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 > Gauck zieht die Notbremse

Berliner Republik

Euro-Rettung im WartestandGauck zieht die Notbremse

Von Daniel Martienssen21. Juni 2012
picture alliance
gauck, bundespräsident, unterschrift
Gauck unterzeichnet vorerst nicht
Schrift:

Joachim Gauck als ESM-Bremse: Der Bundespräsident sicherte zu, die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und zum Fiskalpakt bis zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht zu unterzeichnen. Die Euro-Rettung entscheidet sich somit nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe

Seite 1 von 2

Nach einigen Verhandlungswochen konnten sich Regierung und Opposition auf die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt einigen. Nun folgen am Wochenende die Gespräche mit den Bundesländern. Schon am darauffolgenden Freitag sollen ESM und Fiskalpakt im Paket durch Bundestag und Bundesrat durchgebracht werden. Ende gut, alles gut?

Weit gefehlt. Der letzte Akt ist zwar förmlicher Natur, indem der Bundespräsident die Ausfertigungsurkunde unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu kommt es allerdings vorerst nicht. Karlsruhe hat bereits Joachim Gauck gebeten, bis zur vollständigen rechtlichen Prüfung von ESM und Fiskalpakt die Gesetze nicht zu unterzeichnen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich von der Bitte aus Karlsruhe indes wenig begeistert: „Ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn die Verfassungsorgane öffentlich miteinander kommunizieren.“

Diese Einlassung zeigt: Die Nerven der Bundesregierung liegen blank. Sie hat sich erhofft, mit der raschen Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt ein starkes Signal zum 1. Juli an die Märkte auszusenden. Allerdings hätte die Regierung beim Urteil zu den Informationsrechten des Bundestags bereits aufhorchen können, dass Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und die übrigen Richter in Entscheidungen, die das Demokratieprinzip berühren, eher auf die Entdeckung der Langsamkeit setzen.

Schon bei der Ratifizierung des Lissabonvertrages 2008/2009 ist der damalige Bundespräsident Horst Köhler einer ähnlichen Bitte der Verfassungsrichter nachgekommen. Am Ende mussten Bundestag und Bundesrat nachsitzen und ausgerechnet ihre eigenen Mitwirkungsrechte intensiv nachbessern.

So zeichnet sich ab, dass die Zustimmungsgesetze zum ESM und Fiskalpakt frühstens im Spätherbst dieses Jahres tatsächlich in Kraft treten können. Prompt bricht im politischen Berlin Streit darüber aus, wer für die Verzögerung verantwortlich ist: „Es erweist sich als schlimmer Fehler, dass die Bundesregierung die Ratifizierung des ESM so spät in Angriff genommen habe. Merkel hätte nach dem Beschluss über den ESM am 23. Januar die Ratifizierung sofort in die Wege leiten müssen“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann.

Auf der nächsten Seite, die Verfassungsorgane müssen an einem Strang ziehen

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Ich weiß nicht.,

ob Herr Martiensen den ESM gelesen hat. Das Ding ist eine Art Ermächtigungsgesetz. Man erschafft damit an den Bürgern vorbei ein Monster, das keinerlei Gerichtsbarkeit unterliegt, das den teilnehmenden Ländern ohne jede Begrenzungder haftungssumme höhere Beiträge abverlangen kann, wobei die Nationen kein Recht haben, irgendetwas dagegen zu unternehmen, das de facto Eurobonds einführt, dessen Führungskräfte gewaltige Gehälter und die steuerfrei kassieren...

Ich würde höflich anregen, dass der Cicero diesen ESM mal kritisch und im Detail beleuchtet. Damit sich die Leser eine Meinung bilden können, worüber das Verfassungsgericht eigentlich -zu Recht- besorgt ist. Worüber denn die Abgeordneten im inzwischen vom undemokratischen Merkel-Regime gewohnten Schweinsgalopp abstimmen sollen.

