Hatespeech im Internet - Hater dürfen Renate Künast eine „Drecksfotze“ nennen

Wo hört die Kritik an Politikern auf, wo fängt die Beleidigung an? Im Fall der grünen Politikerin Renate Künast hat das Landgericht Berlin jetzt ein Urteil getroffen, das die Grenzen des Sagbaren noch weiter in den Fäkalbereich verschoben hat

„Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren“: Renate Künast verlor den Prozess gegen Hater / picture alliance
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Autoreninfo

Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Wer sich in der Politik engagiert, braucht ein dickes Fell. Kaum jemand weiß das besser als Renate Künast. Kaum eine Politikerin bekommt so viele Hassbotschaften auf Facebook wie sie. Schon lange vor dem Höhenflug der Grünen musste sich die ehemalige Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unflätige Beschimpfungen gefallen lassen. 

Künast hat diesen Trollen stets klare Kante gezeigt. Mal schrieb sie eine Art Ratgeber für Hater: „Wie wäre es mit ,noch schlimmer als die Roth’“ Mal stattete sie einem Hater unangemeldet einen Hausbesuch ab, der auf Facebook geschrieben hatte: „Mensch, Künast, das saudumme Geblöke von Dir und deinem grünen Gesocks will doch keiner mehr hören, pack Deine sieben Sachen und zisch ab.“ Weniger wurden die Hassbotschaften dadurch jedoch nicht  – ganz im Gegenteil. Zuletzt musste sich die studierte Juristin nicht nur als „Drecksfotze“ oder „Sondermüll“ beschimpfen lassen. Sie fand auch Sätze über sich wie „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ oder: „Vielleicht ist sie als Kind zu wenig gef .... worden.“ Muss sie sich das wirklich gefallen lassen? 

„Haarscharf an der Grenze“ 

Sie muss. Solche Äußerungen seien keine Beleidigungen, sondern „zulässige Meinungsäußerungen“, urteilte das Berliner Landgericht. Und verhinderte damit, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Kommentatoren herausgab, gegen die die Politikerin zivilrechtliche Schritte einleiten wollte. Sieht so zivilisierter Umgang mit Andersdenkenden aus? In den Augen der Richter offenbar schon. Der Kommentar „Drecksfotze“ bewege sich zwar „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren”, sei aber legitim. Die Begründung für das Urteil des Gerichts klingt unglaublich. Die Berliner Morgenpost hat sie auszugsweise dokumentiert. Lesen Sie selbst. 

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