtfertigen. Die Gründe sind aus medizinischer Sicht sehr umstritten. Es gibt Studien und Fallbeispiele die sehr deutliche zeigen, dass es eine Einschränkung der sexuellen Befriedigung beim beschnittenen Mann (Die Vorhaut besitzt genauso viele Nervenenden wie die Fingerspitzen und eine Reizung kann bis zum Orgasmus führen.) aber auch bei den Partnern gibt (Durch Irritationen des weiblichen Genitalbereiches ausgelöst durch verhorntes Narbengewebe.). Dazu leiden viele Männer psychisch unter den Folgen des Eingriffes. Die Praxis hat sich in den USA durchgesetzt als Prävention des Onanierens, erst im Nachhinein wurde die Praxis mit hygienischer Vorsorge begründet. Es gibt Studien die eine Korrelation aber noch keine Kausalität zeigen konnten. Allerdings leben wir in Zeiten in denen es in jedem Haushalt adäquate Mittel zur Körperhygiene geben sollte. Auch dürften Eltern in der aufgeklärten Zeit in der Lage sein ihren Söhnen die Details der Hygiene, auch im Genitalbereich, beizubringen. Im Klartext: der Nutzen ist sehr zweifelhaft und ein großes Risiko einer starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigung ist gegeben der den fraglichen Nutzen extrem relativiert.
Für eine, von den beteiligten Parteien, angestrebte Grundsatzentscheidung steht das Recht auf Ausübung der religiösen Freiheit einer Person (Elternteil) gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen (Kind). Die Eltern haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schutzbefohlenen, aber kein Recht mit dem Kind machen zu können was Sie wollen! Wie und wo will man bitte die Grenze ziehen wenn jemand das Recht zugestanden wird über die körperliche Unversehrtheit eines anderen, aus religiösen Gründen, zu entscheiden? Es gibt kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, nur das der Individuen. Und genau dieses Recht soll den unmündigen Kindern vorenthalten werden. Das ist eine gängige Praxis bei vielen Religionen den Nachwuchs möglichst früh an die Religion zu binden. "Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt", behauptet A.Kizilkaya, Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM). Im Gegenteil, die Religionsfreiheit des Individuums wird gestärkt, da nicht mehr andere über die Person bestimmen können solange sie noch unmündig ist. Die Person kann dann, wenn sie erwachsen geworden ist, selber entscheiden welcher Religion sie angehören und mit welchem Ritus sie das bekräftigen möchte. Ein aktuelles Beispiel ist Hamza Kashgari, der von seinen Eltern in den Islam „gezwungen“ worden ist und nun versucht seine Religionsfreiheit auszuleben und dem dafür die Todesstrafe droht.
Auch wenn diese Rituale seit tausenden von Jahren ein fester Bestandteil einer Religion sind hat sich in der Gesellschaft das Verständnis von Ethik und Moral maßgeblich verändert. In einer jüdischen Sekte nimmt bei der Beschneidung ein Mann den Penis der Jungen in den Mund um daran zu lutschen (metzitzah b’peh), zur Desinfektion der Wunde, Herpes Infektionen inklusive. Das geht in einer modernen Gesellschaft nicht. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wir haben Desinfektionsmittel und Antibiotika. Die funktionieren auch ohne den Patienten zusätzlich noch mit Herpes zu infizieren. Dennoch beharren die männlichen Beschneider auf das Recht die Penisse kleiner Jungen, als Teil ihrer Religionsfreiheit, in den Mund zu nehmen. Ich frage mich warum?