  • Antworten
VerySeriousSam22.06.2012 | 07:35 Uhr

"Wenn wir Freiheit gestalten

"Wenn wir Freiheit gestalten wollen, gibt es nicht allzu viele Varianten. Ich jedenfalls kenne keine, die der westlichen Variante von Eigenverantwortung vorzuziehen wäre."
Dieser zitierte Satz von Herrn Joachim Gauck zeigt irgendwie Oberflächlichkeit und eine Form von möglichen halbrealen Träumen an – oder?
Ist den dem ehemaligen Basisdemokraten Jo Gauck noch gar nicht aufgefallen, das das aktuelle „ real existierende westliche System“ z.Z. mehr auf Betrug und Hinterlist aufgebaut ist, als auf Eigenverantwortung?
Ist Gauck am Ende doch nur eine Kunstperson mit soziopathischen Tendenzen, die sich vielleicht auch über finanzielle Anreize mieten, verführen oder gar führen läst?
Macht, hier auch nur scheinbare Macht korrumpiert und zuviel Geld versaut den Charakter. ….."wenn ich das noch durchgehen lasse, dann bleibe ich auf meinem Stuhl, mir geht es weiterhin gut….…, so scheint es oberflächlich betrachtet".
Kann sich der Bundespräsident, als freier Bürger, noch einen wirtschaftlichen und finanzsystemischen Überblick verschaffen?
Begreift er die geschickte Strategie der Bank-Syndikate, deren Übernahmefähigkeit ganzer Staaten, ja am Ende der ganzen Welt durch die Bank-Insider mit Hilfe von gehebeltem Kapital auf Derivate-Basis u.ä. ?
Die sog. Rettung der Banken bedeutete doch, egal wie die Programm auch genannt werden, die Auslösung der Banker-Schulden durch die Steuerzahler gegen Aushändigung wertloser Derivate oder ähnliches, entstanden aus dem Nichts.
Die Steuerzahler zahlen quasi noch für ihre eigene Übernahme durch Kriminelle, ein perfektes Verbrechen – oder ?
Das Ergebnis ist doch, schleichende Ersetzung der politischen Macht durch die Macht von eigenartigen Gebilden. Bis die Regierungen irgendwie scheinbar entscheiden oder nur noch scheinbar wirksam werden können. Real ist aber immer mehr eine Machtstruktur hinter den Regierungen, die entscheidet – oder sehe ich das falsch?
Können wir überhaupt noch annähernd von Demokratie, ja von Freiheit und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sprechen, die die Fähigkeit der Bürger zur Eigenverantwortung sichern hilft?
Ist der Bundespräsident Joachim Gauck nicht nur ein Mann der schönen Worte? Geht er konsequent auf die Brücke und hilft das Schiff sicher durch den Sturm zu steuern – wie es sich für einen Kapitänssohn gehört?
Die Prüfung durch das Verfassungsgericht bringt Zeit, wichtige Zeit, vielleicht liegt bis dahin die erlösende Bruchstelle des derzeitigen Systems außerhalb von Europa.
Wie wird sich der Bundespräsident zum ESM, eine Falle für uns alle, verhalten? Auch wenn das Bundesverfassungsgericht quasi grünes Licht, aus welchen Gründen auch immer geben muss?
Kann ein Bundespräsident der BRD überhauft frei entscheiden?

  • Antworten
Uwe E. Mertens22.06.2012 | 08:33 Uhr

Herr Gauck hat sich dafür nun

Herr Gauck hat sich dafür nun wirklich kein Lob verdient. Er erfüllt seine Pflicht als Bundespräsident. Das BVerG überüft lediglich, ob die Eilanträge überhaupt zulässig sind bzw. Aussicht auf Erfolg hätten.

Die Skepsis gegenüber dem ESM mag verständlich sein, berechtigt ist sie m.A.n. nicht.
Viele sog. "Wutbürger" bringen haarsträubenden Blödsinn und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen über das ESM-Vertragswerk in Umlauf und alles weil ein paar Euro-Skeptiker zwei überaus schlecht recherchierte YouTube Videos über den bösen ESM ins Netz gestellt haben.
Der Vertrag liegt seit vielen Monaten vor und ist für jeden im Internet abrufbar. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern der Euro-Länder, die nur einstimmig eine Erhöhung des Stammkapitals beschliessen dürfen. Im Falle Deutschlands ist dazu auch die Zustimmung des Bundestages nötig und zwar war sie das schon, lange bevor die eigentlichen parlamentarischen Beteiligungrechte ausgestaltet wurden. Art. 28-30 regeln die Kontrolle der Arbeit des ESM, der selbstverständlich Rechenschaft ablegen muss.

