Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, wehrt sich juristisch gegen Gerüchte über ihr Vorleben. Es sei unwahr, dass sie früher im Rotlicht-Milieu gearbeitet habe, sagt sie. Sie geht auch gegen Google vor. Wie stehen ihre Chancen?
Rein juristisch gesehen hat Bettina Wulff erste Erfolge errungen. Offenbar haben bereits fast drei Dutzend deutsche und ausländische Blogger und Medienredaktionen entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Und dass auch Starmoderator Günther Jauch kundtat, er wolle die Gerüchte nicht mehr verbreiten, scheint ein weiterer öffentlichkeitswirksamer Sieg zu sein.
Doch die Erklärung Jauchs, dass er lediglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der ehemaligen First Lady vermeiden wolle, sich in der Sache selbst aber keiner Schuld bewusst sei, weil er doch nur aus einer Zeitung zitiert habe, weist auf die Crux der Problematik hin.
Denn im Internetzeitalter verbreiten sich einmal in die Welt gesetzte Gerüchte unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt in Windeseile.
Die Multiplikatorenrolle von Suchmaschinen wie Google macht es schwer, den Geist, der einmal aus der Flasche ist, wieder einzufangen. Bei Google will Bettina Wulff erreichen, dass der Dienst ihren Namen bei der Suchanfrage nicht mehr mit Worten wie „Escort“ und „Prostituierte“ verknüpft. Aus ihrer Sicht sind die vorgeschlagenen Wörter Angriffe auf ihr Ansehen. Der Konzern weigert sich und argumentiert, die Suchmaschine orientiere sich nur an den Nutzerinteressen.
Ob automatische Vorschläge bei Suchanfragen als eigener oder als fremder Inhalt gelten, ist umstritten. „Ich weiß, dass das einige Gerichte wie das OLG Hamburg teilweise anders gesehen haben, dennoch: Ich halte Frau Wulff mit ihrer Klage gegen Google zumindest grundsätzlich für alles andere als chancenlos“, sagte IT- Rechtsanwalt Michael Terhaag dem Tagesspiegel.
Unterstelle man, dass die technischen Ausführungen von Google richtig sind und alles vollautomatisch aufgrund der Suchanfragen geschieht, was sich für den IT- und Medienrechtsexperten durchaus plausibel anhört, handelt es sich bei den von Frau Wulff inkriminierten Links – sprich Verweisen auf wilde Gerüchte verbreitende Webseiten – nach dem Telemediengesetz zwar um fremde Inhalte von Dritten. Damit sei Google aber noch lange nicht aus der Haftung heraus, so Terhaag. „Wenn Google, wie hier, davon Kenntnis erlangt, dass unzulässige, weil wahrheitswidrige Inhalte über seinen Dienst durch die Auto-Complete-Funktion verbreitet werden, haftet der Konzern ab Kenntniserlangung und muss aus meiner Sicht diese Autovervollständigung für die Zukunft verhindern.“
„Notice-and-Takedown“ nenne man das, wenn man für fremde Inhalte zunächst nicht, ab Kenntniserlangung aufgrund der faktischen Unterbindungsmöglichkeit aber dann doch haftet. Schließlich würden die infrage stehenden Wörter wie „Escort“ oder „Prostituierte“ von Googles Servern generiert, wenn auch automatisch. Dafür könnte der Konzern unter Umständen verantwortlich gemacht werden, zumal er das Suchverhalten der Nutzer beeinflusst. Durch dieses Google-Suggest wird dieser immerhin erst auf die Suche nach einer Antwort auf die Frage gebracht, wie es denn nun mit Bettina Wulffs Vergangenheit aussehe.
Lesen Sie auf der zweiten Seite, wie Google reagierte











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