Rituale welche den modernen Auffassungen von Ethik und Moral, verankert und definiert in den Gesetzen, wiedersprechen gehören zu Recht verboten. Wir haben eine Glaubensfreiheit in Deutschland, allerdings gibt es kein Recht aus religiösen Gründen Rituale zu vollziehen die gesetzwidrig sind. Religionen als Körperschaften öffentlichen Rechtes sind verpflichtet sich an geltendes Gesetz zu halten. Wenn wir das aufheben bekommen wir große Probleme. Zum Beispiel: das jüdische Gesetz verlangt die Tötung von bekennenden Homosexuellen! Würden wir das Recht auf die Ausübung der religiösen Freiheit einiger über das Recht auf körperliche Unversehrtheit anderer stellen, müssten Homosexuelle in diesem Land wieder mal um ihr Leben fürchten. Das hatten wir doch im letzten Jahrhundert schon einmal, im Terror-Regime der Nazis. Damals auch durch die Kirche befürwortet. Nazi Größen sind für ihre Verbrechen übrigens niemals exkommuniziert worden und für Hitler hat der Papst beten lassen. Und ich dachte wir hätten das hinter uns. Schade.
Wenn ein Bundesaußenminister dieses Landes beteuert: "Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschätzt sind.", sagt er damit, dass in diesem Land jegliches Aussetzen der persönlichen Rechte eines einzelnen durch eine religiöse Gemeinschaft aus religiösen Gründen stattfinden kann und sollte! Das macht mir Angst! In der Schweiz hat ein Imam das Recht auf Steinigung als Teil seiner Religionsfreiheit und der Tradition seiner Religion gefordert. Was wenn wir geltendes Recht kippen und so etwas auch in Deutschland gefordert wird? Wird in absehbarer Zeit aus dem oben genannten Zitat dann vielleicht folgendes: "Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Steinigung öffentlich bekennender Homosexueller als Ausdruck religiöser Vielfalt geschätzt sind."? Ich frage mich ernsthaft wie der Herr Westerwelle dazu steht? Ich würde mir wünschen, dass unsere Politiker etwas mehr nachdenken bevor sie den Mund aufmachen, gerade in solchen Positionen. Zumindest ist Frau Roth etwas vorsichtiger an die Sache rangegangen und hat nicht in aller Öffentlichkeit Toleranz für Straftaten gefordert.
Interessant wird dann auch die Frage was passiert wenn die Traditionen oder Rituale der Religionsgemeinschaften kollidieren? Wenn z.B. ein Moslem zum Christentum konvertiert muss die Islamische Gemeinde den Apostaten in Ausübung ihrer Religionsfreiheit steinigen. Gilt jetzt das Recht auf Religionsfreiheit der Moslems stärker als das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Apostaten? Wie sieht es aus mit der Selbstverteidigung? Darf man dem Gesteinigten helfen oder verletzt man dann die religiöse Tradition als Ausdruck religiöser Vielfalt der Religionsgemeinschaft der Moslems? Schwierig. Ein anderes Beispiel ist, dass ein Christ einen Heiden taufen darf (sog. Nottaufe). Dieser wird dann in die Religionsgemeinschaft der Christen aufgenommen. Wenn jetzt ein Arzt oder eine Schwester den Neugeborenen (der sich aufgrund einer Komplikation in Todesgefahr befunden hatte) eines jüdischen Paares tauft ist er ja schon in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen worden. Können dann die Christen die Beschneidung des Kindes als Aufnahmeritual in die jüdische Gemeinschaft verbieten? Weil er ja schon Christ ist. Auch schwierig aber da gibt es ja in der Geschichte einige Präzedenzfälle bei denen den jüdischen Familien die Kinder weggenommen wurden. Zum Beispiel Edgardo Mortara (* 27. August 1851 in Bologna). Als Sohn jüdischer Eltern geboren, wurde er als Kleinkind von christlichen Dienstmädchen seiner Eltern während einer Erkrankung angeblich notgetauft. Da nach Kirchenstaatsrecht getaufte Kinder nicht von Juden erzogen werden durften, wurde er als Sechsjähriger von der päpstlichen Polizei aus seinem Elternhaus entführt und gegen den heftigen Widerstand der Eltern in einem Katechumenenhaus erzogen (Quelle: Wiki). Tja.
