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Gesundheit - Wie die Kassen Selbstständige betrügen

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen die Beiträge freiwillig versicherter Selbstständiger offenbar willkürlich fest. Diese gesetzlich sanktionierte Praxis treibt viele Betroffene in den wirtschaftlichen Ruin, manche finden nicht einmal mehr einen Arzt. Die Autorin Renate Hartwig will dagegen klagen – wenn nötig, bis vorm Europäischen Gerichtshof. Bei Cicero Online erzählt sie exlusiv ihre Geschichte

Autoreninfo

Renate Hartwig ist Publizistin und Bestsellerautorin; sie beschäftigt sich besonders mit Gesundheitsthemen. Hartwig ist Initiatorin des Gesundheitsnetzwerks www.patient‐informiert‐sich.de. Ihr Buch „Geldmaschine Kassenpatient“ ist im Buchhandel oder beim Direct Verlag (http://www.directverlag.de/) erhältlich.

So erreichen Sie Renate Hartwig:

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig und freiwillig krankenversichert ist, erlebt unfassbare Momente. Einer davon war für mich im Oktober 2013. Ich hatte der Krankenkasse meinen Steuerbescheid geschickt. Als mir die Kasse die neuen Beitragssätze übermittelte, war ich verblüfft.

Obwohl meine Einkünfte als Selbstständige gesunken waren, blieb die Zahlungsforderung auf dem höheren Niveau des Vorjahres.

Ob es der selbstständige Handwerker oder Heizungsmonteur, die Inhaberin eines Friseurladens, die freiberufliche Journalistin oder der Künstler ist: Sie alle erhalten unerklärliche Beitragsberechnungen, auch bei Widersprüchen. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind nach meinen Recherchen Freiwild der sogenannten „Selbstverwaltung“.

In einem Fall rutschte der Inhaber eines mittelständischen Handwerksbetriebs wegen schlechter Auftragslage mit seinem Einkommen im Jahr 2008 auf unter 1000 Euro. Zuvor hatte er ziemlich regelmäßig zwischen 3.500 und 4.500 Euro im Monat erwirtschaftet. Der Betroffene wehrte sich sich vorm Sozialgericht gegen seine Krankenversicherung.

Die Kasse schickte den Gerichtsvollzieher


Die Kasse hatte ihn trotz seines Widerspruchs pfänden lassen. Sie hatte ein Jahr lang nicht auf seine geänderte Einkommenssituation reagiert. Stattdessen verlangte sie weiterhin eine monatliche Beitragssumme von 650 Euro inklusive Pflegeversicherung. Diese Summe errechnete sich anhand seines letzten Einkommensteuerbescheids.

Hintergrund: Der Einkommensteuerbescheid bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt im Schnitt erst 12 bis 18 Monate nach dem jeweiligen Jahresabschluss vor. Der Handwerker aber konnte die zu hohe Beitragssumme auf Dauer nicht stemmen. Die Kasse schickte den Zoll, der inzwischen als Gerichtsvollzieher der gesetzlichen Krankenkassen tätig ist. Elf Monate später erhielt er einen fünfseitigen Bescheid der Kasse: „Der Widerspruchsausschuss ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen.“

Die Pfändungspraxis der Kassen ist lebensgefährlich. In einem Fall verweigerte eine Hausärztin einem chronisch erkrankten selbstständigen Heizungsbauer sogar ein Rezept für notwendige Medikamente. Seine Kasse hatte dies angeordnet. In solchen Fällen schreiben die Ärzte grüne Selbstzahlerrezepte aus.

Mittlerweile sind diese vielen Betroffenen Kronzeugen in meiner angestrengten Musterklage vor dem Sozialgericht der geplanten Verfassungsklage.

„Das ist kriminell“


Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen legt die sogenannte Beitragsbemessung fest. Laut Gesetz heißt es: „Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.“ Die willkürlich beschlossenen Beitragssätze haben bei vielen freiwilligen Mitgliedern aber nichts mit deren realen Einkommen zu tun.

