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(picture alliance) Der Verfassungsschutz: Zwischen rechtem Terror und Beobachtung der Linken

Verfassungsschutz - „Rechts blind, links blöd“

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den NSU-Morden nimmt seine Arbeit auf. Die Pannenserie bei der Bekämpfung des rechten Terrors wirft erneut die Frage auf, darf die Bundesrepublik den Schutz ihrer Verfassung dem Verfassungsschutz überlassen?

Wir haben die Dimension ihres Hasses ebenso unterschätzt wie ihren Willen zur Tat.“ Das sagte jüngst Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), vor einem Jugendkongress des Zentralrats der Juden in Deutschland. Im Blick hatte der oberste Verfassungsschützer das braune Terrortrio aus Zwickau, wenige Wochen, nachdem die rechtsextreme Mordserie bekannt geworden war. Selbstkritisch merkte er bei der Veranstaltung Ende vergangenen November in Weimar an, den Sicherheitsbehörden sei es weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zu verhindern, noch Hinweise auf deren Unterstützer zu finden. Vor allem, klagte er, „wurde die Mordserie nicht als rechtsextremistisch erkannt“.

So begrüßenswert es ist, wenn ein Amtsleiter die Arbeit der eigenen Behörde hart hinterfragt, die Mittel, mit denen Fromm dem Treiben der rechten Mörder ein Ende bereiten möchte, sind problematisch. Die Szene, führte er aus, müsse „weiter aufgeklärt“ werden, und zwar mit allen „zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mitteln“. Dazu gehören, wie er ausdrücklich hinzufügte, auch die sogenannten „Vertrauensmänner“ des Verfassungsschutzes, kurz „V?Leute“ genannt. Sie sind aus Sicht des BfV?Präsidenten „unverzichtbar“.

Brandstiftung, Mordaufrufe, Waffenhandel oder die Gründung einer terroristischen Vereinigung – das sind nur einige der Straftaten, die V?Leute im Schutz ihrer Legende begehen. Sie waren es auch, die an führender Stelle in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) tätig wurden – und damit das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 zu Fall brachten. Für das Verfassungsgericht war es nach langer Beratung zu schwierig geworden, den Unterschied zwischen einer „echten“ NPD und einer vom Verfassungsschutz unterwanderten NPD auszumachen.

Was die Karlsruher Richter am meisten erboste: V?Leute des Verfassungsschutzes hatten als Funktionäre der Partei viele der belastenden Belege mitproduziert, die zur Begründung eines Verbots herhalten sollten. Rund 130 dieser V?Leute der verschiedenen Verfassungsschutzämter sollen auch heute noch in den unterschiedlichen Gliederungen der NPD tätig sein. Bestätigt wird diese Zahl von den Behörden nicht, sie erscheint aber plausibel. Vor dem Bundesverfassungsgericht war seinerzeit die Rede von etwa 30 führenden NPD-Funktionären im Dienste des Inlandsgeheimdiensts.

Dass diese klandestinen Mitarbeiter keine Ehrenmänner sind, deren Einsatz die Demokratie, die Verfassungsordnung oder nur den menschlichen Anstand retten und verteidigen soll, ist hinlänglich bekannt. Auch im rechtsextremen Milieu gilt, wer Kameraden anschwärzt, darf keine besondere Sympathie erwarten. Weitgehend verdrängt wird häufig, dass die V-Leute trotz ihrer behördlichen Anbindung weiter Rechtsextreme bleiben und ihre Ziele verfolgen.

Angesichts der mittlerweile bekannt gewordenen vielfältigen Kontakte zwischen den NSU?Terroristen der Neonaziszene und der NPD wird erneut über ein Parteienverbot diskutiert. Seltsamerweise aber hat die Debatte bislang nicht dazu geführt, den kaum kontrollierbaren Einsatz der V?Leute in der Grauzone generell zu unterbinden. Sie operieren weiter. Und solange sie das tun, hat eine neue Klage in Karlsruhe kaum Aussicht auf Erfolg.

