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Berliner Republik

MeldegesetzWie funktioniert der Handel mit unseren Daten?

Von Carla Neuhaus10. Juli 2012
picture alliance
Meldeamt,Meldegesetz,Adresshandel,Daten,Einwohnermeldeamt,Handel
Schrift:

In unglaublichen 57 Sekunden wurde während des EM-Halbfinales im Bundestag über das umstrittene Meldegesetz abgestimmt. Die Kommunen verdienen gut an dem Verkauf von Personendaten. Wie funktioniert das Geschäft?

Das EM-Halbfinale war schon angepfiffen, die meisten Stühle im Bundestag verlassen, da stimmten die Abgeordneten über das neue Meldegesetz ab. Jetzt wird die Kritik daran immer lauter: Umstritten ist vor allem der Passus, laut dem die Daten der Verbraucher nur dann nicht vom Einwohnermeldeamt an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen.

Um welche Daten geht es?

Im Melderegister werden eine Vielzahl von Daten gespeichert, zum Beispiel Name und Vorname, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Einen Teil davon darf das Einwohnermeldeamt an Dritte weitergeben, wenn diese ein „berechtigtes Interesse“ daran haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmen Schulden eintreiben will. Allerdings dürfen nicht alle gespeicherte Daten weitergegeben werden. Erlaubt ist die Auskunft über Nach- und Vorname, Doktortitel und die aktuelle Anschrift. Auch darf das Amt preisgeben, ob eine Person verstorben ist. Andere gespeicherte Daten wie das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die Religion gelten als „sensibel“ und dürfen vom Amt nicht an Firmen weitergegeben werden.
Wie profitieren die Kommunen von der Weitergabe der Daten?

Die Einwohnermeldeämter geben die Daten nicht kostenlos her, für die Kommunen ist das ein lukratives Nebengeschäft. Zwischen fünf bis 15 Euro bekommen sie pro verkauftem Datensatz. Zum Teil werden auch Rabatte gewährt, wenn besonders viele Daten auf einmal abgefragt werden. Ein Datensatz umfasst dabei Vor- und Nachname, Anschrift und gegebenen Falls den Doktortitel einer Person. „Wenn man sich überlegt, dass manche Adresshändler mit einer Anfrage gleich tausend Datensätze abfragen, kommen auf diese Weise schnell hohen Summen zusammen“, sagt Katharina Nocun vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Den genauen Preis für die Daten bestimmt jede Kommune selbst. Meist fragen die Firmen bei den Meldeämtern an, um sich zu erkundigen, ob ihre gespeicherten Daten noch aktuell sind. Das dürfen sie nach dem geplanten Gesetz selbst dann, wenn der Verbraucher Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten eingelegt hat. Noch mehr als die Kommunen dürften allerdings die Adresshändler verdienen, die die Daten weiterverkaufen.
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Warum wird mit diesen Daten überhaupt gehandelt?

Firmen nutzen die Adressen, um zum Beispiel Werbung zu verschicken. Sie versuchen möglichst viele Informationen über die Verbraucher zu sammeln, um ihre Zielgruppe zu bestimmen und diese gezielt anzusprechen. „Direktmarketing“ nennt sich das in der Fachsprache. Je mehr Daten die Firmen über eine Person haben, desto gezielter können sie Werbung auf sie abstimmen. Laut einer Studie der Deutschen Post gaben Firmen im vergangenen Jahr 9,5 Milliarden Euro für diese volladressierten Werbesendungen aus.

Wie viele deutsche Unternehmen handeln mit Adressen?

Hierzulande gibt es über 1000 Firmen, die mit dem legalen Adresshandel ihr Geld verdienen. Die wenigsten von ihnen würden aber das Melderegister nutzen, um an Datensätze zu kommen, sagt Andreas Kneiphoff vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV). „Das ist viel zu aufwändig und nicht wirtschaftlich“, meint er. Es sei einfach zu mühsam, sich mit jedem einzelnen Meldeamt auseinanderzusetzen. Stattdessen verwenden die Firmen oft bestehende Datensätze, die untereinander weitergegeben werden. Das ist legal, solange auf der Werbepost ein kleiner Hinweis steht, von welchem Unternehmen die Adressdaten ursprünglich stammen.

Welche Unternehmen sind als Adressanbieter tätig?

Bekannte Firmen, die Adressen vermarkten, sind die Bertelsmann-Arvato-Tochter AZ Direkt, die Deutsche Post Direct und die Schober Information Group. Die Deutsche-Post-Tochter bietet auf ihrer Internetpräsenz etwa 37 Millionen „Qualitätsadressen“ von deutschen  Haushalten an. Auch überprüft sie für andere Firmen, ob die Adressen in ihrer Datenbank noch aktuell sei. Ein Sprecher sagte, die Anschriftenprüfungen würden die Zusteller übernehmen, sprich die Briefträger: Sie schauen vor Ort nach, ob noch immer der alte Name auf dem Briefkasten klebt.

Wie gelangen Firmen an weitere Daten?

Unseriöse Firmen erschleichen sich oft Daten – zum Beispiel durch die Unterschrift unter einem Gewinnspiel. Dass der Kunde sich zur Nutzung der Daten einverstanden erklärt, ist dabei im Kleingedruckten versteckt. Verbraucher sind daher gut beraten, bei jeder Art von Vertrag die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Steht dort etwas von der Weitergabe der Daten an Dritte, sollten sie lieber nicht unterschreiben.

Was kann man tun, wenn die eigenen Daten bereits im Umlauf sind?

Wer wissen möchte, an wen das Einwohnermeldeamt die eigenen Daten gegeben hat, kann beim Amt Auskunft darüber verlangen. Wer so herausbekommt, welche Firma dahinter steckt, kann diese anschreiben und gegen die weitere Verwendung der Daten Widerspruch einlegen. Einen Musterbrief dafür gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des VZBV. Vorsorglich kann jeder Verbraucher Widerspruch beim Amt einlegen, damit das die Daten erst gar nicht herausgibt.

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