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 > Placebos für das Parlament

Berliner Republik

Karlsruhe-Urteil zum ESMPlacebos für das Parlament

Von Daniel Martienssen19. Juni 2012
picture alliance
Bundesverfassungsgericht,Karlsruhe,Voßkuhle,Klage,Beschwerde
Das Bundesverfassungsgericht sieht Bundestagsrechte verletzt
Schrift:

Karlsruhe stärkt die Mitwirkungsrechte des Bundestags. Nach der Organklage der Grünen muss die Bundesregierung in Angelegenheiten der EU das Parlament mit mehr Informationen versorgen. Die Entscheidung befeuert dennoch die Tendenz, dass der Bundestag an Bedeutung verliert

Seite 1 von 2

Es klingt gut. Die Karlsruher Richter stärken in ihrer Entscheidung vom heutigen Tage einmal mehr die Mitwirkungs- und Informationsrechte des Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Der Bundestag müsse so unterrichtet werden, dass er frühzeitig und effektiv auf die Willensbildung der Bundesregierung Einfluss nehmen könne, sagte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in seiner Urteilsbegründung „Die Abgeordneten dürfen nicht erst dann eingebunden werden, wenn sie die Handlungen der Regierung nur noch abnicken könnten.“.

Das Gericht ist der Begründung der Bundesregierung nicht gefolgt. Demnach seien die Verhandlungen zum ESM und dem Euro-Plus-Pakt lediglich völkerrechtliche Verträge, für die ausschließlich die Exekutive verantwortlich sei. Angelegenheiten der Europäischen Union, wie sie Artikel 23 des Grundgesetzes beschreibt, werden nach dieser Entscheidung sehr weit gefasst. Die Regierung muss den Bundestag künftig also auf allen Gebieten der Europapolitik stärker einbinden.

Seit dem Lissabon-Urteil wollen nun auch andere Fraktionen des Bundestags jenseits der üblichen Verdächtigen wie Peter Gauweiler (CSU) oder die Linksfraktion fleißig selbst ihre Rechte geltend machen. In der Entscheidung zum Lissabonvertrag 2009 musste das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag und dem Bundesrat noch mehr Mitspracherechte förmlich aufdrängen. Denn aus den Reihen von Union (mit Ausnahme des Dauerquerschlägers Gauweiler), FDP, SPD und Grünen fühlte sich niemand bemüßigt, für die Rechte des Parlaments nach Karlsruhe zu ziehen. Es fragt sich, ob in den Fraktionen von Schwarz-Gelb und Rot-Grün überhaupt ein Problembewusstsein dafür bestand.

Eigentlich könnte man nun voller Hoffnung sein, weitere Entscheidungen der Verfassungshüter bei Defiziten zwischen Exekutive und Legislative abwarten und die Renaissance des Parlamentarismus in Deutschland feiern. Der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, twitterte auch schon freudetrunken: „Sieg! Ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa.“

Wenn dieser Sieg nicht zum Pyrrhussieg mutiert. Denn die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen eines eklatant: den voranschreitenden Bedeutungsverlust des Bundestags. Die Karlsruher Richter stellten notwendige Rechte des Bundestags fest, damit ein Hauch von Handlungsfähigkeit bei der Legislative verbleibt.

Der Bundestag ohne Zukunft?

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Was hat der Autor dieses Beitrages eigentlich für ein Demokratieverständnis? Ich bin dem Bundesverfassungsgericht und dem Präsidenten Herrn Vosskuhle sehr dankbar. Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Rettet die Demokratie!

Ein wahlberichtigter und steuerzahlender Bürger

  • Antworten
bernhard jasper19.06.2012 | 17:35 Uhr

@Bernhard Jaspers

@Bernhard Jaspers
Sie irren gewaltig. Wirleben nicht in einem Rechtsstaat, sondern sind immer noch Kriegsgefangene der alliirten Siegermächte, da Helmut Kohl ja die angebotenen Friedensverhandlungen von Michael gorbatschow abgelehnt hat. Der räumliche Geltungsbereich desGrundgesetzes wurde 1990 abgeschafft. Die BRD ist somit erloschen und Sie sind nichts anderes als Personal der BRD Finanzagentur GmbH. Falls Sie mir nicht glauben, sehen Sie einfach mal in Ihren "Personal"-Ausweis. Dort steht unter Staatsangehörigkeit: "DEUTSCH". Was soll das für ein Land sein, bitte? Und das bayerische Staatsministerum hat ja selbst gesagt das der Perso wie auch der Reisepass nur die Vermutung zulassen das man deutscher Staaatsbürger mit deutscher Staatsangehörigkeit isr.Wenn Sie bestätigt haben wollen das Sie deutscher Staaatsbürger sind müssen Sie zur Ausländerbehörde gehen und dort diese Bestätigung beantragen....das sagt doch alles, oder? Horst Seehofer hat in der Fernsehsendung bei Erwin Pelzig klare Worte gesprochen, die die gewählt werden haben nichts zu sagen und die, die was zu sagen haben werden nicht gewählt.Der Begriff "DEUTSCH" im Perso kommt übrigens von Adolf Hitler. Und laut GG Artikel 139 (Entnazifizierungsgesetz) sind wir Deutsche in den Augen der Siegermächte immer noch alle Nazis. Das sollte einem schon zu denken geben, oder? Insofern bezweifle ich sehr das Sie ein "wirklich"wahlberechtigter Bürger sind, oder haben Sie dieses Dokument das beweist das Sie deutscher Staatsbürger mit deutscher Staatsangehörigkeit sind und haben sich von den Alliirten bereits entnazifizieren lassen?

  • Antworten
Michael C.20.06.2012 | 08:40 Uhr

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