Grenzübergang Friedrichstraße in den 70er Jahren / Stasi-Unterlagen-Archiv

Politischer Mord - Ein Stasi-Killer vor Gericht

Vor 50 Jahren wurde in Berlin ein Pole von der Stasi erschossen. Doch das Interesse der Berliner Justiz, den Täter zu bestrafen, scheint sich in Grenzen zu halten. Ein Prozessbericht.

Autoreninfo

Hubertus Knabe arbeitet als Historiker an der Universität Würzburg, wo er über Mordanschläge des DDR-Staatssicherheitsdienstes forscht. Von 2000 bis 2018 war er wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen.

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Schon der erste Kontakt zum Berliner Landgericht gestaltet sich schwierig. Auf die Bitte, am Prozess gegen Manfred N. teilzunehmen können, antwortet Pressesprecherin Lisa Jani erst gar nicht und dann ablehnend. In mehreren E-Mails beruft sie sich auf ihre Vorschriften, um schließlich mitzuteilen, dass sie im Urlaub sei und auf weitere Nachfragen erst nächste Woche zurückkommen könne. Der Berichterstatter muss deshalb auf der Zuschauerbank Platz nehmen.

Was dann folgt, ist ein Crashkurs über die behäbige Praxis der Berliner Strafjustiz: eine stumme Staatsanwältin, ein schlecht vorbereiteter Richter und der mehrfach geäußerte Wunsch, die Sache möglichst schnell hinter sich zu bringen. Nach nicht einmal vier Stunden ist der Verhandlungstag schon wieder zu Ende.

Dabei geht es an diesem Donnerstag um nichts Geringeres als einen Stasi-Mord. Vor 50 Jahren, am 29. März 1974 gegen 15 Uhr, streckte ein Offizier des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit einen nichtsahnenden Polen am Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße mit einem Schuss in den Rücken nieder. Das schwer verletzte Opfer, der 38-jährige Czesław Kukuczka, wurde ins zehn Kilometer entfernte Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen gefahren. Am Abend verblutete der Vater dreier Kinder im dortigen Haftkrankenhaus mit zerfetzter Lunge, Milz und Leber.

Um den Mord zu vertuschen, dichtete die Stasi dem Toten einige Tage später eine Pistole an. Angeblich habe er damit auf zwei Grenzsoldaten geschossen, die daraufhin das Feuer erwidert hätten. Mit einer „Bauchschussverletzung“ sei er in ein Krankenhaus eingeliefert worden. In Wirklichkeit, so belegt der Obduktionsbericht, war die Kugel von hinten in den Rücken eingedrungen.

Als Ermittler 1999 auf das Obduktionsgutachten stießen, wurde das Verfahren wieder aufgerollt

Als wäre dieser Ablauf nicht schon dramatisch genug, hatte der tödliche Schuss noch eine Vorgeschichte: Gegen 12.30 Uhr war Kukuczka nämlich in der polnischen Botschaft erschienen, wo er damit drohte, sich und das Gebäude in die Luft zu sprengen, wenn man ihn nicht in den Westen ließe. Auf seinem Schoß lag eine, wie es in einem Aktenvermerk heißt, „geschlossene, vollgepackte Aktentasche, aus der eine Schlinge hervorragte“. Später stellte sich heraus, dass sich in der Tasche nur ein Hydrantendeckel und ein paar andere nutzlose Gegenstände befanden.

Foto von Czesław Kukuczka in der
Gedenkstätte Berliner Mauer
/ Wikimedia Commons

Die polnische Botschaft alarmierte damals die Stasi – die so tat, als würde sie sich auf die Forderung einlassen. In Wirklichkeit hatte Vize-Minister Bruno Beater den Befehl erteilt, Kukuczka „nach Möglichkeit außerhalb des Gebäudes der Botschaft der VR Polen unschädlich zu machen“. Zu diesem Zweck fuhr ihn ein Stasi-Offizier zur Eingangshalle des Grenzübergangs, wo er die Kontrolle zunächst unbehelligt passieren durfte – bis der Schuss ihn niederstreckte.