Über den Einsatz von V?Leuten wird aus Gründen des „Quellenschutzes“ nach wie vor der Schleier der Geheimhaltung ausgebreitet. Angesichts der bislang bekannt gewordenen Fälle drängt sich allerdings die Frage auf, ob diese V?Leute nicht zwangsläufig zur Verfestigung ebenjener Szene beitragen, die sie eigentlich beobachten und bekämpfen sollen. Es mangelt nicht an Beispielen, die diesen Verdacht erhärten.

Timo Brandt, 1994 vom Verfassungsschutz in Thüringen als V?Mann mit dem Decknamen „Otto“ angeworben, war Spitzenfunktionär des NPD?Landesverbands. Er agierte dort als Sprecher einer „revolutionären Plattform“, er organisierte über die Jahre alle großen NPD?Aufmärsche. Er war auch Chef des „Thüringer Heimatschutzes“, dem die spätere Zwickauer Mordbande um Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe angehörte. 200?000 D-Mark soll Brandt in sechs Jahren an Spesen und Prämien kassiert haben, die er überwiegend in den Aufbau seines Heimatschutzes und anderer rechtsextremer Strukturen steckte. Der NPD?Vorsitzende Udo Voigt fand dafür lobende Worte: „Die ausgesprochen konstruktive Arbeit des Kameraden Brandt hat sehr dazu beigetragen, dass der Landesverband Thüringen wieder Tritt gefasst hat.“ Tatsächlich stieg die Mitgliederzahl der Landes?NPD unter Timo Brandt, der sich selber zum „Überzeugungsspitzel“ erklärte, deutlich an. „Otto“ hat auch die gesamte Karriere des Zwickauer Terrortrios bis zu seinem Abtauchen Anfang 1998 mitverfolgt.

Wolfgang Frenz war von 1959 bis 1995 V?Mann und langjähriges Mitglied im Bundesvorstand der NPD. Von ihm stammt der Satz aus dem Jahr 1999, „wenn es Auschwitz nicht gegeben hätte, müsste es für die Juden von heute erfunden werden“. Für seine Kontakte zu den Schlapphüten hatte er sich seinerzeit das Plazet des damaligen Parteichefs Adolf von Thadden geholt. „Wenn Sie so wollen, hat der Verfassungsschutz die Grundfinanzierung der NPD in NRW geleistet“, sagt der Heilpraktiker aus Solingen freimütig, der als V?Mann in seinen besten Zeiten monatlich bis zu 1000 D-Mark für seine Spitzeleien erhielt.

Im Kampf gegen den rechten Extremismus sind die Erfolge des Verfassungsschutzes bescheiden. Weder konnte er das zunehmende Gewicht rechtsextremer Organisationen zuverlässig prognostizieren noch nennenswert zur Aufklärung von Straftaten beitragen, die von Neonazis begangen wurden. Im Gegenteil: Während antirassistische Initiativen, Bürgerrechts- und Ausländerorganisationen die zunehmende Vernetzung neonazistischer Organisationen anprangerten, bagatellisierten die Verfassungsschutzbehörden: Terroristische Strukturen seien in der rechtsextremen Szene nicht auszumachen. Dass sich in Zwickau unter dem Namen Nationalsozialistischer Untergrund ebensolche Strukturen gebildet hatten, entging den Hütern der Verfassung, allen eingeschleusten Vertrauensmännern zum Trotz.

Wesentlich intensiver und engagierter als um den Terror von rechts kümmerten sich die Verfassungsschützer schon immer um vermeintliche oder tatsächliche Umtriebe in der linken Szene. Zwölf Landesämter und das Kölner Bundesamt sind damit beschäftigt, die Linskpartei zu observieren, teilte Anfang des Jahres Hans-Werner Wargel mit, der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes. „Sieben Länder“, so Wargel, „beobachten mit nachrichtendienstlichen Mitteln den ganzen Landesverband oder nur Splittergruppen wie die Kommunistische Plattform.“

Sie beobachteten 27 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei – darunter den Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi oder die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau – und konnten bis heute nicht schlüssig erklären, welche drohende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von diesen Volksvertretern ausgeht.