Das aktuelle Verhalten der christlichen Religionsführer ist sehr fragwürdig (peinlich, erschütternd, verletzend, traurig, enttäuschend, uvm…). Das erinnert an die Position die die christlichen Religionen vertreten haben im Falle der „Satanischen Verse“ von Salman Rushdie. Eine Krähe hackt der anderen halt kein Auge aus. Wieder mal ein Grund aus der Kirche auszutreten.
Gibt es auch nur einen Christen in Deutschland der alle 613! Gebote des Alten Testamentes der Bibel befolgt? Das Übertreten einiger dieser Gebote wird mit dem Tode bestraft (u.a. Exodus 35,2). Wenn ein bibeltreuer, strenggläubiger Christ die Gebote der Bibel durchsetzen müsste, in Ausübung seiner religiösen Freiheit, wäre hier keiner mehr sicher. Zudem würde das die Sklaverei wieder legalisieren, denn die Bibel beinhaltet Vorschriften zum Verkauf der eigenen Tochter in die Sklaverei (Exodus 21,7).
Das es zu einem Tourismus zur Beschneidung in andere Länder komme ist kein Argument! Das ist Augenwischerei. Es gibt Länder in denen ist es Gang und Gebe Hexen zu steinigen, minderjährige Mädchen zu verstümmelt, minderjährige Mädchen zu verheiraten, Ehrenmorde auszuführen oder Homosexuelle und Apostaten öffentlich hinzurichten (siehe Hamza Kashgari). Das geschieht noch heute in einigen Ländern. Wir gestatten es dennoch nicht so etwas hier in unserem Land zu tun aus Furcht vor Tourismus eben dieser Dinge in Länder wo es möglich ist das legal zu tun. Warum das wohl nicht?
Zitat: „Großer Schaden für die Integration.“. Moment mal. Ein Ritual welches die nicht reversible Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft festigt welche sich vor Außenstehenden isoliert? Schaden für die Integration? Eher das Gegenteil, denn als Beschnittene sind sie in diesem Land eine isolierte Minderheit. Als nicht-Beschnittene wären sie Teil einer größeren Gruppe, der Gesellschaft. Also würde die Abschaffung der Beschneidung die symbolische Isolation verhindern und den Personen den Weg in die Gesellschaft öffnen.
"Mit der prinzipiellen Feststellung der Rechtswidrigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Knaben bestätigt das Gericht die von der DGKCH vertretene und viel diskutierte Meinung", erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der DGKCH (Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie). Die Entscheidung des Kölner Gerichts gebe Rechtssicherheit und unterstreiche das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Gott sei Dank!
Die Beschneidung des Mannes ist mit der Extensiven Verstümmelung bei der FGM (female genital mutilation/ weibliche Genitalverstümmelung) nicht zu vergleichen, dennoch klassifiziert die WHO den Typus 1a der FGM als einen Eingriff bei dem die Vorhaut entfernt wurde die Klitoris aber nicht. Demnach entspricht die Beschneidung des Mannes der Typ 1a FGM. Auch der Typ 1a wird bei Frauen (ZU RECHT) noch als Mutilation, also als Verstümmelung, betrachtet. Es handelt sich also auch beim Mann, wenn auch nicht so gravierend, immer noch um eine Verstümmelung der Genitalien.
Es gibt keine überzeugenden Gründe an der Beschneidung nicht-mündiger Minderjähriger festzuhalten. Alle vorgebrachten Argumente fallen bei näherer Betrachtung in sich zusammen. Ein Ritus kann nicht als Ethisch oder moralisch Korrekt angesehen werden nur weil er Tradition ist (argumentum ad antiquitatem), von vielen praktiziert wird (argumentum ad populum), aus Panikmache vor unangenehmen Konsequenzen (argumentum ad consequentiam), oder weil man sich in eine Opferrolle hineinsteigert (argumentum ad misericordiam) die hier nicht zutrifft ist da es sich bei den Befürwortern um die Täter handelt. Die Religion ist hier der Aggressor. All das sind übrigens klassische Fehlschlüsse die in Diskussionen mit Vertretern von Religion häufig anzutreffen sind.