Das habe ich im Oktober 2013 herausgefunden. An einem Tag lag bei mir unter dem eingehenden Postberg der neue Beitragsbescheid meiner Krankenkasse. Erst dachte ich an einen Rechenfehler. Trotz geringeren Einkommens im Jahr 2012 änderte sich am Beitrag so gut wie nichts. Für mich ein Widerspruch, nachdem Jahre zuvor mein höheres Einkommen Beitragsnachzahlungen zur Folge hatte. Auf die raffiniert eingefädelten Verschleierungs- und Verwirrungsmechanismen bin ich erst durch den Klärungsversuch meiner neuen Beitragshöhe gestoßen.

Ich vergleiche die Beitragssituation von freiwillig versicherten Selbständigen mit den Vorauszahlungen für Wasser und Strom. Wir zahlen das Jahr hindurch Abschläge und am Ende des Jahres prüfen die Strom- und Wasserversorger, ob wir tatsächlich soviel verbraucht haben. Entweder wir haben zu viel bezahlt, dann gibt es Geld zurück und das folgende Jahr zahlen wir niedrigere Vorauszahlungen. Oder wir haben zu wenig bezahlt, dann gibt es eine Nachzahlung und wir zahlen im nächsten Jahr höhere Abschläge. Nichts anderes sollte doch möglich sein, wenn ich diesen Gesetzestext des oben beschriebenen § 240 vor Augen habe. Schließlich hat auch meine Krankenkasse immer Geld von mir verlangt, wenn ich zu geringe Beiträge bezahlt hatte und sich das Jahr im Vergleich zum Vorjahr laut meinem Steuerbescheid erfolgreicher als das Vorjahr dargestellt hat. Wie die Krankenkassen Millionen freiwillig Versicherter gezielt täuschen, ist nach meinem Rechtsempfinden kriminell.

Der erste Gedanke, den ich bei meiner neuen Beitragberechnung hatte: Die haben sich eben verrechnet. So etwas kann ja mal vorkommen. Als Pragmatikerin setzte ich umgehend an, um diesen Irrtum aus der Welt zu schaffen. Ich rief bei der zuständigen Leiterin in Sachen Berechnungsgrundlage an. Ihre Stimme erhöhte sich merklich, als ich mich meldete: „Um was geht es?“ Ich war gut gelaunt und offen für eine direkte Klärung. „Es geht um meinen neuen Beitragsbescheid, den kann ich aufgrund der Einkommensteuererklärung, die Ihnen vorliegt und aus der Sie den Beitrag errechnen, nicht nachvollziehen. Kann es ein Rechenfehler sein?“ Kratzbürstig kam sofort zurück: „Natürlich nicht. Die Beitragssätze sind per Gesetz geregelt. Noch was?“

Es ist nicht nur mein Recht nachzufragen, sondern die Pflicht der Kasse, mir die geforderte Beitragshöhe zu erklären, schon allein, weil sie rechnerisch völlig unverständlich ist. „Ich möchte von Ihnen nichts weiter wissen, als die Rechenart, mit der Sie auf diese Beitragssumme kommen.“ Ihre Antwort: „Das ist gesetzlich festgelegt.“ – „Wie bitte? Welches Gesetz? Können Sie mir das nennen?“ Erst einmal wieder Schweigen. „Das ist intern!“ – „Also intern ist erst einmal gar nichts, wenn Sie von mir etwas einfordern. Fragen Sie Ihren Chef, ob sie mir Ihre geheime Rechenart mitteilen dürfen. Wenn nicht, komme ich zu Ihnen und Sie erklären es mir vor Ort. Das Fax kam nach acht Minuten.