Selbst konservative Bundestagsabgeordnete waren über das Vorgehen der Geheimen entsetzt und solidarisierten sich mit den verdächtigten Kollegen. Unwidersprochen und ohne dafür gerügt zu werden, verhöhnte Gysi am Rednerpult des Deutschen Bundestags den Verfassungsschutz als „ballaballa“. Und die Grünen kramten ein altes, aber offenbar immer noch zutreffendes Klischee aus der Sprüchekiste: „Auf dem rechten Auge blind, auf dem linken Auge blöd.“
Die peinliche Diskrepanz zwischen der laxen und erfolglosen Verfolgung des Rechtsterrors einerseits und der kollektiven Verdächtigung der Linkspartei andererseits ließ erneut Zweifel daran aufkommen, ob man den Schutz der Verfassung wirklich den Verfassungsschützern überlassen darf. Diesmal sind der Empörung sogar Taten gefolgt: Der Bundestag rang sich zu einer von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Aktion durch und beschloss die

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Er soll die Ursachen der Pannen aufklären. Auch in Thüringen prüfen Parlamentarier die Fehler, die Landesbehörden gemacht haben. Zeitgleich soll eine Bund-Länder-Kommission Zugriff auf Akten des Bundesamts und der Länder haben, um ein Kompetenzgerangel zu vermeiden.

Ihre Unfähigkeit, die Bedrohung von rechts genauso ernst zu nehmen wie die von links, erklärt sich aus der Geschichte der Dienste. Seit ihrer Gründung verstanden sich die geheimen Spionagejäger und Verfassungshüter als Soldaten des Kalten Krieges im geteilten Deutschland – und da saß der Feind eben links.

Kaum war der Nationalsozialismus und mit ihm die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit dem Ende des Krieges zerschlagen, ertönte bald wieder der Ruf nach neuen geheimdienstlichen Strukturen. Bereits im Jahre 1948 wurden die Ministerpräsidenten der amerikanischen Besatzungszone bei Generalgouverneur Clay mit der Forderung vorstellig, er möge eine geheime politische Polizei genehmigen.

Clay zeigte ihnen die kalte Schulter: „I think I would rather have the Communists than the secret police“ (Ich denke, ich würde dann doch lieber die Kommunisten als eine geheime Polizei haben wollen). Das klang gut, hatte allerdings einen Makel, denn längst arbeiteten die Amerikaner im Stillen mit Hitlers ehemaligem Geheimdienst der „Abteilung Fremde Heere Ost“ beim Oberkommando der Wehrmacht von Reinhard Gehlen zusammen. Über Stalins Reich wusste niemand so gut Bescheid wie der Generalleutnant. Aus seiner Truppe wurde dann der Bundesnachrichtendienst (BND) und Gehlen 1956 dessen erster Präsident.

Allerdings sollte der BND nur die Gefahren abwehren, die der jungen Bundesrepublik (und dem westlichen Nato?Bündnis) von außen drohten. Er durfte (und darf bis heute) im Inland nicht tätig werden. Der Verfassungsschutz, für dessen Aufbau sich die Briten zuständig fühlten, betrieb nur Inlandsaufklärung.

Seine Geschichte begann 1950 mit der „Dienststelle Köln“, die erst im September des gleichen Jahres in „Bundesamt für Verfassungsschutz“ umbenannt wurde. In einigen Ländern gab es Landesämter (LfV) oder entsprechende Abteilungen in den Innenministerien schon vorher: seit Ende 1949 in Nordrhein-Westfalen, seit Anfang 1950 in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. 1951 folgten Hessen und Niedersachsen; 1952 Baden-Württemberg und Berlin und – wegen der lange ungeklärten Gebietsansprüche von Frankreich – 1957 schließlich auch das Saarland.