Der mutmaßliche Schütze sitzt an diesem Donnerstag schweigend im Saal 142 des Kriminalgerichts in Moabit, geschützt durch eine Glaswand, die den Zuschauerraum abtrennt. Mit unbeweglichem Gesicht verfolgt der drahtige Pensionär den zweiten Verhandlungstag. Schon zum Prozessauftakt hatte seine Verteidigerin erklärt, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.

Dass der heute 80-Jährige überhaupt vor Gericht steht, ist kein Verdienst der Berliner Justiz. Wartende, die zufällig Zeugen der Erschießung geworden waren, hatten bereits 1974 bei der Erfassungsstelle Salzgitter ausgesagt. Nach dem Ende der DDR wurden auf dieser Grundlage Ermittlungen eingeleitet, die jedoch bald wieder eingestellt wurden.

Als Ermittler 1999 auf das Obduktionsgutachten stießen, wurde das Verfahren wieder aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft vermutete zu Recht, dass der Tote der Mann sei, auf den am Grenzübergang geschossen worden war. Doch auch diese Ermittlungen wurden nach sechs Jahren wieder eingestellt, da „eine Aufklärung des Sachverhalts nicht mehr möglich“ sei.

Erst als ein polnisches Gericht 2021 einen Europäischen Haftbefehl erließ, wurde die Berliner Justiz aktiv

Dabei lag in der Stasi-Unterlagen-Behörde eine Akte, die detailliert über das Geschehen Auskunft gibt. Der Leiter der Abteilung X, zuständig für internationale Beziehungen, hatte noch am Tag der Erschießung einen ausführlichen Bericht verfasst. Als Historiker 2013 darauf stießen, machte die Behörde die Staatsanwaltschaft sogar schriftlich darauf aufmerksam. Doch Manfred N. blieb unbehelligt – sogar dann noch, als Unterlagen gefunden wurden, die ihn für die Tat belobigten.

Erst als ein polnisches Gericht 2021 einen Europäischen Haftbefehl erließ, wurde die Berliner Justiz aktiv. Statt dem Auslieferungsbegehren aus Warschau zu entsprechen, erhob die Staatsanwaltschaft im November vergangenen Jahres selbst Anklage. Mitte März wurde der auf sieben Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter schließlich eröffnet, im Mai soll das Urteil verkündet werden.

 

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An diesem zweiten Verhandlungstag sollen gleich mehrere Zeugen vernommen werden. Der erste ist ein ehemaliger Kraftfahrer der Stasi, der kurz nach Kukuczkas Erschießung zusammen mit anderen Beteiligten ausgezeichnet wurde. Er berichtet, dass er gerade einen Lkw repariert habe, als ihn sein Chef angewiesen habe, mit einem Krankenfahrzeug der Stasi einen Verletzten vom Bahnhof Friedrichstraße nach Hohenschönhausen zu bringen. „Ich hatte noch nie einen Krankenwagen gefahren“, erklärt er. „Ich wusste nicht einmal, wie man die Trage rausnimmt.“

Auf Nachfragen bezeugt der 89-Jährige, dass der Angeschossene am Grenzübergang nicht verbunden worden sei. „Er hatte Schmerzen und hat gestöhnt.“ Ein Sanitäter sei nicht im Fahrzeug gewesen. Dass ihn sein oberster Chef, Stasi-General Heinz Fiedler, später auszeichnete, habe ihn selbst gewundert. „Normalerweise ist das eine Arbeit, für die man keinen Orden bekommt.“ Fiedler nahm sich 1993 in der Untersuchungshaft das Leben, weil er auch für einen Giftanschlag auf einen Fluchthelfer verantwortlich gemacht wurde.

Die zweite Zeugin, eine pensionierte Lehrerin, kann sich noch sehr genau an den Vorgang erinnern

Zwei weitere Zeugen, die an diesem Donnerstag vernommen werden, standen vor 50 Jahren in der Warteschlange am Grenzübergang. Die damals 15-jährigen Mädchen waren in Berlin auf Klassenfahrt gewesen und hatten auch den Ostteil der Stadt besucht. Dass sie ausfindig gemacht werden konnten, ist ihrem Klassenlehrer zu verdanken, der in ihrer Heimatstadt Bad Hersfeld die Bild-Zeitung informiert hatte. Schon kurz nach dem Vorfall wurden ihre Erinnerungen deshalb polizeilich protokolliert.

