Selbstbestimmungsgesetz Fehlende Ernsthaftigkeit führt zu gefährlicher Beliebigkeit Das von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar. Der Gesetzgeber nimmt die Missbrauchsmöglichkeiten zu wenig in den Blick. Deswegen führt das Gesetz zu Konflikten und nicht zur Lösung von Problemen. EIN GASTBEITRAG VON SUSANNE HOFFMANN