Bis Ende 1956 bestand das Kölner „Amt“, wie es damals und heute salopp genannt wurde und wird, aus drei Abteilungen: I = Verwaltung, II = Beschaffung und III = Auswertung. Doch schon 1951 kam mit der Abteilung IV die Spionageabwehr dazu, auch wenn die im Verfassungsschutzgesetz von 1950 überhaupt noch gar nicht vorgesehen war.

Anders als die Amerikaner, denen bei ihrem neuen Kampf gegen den Weltkommunismus auch NS?belastetes Personal willkommen war, sofern es über brauchbare Geheimdiensterfahrungen verfügte, waren die Briten anfänglich strenger bei der Personalauswahl. Die ersten sieben Kandidaten, die Konrad Adenauers Regierung für das Amt des BfV?Präsidenten vorschlug, wurden wegen ihrer Verstrickung im NS-System abgelehnt. Gegen den Willen des Kanzlers setzten die Briten im November 1951 für dieses Amt Otto John durch, eine Randfigur des Attentatsversuchs vom 20. Juli. Sein Stellvertreter allerdings wurde Albert Radtke, ein ehemaliger Nationalsozialist, der nicht nur an Judendeportationen beteiligt war, sondern pikanterweise auch in leitender Position bei der Suche nach den Verschwörern des 20. Juli.

Aus den drei Abteilungen der Stunde null sind im Kölner Amt unterdessen acht geworden. Es gibt fünf Fachabteilungen: eine für Links-/Rechtsextremismus (wobei jetzt im Zuge der aktuellen Debatte um die Mordserie des rechtsradikalen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ daran gearbeitet wird, Links- und Rechtsextremismus wieder organisatorisch zu trennen); eine für Spionageabwehr/Sabotageschutz; ferner: Ausländerextremismus und Islamismus (eingerichtet nach den Anschlägen vom 11. September 2001); hinzu kommen die Grundsatzabteilung (Abt. 1), die sich mit Rechtsfragen befasst, die Zentralen Dienste (Abt. Z) und die Informations- und Sondertechnik (Abt. IT).
Gleiche Aufgaben, wenngleich in bescheidenerem Umfang und anderen Zuschnitten nehmen auch die 16 Landesämter wahr, wobei bei einigen noch die Beobachtung der organisierten Kriminalität (eigentlich eine klassische Polizeiaufgabe) hinzukommt. Auch personell und finanziell leidet das BfV mit rund 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einem Jahresetat von 189 Millionen Euro nicht gerade an Magersucht.

Im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR wusste die Hauptabteilung Aufklärung (HVA) über die Konkurrenten aus dem Westen mehr als westdeutsche Geheimdienstler jemals glaubten. Sie bespitzelte jahrelang die höchste Regierungsebene in Bonn. Ob Kanzlerberater Horst Teltschik zum Telefon griff oder die Bundesregierung ein vetrauliches U?Boot?Geschäft mit Israel einfädelte: Den Lauschern, die von der Berliner Zentrale in der Normannenstraße gesteuert wurden, blieb wenig verborgen. In der HVA stapelten sich aber nicht nur Protokolle über die Bonner Reaktionen auf Gorbatschows Abrüstungsvorschläge oder die verfehlte Pressepolitik des Verteidigungsministeriums. Auch über das Abwehrorgan Verfassungsschutz wurde preußisch ordentlich Buch geführt.