Vor allem die zweite Zeugin, eine pensionierte Lehrerin, kann sich auch heute noch sehr genau an den Vorgang erinnern. „Wir standen in einer Reihe. Vor mir stand meine Klassenkameradin und vor ihr ein Mann mit Aktentasche“, erzählt sie den Hergang. Als der Mann die Kontrolle passiert habe, habe die Abfertigung der Schlange auf einmal gestockt. „Hannas Pass wurde nicht zurückgegeben.“

Einige Meter weiter, im Durchgang zum Bahnhof, habe sie damals noch einen zweiten Mann gesehen, der immer in ihre Richtung geschaut habe. Er sei von einer zur Seite geschobenen Tür verdeckt gewesen, doch habe man ihn durch das drahtdurchflochtene Glas gut erkennen können. Er habe einen dunklen Mantel und eine Sonnenbrille getragen, „was ich verwunderlich fand, weil wir ja unter der Erde waren“.

Als der Mann mit der Aktentasche in den Durchgang getreten sei, habe der mit der Sonnenbrille plötzlich eine Pistole gezückt und von hinten auf ihn geschossen. „Der Mann fasste sich mit der Hand an den Rücken und fiel zu Boden. Dann ging die Tür zu und ein Sichtschutz wurde davor gestellt.“ Sie und die anderen Wartenden seien daraufhin durch einen anderen Durchgang geschickt worden. „Das war wie im Science-Fiction-Film: dass man da jemanden hinstellt und dem einfach in den Rücken schießt“, resümiert sie das Erlebnis, das sie noch lange ängstigte. „Schließlich kannten die mein Gesicht und wussten, dass ich es gesehen hatte.“

Die Vernehmung der beiden Zeuginnen dreht sich über weite Strecken um die Örtlichkeiten im Bahnhof Friedrichstraße. Richter Bernd Miczajka zeigt dazu Fotos, die die Stasi-Unterlagen-Behörde zur Verfügung gestellt hat, die aber nicht aus dem Jahr 1974 stammen und nachweislich unvollständig sind. Er spekuliert, welche Bilder wohl die passenden sein könnten und aus welchem Material die Türen zu dem Durchgang gewesen seien. Ein Gutachten zu den Baulichkeiten am Grenzübergang wurde offensichtlich nicht in Auftrag gegeben, auch eine Ortsbegehung scheint nicht geplant.

Vor allem aber irritiert, wie eilig es der Richter hat

Überhaupt fällt ins Auge, dass das Gericht nur unzureichend auf diesen Prozess vorbereitet ist. Die Hauptabteilung VI, die die Exekution durchgeführt hat, wird zur einfachen Abteilung erklärt, ein wichtiges Stasi-Dokument wird mit einer falschen Jahreszahl angegeben, die in Schnipsel zerrissenen Unterlagen werden mit Akten verwechselt, die noch nicht ordentlich archiviert wurden. Aus dem Stasi-Akten-Archiv hat sich das Gericht an diesem Verhandlungstag einen Juristen geladen, der zu den Unterlagen kaum etwas sagen kann.

Vor allem aber irritiert, wie eilig es der Richter hat. Als der Vertreter der Nebenklage beantragt, dem Kraftfahrer einen Anwalt zur Seite zu stellen, da auch gegen ihn ermittelt werde, lehnt das Gericht ab und verweist auf den „sehr fragilen Terminstand“. Und als derselbe Vertreter später darum bittet, drei Schlüsseldokumente zu verlesen, weil die Verhandlung wegen ihrer Bedeutung aufgezeichnet werde, erklärt Richter Miczajka: „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Aufzeichnung historischer Vorgänge zu gewährleisten.“ Gegen 14 Uhr verkündet das Gericht, dass alle Dokumente „im Selbstleseverfahren“ zur Kenntnis genommen werden müssten, sodass weder Zuschauer noch spätere Generationen ihren Inhalt erfahren.