  • Antworten
Horaga06.07.2012 | 15:25 Uhr

Man muss nicht Fachfrau für archaeische Sitten sein

um zu erkennen dass die Beschneidung von Babies eine Unsitte ist. Jeder religiöse Volljährige kann diesen Eingriff nachholen lassen wenn er partout seine Vorhaut seinem Gott opfern will.

  • Antworten
Lill-karinBryant06.07.2012 | 17:50 Uhr

Westerwelles Beschneidungs-Vielfalt

Kaum, dass die Unterschrifts-Tinte auf dem Kölner Landgerichts-Urteil vom 7.Mai 2012, Aktenzeichen 151 NS 169/11 trocknete, das religiös motivierte Genitalverstümmelung unmündiger Knaben zur Straftat der Körperverletzung erklärt, bricht sich Außenminister Guido WESTERWELLES Allerwelts-Senf Bahn und flutscht, hui, aus der Quassel-Tube: „Das Kölner Urteil hat international Irritationen ausgelöst. Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.“

Dabei befindet sich WESTERWELLE in bester Gesellschaft der üblichen Verdächtigen: Die Deutsche Bischofskonferenz hält das Urteil für "äußerst befremdlich“, wobei man den Herren eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen männlichen Geschlechts durchaus zugestehen muss. Das trifft auch auf Kindersex-Vorreiter Volker BECK, Bundestagsabgeordneter der Grünen zu, der die Entscheidung für “mehr als fragwürdig” hält, während seine Fraktions-Kollegin Claudia F. ROTH - „Ich mache seit 20 Jahren Türkeipolitik, das is viele Jahre“ - das Urteil “realitätsfremd” zeiht: “ Es wirkt ausgrenzend gegenüber der langen kulturellen und religiösen Tradition jüdischen und muslimischen Lebens.” Schriller Bundestagsmitglied Serkan TÖRENS Töne: "Ein Verbot der Beschneidung wäre das deutlichste Signal an die Muslime in unserem Land, dass sie kein Teil Deutschlands, ja, “ wie weitsichtig, „nicht einmal willkommen sind." CSU-„Rechts“-Politiker Norbert GEIS will gar geltendes Recht ändern, damit die Grauen der Genitalverstümmelung straflos bleiben. Wer noch alle Steine in der Klagemauer und Minarette an der Moschee hat, kann sich lebhaft vorstellen, zu welchen Tiraden sich die Zentralräte der Juden und Muslime aufschwangen. „Eklatanter und unzulässiger Eingriff“ sowie „unerhörter und unsensibler Akt“ gehören zum gemäßigten Unflat.

Von der Zulässigkeit des Eingriffs, der Sensibilität des Aktes konnten sich Zuschauer überzeugen, die am 3.September 2008, 22:45 Uhr im ZDF den Auslands-Journal-Beitrag „DER BESCHNEIDER VON ISTAMBUL“ durchstanden. Gezeigt wurden in Operettenuniformen gezwängte türkische Knaben, die sich in aller Öffentlichkeit erst einer Spritze ins Genital und dann des Abschneidens ihrer Vorhaut unterziehen mussten. Obwohl die blassen, verstörten, wie in Trance agierenden, bis ins Mark beschämten Jungen, erkennbar gegen ihren Willen misshandelt wurden und am Schluss der Tortur breitbeinig vom Ort der Verstümmelung staksten, entblödete sich das ZDF nicht von einem „AUSGELASSENEN FAMILIENFEST“ zu schwadronieren. Mütter, ihre Söhne vor dem Eingriff in Tanzbewegungen weinend an sich drückend, wirkten wie versteinert. Nicht anders Väter, die von der Grausamkeit ihrer Beschneidung berichteten, deren Trauma sie bis in die Gegenwart verfolgt. „Heute“ so das ZDF, damals, nomen est omen, unter seinem Intendanten MarKus SCHÄCHTER, „werden sie“ sechs- bis zehnjährige Kinder, „Männer und können sich für immer voller Stolz an diesen Tag erinnern.“ Und, an menschenverachtender Gewaltverherrlichung nicht zu übertreffen: „ Arda und Onur“ zwei der Gepeinigten, „scheinen ihren Tag zu genießen. Die ganze Familie feiert die kleinen Helden und sieht selbst der Beschneidung zu.“ Nichts anderes ergibt sich aus dem Text zur Sendung http://auslandsjournal.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,7302837,00.html.

Nur eine Frage der Zeit, bis MarKus QUALSCHLACHTER & Co die INFIBULATION, die Genitalverstümmelung muslimischer Mädchen, feiert und WESTERWELLE sie als Ausdruck von Weltoffenheit und Toleranz lobpreist. Schließlich wies bereits MOHAMED die Beschneiderin Om HABIDA in diesen Ausdruck religiöser Vielfalt ein: "Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".

Dabei war es gerade der nicht zuletzt dank WESTERWELLES Einmischung und Hetze aus dem Amt gejagte Präsident Husni MUBARAK, der Mitte 2008 die Genitalverstümmelung, der bis zu 90 Prozent der Ägypterinnen zum Opfer fielen, zur Straftat erklärte und mit seiner Frau SUZANNE entschieden gegen diese infernalische Grausamkeit ankämpfte: „Dann spürte ich wie mein Fleisch, meine Geschlechtsteile, fortgeschnitten wurden. Ich hörte den Klang der stumpfen Klinge, die durch meine Haut fuhr. Es gibt keine Worte, die den Schmerz beschreiben könnten. ´Herr im Himmel lass es rasch vorüber sein, ´ betete ich, dann verlor ich das Bewusstsein. Als ich aufwachte begann erst der schlimmste Teil. Mit den Dornen stach sie Löcher in die Haut, durch die sie einen festen, weißen Zwirn schob, um mich zuzunähen. Der Schmerz in meiner Scheide war so furchtbar, dass ich nur noch sterben wollte.“

Bleibt abzuwarten, wann WESTERWELLES Freiheitskämpfer das Antibeschneidungs-Gesetz kippen. Dass Sprecherin Lamia HUSSEIN nun auch im ägyptischen Staatsfernsehen ihr Haupt mit einer Kopfwindel verhüllen darf, haben, so viel Revolution muss sein, sie bereits durchgesetzt.