Der Kassenbeitrag stimmte hinten und vorne nicht


Ab dem Moment begann für mich ein neues Abenteuer als Kassenpatient. Jahr für Jahr kopiere ich wie Millionen anderer Selbstständiger meinen Einkommensteuerbescheid umgehend nach Posteingang und sende ihn zur Krankenkasse. Natürlich bin ich immer davon ausgegangen, es geht um die Berechnung meiner kommenden Beiträge, ausgehend vom aktuellen Steuerbescheid. Ich dachte, mein vom Finanzamt bestätigtes Jahreseinkommen wird durch zwölf geteilt. Das ist mein Monatseinkommen und davon verlangt die Krankenkasse 15,5 Prozent. So ist das bei jedem Arbeitnehmer – also muss es bei Selbstständigen und Freiberuflern auch so sein. Außer, dass Selbstständige den kompletten Beitrag – ohne Arbeitgeberanteil – selbst bezahlen.

Aber der Beitrag, den die Kasse von mir nun monatlich forderte, stimmte vorne und hinten nicht mit meinem tatsächlichen Einkommen überein. Also las ich gespannt das Fax von der Krankenkasse, das mir diese ominöse Berechnung erklären sollte: „Die Krankenkasse hat zur Feststellung der Beitragspflicht vom Mitglied einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen, die nicht durch Dritte gemeldet werden, zu verlangen.“ Wunderbar, den Nachweis habe ich durch die Steuererklärung erbracht. Nur, wie wurde mein Beitrag errechnet?

In meinem Archiv suchte ich in den Ordnern „freiwillig versicherte Kassengeschädigte“ und fand Unterlagen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieser regelt einheitlich für alle Kassen die Beiträge. Von wegen Gesetz: er regelt die Auslegung eines Gesetzes zum eigenen Vorteil. In einer der Unterlagen bin ich auf „monatliche Bezugsgröße“ gestoßen. Da standen drei vorgegebene Zahlen der Jahre 2011 bis 2013. Ich holte meinen Taschenrechner, tippte und fand, wonach ich gesucht hatte. Der geforderte Beitrag errechnet sich nicht auf das tatsächliche Einkommen, sondern auf eine fiktive „Bezugsgröße“, die der Spitzenverband „errechnet“ und an die Kassen weiter gibt. Die unter 2013 aufgeführte Summe war aber überhaupt nicht mein monatliches Einkommen.

Musterklage durch alle Instanzen


Das hatte nichts mit mir zu tun, es war eine Zahl, die die Krankenkasse vorgegeben hatte. Ein fiktives Einkommen, das laut Unterlagen sogar über die drei Jahre immer weiter angestiegen ist. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Selbstständigen und Freiberuflern einen Mindestverdienst festschreiben, aus dem der Beitrag errechnet wird. Das Einkommen nach unten spielt also keine Rolle und wird nicht berücksichtigt. Aber wenn das Einkommen in einem Jahr nach oben steigt, müssen sie nachzahlen.

Genau das streiten die Kassen auf Nachfrage von Journalisten ab. Obwohl nicht nur ich anhand von Kontoauszügen beweisen kann: Es wurde massiv nachgezahlt. Falls wegen Einkommensänderung nach unten ein Jahr zu viel bezahlt wurde, zurück zahlt die Kasse nichts. Auch dies steht in einem Kassenschreiben schwarz auf weiß. Mein Rechtsanwalt sendete meiner Kasse einen ausführlichen Widerspruch. Nach drei Monaten kam ein Schreiben, in dem die Kasse anfragte, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, und bot mir eine Beitragsreduzierung an. Antwort von mir: Wir klagen! 

Bis heute kenne ich die Rechenformel der Beiträge nicht. Darum werde ich zuerst vorm Sozialgericht klagen. Aber weil nach meiner Auffassung der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt wird, ziehe ich bis vors Bundesverfassungsgericht, und wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Hier werden Millionen von freiwillig Versicherten nicht nur gezielt desinformiert, sondern willkürlich eingeschätzt, damit betrogen und ausgenommen. Ich werde eine Musterklage durch alle Instanzen führen, um Klarheit zu bekommen.

Jeder freiwillig versicherte Selbstständige kann seine eigenen Beiträge aufgrund des Steuerbescheides nachrechnen: Jahreseinkommen geteilt durch 12 (Monate) x 15,5. So erkennt er: Das stimmt ja nicht. Die Liste meiner Zeugen wird jeden Tag länger.