Wegen des ESM geht die Welt sicherlich nicht unter. Sollte Europa aber keinen effektiven Schutzwall gegen die Ansteckungsgefahren aus Griechenland haben, würde es sehr viel bedrohlicher werden. Deutschland ist keine Insel!!

  • Antworten
Wolf Echter22.06.2012 | 13:03 Uhr

Imfrmationsdefizit

Ich glaube Sie sind einfach schlecht informiert, wahrscheinlich sehen Sie nur zuviel Tagesschau, hier eine Zusammmenfassung (Wikipedia) über die Besetzung des Gouverneursrat, die Vertretung und die notwendige "Einstimmigkeit":

"Der Gouverneursrat ist ein Gremium, das sich aus den (voraussichtlich 17) Finanzministern der EURO-Länder oder deren Vertreter zusammensetzt: Jedes ESM-Mitglied ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied. Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Landes mit Zuständigkeit für die Finanzen. Die Ernennungen können jederzeit widerrufen werden.
Das stellvertretende Mitglied ist bevollmächtigt, bei Abwesenheit des Finanzministers „in dessen Namen“ zu handeln (Art. 5 (1) ESM-Vertrag). Da die Finanzminister nicht ständig in Luxemburg anwesend sein werden, setzt sich der Gouverneursrat damit die meiste Zeit aus voll handlungsfähigen Stellvertretern zusammen. Für stellvertretende Mitglieder gelten keine besonderen Voraussetzungen, ein Weisungsauftrag oder eine Berichtspflicht ist dem ESM-Vertrag nicht zu entnehmen.

Bei allen Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind. D.h. zum Beispiel, dass der Gouverneursrat auch ohne deutsche Beteiligung voll beschlussfähig ist. Ein Beschluss gilt sogar auch ohne Beteiligung Deutschlands als „in gegenseitigem Einvernehmen“ angenommen, wenn die übrigen Mitglieder entweder zugestimmt oder sich zumindest enthalten haben"

Der Bundestag kann nichts unternehmen, wenn sich der Finanzminister oder sein bevollmächtigter Stellvertreter (den man im Zweifel vorschieben kann) - nicht an die Vorgaben deselbigen hält, die Mitarbeiter des ESM geniessen Immunität. Der Bundestag verliert seine Verfügungsgwalt über den Haushalt, wenn er bei einer Kapitalnachforderung duch den ESM, dann auch noch die Vorgaben des Fiskalpaktes einhalten muss. Steuererhöhungen und Sozialabbau sind die automatischen Folgen eines solchen Rettungsmechanismusses".

Die von Ihnen als Wutbürger diffamierten Menschen, nehmen nur ihre Interessen war, wie man dies eigentlich in einer Demokratie von jedem Bürger erwarten sollte, aber das passt wohl nicht in Ihre vom Obrigkeitsdenken geprägte Vorstellung. Im Bündnis-Bürgerwille ist sicherlich mehr wissenschaftliche Kompetenz versammelt, als im gesamten Bundestag, allein diese Tatsache sollte mir als ESM-Anhänger schon zu denken geben.

Und zum Schluss: Keine stabile, sichere und vertrauenswürdige Währung braucht einen permanenten (ewigen) Rettungsschirm.

  • Antworten
Skeptiker23.06.2012 | 14:42 Uhr

Nicht Gauck zog die Notbremse

Nicht Gauck zog die Notbremse, dieser wollte die Gesetze ja noch am Abend des 29. Juni 2012 willfährig ausfertigen. Laut Süddeutscher Zeitung musste das BVerfG erst nachdrücklich bitten, und Mutti hätte es fast zerrissen. Kauder forderte Gauck sogar noch auf der Bitte des BVerfG nicht nachzukommen. Ein Abgrund an Landesverrat m.E.
Und Oppermann von der SPD gibt zu, dass die Verhandlungen zwecks Zustimmung zu Fiskalpakt und ESM seitens SPD und GRÜNEN nichts als Schmierentheater waren!