Wie die arabischen Frühlingsboten, in Religionsfreiheit und Tradition fest verankert, mit Unverhüllten umgehen, musste die britische Journalistin Natasha SMITH am eigenen Leibe erfahren, als sie am letzten Juni-Sonntag auf dem Kairoer Tahrir-Platz bei der Bekanntgabe des Präsidentschaftswahl-Ergebnisses zugegen sein wollte. Die Feiernden, WESTERWELLES demokratische Wahlsieger, rissen ihr die Kleider vom Leib: „Diese Männer, Hunderte von ihnen, hatten sich in Tiere verwandelt. Sie spreizten meine Schenkel und zogen an mir. Sie kratzten und quetschten meine Brüste und drückten ihre Finger in mich, auf jede erdenkliche Art. So viele Männer. Alles was ich sehen konnte waren lüsterne Blicke, immer mehr spöttisch grinsende Gesichter, während ich rumgeworfen wurde wie frisches Fleisch zu den hungrigen Löwen.“ Natsha SMITH, von selbstzerstörerischer, an Naivität nicht zu überbietender Realitätsblindheit a la WESTERWELLE geschlagen, wollte ausgerechnet eine Doku über Frauenrechte in Ägypten drehen.

Bleibt abzuwarten, wann der Geschlagene die Segnungen der SCHARIA verklärt. In der Light-Fassung muss man ja nicht gleich die ganze Hand nehmen, wenn der Dieb, ritsch-ratsch, den kleinen Finger reicht. So viel Rechtssicherheit muss sein. Was der Herr Außenminister darunter versteht, hat er schlagend bewiesen, als er unlängst im gleichen Atemzug mehr Rechtsstaatlichkeit von der Ukraine und die Überstellung der dort einsitzenden Julija TIMOSCHENKO zur Bandscheiben-Behandlung an die Berliner Charité forderte. Man darf gespannt sein, wann sich WESTERWELLE dafür stark macht, dass der in Brandenburg wegen Offenkundigkeits-Zweifelns lebenslang weggesperrte Horst MAHLER zur Therapie nach Teheran ausreisen darf.

Bei der Scharia-Einführung als Ausdruck von Weltoffenheit kann sich WESTERWELLE übrigens ´nen Trick beim EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus SCHNEIDER ablauschen, der im SPIEGEL 46/10 offenbarte: „Und der Religionsunterricht dient der Gesellschaft insgesamt. Darum bin ich auch der Meinung, dass wir einen akademisch gelehrten Islam in unserem Land brauchen, der sprachfähig ist an unseren Universitäten, damit wir auch in der Integrationsfrage weiterkommen.“

Besonders Augenmerk muss dabei der Besetzung des Lehrstuhls für Theoretische und Angewandte Steinigung (TAS) gelten. Was für ein Kuddelmuddel! Eingraben und mit Tüchern abdecken oder, wie in Afghanistan und Pakistan, eben gerade nicht? Schwangere Frauen gleich nach der Geburt des Babys oder erst nach dem Abstillen totschmeißen? Welche Steingröße garantiert langes Leiden und späten Tod durch Zertrümmern des Gesichtsschädels? Überlebende erschießen oder mit Schaufel erschlagen?

Bloß gut, dass hier seit dem 30. Juli 1991 wenigstens in der Islamischen Republik Iran Rechtssicherheit herrscht. In deren Strafgesetz, Zweites Buch, hadd-Strafen, ist im Einzelnen geregelt, wo´s langgeht. Von der Urteilsverkündung „Im Namen Allahs, des Barmherzigen“, über, wie tief eingegraben werden muss: Männer bis zur Hüfte, Frauen bis unter die Brust, bis hin zum ersten Wurf und finaler Vergruftung ausbüchsender Selbst-Ausbuddler.

Sexuell mag Herr WESTERWELLE nach seine Fasson selig zu werden. Ob das die Baukran-Betreiber unter denen, für deren religiöse Tradition er streitet, auch so sehen?

Dr. Frank Kretzschmar
dottorefrank@hotmail.com

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Frank Kretzschmar09.07.2012 | 21:01 Uhr

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