 

Renate Hartwig hat den Patientenschutzverein Bürgerschulterschluss gegründet. Die ganze Geschichte lesen Sie in Ihrem neuen Sachbuch: Der goldene Skalp. Wie uns die mafiösen Machenschaften der Gesundheitsindustrie das Fell abziehen. Brunnen Verlag, Basel, 288 Seiten, 13,99 €.

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wolfgang pröttel | Fr., 26. August 2016 - 19:19

Seit März arbeitsunfähig; da selbständig dadurch bedingt kein Einkommen. Krankenkasse verlangt
gnadenlos Beiträge; läßt durch Zoll pfänden; Läßt keine Sonderregelung zu.
Ich fühle mich im vergleich zu einem angestellten Arbeitnehmer diskreminiert und gesetzeswiedrig "Ungleich" behandelt.
Ich überlege auch zu klagen evtl. bis zum Europäischem Gerichtshof.
Mich interresieren auch andere Meinungen und Erfahrungen.

winnie fulda | So., 28. August 2016 - 10:44

Ich möchte auf die "Beitragserhebungsgrundsätze des GKV vom 17.2.2010 hinweisen, der Näheres zu SGB IV § 76 Abs.1 , 2 und 3 regelt und an die die KK gebunden sind
Ich habe morgen einen berufungstermin in genau dieser von Ihnen aufgeführten Sache : 300€ mtl. soll 173€ Beitrag zahlen

Anton Flegar | Mi., 7. September 2016 - 16:45

Ich finde es eine Frechheit, dass Rentner keinen ermäßigten Krankenkassenbeitrag erhalten. Die KKs bieten zwei Tarife an. Ein Tarif mit Krankengeldzahlung und einen ohne. Da Rentner und Frühpensionäre im Gegensatz zu Angestellten im Krankheitsfall keinerlei Krankengeld beziehen (weshalb auch, da sie ohnehin monatlich ihre Bezüge erhalten) müssen sie auch den günstigeren Tarif (ohne Krankengeld) nehmen dürfen.
Aus welchem Grund werden Frühpensionäre und Rentner derart benachteiligt?

Als pflichtversicherter Rentner habe ich Widerspruch gegen den "allgemeinen Beitragssatz" zur KK eingelegt da ich ja keinen Anspruch auf Krankengeld Zahlung habe.
Antwort KK:
"Ein Anspruch auf Krankengeld besteht für Sie nicht. Jedoch ist bezüglich der Kostenstruktur anzumerken, dass die "ältere Generation" für gewöhnlich auch höhere Gesundheitskosten verursacht. Durch die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge werden Rentner im angemessenen Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligt."
Wenn ich dann lese dass das Bundessozialgericht vom 25.08.2004 (Aktenzeichen B12KR22/02R)urteilt dass in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nur der verminderte Satz in Ansatz gebracht werden darf, so stellt sch die Frage warum werde ich nicht nach den gleichen Grundsätzen veranlagt?
Ein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz v. 14.8.2006. Dies ist auch in den Art. 18 und 157 im AEU-Vertrag verankert.Eine Klage vor dem Sozialgericht !???

Meltem Özdemir | Di., 8. November 2016 - 17:25

Ich arbeite 300 std im Monat, für Finanzamt und KK .
Armes Deutschland.

Heidrun Müller | Do., 10. November 2016 - 23:26

Ich bin Rentnerin (72) und habe einen kleinen Betrieb. Obwohl mir ja als Rentnerin schon die Hälfte des normalen KK-Beitrags von der Rente einbehalten wird, muss ich von dem Gewinn aus meinem Betrieb zusätzlich den vollen KK-Beitrag zahlen. Bekomme dafür aber nichts, auch nicht bei Arbeitsunfähigkeit. Ich nenne das Abzocke. Leider sind alle bisherigen Klagen in dieser Sache abgeschmettert worden. Ich frage mich, was das für eine Rechtsprechung ist.