Und dann wird die Sitzung auch schon geschlossen. Die Staatsanwältin hat während der Zeugenvernehmungen fast durchgehend geschwiegen. Am 18. April, so kündigt Richter Miczajka noch an, soll die Verhandlung weitergeführt werden. Doch es erscheint fraglich, dass die Berliner Justiz bis dahin ihre Lustlosigkeit verliert, den heimtückischen Stasi-Mord doch noch zu sühnen.

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Ernst-Günther Konrad | Fr., 5. April 2024 - 14:19

Wie hat man den Richter und Staatsanwaltschaft in der Hand? Gut, die Staatsanwaltschaft arbeitet auf Weisung, da geht es ganz einfach. Aber ein Richter? Steht da eine Beförderung an oder hat man ihn bedroht, entschuldigen meine ich nicht so, oder hat man ihm erklärt, wo er wohnt, wie seine Kinder heißen und seine Frau? Wie bereits bei vielen Verbrechen der brauen Schergen, so auch bei den roten Verbrechern. Aufklärung will man nicht. Warum wohl? Könnten noch andere in Verdacht geraten, die heute in Amt und Würden sind? Könnten unliebsamen Verbindung zur damaligen BRD plötzlich auftauchen? Bereits 1999 hätte man ermitteln und anklagen können, wenn man wollte. Stattdessen Verschleierung und Verschleppung. Es kann sich jeder inzwischen ausrechnen, wie heutige Verfahren gegen kriminelle und verbrecherische Politiker und deren Helfershelfer ausgehen werden. Ein erneuter Vorgang der mir den Glauben an die Justiz aufgebraucht hat. Ich glaube nicht daran, dass es zu einem gerechten Urteil komm

Albert Schultheis | Fr., 5. April 2024 - 14:34

dass Sie so hartnäckig an der Aufklärung dieses weiteren Stasi-Verbrechens dranbleiben. So wichtig Ihre persönlichen Bemühungen sind, sie werden wahrscheinlich den heutigen Siegeszug von Stasi und SED in unserer Republik nicht mehr aufhalten können! Die neuen Faschisten ignorieren einfach jegliche Nachweise ihrer verbrecherischen Vergangenheit und haben längst Vorsorge getroffen, dass man sie nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Die Mehrheit in Deutschland will das offenbar so und duldet es widerspruchslos. Es ist einfach zum Verzweifeln.

Günter Johannsen | Fr., 5. April 2024 - 14:48

"Dass der heute 80-Jährige überhaupt vor Gericht steht, ist kein Verdienst der Berliner Justiz." Wer von der Berliner Justiz Gerechtigkeit erwartet, muss entweder sehr naiv, oder sehr linX-außen sein.
Die Haupttäter der Stasi (MfS) sitzen heute in den bestbezahltesten Jobs als Vorstände, Aufsichtsräte, als Chefs u.a. in der Journaille und Justiz (Schlüsselpositionen)! Wie sagte einer meiner Freunde zu diesem Thema: "Sch...e schwimmt immer oben !" Besonders im rot-grün regierten Berlin ist der Auftrieb von Exkrementen sehr stark!
Das durfte sogar Hubertus Knabe (einst Chef der Stasi-Aufklärungs-Behörde) erfahren, der durch die sogenannte DIE LINKE (SED-Vorläufer!) mit Lügen aus dem Job gemobbt wurde! Zum Erbrechen!