  • Antworten
pengertz22.06.2012 | 15:26 Uhr

Hofberichterstattung

Der ESM ist bereits die Abgabe deutscher Souveränität über den Haushalt. Wer die Kontrolle über das Geld hat, der hat die Macht. Die dezidierte Halbwahrheitsabspeisung des Volkes oder Falschinformation macht selbst beim Cicero nicht Halt. Seit dem Abgang des alten Chefredakteurs hat sich hier viel verändert, aber wenn jetzt wenigstens ein Mindestmaß an Kritik verloren geht, hat dieses Magazin jedwede Existenzberechtigung für mich verloren.

Und an Herrn Echter: parlamentarische Demokratie, wie sie unsere Bundesrepublik - noch - ist, funktioniert über den Souverän. Der Souverän ist das deutsche Volk, und dieser wählt seine Vertreter in den Bundestag, unserem höchsten legislativen Gremium. Wenn nun ein Gouverneursrat, der über drei Ecken erst eine demokratische Legitimation besitzt (das Parlament wird vom Volk gewählt, das Parlament wählt den Kanzler, dieser ernennt die Minister, und damit eröffnet sich erst die Gouverneursoption), mag das ihre Meinung sein. Mit unserem Grundgesetz und einer demokratischen Kultur ist dieses System jedoch nicht zu vereinbaren, weil es eine verfassungsändernde Maßnahme ist. Wenn die Kanzlerin dann noch von "Notstand" spricht, sollte wenigstens einigen Landsleuten ein Licht aufgehen, in welche Art des politischen Systems wir uns begeben haben.

Mit Wutbürgertum hat das nichts zu tun. Wer solche Kritik zurückweist, der sollte sich mal intensiv unsere Verfassung durchlesen, auf welchem unser politisches Leben aufbaut. Das BVG hat meines Erachtens völlig Recht, und ich gehe soweit, dass diese verfassungsändernde Maßnahme bereits eine Volksabstimmung erzwingt, da sie unser Grundgesetz in hohem Maße aushebelt und diese Regierung einen offenen Verfassungsbruch begehen wird - oder es schon getan hat. Das war nicht im Sinne der Väter von 1949, und es hat Gründe, dass unsere Verfassung nicht einfach so immer und immer wieder änderbar ist.

  • Antworten
Hector23.06.2012 | 12:51 Uhr

@Herr Echter

Sie bestätigen meine Befürchtungen. Ein paar Verschwörungstheoretiker, die dem ESM jede Bösartigkeit unterstellen, zu der Menschen in der Lage sind, werden von den Euromantikern als willfährige Kronzeugen gebraucht. Damit wollen Sie und Ihre Gesinnungsgenossen den Beweis erbringen, dass die Kritik an der Eurorettung jeglicher sachlichen Grundlage entbehre.

Dem ist aber nicht so. Sie mögen den ESM-Vertrag gelesen haben. Ich habe es auch getan. Im Vertrag ist festgelegt, dass für alle wesentlichen Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit von 80% der abgegebenen Stimmen notwendig ist. Das mag Ihrer Ansicht nach den Anforderungen der deutschen Verfassung genügen. Nach dieser dürfen all diese Entscheidungen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages getroffen werden. Derzeit besitzt Deutschland einen Stimmenanteil von 27% im ESM.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich den ESM-Vertrag aber nicht nur gelesen sondern auch durchdacht. Dabei ist mir nicht entgangen, dass der Vertrag jedem zukünftigen Euromitglied die automatische Mitgliedschaft im ESM eröffnet. Dies bedeutet aber, dass die deutsche Sperrminorität, die von verfassungs wegen Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ESM ist, nicht in Stein gemeißelt ist. Nach den EU-Verträgen hat Deutschland nämlich nur einen Anteil von 18,69% am Kapital der EZB, und damit auch nur einen Anteil von weniger als 20% am Kapital des ESM, wenn alle möglichen Mitglieder diesem auch beitreten.

Der Vertrag ist somit darauf angelegt, dass kein Land eine Sperrminorität besitzen soll. Und das ist mit der deutschen Verfassung und mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar. Hintergrund ist, dass die frechen Slowaken es kürzlich gewagt haben, unter Missbrauch ihrer demokratischen Möglichkeiten einer Anordnung der Euroretter offen Widerstand entgegen zu bringen. Beim ESM kann nicht jedes Hungerleidervolk aus dem Osten, neben Slowaken sind da zu allererst Esten und Slowenen zu verdächtigen, den Griechen ihr dreifach so hohes Durchschnittseinkommen streitig machen, indem sie z. B. die Ausreichung weiterer Gelder zur Begleichung überzogener Beamtenpensionen einfach blockieren.