Ursula John | Do., 5. Januar 2017 - 14:16

Ich fühle mich ebenfalls total ungerecht behandelt. Ich bin selbstständig und mein monatliches Einkommen liegt im Familienversicherungsbereich. Hier wird allerdings meine geringfügige Mieteinnahme hinzugerechnet, was bei Angestellten nicht der falls ist, und auch auf diese Mieteinnahme muss ich Krankenkassenbeiträge zahlen. Und wenn ich im nächsten Jahr in Rente gehe, muss ich weiterhin meine Mieteinnahme krankenversichern. Da habe ich jahrzehntelang für meine Altersvorsorge gespart und werde nun dafür benachteiligt. Ich überlege, ob ich mich gerichtlich dagegen wehre, da diese Regelung m. M. nach gegen das Gleichheitsgebot verstößt. Jeder Angestellte kann Mieteinnahmen egal welcher Höhe haben, er muss sie lediglich versteuern. Ein freiwillig Versicherter hingegen muss sie versteuern und krankenversichern.

Rudi Schwartz | Sa., 28. Januar 2017 - 19:08

Bin Rentner,meine Rente=750,10 €+54,00€ Zusatz weil freiwillig Versicherter,es fehlen 18 Monate für die 90%, ich habe kein weiteres Einkommen,die Kasse berechnet aber 750,10 allgemeiner Beitragssatz
14,6% und 241,57 Einkommen mit ermäßigtem Beitragssatz von 14,0% also
109,51+
33,82=143,33+
Zusatzbeitrag auf Einnahmen von991,67=8,93+
Pflegeversicherung auf Einnahmen von991,67=25,29
also steht im Beitragsbescheid 177,55 € Gesamtbeitrag
ergibt einen Beitragssatz von22,0597% auf meine Rente von insgesamt 804,86 €

Kleiner Mann was nun...?
ist sogar verfilmt worden.
Wie fühlt man sich wenn die Krankenkasse am Freitag das Konto pfändet? Einfach mal so,wollten 5.000 € Beitragsschulden.Habe gezahlt,Geld mir gepummt,Konto wieder zugänglich,plötzlich 4.950 € Beitrags-Guthaben.Ein Aufschrei der Verzweifelung.
Ist kein Fake,oder alles zu belegen.
804,86 Rente-177,55 Krankenkasse.
Das Leben hat viele Regeln.
Wohin gehen wir?
Fazit:Ich bin Finanzier,was für ein Gefühl!
R.Schwartz

Hallo Herr Schwartz, dann sind Sie ja noch gut drann, mein Einkommen als Rentner beträgt 498,35€, dazu erhalte ich Unterstützung der Rentenstelle 36,38€ insgesamt
534,73€ laut heutigen Bescheid. Davon darf ich 173,06€ an die AOK abführen. Mir bleiben 361,67€ zum Leben, davon gehen noch alle Nebenkosten ab.
Wie können wir uns gegen diese Machenschaften in dem "Rechtsstaat" organisieren?. Kennen Sie Möglichkeiten?
Meine volle Adresse ist:
Eberhard Anders, Schmiedeweg 8, 01904 Steinigtwolmsdorf
zur Prüfung der Onlineredaktion

Axel Schulz | Di., 31. Januar 2017 - 17:17

Ich bin Frührentner und ehemaliger Selbständiger. Hab'heute den neuen Beitragsbescheid der AOK bekommen. Damit sind, durch "fiktives Einkommen" etwas über 25% meiner Rente als Krankenkassenbeitrag fällig. Ich bekomme auch
keine Zuschüsse zur Alterssicherung, weil ich dafür "bestraft" werde dass ich keine Schulden mache bzw. meine Wohnung bezahlt habe.
Ich erwäge jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen. Und aus dem VDK bin nach 10 Jahren ausgetreten weil die sich mehrfach als nicht zuständig bezeichnet haben.
A. Schulz