Aufbau, Strukturen, vollständige Namenslisten und Berichte über die Aktionen der bundesdeutschen Verfassungsschützer – über alles waren die Späher des legendären HVA?Chefs Markus Wolf bestens informiert. Von ihnen gelangten die Berichte über den westdeutschen Klassenfeind zur Staats- und Parteiführung der DDR. Nach der Öffnung der Mauer berichteten Überläufer des MfS, dass fast auch jedes der geheimen Telefonate zwischen den Landesämtern oder zur Kölner Zentrale überwacht wurde. Der HVA waren nicht nur fast alle Namen der etwa 5000 Mitarbeiter im Bund und den Ländern bekannt. Mit eigenen Reisekadern, die den „Abteilungen XV“ in den Bezirksverwaltungen des MfS unterstellt waren, ließ sie in der Bundesrepublik sogar vor Ort die Aktivitäten des Verfassungsschutzes überwachen, wenn es ihr wünschenswert und interessant erschien. Die genauen Daten lieferte die telefonische Überwachung. Und die Beamten machten es den Kollegen aus der DDR auch noch leicht: Entgegen dem kleinen Einmaleins der Geheimdienstpraktiken wurden Nachrichten unter den Ämtern ohne jede Verschlüsselung ausgetauscht.

Kein Wunder, dass sie immer wieder in die Schlagzeilen gerieten: Nicht durch ihre Erfolge machten die Dienste von sich reden, sondern überwiegend durch ihre – mal hochpolitischen, mal aber einfach nur hanebüchen peinlichen – Pannen und Affären. Die füllen inzwischen Bücher. Hier nur eine kleine Auswahl meist vergessener Skandale:

1953 – „Operation Vulkan“: Kurz vor Ostern setzt sich ein kleiner Angestellter des Ostberliner „Instituts für wirtschaftswissenschaftliche Fragen“ in den Westen ab. Dort erzählt er dem Bundesamt eine Geschichte von der „wohl größten sowjetischen Spionageorganisation seit 1945 im Westen“. 38 Personen werden daraufhin festgenommen, doch schon nach zwei Wochen müssen alle wieder auf freien Fuß gesetzt werden – es war eine gezielte Desinformation.

1954 – Affäre Otto John: Wie alljährlich reist Otto John, erster Präsident des BfV (1951-1954) auch 1954 zur Gedenkfeier für die Opfer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 nach Berlin. Mit seinem Freund, dem Arzt Wolfgang Wohlgemuth, der vermutlich ohne Johns Wissen für den sowjetischen Geheimdienst arbeitet, fährt er abends nach einer Zechtour in den Ostsektor. Was danach geschieht, ist bis heute nicht völlig geklärt. John tritt am folgenden Tag in Ostberlin vor die Presse, geißelt die Beschäftigung ehemaliger Nazimitarbeiter in den westdeutschen Behörden. Wurde John entführt, wie er später behauptet, oder ist er in die DDR übergelaufen? Im Dezember 1955 flieht er in den Westen zurück, wird verhaftet, Ende 1956 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, aber später von Bundespräsident Heuss begnadigt.

1974 – Schmücker-Mord: Ulrich Schmücker und einige andere Personen werden im Mai 1972 in Bad Neuenahr verhaftet; in ihrem Auto befinden sich Utensilien zur Herstellung von Sprengsätzen. In der Haftanstalt wird ­Schmücker vom Berliner Verfassungsschutz als Informant angeworben und in die sich damals gerade bildenden bewaffneten linksterroristischen Gruppen geschickt. Am 5. Juni 1974 finden US?Soldaten im Berliner Grunewald seine Leiche. Das sich daran anschließende Gerichtsverfahren gegen die als Täter geltende sogenannte „Wolfsburger Kommune“ entwickelt sich zum Justizskandal, weil der Verfassungsschutz das Verfahren von Anbeginn manipuliert: Zeugen werden präpariert oder dem Gericht vorenthalten, Beweismittel unterdrückt. Die Mordwaffe findet sich etwa 15 Jahre später in einem Panzerschrank des Landesamts. Der Mord ist bis heute nicht geklärt, das Verfahren wurde wegen „unüberwindbarer Hindernisse“ eingestellt.

