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 > Wie kämpft Bettina Wulff gegen die Gerüchte?

Berliner Republik

JustizfeldzugWie kämpft Bettina Wulff gegen die Gerüchte?

Von Dagmar Dehmer, Markus Ehrenberg, Matthias Schlegel10. September 2012
picture alliance
Bettina Wulff,Präsidentengattin,Gerüchte,Buch
Keine Ruhe auch nach ihrer Zeit als First Lady: Bettina Wulff
Schrift:

Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, wehrt sich juristisch gegen Gerüchte über ihr Vorleben. Es sei unwahr, dass sie früher im Rotlicht-Milieu gearbeitet habe, sagt sie. Sie geht auch gegen Google vor. Wie stehen ihre Chancen?

Seite 1 von 2

Rein juristisch gesehen hat Bettina Wulff erste Erfolge errungen. Offenbar haben bereits fast drei Dutzend deutsche und ausländische Blogger und Medienredaktionen entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Und dass auch Starmoderator Günther Jauch kundtat, er wolle die Gerüchte nicht mehr verbreiten, scheint ein weiterer öffentlichkeitswirksamer Sieg zu sein.

Doch die Erklärung Jauchs, dass er lediglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der ehemaligen First Lady vermeiden wolle, sich in der Sache selbst aber keiner Schuld bewusst sei, weil er doch nur aus einer Zeitung zitiert habe, weist auf die Crux der Problematik hin.

Denn im Internetzeitalter verbreiten sich einmal in die Welt gesetzte Gerüchte unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt in Windeseile.

Die Multiplikatorenrolle von Suchmaschinen wie Google macht es schwer, den Geist, der einmal aus der Flasche ist, wieder einzufangen. Bei Google will Bettina Wulff erreichen, dass der Dienst ihren Namen bei der Suchanfrage nicht mehr mit Worten wie „Escort“ und „Prostituierte“ verknüpft. Aus ihrer Sicht sind die vorgeschlagenen Wörter Angriffe auf ihr Ansehen. Der Konzern weigert sich und argumentiert, die Suchmaschine orientiere sich nur an den Nutzerinteressen.

Bildergalerie: Die Bilder zur Wulff-Affäre
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Ob automatische Vorschläge bei Suchanfragen als eigener oder als fremder Inhalt gelten, ist umstritten. „Ich weiß, dass das einige Gerichte wie das OLG Hamburg teilweise anders gesehen haben, dennoch: Ich halte Frau Wulff mit ihrer Klage gegen Google zumindest grundsätzlich für alles andere als chancenlos“, sagte IT- Rechtsanwalt Michael Terhaag dem Tagesspiegel.

Unterstelle man, dass die technischen Ausführungen von Google richtig sind und alles vollautomatisch aufgrund der Suchanfragen geschieht, was sich für den IT- und Medienrechtsexperten durchaus plausibel anhört, handelt es sich bei den von Frau Wulff inkriminierten Links – sprich Verweisen auf wilde Gerüchte verbreitende Webseiten – nach dem Telemediengesetz zwar um fremde Inhalte von Dritten. Damit sei Google aber noch lange nicht aus der Haftung heraus, so Terhaag. „Wenn Google, wie hier, davon Kenntnis erlangt, dass unzulässige, weil wahrheitswidrige Inhalte über seinen Dienst durch die Auto-Complete-Funktion verbreitet werden, haftet der Konzern ab Kenntniserlangung und muss aus meiner Sicht diese Autovervollständigung für die Zukunft verhindern.“

„Notice-and-Takedown“ nenne man das, wenn man für fremde Inhalte zunächst nicht, ab Kenntniserlangung aufgrund der faktischen Unterbindungsmöglichkeit aber dann doch haftet. Schließlich würden die infrage stehenden Wörter wie „Escort“ oder „Prostituierte“ von Googles Servern generiert, wenn auch automatisch. Dafür könnte der Konzern unter Umständen verantwortlich gemacht werden, zumal er das Suchverhalten der Nutzer beeinflusst. Durch dieses Google-Suggest wird dieser immerhin erst auf die Suche nach einer Antwort auf die Frage gebracht, wie es denn nun mit Bettina Wulffs Vergangenheit aussehe.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, wie Google reagierte

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Liebe Cicero-Redaktion, bitte beenden Sie diese konstruierte PR-Wirklichkeit. Diese nichtssagende private Selbstdarstellung muss nicht an jedem Ort stattfinden. Vielleicht in den Klatschspalten bestimmter Blätter, jedoch nicht in einem Magazin für politische Kultur. Wenn jemand im Netz etwas behauptet, kann es zu einer Wirklichkeitskonstruktion kommen, die so gar nicht stattgefunden haben braucht, das wissen wir. Dagegen kann man in unserem Land mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen. Darum geht es aber nicht. Die gesamte „Karriere“ der Wulffs war immer vom Aspekt der Wirksamkeit in der Öffentlichkeit bestimmt. Als das selbst-konstruierte Bild zu bröckeln begann, durch immer neue Ungereimtheiten während der Zeit in Niedersachsen, die der Journalismus aufdeckt hat, wurde bundesweit spaltenlang diskutiert und erreichte den Höhepunkt mit dem ritualisierten „ Großen Zapfenstreich“. Das sollte nochmals die Stellung in der Gesellschaft symbolisieren. Es war die letzte Inszenierungsoption und der blinde Willen von der politischen Existenz das Image und die Bezüge zu retten, ohne die leiseste Beklemmung des Gewissens. Zu einer inszenierten Darstellung gehört natürlich immmer eine Bühne, ein Medium. Erst daraus erwächst Bedeutung und eine ökonomische Funktion, die zum Werbeträger ausgebaut werden kann. Danach erst stehen Werbemaßnahmen nichts mehr im Weg. Dieser Darstellerin wurde eine künstliche Biografie angepasst, von denen man glaubt, dass sie den Erwartungen des Publikums entspricht. Zugleich werden kontinuierlich Details ihrer pivaten Lebensführung an die Öffentlichkeit verfüttert, um das Interesse wachzuhalten ( „...mein Mann und ich gehen zum Therapeuten“)Die Darstellerin muß natürlich symbolisch leiden, „Schläge“ bezogen haben und sich wehren, verzweifelt sein und das auch sagen. Das Leiden ist ganz wichtig, damit die Geschichte weiter gehen kann, z.B. mit Interviews in Frauenzeitschriften und vielleicht auch bald in öffentlichen Auftritten. Vielleicht kauft RTL 2 die Exklusivrechte an diesem Kitsch, um einer geistig moralischen Verwirrung weiterhin Vorschub zu leisten.

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B 12712.09.2012 | 09:35 Uhr

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