Guse, Henning | Mo., 13. Februar 2017 - 16:46

Eheleute von Beamten haben Anspruch auf die Beihilfe, sofern sie weniger verdienen als beamtete(r) Ehemann/frau und das eigene Jahreseinkommen unter 18 Tsd € liegt. Der Beihilfeanspruch kann bei Versicherten in der GKV nicht in Anspruch genommen werden, da die GKV, im Gegensatz zu der PKV, keine Quotenversicherung anbietet. Deshalb ist die GKV für Beamte uninteressant, für beihilfsberechtigte Ehepartner teuer, da die Beihilfe nicht in Anspruch genommen werden kann. Ist dieser Ehegespons noch frewillig in der GKV versichert, wird es richtig teuer, da für die Berechnung des Betragssatzes das Einkommen des ´beamteten Ehepartners hinzugerechnet wird. Vom fiktiven Einkommen und nicht vom tatsächlichen Einkommen wird der Beitragssatz errechnet. Die GKV hält die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ziemlich geheim. Gesundheitminister für Land NRW uznd dem Bund wollen dieses Problem noch nicht einmal erkennen, auch die Petitionsausschüsse nicht. Offensichtlich ist diese Abzocke gewollt.

Andreas Müller | Di., 7. März 2017 - 21:27

Das BMG antwortet auf meine E-Mail, in der ich auf diesen Missstand hinweise in arroganter und ignoranter Weise : "...der Wegfall dieser Mindestbemessungsgrundlage kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden". Habe auch schon Parteivorstände in Berlin angeschreiben. Die Problematik für Selbständige wird ignoriert. Das DIW Berlin spricht in einem Bericht von 7/2013 von 800.000 Solo-Selbständigen mit niedrigem Einkommen. Wenn die alle solche Beiträge zahlen...?! Und die Krankenkassen haben einen Milliardenüberschuss. Es ist Wahljahr, ich plädiere für eine Petition auf change.org gegen diesen 'Betrug an den Selbständigen!!! Ich zahle hohe Beiträge an die Krankenkasse und kann nichts fürs Alter vorsorgen, während auf der anderen Seite eine Höchstgrenze für Topverdiener festgelegt wird und so deren Beitragszahlungen begrenzt werden. Das ist ungerecht und höchst unanständig. Ist eine Sammelklage in Deutschland möglich?

Ich bin dabei wenn es um eine Sammelklage geht, ich wurde um 8000EUR abgezockt und bin mit meiner Akzeptanz für diesen Betrug am Ende. Ich würde vorschlagen wir leiten verschiedene Strafverfahren wegen vorsätzlichem Betrug ein, gleichzeitig wäre eine Petition der richtige weg. Es sollte online kein Problem sein über Social Media Platformen einige tausend Selbstständige zu erreichen die ebenso stink sauer sind.

Wenn ich richtig informiert bin gab es mal eine Sammelklage die von einer oberen Stelle leider im Keim erstickt wurde...einfach dran bleiben, das muss ein Ende finden!!!

Kann mich hier den Meinungen/Tatsachen nur anschließen.
Ich wäre dabei und würde eine Sammelklage unterstützen. Es ist eine Abzocke ohne gleichen. Und man ist denen ausgeliefert, wenn man keine Kontensperre riskieren will.

Rafia Hafeez | Mo., 10. April 2017 - 21:56

Antwort auf von Doreen Böhm

ich bin dabei !

Thomas Kissel | So., 14. Januar 2018 - 17:00

Antwort auf von Rafia Hafeez

Ich bin absolut eurer Meinung bin seit 2005 selbstständig und für mich ist das ein Betrug der von unserer Regierung legalisiert ist, dass der Gipfel der Frechheit ist.
Soviel zur Gerechtigkeit in unserem Land Frau Merkel.
Dass ist nur ein Beispiel von vielen Ungerechtigkeiten die ihre Regierung Frau Merkel zu verantworten hat.
Dass ist eine Schande !!!

Grüße

Thomas Kissel

Christian Roith | Sa., 25. März 2017 - 15:13

Es ist zum Kotzen, alles was in diesem Artikel steht erlebe ich und der Alptraum nimmt kein Ende, es scheint so, dass die Krankenkasse in meinem Fall jeden Monat unterschiedliche Berechnungen sendet, für den gleichen Zeitraum. Ich habe einmal für den Monat Januar, 250EUR, dann 406EUR und dann 768EUR als Beitrag vorliegen.

