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Urteil zum Betreuungsgeld - Der Kulturkampf ist abgesagt

Dem Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht handle politisch, hat das Urteil über das Betreuungsgeld die Grundlage entzogen. Entschieden haben die Karlsruher Richter nämlich nicht über Sinn und Wirkung dieses staatlichen Zuschusses. Das ist eine gute Nachricht. Ein Kommentar

Alexander Marguier

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Alexander Marguier ist Chefredakteur von Cicero.

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Die gute Nachricht: Mit seinem heute verkündeten Urteil zum Betreuungsgeld hat sich das Bundesverfassungsgericht explizit nicht auf politisches Terrain begeben. Genau das war ihm ja in der Vergangenheit immer wieder zum Vorwurf gemacht worden: dass es sich eine Kompetenz über gesellschaftliche Fragen anmaße, die nicht ihm, sondern allein dem Gesetzgeber zustehe. Das Urteil ist einstimmig ergangen, für Zweifel daran bleibt nach Lektüre der bündig verfassten Urteilsbegründung praktisch kein Raum.

Es geht schlicht darum, dass es dem Bund gemäß Artikel 72 Absatz 2 unseres Grundgesetzes nicht gestattet ist, auf diesem Gebiet gesetzgeberisch tätig zu werden. Denn „nach dieser Vorschrift hat der Bund (…) das Gesetzgebungsrecht nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen“. Genau dies ist nach dem Spruch der Richter aber nicht der Fall: „Das bloße Ziel, bundeseinheitliche Regelungen in Kraft zu setzen oder eine allgemeine Verbesserung der Lebensverhältnisse zu erreichen, genügt hierfür nicht.“ Punkt. Die Länder müssen also selbst entscheiden, ob sie Betreuungsgeld an daheim erziehende Eltern verteilen oder nicht.

Hätte die CSU das Urteil nicht kommen sehen?


Und noch ein Satz aus dem Urteil ist hervorhebenswert, nämlich folgender: „Das Betreuungsgeld ist nicht als Ersatzleistung für den Fall ausgestaltet, dass ein Kleinkind keinen Platz in einer Betreuungseinrichtung erhält. Vielmehr genügt die Nichtinanspruchnahme eines Platzes auch dann, wenn ein solcher vorhanden ist.“ Kitaplätze sind in Deutschland aber einklagbar.

Die Frage ist jetzt natürlich, wie es überhaupt so weit hat kommen können. Gibt es in der Münchener Staatskanzlei, auf deren Betreiben das Betreuungsgeld im Bund eingeführt wurde, nicht genügend fachkundige Juristen, die auf die nun doch sehr offen zutage liegenden Fallstricke hätten hinweisen können, hinweisen müssen?

Natürlich gibt es sie, aber die bayerische Landesregierung handelt schon länger nach dem Merkel’schen Motto „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“. Das mag vielleicht im Rahmen der Eurorettungspolitik mit griechischem Beilagenteller zutreffend sein, wo Recht und Gesetz ohnehin nur noch Leitplanken sind, die je nach Bedarf versetzt werden können. Wenn es um die föderale Struktur der Bundesrepublik geht, gelten allerdings andere Maßstäbe. Nämlich die aus Karlsruhe. Insofern ist das heutige Urteil natürlich doch eine Schmach für Horst Seehofer und seine Hoppla-jetzt-komm-ich-Politik. Auch wenn er in den nächsten Tagen bemüht sein wird, alles umzudeuten und das Urteil als Bestätigung für bayerische Besonderheiten im Erziehungswesen zu feiern.

Ob das Betreuungsgeld das Gleichbehandlungsgebot verletzt, bleibt offen


Der Hamburger Senat, der gegen das Betreuungsgeldgesetz geklagt hatte, hatte auch einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Artikel 3 geltend gemacht – weil es für die Auszahlung der monatlich 150 Euro nämlich überhaupt nicht darauf ankomme, wie viele Stunden die Eltern ihre Kinder zuhause tatsächlich betreuen. „Dadurch werden sich vor allem sozial schwache Familien dafür entscheiden, ihre Kinder zuhause zu erziehen, um sich das Betreuungsgeld auszahlen zu lassen“, heißt es in der entsprechenden Begründung aus Hamburg. Das ist eine ziemlich anmaßende Unterstellung, auf die das Verfassungsgericht glücklicherweise schon deshalb nicht eingehen musste, weil ja bereits im Vorfeld die mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Bundes festgestellt wurde.

Dem Kulturkampf wurde damit also tatsächlich die Grundlage entzogen. Oder besser gesagt: Er wurde an die Landesebene zurückdelegiert. Dort wird er künftig allenfalls in Kleinkriegen ausgetragen werden.

Ein Urteil darüber, ob das Betreuungsgeld „ein überholtes Familienbild“ zementiere und „vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien aus den Kitas“ fernhalte, wie Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD) vor zweieinhalb Jahren die Klage unter anderem begründet hatte, existiert nicht. Und das ist auch gut so.

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