Hier zeigt sich die wahre Intention der Euroretter. Demokratische Mitwirkung und die Souveränität kleiner Euromitglieder interessieren beim großen Projekt Europa nicht. Allein die Euromantiker wissen was gut für den Kontinent ist: Eine wohlmeinende Diktatur.

Dem wird das Bundesverfassungsgericht hoffentlich einen gar nicht wohlmeinenden Riegel vorschieben.

  • Antworten
GhostOfDorian23.06.2012 | 16:31 Uhr

Die Debatte über dieses Thema versachlichen!!!

Wie in den anderen Kommentaren bereits zum Ausdruck kommt, ist die immer wieder behauptete Erhöhung des Stammkapitals ohne vorherige Parlamentsbeteiligung nicht möglich. Dies wäre 1. eine Änderung eines völkerechtlichen Vertrages, was wohl nur mit Zustimmung der Unterzeichnerstaaten geht, und ist außerdem auch ausdrücklich im Zustimmungsgesetz geregelt.

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur
Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
...

Art. 2
"(1) Erhöhungen des genehmigten Stammkapitals nach Artikel 10 Absatz 1 des Vertrags bedürfen zum Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen Ermächtigung zur Bereitstellung weiteren Kapitals."

Die Behauptung es handle sich um eine Ermächtigungsgesetzgebung stimmt einfach nicht. Das ändert sich auch durch schöne, bunte Youtube-Videos und das immer wieder erneute Vorbringen des Gegenteils nicht. Weiterhin wird kritisiert, dass einerseits die Institution ESM sowie die Mitglieder des Gouverneursrates Immunität besitzen. Dabei haben die Finazminister, die im Gouverneursrat sitzen, sowieso in den jeweiligen Einzelstaaten Immunität. Außerdem kann der ESM selbstverständlich dadruch kontrolliert werden, dass das Ratifizierungsgesetz überprüft wird.

Es ist vollkommen in Ordnung über Sinn und Art der Maßnahme zu debattieren, aber es istr einfach nur peinlich, wenn vollkommen überzogen und unsachlich das "Ende der Demokratie" heraufbeschworen wird.

  • Antworten
Müller, Kevin23.06.2012 | 23:16 Uhr

Diplomatie des BVG

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das BVG bereits in Erwartung von Klagen Vorarbeiten geleistet hat und seit Monaten an dem Thema arbeitet. Ansonsten wäre eine Entscheidung über die schwierige, tief in das deutsche Grundgesetz eingreifende Materie nicht in überschaubarer Zeit möglich.
Mit Ausfertigung der Gesetze durch den Bundespräsidenten wäre eine spätere -mögliche- Feststellung eines Verfassungsverstosses folgenlos. Klugerweise reagiert das BVG darauf schon jetzt, in dem es den Bundespräsidenten im Vorfeld bittet, die Gesetzes nicht zu unterzeichnen. Reines diplomatisches Agieren, um dem Bundespräsidenten nicht blosszustellen. Die Bitte de BVG heisst nämlich -undiplomatisch-: "Bevor Du unterschreibst, würden wir Dir es verbieten."
Dem BVG ist die Bedeutung der Gesetze mehr als bewusst. Würde es Klagen keine Chancen einräumen, so würde es nicht so reagieren. Trotzdem bleibt natürlich die Entscheidung in der Sache abzuwarten.
Was passiert eigentlich, wenn das Gericht einen verfassungsmässigen Verstoss feststellt? Dann müsste die Regierung im Grunde zurücktreten. Hilf das weiter? Nein, nachdem die wesentlichen Oppositionsparteien auch Befürworter sind. Der -event.- festgestellte Verfassungsbruch würde mit einem Achselzucken abgetan, ein Kaverliersdelikt eben. Die Parteien hoffen dann mit den Hinweisen des BVG umzugehen. Der Schaden ist aber grundlegend für unsere Demokratie. Dem Bürger=Souverän würde mal wieder exemplarisch bewiesen, wie die wesentlichen Parteien bewusst, aber folgenlos mit dem Grundgesetz umgehen.

  • Antworten
GustavMahler25.06.2012 | 09:51 Uhr

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