Günter Johannsen | Fr., 5. April 2024 - 15:14

... war der Letzte, der am 26. Juni 1981 in Leipzigs Strafvollzugsanstalt in der Süd-Vorstadt mit einem „unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf“ hingerichtet wurde. Stasi-Chef Erich Mielke, der schon 1931 das Morden an den beiden Polizeibeamten Paul Anlauf und Franz Lenck geübt hatte, gab klar die künftige Richtung vor: „Verrat ist das schwerste
Verbrechen, welches ein Angehöriger des MfS begehen kann. Die Partei und die Arbeiterklasse haben unserem Ministerium wichtige Aufgaben zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht anvertraut, haben bedeutsame Machtmittel in unsere Hände gelegt. Wer dieses Vertrauen durch schmählichen Verrat hintergeht, den muss die härteste Strafe treffen.“
Teske wurde zum Tode verurteilt „wegen Verbrechens der Spionage im besonders schweren Fall … Der Henker wurde aus dem Ruhestand geholt. Für diese außergewöhnliche Hinrichtung von Stasi-Hauptmann Teske musste er noch einmal seinen Beruf ausüben."
Aus "Als das Rote Meer Grüne Welle hatte" (GHV)

Günter Johannsen | Fr., 5. April 2024 - 15:35

und weitere Jahre Rot-Grün machen es möglich: Das Vertuschen linXer Morde und das Wiederauferstehen der schmutzigen Roten Stasi-Bonzen war von langer Hand geplant. Es war ein riesiger historischer Fehler, das knallrote Berlin wieder zur Hauptstadt zu machen: der Einfluss der alten Stasi-Kriminellen ist zu groß ... immer noch! Und deren Kinder und Enkel stehen in den Startlöchern: Antifa; FfF; die letzten Klimagetarnten ... !

ich habe mich damals über die Entscheidung gefreut, dass Berlin zur neuen Hauptstadt gemacht wurde - es war ein Entgegenkommen gegenüber den "Brüdern und Schwestern" Drüben. Heute sehe ich das wie Sie als ein schlimmer, nicht mehr wieder gut zu machender Fehler! Die neue Hauptstadt hat die enge Tuchfühlung mit den alten SED-Kadern unter der SED-sozialisierten ehemaligen Kommunistin Merkel erst ermöglicht. Offene Scheunentore fanden sie dann unter der Ampel vor. So erreichten sie es gemeinsam mit SchwarzRotGelbGrün, dass die Brandmauer der Verblödung errichtet werden konnte mit der neuen SED auf der Seite der "Gutsten".
Wenn man sich die Geschichte der Mauerschützenmorde und der Stasi-Verbrechen vor Augen hält, ist das ein himmelschreiender Skandal und dass ein Land wie Thüringen von einem Ministerpräsidenten aus den Kadern der neu-SED geführt wird, von Merkels Gnaden, dann ist das doch ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der bei den Montagsdemonstrationen teilgenommen hat.

Elfriede Puhvogel | Fr., 5. April 2024 - 17:05

Ob Nazi oder Stasi, die Aufarbeitung alles eine Wichse.
Die Stasi, mehr oder weniger das ganze DDR-System, waren überwiegend rotlackierte braune, selbst die sich ganz rotfühlenden Kommunisten/Sozialisten. Alles Selbsttäuschung zum Nutzen der eigenen Nomenklatura.
Heute sind wir mit rotgrün schon wieder nahe dran an solchen Zuständen!

Ingofrank | Fr., 5. April 2024 - 19:02

Antwort auf von Elfriede Puhvogel

Nein mit Haldenwang, Faeser, Paus, Esken & Co. sind wir schon drei Schritte weiter.
Wie war die kommunistische Parole zu DDR Zeiten ? :
„überholen ohne einzuholen“ und das hat Diesel Land inzwischen mit Bravur geschafft. Hätte mir das 89 jemand vorhergesagt, ich hätte ihn ausgelacht. Tja, so kann man sich täuschen …..
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Straub Klaus Dieter | Fr., 5. April 2024 - 22:50

1993/94standen 2 NVA Offiziere wegen Todesschüsse an der „Innerdeutschen“ Grenze, in Bayern/Schweinfurt, vor dem Landgericht. Verurteilt 6 bzw 8 Jahre. Es geht auch anders. Wir sind nicht Berlin.
Gruß aus Bayern/Franken

Uli | Sa., 6. April 2024 - 08:08

"Doch das Interesse der Berliner Justiz, den Täter zu bestrafen, scheint sich in Grenzen zu halten." Eigentlich würden sie dem Mörder doch lieber einen Ehrenpreis geben.