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Gang nach Karlsruhe - Auf dem Weg in die Juristenherrschaft

Kolumne Grauzone: Das höchste deutsche Gericht wird zunehmend politisch instrumentalisiert, wenn die parlamentarische Willensbildung nicht nach Gusto verläuft. So entsteht aus Rechthaberei ein Zwangssystem

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Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

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Karlsruhe hat also gesprochen, wieder einmal. Das war’s mit dem Betreuungsgeld. Der Jubel war nahezu einhellig, zumindest außerhalb Bayerns. Doch gibt es wirklich Grund zum Feiern? Zweifel sind erlaubt. Denn politisches Motiv und formale Begründung für den „Gang nach Karlsruhe“ klaffen in diesem Fall erheblich auseinander. Es scheint kaum jemanden zu stören.

Gerügt wurde die gesetzgeberische Zuständigkeit. Die ist in einem föderalen Staat allerdings alles andere als eine Petitesse.

Daher ist gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Dienstag auch wenig einzuwenden: Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, entschieden die Karlsruher Richter. Ende der Durchsage.

Aus ideologischen Gründen verhasst


Wenn einem angesichts des Urteils ein schales Gefühl beschleicht, so liegt das also nicht an der juristischen Begründung. Das Problem liegt in der politischen Instrumentalisierung des höchsten deutschen Gerichts.

Machen wir uns nichts vor: Um föderale Zuständigkeitsfragen ging es dem SPD-geführten Senat der Hansestadt Hamburg, der das Normenkontrollverfahren gegen das Betreuungsgeld führte, nur sehr am Rande. Tatsächlich ging es um etwas ganz anderes, nämlich darum, das aus ideologischen Gründen verhasste Betreuungsgeld aus der Welt zu schaffen – koste es, was es wolle.

Politische Auseinandersetzungen gehören zum Tagesgeschäft einer Demokratie, auch wenn sie mit Haken und Ösen geführt werden. Und auch gegen ein Normenkontrollverfahren, das durch eine Landesregierung angestrengt wird, ist nichts einzuwenden. Ärgerlich und verräterisch ist nur, dass die gesamte Debatte um das Betreuungsgeld seitens seiner Gegner mit ganz anderen Argumenten geführt wurde, als jenen, die in Karlsruhe vorgebracht wurden.

Erinnern wir uns: In der seinerzeit hitzig und ziemlich polemisch geführten „Diskussion“ ging es mitnichten um prosaische föderale Zuständigkeiten. Da tobte ein Weltanschauungskrieg, in dem es im Kern um Familienbilder ging, um Frauenrechte und Gleichberechtigung, um Emanzipation und wie sie auszusehen habe – also um politisch-kulturelle Deutungsmacht.

Mit debattenfremden Argumenten gekippt
 

Schon das Bildungsthema, mit dem einige Gegner des Betreuungsgeldes ihren Einwänden einen sachlichen Anstrich zu verleihen suchten, hatte erkennbar den Beigeschmack eines Nebenkriegsschauplatzes.

Doch siehe da: Vor dem Bundesverfassungsgericht klagten die Betreuungsgeldgegner nicht etwa mit Blick auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gleichberechtigung von Mann und Frau), was der Debatte im Vorfeld deutlicher besser entsprochen hätte. Man zog stattdessen Artikel 72 heran (Zuständigkeit in der Gesetzgebung) – und gestand damit ein, dass die so lautstark vorgetragenen Vorbehalte gegen die „Herdprämie“ keinerlei verfassungsrechtliche Relevanz haben.

Kurz und gut: Hier wurde ein unliebsames Gesetz mit in der Sache richtigen aber debattenfremden Argumenten gekippt. Das kann man natürlich so machen. Politische Kultur sieht jedoch anders aus.

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist das Bundesverfassungsgericht ein politisches Gericht. Das ist unvermeidbar. Aus diesem Grund spiegeln seine Urteile die Geschichte der Bundesrepublik und ihre gesellschaftlichen Veränderungen, vom Streit über die Wiederbewaffnung, über die Abtreibungsdebatte bis zum Kruzifix-Urteil.

Doch politische Urteile sind das eine, die Instrumentalisierung von Gerichtsurteilen durch die Politik etwas anderes. Hier droht der „Gang nach Karlsruhe“ zum windigen Schachzug jener zu verkommen, die im parlamentarischen Prozess unterlegen sind und sich damit nicht abfinden können – also zur Aushebelung parlamentarischer Willensbildung durch die Hintertür.

Muntere Klagewelle
 

An dem Punkt könnte man jetzt zu einer ordentlichen Politikerschelte ansetzen. Aber das wäre voreilig. Denn Politiker sind Teil unserer Gesellschaft und unsere Gesellschaft, das sind wir.

Tatsächlich passt die Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichtes nur allzu gut in das herrschende gesellschaftliche Klima: Sachverhalte werden ab einem gewissen Punkt nicht einfach akzeptiert, sondern man unternimmt alles, um persönliche Vorlieben oder Ansichten durchzusetzen – gerne mit dem Hinweis, man habe schließlich „ein Recht“ darauf.

Die Art, mit der dabei individuelle Vorteile zu „Rechten“ hochgejubelt werden, hat mit Verantwortung wenig zu tun, umso mehr aber mit Rechthaberei. Und so wird munter geklagt: gegen Umgehungsstraßen, gegen Flughäfen und Bahnhöfe. Irgendein Fehler in einem Planfeststellungsverfahren wird sich schon finden.

Das Ergebnis dieser Entwicklung: Unsere Gesellschaft droht, sich in eine Juristenherrschaft zu verwandeln. Im Eifer, „Recht“ haben zu wollen, übergeben wir dem Juristenstand de facto das letzte Wort. Und wer das letzte Wort hat, der ist der wahre Souverän. So schafft man sich sein eigenes Zwangssystem.

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