1975 – „Operation Müll“: Aufgrund seiner Bekanntschaft mit einer Rechtsanwältin, die ihrerseits mit dem späteren Terroristen Hans-Joachim Klein bekannt ist, gerät der Atomwissenschaftler und Geschäftsführer der Kraftwerk Union (KWU), Klaus Traube, in das Visier des Verfassungsschutzes. Nach dem Anschlag auf die Wiener Opec-Konferenz am 21. 12. 1975, an der Klein beteiligt ist, brechen Verfassungsschützer in Traubes Wohnung ein und verwanzen sie unter Mithilfe des BND. Im Februar 1976 wird Traube auf Druck des Verfassungsschutzes von der KWU entlassen, den Grund hierfür erfährt er erst ein Jahr später aus der Presse. Später muss das Innenministerium zugeben, dass gegen Traube keine Verdachtsmomente (mehr) bestehen.

1978 – „Aktion Feuerzauber“: Im Sommer 1978 sprengen Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit technischer Unterstützung der polizeilichen Elitetruppe GSG 9 ein Loch in die Außenmauer der Haftanstalt Celle, um eine Gefangenenbefreiung vorzutäuschen. Sie soll einem V?Mann als Legende dienen, der in terroristische Kreise der „Roten Armee Fraktion“ eingeschleust werden soll. Zur Durchführung des Anschlags hatte der Verfassungsschutz zwei Kriminelle angeworben.

1985 – Tiedge-Affäre: Hansjoachim Tiedge, Leiter der Abteilung Spionageabwehr im Bundesamt, leidet nach dem Tod seiner Frau zunehmend unter psychischen Problemen und Alkoholmissbrauch; hinzu kommen hohe Schulden. Im August 1985 flieht er in die DDR und offenbart der Staatssicherheit sein gesamtes Wissen. Durch die Stasi vorgewarnt, können sich im Westen mehrere Bonner Ministeriumssekretärinnen rechtzeitig in die DDR absetzen.
Der Fall der Mauer war auch für den Verfassungsschutz eine Zäsur. Seit dem Ende des Kalten Krieges stehen sich in der Behörde salopp formuliert drei Denkschulen gegenüber:

Die „Ausbauer“ nutzten die Verstörung, die schon den Anschlägen vom 11. September 2001 und jetzt den Morden des Zwickauer Terrortrios folgten, um eine Erweiterung ihrer Aufgaben, eine Aufstockung des Personals und neue rechtliche Eingriffsmöglichkeiten für die Verfassungsschutzbehörden zu fordern und teilweise durchzusetzen.

Die „Reformer“, sensibilisiert durch die vielen Skandale, wollten die Ämter zähmen und ein paar Planstellen abbauen. Überwiegend in der damaligen Gewerkschaft ÖTV organisiert, machten sie Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre mit ihren Thesen zur „Entmythologisierung des Verfassungsschutzes“ auf sich aufmerksam. Von den Kolleginnen und Kollegen ausgegrenzt, gerieten sie aber schon bald in Vergessenheit.

Die „Abwickler“ sind zahlenmäßig in der Minderheit. Sie sehen im Verfassungsschutz ein missratenes Kind des Kalten Krieges und wollen den „institutionellen Niederschlag der spezifisch deutschen streitbaren Demokratie“ (so die Politologen Claus Leggewie und Horst Meier) abschaffen. Auch Bürgerrechtsorganisationen teilen diese Option. Aber eine Mehrheit gibt es dafür nicht.

Jetzt sind erst einmal die Bund-Länder-Kommission und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse am Zuge. Sie sollen die Fehler in der Sicherheitsarchitektur aufspüren, die dazu geführt haben, dass eine brauneTerrorgruppe jahrelang ungestört Migranten ermorden konnte. Es ist wenig wahrscheinlich, aber auch nicht ganz auszuschließen, dass sie zu einer Erkenntnis kommen, auf die Insider, Kenner und Kritiker der Dienste schon lange gestoßen sind: Die Architektur selbst ist der Fehler. 

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