Egal was man tut, die kriminelle Energie dieser Kasse kennt keine Grenzen, alle stecken unter einer Decke und bereichern sich. Krankenkasse, Zoll Gerichtsvollzieher...man wird mit Lügen und Ausreden und Sprüchen wie, "das ist jetzt halt so", als dumm verkauft.

Ich bin 25 Jahre selbstständig, was ich in den letzten 5 Jahren erlebe, habe ich die zwanzig Jahre zuvor nie gehabt, da war alles geregelt.

Ich möchte gerne ein Strafverfahren wegen vorsätzlichem Betrug gegen die betreffende Kasse einleiten und die Sache vor Gericht bringen, hierzu suche ich andere Geschädigte. Je mehr aktiv werden umso besser für Alle.

Bei mir ist es mit der Krankenkasse so ähnlich, ich bin selbstständig und nach 1 Jahr Elternzeit zu Hause. Die Stadt ermöglicht uns keinen KiTa Platz dadurch kann ich nicht arbeiten gehen und bekomme auch somit kein Gehalt.
Die Kasse bleibt trotzdem stumpf bei ihren Beitrag, obwohl ich kein Einkommen habe.
Auf Widersprüche Antrag wegen Härtefall, wird nicht reagiert oder geantwortet. Stattdessen wird ungerechtfertigt gepfändet.
Ich möchte gerne Klagen und würde mich freuen wenn es hier Verbündete gibt, mit denen man zusammen was bewegen kann um der Ungerechtigkeit ein Ende zusetzen.

Tom Bauer | Di., 16. Mai 2017 - 07:21

Meine TK lässt mich im 3. Jahr meiner Selbstständigkeit mal eben 8500,-€ nachzahlen und bezieht sich auf den Gewinn des ersten Jahres. Obwohl der Gewinn im 2. Jahr nur halb so hoch war bezahle ich auch für dieses den unverschämt hohen Beitrag bis zum neuen Steuerbescheid. Reine Abzocke.....

Fabian Hamann | So., 16. Juli 2017 - 15:52

Hallo erstmal,

meine Freundin und ich haben uns vor ein einhalb Jahren selbstständig gemacht. Sie ist 20 und ich 25. Wir zahlen beide 250 Euro pro Monat, was deutlich viel zu hoch angesetzt ist.... Zumal wir Miete, Essen/Hygiene, Steuern und vieles mehr zahlen müssen. Da wir schon länger nicht mehr in die Kasse zahlen konnten habe ich denen Geschrieben, dass wir die Kosten nicht tragen können, da die für uns viel zu hoch angesetzt wären. Daraufhin kam nur die Antwort, dass das Geld gezahlt werden muss und dass wir schon den mindestbemessungsbeitrag zahlen, weshalb ja eine reduzierung der Kosten unmöglich wäre..... In meinen Augen ist das auch schon sehr kriminell, zumal wir sonst entweder auf Hygiene, Essen oder Wohnung verzichten müssten. Zudem, sollen wir auch noch Beiträge zahlen wenn wir tot sind? So kommt diese ganze Sache jedenfalls rüber...

LG Fabian

Anne Wesolowski | Fr., 21. Juli 2017 - 18:17

Sammelklage
Auch ich möchte ein Strafverfahren wegen vorsätzlichem Betrug gegen meine Krankenkasse einleiten.
Im Februar 2015 erkrankte ich erneut an Brustkrebs. Ich bin Frührentnerin und etwas selbstständig. Da für mich ersichtlich war, dass ich nicht den Gewinn vom Vorjahr erzielen werde, rief ich bei meiner Krankenkasse an. Über den Vorauszahlungsbescheid vom FA wurde ich nicht informiert. Im Gegenteil, man sagte mir,dass ich trotzdem den Beitrag weiter zahlen muss. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Insgesamt habe ich eine Überzahlung von knapp 790 € errechnet, wobei die Krankenkasse sich über meine Milchmädchenrechnung (Istrechnung) lustig machte.
Heute 21.07.2017 erhielt ich ein Schreiben, wo diese Info des Vorauszahlungsbescheid vom FA geschrieben steht. "Muss aktuell sein und kann nicht nachträglich erfolgen." Diese Info hätte mir im Februar bzw. März 2015 mehr geholfen.
Ich bin sehr verärgert, dass die Krankenkasse mir keine Rückerstattung gewährt.
LG Anne

Tom Bauer | Di., 25. Juli 2017 - 16:08

Ich bin auch dabei. Ich wurde von der TK mit der gleichen Masche um 4500,- € betrogen. Es kommen weiterhin Forderungen der Kasse. Es ist eine Schande, wie Freiberufler mit staatlicher Unterstützung abgezockt werden. Ganz zu schweigen von der Steuerlast, die jede Honorarrechnung birgt.
Ich werde mein kleines Architekturbüro so bald es irgendwie geht schließen.....

Gruß Tom

Frank Burkhardt | Mi., 4. Oktober 2017 - 08:06

Die Techniker Krankenkasse betrügt mich in letzter Zeit ständig. Erst werde ich gegen meinen Willen zu einem Freiwilligen Mitglied gemacht, obwohl ich nicht gekündigt habe. Meine Widersprüche wurden alle abgelehnt. Ich soll jeden Monat 175 € zahlen und bekomme nur 317 € im Monat für eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsunfähig. Ich kann keine Gewinne machen. Ich bin arbeitsunfähig. Ich hatte die Erwerbsminderungsrente vorher schon nur meine Ansprüche nach Leistungen nach ALG II fielen weg, da meine Lebenspartnerin ihre Altersrente bekam und einen geringen Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit erhält.
Ich werde wie ein Neueinsteiger behandelt und durch die 9/10Regelung wird mir die Weiterführung als Pflichtmitgliedschaft verwehrt!
Da ich den hohen Betrag nicht zahlen konnte hat die TK seit September 2016 meine Karte gesperrt. Mir wird aber Monat für Monat in Rechnung gestellt. Sie haben durch Hauptzollamt Potsdam versucht die Forderung zu Vollstrecken

nowak roland | Do., 26. Oktober 2017 - 10:55

grundgesetz lesen,art. 20 widerstandsrecht anwenden,art.100 verfassungswidrigkeit von gesetzen, art. 17 petitionsrecht benutzen, art. 8 demonstrieren, verfassungbeschwerde einreichen, petition ans europaparlament formulieren bitte keine sammelklage eingeben,weil das gericht immer die krankenkasse schützt. mfg.

Veronika Albert | Di., 16. Januar 2018 - 15:39

jeder Freiberufler muss den gesamten Beitrag selbst zahlen. Das war schon immer so. OK!
Es erschließt sich mir aber nicht warum zum Arbeitseinkommen auch Miet-Einnahmen als Berechnungsgrundlage genommen werden.
Bei Zahlung eines Krankengeldes werden eben diese Miteinnahmen dann aber nicht mehr berücksichtigt. Der Mieteingang läuft ja weiter!!
Einerseits muss mehr Beitrag durch die Miet-Einnahmen gezahlt werden, andrerseits werden diese Einnahmen bei Leistung der KK nicht mit hinzugezogen.
Bei einem Angestelltenverhältnis fragt keine Mensch nach, ob er noch Miet-Einnahmen hat.
Der AG und der AN zahlen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes.

Markus Schneider | Mi., 14. Februar 2018 - 14:10

Ich bin selbstständiger Handwerker, im letzten Jahr habe ich nur 9000.- verdient. Von diesem Einkommen muß ich unglaubliche 67% Krankenkasse bezahlen. Die Begründung der Krankenkasse, die Berechnungsgrundlage liege bei rd. 2300.- monatliches Mindesteinkommen mit dem Hinweis doch nur die Gesetzvorgaben aus Berlin umzusetzen.